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   EuGH, 16.12.1992 - C-206/91   

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https://dejure.org/1992,2210
EuGH, 16.12.1992 - C-206/91 (https://dejure.org/1992,2210)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.1992 - C-206/91 (https://dejure.org/1992,2210)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - C-206/91 (https://dejure.org/1992,2210)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Koua Poirrez / Caisse d'allocations familiales de la Seine-Saint-Denis

    EWG-Vertrag, Artikel 7 und 48 Absatz 2
    Freizuegigkeit; Arbeitnehmer; Bestimmungen des Vertrages; Unanwendbarkeit auf einen rein internen, auf einen Mitgliedstaat beschränkten Sachverhalt; Arbeitnehmer mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats, der von dem Recht auf Freizuegigkeit nie Gebrauch gemacht ...

  • EU-Kommission

    Koua Poirrez / Caisse d'allocations familiales de la Seine-Saint-Denis

  • Wolters Kluwer

    Recht der Arbeitnehmer nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu verbleiben ; Gewährung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft; Gewährung einer Leistung für Behinderte in den französischen Rechtsvorschriften ; ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 7; ; EWG-Vertrag Art. 48 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Bestimmungen des Vertrages - Unanwendbarkeit auf einen rein internen, auf einen Mitgliedstaat beschränkten Sachverhalt - Arbeitnehmer mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats, der von dem Recht auf Freizuegigkeit nie Gebrauch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen für Behinderte - Freizügigkeit - soziale Vergünstigung - auf einen Mitgliedstaat beschränkter, rein interner Sachverhalt

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Soziale Sicherheit - Leistungen für Behinderte - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Vergünstigung - Auf einen Mitgliedstaat beschränkter, rein interner Sachverhalt.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-206/91
    10 Wie sich aus einer ständigen Rechtsprechung ergibt, sind die Artikel 7 und 48 EWG-Vertrag nur auf Sachverhalte anwendbar, die in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts, hier in den der Freizuegigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft, fallen (vgl. insbesondere Urteil vom 27. Oktober 1982 in den verbundenen Rechtssachen 35/82 und 36/82, Morson, Slg. 1982, 3723, Randnrn.
  • EuGH, 17.12.1987 - 147/87

    Zaoui / CRAMIF

    Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-206/91
    11 So dürfen auch die zur Durchführung dieser Bestimmungen erlassenen Verordnungen nicht auf Tätigkeiten angewendet werden, die keinerlei Berührungspunkte mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt, und die mit keinem Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1987 in der Rechtssache 147/87, Zaoui, Slg. 1987, 5511, Randnr. 15, und vom 22. September 1992 in der Rechtssache C-153/91, Petit, Slg. 1992, I-4973, Randnr. 8).
  • EuGH, 22.09.1992 - C-153/91

    Petit / Office national des pensions

    Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-206/91
    11 So dürfen auch die zur Durchführung dieser Bestimmungen erlassenen Verordnungen nicht auf Tätigkeiten angewendet werden, die keinerlei Berührungspunkte mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt, und die mit keinem Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1987 in der Rechtssache 147/87, Zaoui, Slg. 1987, 5511, Randnr. 15, und vom 22. September 1992 in der Rechtssache C-153/91, Petit, Slg. 1992, I-4973, Randnr. 8).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES

    Folglich kann diese Regelung nicht auf die Situation von Personen angewandt werden, die von diesen Freiheiten nie Gebrauch gemacht haben (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-206/91, Koua Poirrez, Slg. 1992, I-6685, Randnrn.
  • EuGH, 05.06.1997 - C-64/96

    Land Nordrhein-Westfalen / Uecker und Jacquet / Land Nordrhein-Westfalen

    16 Nach ständiger Rechtsprechung sind die Vorschriften des Vertrages über die Freizuegigkeit und die zu ihrer Durchführung ergangenen Verordnungen nicht auf Tätigkeiten anwendbar, die keinerlei Berührungspunkte mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt, und die mit keinem Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (Urteile vom 27. Oktober 1982 in den Rechtssachen 35/82 und 36/82, Morson und Jhanjan, Slg. 1982, 3723, Randnr. 16, vom 17. Dezember 1987 in der Rechtssache 147/87, Zaoui, Slg. 1987, 5511, Randnr. 15, vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-332/90, Steen, Slg. 1992, I-341, Randnr. 9, vom 22. September 1992 in der Rechtssache C-153/91, Petit, Slg. 1992, I-4973, Randnr. 8, und vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-206/91, Koua Poirrez, Slg. 1992, I-6685, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-60/00

    NACH ANSICHT DER GENERALANWÄLTIN HAT EIN DRITTSTAATSANGEHÖRIGER EHEGATTE EINES

    12: - Siehe dazu das Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-206/91 (Koua Poirrez, Slg. 1992, I-6685, Randnr. 11) und die dort wiedergegebene Rechtsprechung.

    15: - Urteil in der Rechtssache C-206/91 (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 13, betreffend den Familienangehörigen eines Arbeitnehmers.

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