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   EuGH, 16.11.2000 - C-282/98 P   

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EuGH, 16.11.2000 - C-282/98 P (https://dejure.org/2000,3357)
EuGH, Entscheidung vom 16.11.2000 - C-282/98 P (https://dejure.org/2000,3357)
EuGH, Entscheidung vom 16. November 2000 - C-282/98 P (https://dejure.org/2000,3357)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Begründung - Grundsatz der Gleichbehandlung - Kosten

  • Europäischer Gerichtshof

    Enso Española / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Enso Española / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 172 und 190 [jetzt Artikel 229 EG und 253 EG]; Verordnung Nr. 17 des Rates, Artikel 17
    1 Wettbewerb - Geldbußen - Höhe - Angemessenheit - Gerichtliche Nachprüfung - Gesichtspunkte, die der Gemeinschaftsrichter berücksichtigen kann - Informationen, die in der Bußgeldentscheidung nicht enthalten und für deren Begründung nicht erforderlich sind - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Enso Española / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel ; Wettbewerb; Begründung; Grundsatz der Gleichbehandlung; Kosten

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Wettbewerb - Geldbußen - Höhe - Angemessenheit - Gerichtliche Nachprüfung - Gesichtspunkte, die der Gemeinschaftsrichter berücksichtigen kann - Informationen, die in der Bußgeldentscheidung nicht enthalten und für deren Begründung nicht erforderlich sind - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil in der Rechtssache T-348/94, mit dem das Gericht erster Instanz eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 94/601/EG der Kommission vom 13. Juli 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/C/33.833 - Karton) teilweise abgewiesen hat ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuG, 24.10.1991 - T-2/89

    Petrofina SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-282/98
    250 Im vorliegenden Fall ist erstens davon auszugehen, dass die Randnummern 169 bis 172 der Entscheidung bei einer Auslegung im Licht der in der Entscheidung zu findenden eingehenden Darstellung der jedem ihrer Adressaten zur Last gelegten Sachverhalte ausreichende und sachgerechte Angaben zu den Gesichtspunkten enthalten, die bei der Beurteilung der Schwere und der Dauer der von den einzelnen Unternehmen begangenen Zuwiderhandlungherangezogen wurden (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 264).

    Insoweit hat das Gericht in Randnummer 250 des angefochtenen Urteils folgende Auffassung vertreten: "[D]ie Randnummern 169 bis 172 der Entscheidung [enthalten] bei einer Auslegung im Licht der in der Entscheidung zu findenden eingehenden Darstellung der jedem ihrer Adressaten zur Last gelegten Sachverhalte ausreichende und sachgerechte Angaben zu den Gesichtspunkten ..., die bei der Beurteilung der Schwere und der Dauer der von den einzelnen Unternehmen begangenen Zuwiderhandlung herangezogen wurden (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 264).

  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-282/98
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte erweiterte Kammer) vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-348/94 (Enso Española/Kommission, Slg. 1998, II-1875) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch R. Lyal und E. Gippini Fournier, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Enso Española, S.A., hat mit Rechtsmittelschrift, die am 23. Juli 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung desGerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-348/94 (Enso Española/Kommission, Slg. 1998, II-1875; im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Entscheidung 94/601/EG der Kommission vom 13. Juli 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/C/33.833 - Karton) (ABl. L 243, S. 1; im Folgenden: Entscheidung) teilweise für nichtig erklärte und die Klage im Übrigen abwies.

  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-282/98
    Das Gericht führte jedoch in Randnummer 370 des angefochtenen Urteils aus, nach ständiger Rechtsprechung seien "die durch die Stellung einer Bürgschaft zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung der Entscheidung entstandenen Kosten ... keine Aufwendungen für das Verfahren im Sinne von Artikel 91 Buchstabe b der Verfahrensordnung (vgl. Beschluss des Gerichtshofes vom 20. November 1987 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1987, 4611, Randnr. 10, und Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92, Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 101).
  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-282/98
    Das Gericht habe sich zudem zu Unrecht darauf gestützt, dass die Begründung der Entscheidung der Begründung früherer Entscheidungen der Kommission zu ähnlichen Zuwiderhandlungen entspreche, die bis zu den Urteilen des Gerichts vom 6. April 1995 in den Rechtssachen T-148/89 (Tréfilunion/Kommission, Slg. 1995, II-1063), Société métallurgique de Normandie/Kommission und Société des treillis et panneaux soudés/Kommission (im Folgenden: Betonstahlmatten-Urteile) vom Gericht nicht beanstandet worden sei (vgl. Randnr. 253 des angefochtenen Urteils).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-282/98
    Der Gerichtshof könne dagegen prüfen, ob das Gericht auf alle von der Rechtsmittelführerin vorgebrachten Argumente für eine Nichtigerklärung oder Herabsetzung der Geldbuße rechtlich hinreichend eingegangen sei (Urteile vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-310/93 P, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1995, I-865, Randnr. 34, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 31).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-310/93

    BPB Industries und British Gypsum / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-282/98
    Der Gerichtshof könne dagegen prüfen, ob das Gericht auf alle von der Rechtsmittelführerin vorgebrachten Argumente für eine Nichtigerklärung oder Herabsetzung der Geldbuße rechtlich hinreichend eingegangen sei (Urteile vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-310/93 P, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1995, I-865, Randnr. 34, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 31).
  • EuGH, 20.11.1987 - 183/83

    Krupp / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-282/98
    Das Gericht führte jedoch in Randnummer 370 des angefochtenen Urteils aus, nach ständiger Rechtsprechung seien "die durch die Stellung einer Bürgschaft zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung der Entscheidung entstandenen Kosten ... keine Aufwendungen für das Verfahren im Sinne von Artikel 91 Buchstabe b der Verfahrensordnung (vgl. Beschluss des Gerichtshofes vom 20. November 1987 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1987, 4611, Randnr. 10, und Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache T-77/92, Parker Pen/Kommission, Slg. 1994, II-549, Randnr. 101).
  • EuGH, 15.04.1997 - C-22/94

    Irish Farmers Association u.a. / Minister for Agriculture, Food und Forestry,

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-282/98
    Das Gericht hat zunächst in Randnummer 109 des angefochtenen Urteils auf die ständige Rechtsprechung hingewiesen, nach der die Pflicht zur Begründung von Einzelfallentscheidungen den Zweck hat, dem Gemeinschaftsrichter die Überprüfung der Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu ermöglichen und den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob die Entscheidung zutreffend begründet oder eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Anfechtung ermöglicht; dabei hängt der Umfang der Begründungspflicht von der Art des fraglichen Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (vgl. neben der vom Gericht genannten Rechtsprechung u. a. Urteil vom 15. April 1997 in der Rechtssache C-22/94, Irish Farmers Association u. a., Slg. 1997, I-1809, Randnr. 39).
  • EuG, 06.04.1995 - T-147/89

    Société métallurgique de Normandie gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-282/98
    Erst im Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache Tréfilunion/Kommission (Randnr. 142) und in zwei anderen Urteilen vom selben Tag in den Rechtssachen T-147/89 (Société métallurgique de Normandie/Kommission, Slg. 1995, II-1057, abgekürzteVeröffentlichung) und T-151/89 (Société des treillis et panneaux soudés/Kommission, Slg. 1995, II-1191, abgekürzte Veröffentlichung) hat es das Gericht erstmals als wünschenswert bezeichnet, dass die Unternehmen die Berechnungsweise der gegen sie verhängten Geldbuße im Einzelnen in Erfahrung bringen können, ohne zu diesem Zweck gerichtlich gegen die Entscheidung der Kommission vorgehen zu müssen.
  • EuG, 21.12.1994 - T-295/94

    Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-282/98
    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-352/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).
  • EuG, 06.04.1995 - T-151/89

    Société des treillis et panneaux soudés gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 21.12.1994 - T-301/94

    Laakmann Karton GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 02.07.1992 - T-61/89

    Dansk Pelsdyravlerforening gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 17.02.1995 - T-308/94

    Cascades SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 11.12.1996 - T-49/95

    Van Megen Sports Group BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 15.03.2000 - T-337/94

    Enso-Gutzeit / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-319/94

    Fiskeby Board / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-327/94

    SCA Holding / Kommission

  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-334/94

    Sarriò / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-317/94

    Weig / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-304/94

    Europa Carton / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-339/94

    Metsä-Serla / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-354/94

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

  • EuGH, 10.07.2003 - C-472/00

    Kommission / Fresh Marine

    Zum anderen handelt es sich um einen neuen Antrag, der nicht erstmals im Rahmen eines Rechtsmittels gestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-282/98 P, Enso Española/Kommission, Slg. 2000, I-9817, Randnr. 62).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-472/00

    Kommission / Fresh Marine

    64: - Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-282/98 P (Enso Española SA/Kommission, Slg. 2000, I-9817, Randnr. 62).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-251/99

    Enichem / Kommission

    Ohne dass die Stichhaltigkeit dieser Prämisse geprüft zu werden braucht, genügt jedoch die Feststellung, dass das Gericht mit der Erwägung in Randnummer 1222 des angefochtenen Urteils, dass das Risiko einer Änderung der Wechselkurse unvermeidlich sei, nur zu Recht darauf hingewiesen hat, dass es sich bei Währungsschwankungen um einen Zufallsfaktor handelt, der sich sowohl vorteilhaft als auch nachteilig auswirken kann, mit dem sich Unternehmen, die einen Teil ihres Umsatzes auf Exportmärkten erzielen, im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ständig auseinander setzen müssen und dessen Existenz als solche nicht zur Unangemessenheit einer rechtmäßig festgesetzten Geldbuße führen kann (Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-282/98 P, Enso Española/Kommission, Slg. 2000, I-9817, Randnr. 59, und Urteil Sarrió/Kommission, Randnr. 89).
  • EuG, 13.12.2006 - T-245/03

    in der Rechtssache T-217/03 Fédération nationale de la coopération bétail et

        Diese Verpflichtung sei erfüllt, wenn sie die Gesichtspunkte angebe, die sie bei der Ermittlung der Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung berücksichtigt habe, um die Geldbuße berechnen zu können (Urteile des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-282/98 P, Enso Española/Kommission, Slg. 2000, I-9817, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-251/99

    Enichem / Kommission

    22: - Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-282/98 P (Slg. 2000, I-9817, Randnr. 59).
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