Rechtsprechung
EuGH, 16.12.1993 - C-120/92 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Schultz / Hauptzollamt Heilbronn
Verordnung Nr. 1546/88 der Kommission, Artikel 12 Absatz 1
1. Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Milch und Milcherzeugnisse; Zusätzliche Abgabe für Milch; Festsetzung der nicht der Abgabe unterliegenden Referenzmengen; Für die Bestimmung des als repräsentativ geltenden Fettgehalts der Milch zu berücksichtigender ... - EU-Kommission
Schultz / Hauptzollamt Heilbronn
- Wolters Kluwer
Auslegung von Art. 12 Abs. 1 Verordnung (EWG) Nr. 1546/88; Zulässigkeit des Abstellens auf einen nicht ausdrücklich genannten Anwendungszeitraum für die Bestimmung des als repräsentativ geltenden Fettgehalts der Milch ; Gültigkeit von Art. 12 Abs. 1 Verordnung Nr. ...
- Judicialis
Verordnung (EWG) Nr. 1546/88 vom 3. Juni 1988 Art. 12 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Festsetzung der nicht der Abgabe unterliegenden Referenzmengen - Für die Bestimmung des als repräsentativ geltenden Fettgehalts der Milch zu berücksichtigender ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Zusätzliche Abgabe für Milch - Fettgehalt der Milch.
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 23.03.1992 - 11 K 25/91
- Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1993 - C-120/92
- EuGH, 16.12.1993 - C-120/92
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 17.05.1988 - 84/87
Erpelding / Secrétaire d'État à l'Agriculture und à la Viticulture
Auszug aus EuGH, 16.12.1993 - C-120/92
13 Der Gerichtshof hat bereits zu den Artikeln 2 und 3 Nr. 3 der Verordnung Nr. 857/84, die die Festsetzung der von der zusätzlichen Abgabe befreiten Referenzmenge regeln, entschieden, daß diese Regelung die Berücksichtigung von Lieferungen ausserhalb des in Artikel 2 festgelegten Zeitraums von 1981 bis 1983 nicht zulässt, auch wenn die Betroffenen für diesen gesamten Zeitraum keine repräsentative Erzeugung aufzuweisen haben (Urteile vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 84/87, Erpelding, Slg. 1988, 2647, vom 27. Juni 1989 in der Rechtssache 113/88, Leukhardt, Slg. 1989, 1991, und vom 10. Januar 1992 in der Rechtssache C-177/90, Kühn, Slg. 1992, I-35).17 Dieser Auffassung, die von einer Diskriminierung zwischen Erzeugern der Gemeinschaft ausgeht, kann ebensowenig gefolgt werden wie seinerzeit in den Urteilen Erpelding, Leukhardt und Kühn (…a. a. O., Randnrn. 30, 19 bzw. 18).
- EuGH, 27.06.1989 - 113/88
Leukhardt / Hauptzollamt Reutlingen
Auszug aus EuGH, 16.12.1993 - C-120/92
13 Der Gerichtshof hat bereits zu den Artikeln 2 und 3 Nr. 3 der Verordnung Nr. 857/84, die die Festsetzung der von der zusätzlichen Abgabe befreiten Referenzmenge regeln, entschieden, daß diese Regelung die Berücksichtigung von Lieferungen ausserhalb des in Artikel 2 festgelegten Zeitraums von 1981 bis 1983 nicht zulässt, auch wenn die Betroffenen für diesen gesamten Zeitraum keine repräsentative Erzeugung aufzuweisen haben (Urteile vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 84/87, Erpelding, Slg. 1988, 2647, vom 27. Juni 1989 in der Rechtssache 113/88, Leukhardt, Slg. 1989, 1991, und vom 10. Januar 1992 in der Rechtssache C-177/90, Kühn, Slg. 1992, I-35). - EuGH, 10.01.1992 - C-177/90
Kühn / Landwirtschaftskammer Weser-Ems
Auszug aus EuGH, 16.12.1993 - C-120/92
13 Der Gerichtshof hat bereits zu den Artikeln 2 und 3 Nr. 3 der Verordnung Nr. 857/84, die die Festsetzung der von der zusätzlichen Abgabe befreiten Referenzmenge regeln, entschieden, daß diese Regelung die Berücksichtigung von Lieferungen ausserhalb des in Artikel 2 festgelegten Zeitraums von 1981 bis 1983 nicht zulässt, auch wenn die Betroffenen für diesen gesamten Zeitraum keine repräsentative Erzeugung aufzuweisen haben (Urteile vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 84/87, Erpelding, Slg. 1988, 2647, vom 27. Juni 1989 in der Rechtssache 113/88, Leukhardt, Slg. 1989, 1991, und vom 10. Januar 1992 in der Rechtssache C-177/90, Kühn, Slg. 1992, I-35).
- OVG Schleswig-Holstein, 19.11.2003 - 2 LB 49/03 Nach Inkrafttreten des Art. 12 Abs. 1 der VO Nr. 1546/88 finden nur noch die in dieser Vorschrift ausdrücklich genannten Anwendungszeiträume bei der Bestimmung des Referenzfettgehaltes Berücksichtigung (EUGH, Urt. v. 16. Dezember 1993 - RS C-120/92).