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   EuGH, 16.11.2000 - C-283/98 P   

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EuGH, 16.11.2000 - C-283/98 P (https://dejure.org/2000,1227)
EuGH, Entscheidung vom 16.11.2000 - C-283/98 P (https://dejure.org/2000,1227)
EuGH, Entscheidung vom 16. November 2000 - C-283/98 P (https://dejure.org/2000,1227)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Geldbuße - Festsetzung der Höhe - Begründung - Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung

  • Europäischer Gerichtshof

    Mo och Domsjö / Kommission

    Prasymas priimti prejudicinį sprendima - Direktyva 2001/83/CE - Zmonems skirti vaistai - Leidimas prekiauti - Atsisakymo pagrindai - Generiniai vaistai - "Referencinio vaisto" savoka

  • EU-Kommission PDF

    Mo och Domsjö / Kommission

    1 Rechtsmittel - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Abänderung der vom Gericht vorgenommenen Beurteilung der Höhe der gegen die Unternehmen verhängten Geldbußen aus Gründen der Billigkeit - Ausschluss - Beurteilung der Frage, ob das Gericht auf die Argumente für eine ...

  • EU-Kommission

    Mo och Domsjö / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Absprachen zur Ausschaltung des Wettbewerbs; Festsetzung der Höhe einer Geldbuße; Kartell von Kartonherstellern; Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung

  • Wolters Kluwer

    Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft ; Umfang der Befugnis zur Verhängung von Geldbußen durch die Kommission; Detaillierte Begründung zur Festlegung der Höhe der Geldbußen in der Entscheidung der Kommission; Wirkungen hinsichtlich des Fehlens ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 190; ; EG-Vertrag Art. 173; ; EG-Vertrag Art. 85 Abs. 1; ; EG-Satzung Art. 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Rechtsmittel - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Abänderung der vom Gericht vorgenommenen Beurteilung der Höhe der gegen die Unternehmen verhängten Geldbußen aus Gründen der Billigkeit - Ausschluss - Beurteilung der Frage, ob das Gericht auf die Argumente für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-352/94, Mo och Domsjö Aktiebolag gegen Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung 94/601/EG der Kommission vom 13. Juli 1994 betreffend ein Verfahren ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-283/98
    274 Zweitens hat die Kommission bei der Beurteilung der Schwere einer Zuwiderhandlung zur Bestimmung der Höhe der Geldbuße u. a. auf die abschreckende Wirkung ihres Vorgehens zu achten, da das Gemeinschaftsrecht sie zur Verfolgung einer allgemeinen Politik verpflichtet, die darauf abzielt, das Verhalten der Unternehmen im Sinne der im Vertrag festgelegten Grundsätze zu lenken (Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnrn. 105 und 106).

    Folglich ist die Kommission dadurch, dass sie in der Vergangenheit für bestimmte Arten von Zuwiderhandlungen Geldbußen in bestimmter Höhe verhängt hat, nicht daran gehindert, dieses Niveau innerhalb der in der Verordnung Nr. 17 gezogenen Grenzen anzuheben, wenn dies erforderlich ist, um die Durchführung der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik sicherzustellen (vgl. u. a. Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnrn. 105 bis 108, und Urteil des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-13/89, ICI/Kommission, Slg. 1992, II-1021, Randnr. 385).

    Angesichts der besonderen Umstände des vorliegenden Falles und des Kontexts der Zuwiderhandlung, die in der Entscheidung berücksichtigt und in den Randnummern 57 und 58 des vorliegenden Urteils dargestellt wurden, sowie der Abschreckungswirkung der verhängten Geldbußen - sämtlich Gesichtspunkte, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes in die Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung einfließen können (vgl. Urteil vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 106, Beschluss SPO u. a./Kommission, Randnr. 54, und Urteil Ferriere Nord/Kommission, Randnr. 33) - hat das Gericht keinen Anlass gesehen, die Geldbuße herabzusetzen.

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-283/98
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte erweiterte Kammer) vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-352/94 (Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 1998, II-1989) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch R. Lyal, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten im Beistand von Barrister J. Flynn, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Mo och Domsjö AB hat mit Rechtsmittelschrift, die am 24. Juli 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-352/94 (Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 1998, II-1989; im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Entscheidung 94/601/EG der Kommission vom 13. Juli 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/C/33.833 - Karton) (ABl. L 243, S. 1; im Folgenden: Entscheidung) teilweise für nichtig erklärte und die Klage im Übrigen abwies.

  • EuGH, 15.04.1997 - C-22/94

    Irish Farmers Association u.a. / Minister for Agriculture, Food und Forestry,

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-283/98
    Das Gericht hat zunächst in Randnummer 266 des angefochtenen Urteils auf die ständige Rechtsprechung hingewiesen, nach der die Pflicht zur Begründung von Einzelfallentscheidungen den Zweck hat, dem Gemeinschaftsrichter die Überprüfung der Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu ermöglichen und den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob die Entscheidung zutreffend begründet oder eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Anfechtung ermöglicht; dabei hängt der Umfang der Begründungspflicht von der Art des fraglichen Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (vgl. neben der vom Gericht genannten Rechtsprechung u. a. Urteil vom 15. April 1997 in der Rechtssache C-22/94, Irish Farmers Association u. a., Slg. 1997, I-1809, Randnr. 39).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-310/93

    BPB Industries und British Gypsum / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-283/98
    Hierzu genügt der Hinweis, dass es zwar nicht Sache des Gerichtshofes ist, bei der Entscheidung über Rechtsfragen im Rahmen eines Rechtsmittels die Beurteilung des Gerichts, das in Ausübung seiner unbeschränkten Nachprüfungsbefugnis über den Betrag der gegen Unternehmen wegen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht festgesetzten Geldbußen entscheidet, aus Gründen der Billigkeit durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen (Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-310/93 P, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1995, I-865, Randnr. 34); er kann jedoch prüfen, ob das Gericht auf alle von der Rechtsmittelführerin vorgebrachten Argumente für eine Nichtigerklärung oder Herabsetzung der Geldbuße rechtlich hinreichend eingegangen ist (Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 31).
  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-283/98
    359 Schließlich ist die Kommission bei der hier erfolgten Festlegung des allgemeinen Niveaus der Geldbußen nicht derart von ihrer früheren Entscheidungspraxis abgewichen, dass sie ihre Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung ausführlicher hätte begründen müssen (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 26. November 1975 in der Rechtssache 73/74, Groupement des fabricants de papiers peints de Belgique u. a./Kommission, Slg. 1975, 1491, Randnr. 31).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-283/98
    Hierzu genügt der Hinweis, dass es zwar nicht Sache des Gerichtshofes ist, bei der Entscheidung über Rechtsfragen im Rahmen eines Rechtsmittels die Beurteilung des Gerichts, das in Ausübung seiner unbeschränkten Nachprüfungsbefugnis über den Betrag der gegen Unternehmen wegen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht festgesetzten Geldbußen entscheidet, aus Gründen der Billigkeit durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen (Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-310/93 P, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1995, I-865, Randnr. 34); er kann jedoch prüfen, ob das Gericht auf alle von der Rechtsmittelführerin vorgebrachten Argumente für eine Nichtigerklärung oder Herabsetzung der Geldbuße rechtlich hinreichend eingegangen ist (Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 31).
  • EuG, 14.05.1998 - T-354/94

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-283/98
    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).
  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-283/98
    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).
  • EuG, 14.05.1998 - T-339/94

    Metsä-Serla / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-283/98
    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).
  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-283/98
    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).
  • EuG, 14.05.1998 - T-334/94

    Sarriò / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-317/94

    Weig / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-304/94

    Europa Carton / Kommission

  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-319/94

    Fiskeby Board / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-327/94

    SCA Holding / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

  • EuG, 15.03.2000 - T-337/94

    Enso-Gutzeit / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen

  • EuG, 24.10.1991 - T-2/89

    Petrofina SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 02.07.1992 - T-61/89

    Dansk Pelsdyravlerforening gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 10.03.1992 - T-13/89

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 17.02.1995 - T-308/94

    Cascades SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 21.12.1994 - T-301/94

    Laakmann Karton GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 21.12.1994 - T-295/94

    Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-151/89

    Société des treillis et panneaux soudés gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 06.04.1995 - T-147/89

    Société métallurgique de Normandie gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

    Im Übrigen wäre es unverhältnismäßig, eine solche Darlegung zu verlangen, die beträchtliche Ressourcen in Anspruch nehmen würde, weil sie den Rückgriff auf hypothetische Berechnungen anhand wirtschaftlicher Modelle erfordern würde, deren Genauigkeit nur schwer gerichtlich nachprüfbar und deren Unfehlbarkeit keineswegs erwiesen ist (Schlussanträge von Generalanwalt Mischo in der Rechtssache C-283/98 P, Mo och Domsjö/Kommission, Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000, Slg. 2000, I-9855, I-9858, Nr. 109).
  • EuG, 12.07.2001 - T-202/98

    Tate & Lyle / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Kommission bei der Festlegung der Höhe der einzelnen Geldbußen über ein Ermessen und ist nicht verpflichtet, insoweit eine genaue mathematische Formel anzuwenden (Urteile des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-150/89, Martinelli/Kommission, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 59, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-352/94, Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 1998, II-1989, Randnr. 68, auf Rechtsmittel bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-283/98 P, Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 2000, I-9855, Randnr. 45).
  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Insoweit genügt der Hinweis, dass die Kommission nach ständiger Rechtsprechung bei der Festlegung der Höhe der einzelnen Geldbußen über ein Ermessen verfügt und nicht verpflichtet ist, eine genaue mathematische Formel anzuwenden (Urteil des Gerichts vom 6. April 1995, Martinelli/Kommission, T-150/89, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 59, und Urteil Mo och Domsjö/Kommission, oben in Randnr. 67 angeführt, Randnr. 268, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, Mo och Domsjö/Kommission, C-283/98 P, Slg. 2000, I-9855, Randnr. 47).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-272/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts und die Entscheidungen der

    129 und 130; Urteil Tokai Carbon u. a./Kommission, ... Randnr. 225; vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache C-283/98 P, Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 2000, I-9855, I-9858, Nrn. 95 bis 101).
  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

    In Randnummer 358 des Urteils Mo och Domsjö/Kommission, das der Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren mit Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-283/98 P (Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 2000, I-9855, Randnr. 62) bestätigt habe, habe das Gericht ausgeführt, dass bei besonders schweren Zuwiderhandlungen die Auswirkung auf den Markt zu vermuten oder jedenfalls für die Würdigung ihrer Schwere unbeachtlich sei.
  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

    In diesem Zusammenhang genügt es, daran zu erinnern, dass die Kommission nach ständiger Rechtsprechung bei der Festlegung der Höhe der einzelnen Geldbußen über ein Ermessen verfügt und nicht verpflichtet ist, insoweit eine genaue mathematische Formel anzuwenden (Urteil Martinelli/Kommission, Randnr. 59, und Urteil Mo och Domsjö/Kommission, Randnr. 268, bestätigt im Rechtsmittelverfahren durch Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-283/98 P, Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 2000, I-9855, Randnr. 47).
  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03

    BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit

    Es wäre unverhältnismäßig, eine solche Darlegung zu verlangen, die beträchtliche Ressourcen in Anspruch nehmen würde, weil sie den Rückgriff auf hypothetische Berechnungen anhand wirtschaftlicher Modelle erfordern würde, deren Genauigkeit nur schwer gerichtlich nachprüfbar und deren Unfehlbarkeit keineswegs erwiesen ist (Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Mo och Domsjö/Kommission, C-283/98 P, Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, Slg. 2000, I-9855, Nr. 109).
  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

    Nur unter dieser Voraussetzung kann die Mitteilung der Beschwerdepunkte nämlich den ihr durch die Gemeinschaftsverordnungen zugewiesenen Zweck erfüllen, der darin besteht, den Unternehmen alle erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen, damit sie sich sachgerecht verteidigen können, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung erlässt (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 42, und Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-352/94, Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 1998, II-1989, Randnr. 63, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-283/98 P, Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 2000, I-9855).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Kommission bei der Festlegung der Höhe der einzelnen Geldbußen über ein Ermessen und ist nicht verpflichtet, insoweit eine genaue mathematische Formel anzuwenden (Urteile des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-150/89, Martinelli/Kommission, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 59, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-352/94, Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 1998, II-1989, Randnr. 68, auf Rechtsmittel bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-283/98 P, Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 2000, I-9855, Randnr. 45).
  • EuG, 08.07.2008 - T-52/03

    Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt -

    Es wäre unverhältnismäßig, eine solche Darlegung zu verlangen, die beträchtliche Ressourcen in Anspruch nehmen würde, weil sie den Rückgriff auf hypothetische Berechnungen anhand wirtschaftlicher Modelle erfordern würde, deren Genauigkeit nur schwer gerichtlich nachprüfbar und deren Unfehlbarkeit keineswegs erwiesen ist (Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Mo och Domsjö/Kommission, C-283/98 P, Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, Slg. 2000, I-9855, I-9858, Nr. 109).
  • EuGH, 13.06.2013 - C-511/11

    Versalis / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • EuG, 27.09.2006 - T-59/02

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure -

  • EuG, 16.12.2003 - T-5/00

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

  • EuGH, 08.12.2011 - C-389/10

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 08.10.2008 - T-73/04

    Carbone-Lorraine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • EuG, 08.10.2008 - T-69/04

    Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 06.05.2009 - T-127/04

    KME Germany u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2011 - C-272/09

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell zur

  • EuG, 27.09.2012 - T-82/08

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 09.09.2011 - T-12/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Verhängung einer

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07

    Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 04.07.2006 - T-304/02

    Hoek Loos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für

  • EuGH, 18.07.2013 - C-499/11

    Dow Chemical u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • EuG, 19.05.2010 - T-11/05

    In den Rechtssachen betreffend das Kupfer-Installationsrohr-Kartell ermäßigt das

  • EuG, 05.12.2006 - T-303/02

    Westfalen Gassen Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • EuG, 09.07.2009 - T-450/05

    Peugeot und Peugeot Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Vertrieb von

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 13.09.2010 - T-40/06

    Trioplast Industrier / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-297/98

    SCA Holding / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-520/09

    Arkema / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-282/98

    Enso Española / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-248/98

    KNP BT / Kommission

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