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   EuGH, 16.12.1999 - C-74/98   

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https://dejure.org/1999,3959
EuGH, 16.12.1999 - C-74/98 (https://dejure.org/1999,3959)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.1999 - C-74/98 (https://dejure.org/1999,3959)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - C-74/98 (https://dejure.org/1999,3959)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Rindfleisch - Ausfuhrerstattungen - Vor dem Verbringen in das Einfuhrland verarbeitetes Rindfleisch - Völkerrechtliche Verträge - Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    DAT-SCHAUB

  • EU-Kommission PDF

    DAT-SCHAUB

    Verordnung Nr. 3665/87 der Kommission, Artikel 17 Absatz 2 Unterabsatz 2 zweiter Gedankenstrich
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Ausfuhrerstattungen - Vor dem Verbringen in das Einfuhrland verarbeitetes Erzeugnis - Voraussetzungen für die Zahlung - Verarbeitung "in dem Drittland, in das alle aus dieser Verarbeitung hervorgegangenen Erzeugnisse ...

  • EU-Kommission

    DAT-SCHAUB

  • Wolters Kluwer

    Vor dem Verbringen in das Einfuhrland verarbeitetes Rindfleisch ; Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Vertragsparteien der Charta des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten; Gemeinsame Durchführungsbestimmungen für ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 3665/87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung (EWG) Nr. 3665/87
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Ausfuhrerstattungen - Vor dem Verbringen in das Einfuhrland verarbeitetes Erzeugnis - Voraussetzungen für die Zahlung - Verarbeitung "in dem Drittland, in das alle aus dieser Verarbeitung hervorgegangenen Erzeugnisse ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Østre Landsret - Auslegung von Artikel 17 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 der Kommission vom 27. November 1987 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.12.1985 - 276/84

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas Metelmann

    Auszug aus EuGH, 16.12.1999 - C-74/98
    Was zweitens die Frage der Vereinbarkeit dieser Vorschrift mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz angeht, ist daran zu erinnern, daß eine wirksame Kontrolle für das reibungslose Funktionieren des Erstattungssystems unerläßlich ist, da nur aufgrund der zutreffenden Identifizierung der Ware, die die Gemeinschaft verlassen hat, die tatsächlich zustehenden Erstattungen gezahlt werden können (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1985 in der Rechtssache 276/84, Metelmann, Slg. 1985, 4057, Randnr. 11).

    In diesem Urteil hatte der Gerichtshof im Zusammenhang mit dem Abpacken eines Erzeugnisses in kleinere Gebinde entschieden, daß der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht der Auffassung entgegensteht, daß jede Veränderung der äußeren Beschaffenheit der Ware den Verlust des Erstattungsanspruchs nach sich zieht, wenn durch die Veränderung die Zollkontrolle erschwert wird und insoweit das reibungslose Funktionieren des Erstattungssystems beeinträchtigt wird (Urteil Metelmann, Randnr. 13).

  • EuGH, 11.07.1984 - 89/83

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Dimex

    Auszug aus EuGH, 16.12.1999 - C-74/98
    Sodann hat das System differenzierter Ausfuhrerstattungen nach ständiger Rechtsprechung das Ziel, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten; mit der Differenzierung des Erstattungsbetrags soll den Besonderheiten der jeweiligen Einfuhrmärkte, auf denen die Gemeinschaft eine Rolle spielen will, Rechnung getragen werden (vgl. Urteile vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83, Dimex, Slg. 1984, 2815, Randnr. 8, und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94, Anglo Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925, Randnr. 21).

    Ein Erzeugnis, das vor der Abfertigung zum freien Verkehr im Bestimmungsland wieder ausgeführt worden ist, kann für die Zahlung der differenzierten Erstattung nicht als eingeführt im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung Nr. 3665/87 angesehen werden (vgl. Urteile Dimex, Randnr. 17, und Anglo Irish Beef Processors International u. a., Randnr. 23).

  • EuGH, 28.03.1996 - C-299/94

    Anglo Irish Beef Processors International u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.12.1999 - C-74/98
    Sodann hat das System differenzierter Ausfuhrerstattungen nach ständiger Rechtsprechung das Ziel, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten; mit der Differenzierung des Erstattungsbetrags soll den Besonderheiten der jeweiligen Einfuhrmärkte, auf denen die Gemeinschaft eine Rolle spielen will, Rechnung getragen werden (vgl. Urteile vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83, Dimex, Slg. 1984, 2815, Randnr. 8, und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94, Anglo Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925, Randnr. 21).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-263/97

    First City Trading u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.12.1999 - C-74/98
    Gemäß der Verordnung Nr. 3665/87 hängt die Auszahlung der Erstattungen daher im Fall einer differenzierten Erstattung davon ab, daß die Ware das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen hat und unter Einhaltung der Zollförmlichkeiten für die Abfertigung zum freien Verkehr in ein Drittland eingeführt wurde (vgl. Urteil vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-263/97, First City Trading u. a., Slg. 1998, I-5537, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2004 - C-350/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT LEGER KÖNNEN SICH VERBRAUCHER NICHT AUF DIE

    45 - Urteil vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-74/98 (DAT-SCHAUB, Slg. 1999, I-8759, Randnr. 31).
  • FG Hamburg, 22.11.2000 - IV 835/97

    Berechtigung zur Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungsbeträge; Rücknahme

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  • BFH, 31.07.2007 - VII R 59/06

    Zahlung differenzierter Ausfuhrerstattung - Nachweis der Überführung von

    Der EuGH hat aber bereits entschieden, dass die Verarbeitung eines Gemeinschaftserzeugnisses im Bestimmungsland im Rahmen eines aktiven Veredelungsverkehrs, um es anschließend wieder auszuführen, keinen Anspruch auf Zahlung der Ausfuhrerstattung eröffnet, denn es ist im Hinblick auf den Zweck des Systems der differenzierten Ausfuhrerstattung wesentlich, dass die subventionierten Waren tatsächlich den Bestimmungsmarkt erreichen und auf diesem in den Verkehr gebracht werden, weshalb ein Erzeugnis, welches vor der Abfertigung zum freien Verkehr im Bestimmungsland wieder ausgeführt worden ist, nicht als im Bestimmungsland eingeführt angesehen werden kann (EuGH-Urteil vom 16. Dezember 1999 Rs. C-74/98, EuGHE 1999, I-8759 Rz. 28 bis 30, 40, ZfZ 2000, 86).
  • BFH, 07.05.2002 - VII R 5/01

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung

    Unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Systems der differenzierten Ausfuhrerstattung ist es danach --anders als die Klägerin meint-- wesentlich, dass die durch eine solche Erstattung bezuschussten Erzeugnisse tatsächlich den Bestimmungsmarkt erreichen, um dort vermarktet zu werden (vgl. EuGH, Urteile vom 31. März 1993 Rs. C-27/92, EuGHE 1993, I-1701, und vom 16. Dezember 1999 Rs. C-74/98, EuGHE 1999, I-8759).
  • BFH, 10.12.2002 - VII B 139/02

    Differenzierte Ausfuhrerstattung

    Haben die Gesundheitsbehörden aber die Ware nicht freigegeben, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Erzeugnisse auf dem Markt des Bestimmungslandes in Verkehr gebracht werden können und sie damit den Markt des Bestimmungslandes erreicht haben (vgl. EuGH in EuGHE 1984, 2815 Rdnr. 18; in EuGHE 1996, I-1925 Rdnr. 28, und EuGH, Urteil vom 16. Dezember 1999 Rs. C-74/98, EuGHE 1999, I-8759 Rdnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-63/00

    Schilling und Nehring

    10: - Urteil vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-74/98 (Dat-Schaub, Slg. 1999, I-8758, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2003 - C-334/01

    Glencore Grain Rotterdam

    17: - Ebenda, Nr. 32.18: - Vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-74/98 (DAT-SCHAUB, Slg. 1999, I-8759, Randnrn.
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