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   EuGH, 16.12.2008 - C-205/07   

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https://dejure.org/2008,10476
EuGH, 16.12.2008 - C-205/07 (https://dejure.org/2008,10476)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.2008 - C-205/07 (https://dejure.org/2008,10476)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - C-205/07 (https://dejure.org/2008,10476)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Rücktrittsfrist - Verbot, vom Verbraucher vor Ablauf der Rücktrittsfrist eine Anzahlung oder Zahlung zu fordern

  • Europäischer Gerichtshof

    Gysbrechts und Santurel Inter

    Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Rücktrittsfrist - Verbot, vom Verbraucher vor Ablauf der Rücktrittsfrist eine Anzahlung oder Zahlung zu fordern

  • EU-Kommission PDF

    Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Rücktrittsfrist - Verbot, vom Verbraucher vor Ablauf der Rücktrittsfrist eine Anzahlung oder Zahlung zu fordern

  • EU-Kommission
  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Art. 28 bis 30 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG); Auswirkungen des Art. 29 EG auf eine nationale Regelung zur Untersagung des Verlangens einer Anzahlung bzw. der Kreditkartennummer des Verbrauchers durch den Lieferanten beim ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EG Art. 29; Richtlinie 97/7/EG Art. 14
    Freier Warenverkehr - Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz darf vor Ablauf der Rücktrittsfrist vom Verbraucher keine (An-)Zahlung, wohl aber die Angabe der Kreditkartennummer verlangt werden

  • Judicialis

    EG Art. 28; ; EG Art. 29; ; EG Art. 30; ; Richtlinie 97/7/EG Art. 3; ; Richtlinie 97/7/EG Art. 14

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Gysbrechts und Santurel Inter

    Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Rücktrittsfrist - Verbot, vom Verbraucher vor Ablauf der Rücktrittsfrist eine Anzahlung oder Zahlung zu fordern

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Beroep te Gent (Belgien), eingereicht am 19. April 2007 - Strafverfahren gegen Lodewijk Gysbrechts und Santurel Inter BVBA

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Beroep te Gent (Belgien) - Auslegung der Art. 28 EG und 30 EG - Wirkungen einer nationalen Regelung, die es untersagt, vom Verbraucher eine Anzahlung vor Ablauf der Kündigungsfrist zu verlangen, auf den innergemeinschaftlichen Handel - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1579
  • EuZW 2009, 115
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-205/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jede nationale Regelung in einem Bereich, der auf Gemeinschaftsebene abschließend harmonisiert wurde, anhand der fraglichen Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand des primären Gemeinschaftsrechts zu beurteilen (vgl. Urteil vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband, C-322/01, Slg. 2003, I-14887, Randnr. 64).

    Wie Art. 14 Abs. 1 dieser Richtlinie ausdrücklich vorsieht, ermächtigt sie die Mitgliedstaaten, in dem Bereich, für den sie gilt, strengere Bestimmungen zu erlassen oder aufrechtzuerhalten, um ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher sicherzustellen, sofern diese Befugnis unter Beachtung des EG-Vertrags ausgeübt wird (vgl. Urteil Deutscher Apothekerverband, Randnr. 64).

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-205/07
    Unter Berufung auf die sich aus den Urteilen vom 11. Juli 1974, Dassonville (8/74, Slg. 1974, 837), und vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, Slg. 1993, I-6097), ergebenden Leitlinien macht Santurel geltend, dass das Verbot der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Bestimmung tatsächlich vorwiegend die Ausfuhr inländischer Waren betreffe und damit eine durch den Vertrag verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung darstelle.
  • EuGH, 23.02.2006 - C-441/04

    A-Punkt Schmuckhandel - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG und 30 EG - Maßnahmen

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-205/07
    Nach ständiger Rechtsprechung kann jedoch der Verbraucherschutz ein berechtigtes Ziel des Allgemeininteresses darstellen, das geeignet ist, eine Beschränkung des freien Warenverkehrs zu rechtfertigen (vgl. Urteile vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, 120/78, Slg. 1979, 649, Randnr. 8, und vom 23. Februar 2006, A-Punkt Schmuckhandel, C-441/04, Slg. 2006, I-2093, Randnr. 27).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-205/07
    Nach ständiger Rechtsprechung kann jedoch der Verbraucherschutz ein berechtigtes Ziel des Allgemeininteresses darstellen, das geeignet ist, eine Beschränkung des freien Warenverkehrs zu rechtfertigen (vgl. Urteile vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, 120/78, Slg. 1979, 649, Randnr. 8, und vom 23. Februar 2006, A-Punkt Schmuckhandel, C-441/04, Slg. 2006, I-2093, Randnr. 27).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-205/07
    Unter Berufung auf die sich aus den Urteilen vom 11. Juli 1974, Dassonville (8/74, Slg. 1974, 837), und vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, Slg. 1993, I-6097), ergebenden Leitlinien macht Santurel geltend, dass das Verbot der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Bestimmung tatsächlich vorwiegend die Ausfuhr inländischer Waren betreffe und damit eine durch den Vertrag verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung darstelle.
  • EuGH, 14.09.2006 - C-158/04

    Alfa Vita Vassilopoulos - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Mengenmäßige

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-205/07
    Nach ständiger Rechtsprechung entspricht eine nationale Regelung nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn die gewählten Mittel nicht nur zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet sind, sondern auch das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (vgl. Urteil vom 14. September 2006, Alfa Vita Vassilopoulos und Carrefour-Marinopoulos, C-158/04 und C-159/04, Slg. 2006, I-8135, Randnr. 22).
  • EuGH, 08.11.1979 - 15/79

    Groenveld

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-205/07
    Hierbei sind nationale Maßnahmen, die spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme bezwecken oder bewirken und damit unterschiedliche Bedingungen für den Binnenhandel eines Mitgliedstaats und für seinen Außenhandel schaffen, so dass die nationale Produktion oder der Binnenmarkt des betroffenen Staates zum Nachteil der Produktion oder des Handels anderer Mitgliedstaaten einen besonderen Vorteil erlangt, als Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen eingestuft worden (Urteil vom 8. November 1979, Groenveld, 15/79, Slg. 1979, 3409, Randnr. 7).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-205/07
    Um dem vorlegenden Gericht unabhängig davon, ob es in seinen Fragen darauf Bezug genommen hat, alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. Urteil vom 11. September 2007, Céline, C-17/06, Slg. 2007, I-7041, Randnr. 29), ist ein Verbot, wie es im Ausgangsverfahren in Rede steht und in Randnr. 30 dieses Urteils wiedergegeben ist, auch im Licht der Auslegung zu prüfen, die die belgischen Behörden im Ausgangsverfahren vertreten.
  • EuGH, 19.01.2017 - C-282/15

    Queisser Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 34

    Wie der Generalanwalt in den Nrn. 98 bis 100 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, können die Art. 34 bis 36 AEUV im Ausgangsverfahren keine Anwendung finden, weil zum einen keines seiner Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. November 1995, Esso Española, C-134/94, EU:C:1995:414, Rn. 13, und vom 15. November 2016, Ullens de Schooten, C-268/15, EU:C:2016:874, Rn. 47) und zum anderen die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Bestimmungen des LFGB eine Benachteiligung von Ausfuhren gegenüber dem Binnenhandel dieses Mitgliedstaats weder bezwecken noch bewirken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter, C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 40).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 4.15

    Abfall; Alttextilien; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    a) Vorschriften des Sekundärrechts, die bei abschließender Harmonisierung des Regelungsbereichs vorrangig zu prüfen sind (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 13. Dezember 2001 - C-324/99 [ECLI:EU:C:2001:682], DaimlerChrysler - Slg. 2001, I-9897 Rn. 32, vom 16. Dezember 2008 - C-205/07 [ECLI:EU:C:2008:730], Gysbrechts - Slg. 2008, I-9947 Rn. 33 und vom 16. Juli 2015 - C-95/14 [ECLI:EU:C:2015:492], UNIC und Uni.co.pel - EuZW 2015, 873 Rn. 33), sind allerdings nicht einschlägig.

    Im Unterschied zur entsprechenden Regelung für Einfuhrbeschränkungen nach Art. 34 AEUV, die im Ausgangspunkt "jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten (erfasst), die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern" (siehe EuGH, Urteil vom 11. Juli 1974 - Rs. 8/74 [ECLI:EU:C:1974:82], Dassonville - Slg. 1974, 837 Rn. 5), wird die Warenausfuhr beeinträchtigt, wenn Regelungen "spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme bezwecken oder bewirken und damit unterschiedliche Bedingungen für den Binnenhandel innerhalb eines Mitgliedstaats und seinen Außenhandel schaffen, so dass die nationale Produktion oder der Binnenmarkt des betroffenen Staates einen besonderen Vorteil erlangt" (EuGH, Urteil vom 8. November 1979 - C-15/79 [ECLI:EU:C:1979:253], Groenveld - Slg. 1979, I-3409 Rn. 7 sinngemäß ebenso Urteil vom 25. Juni 1998 - C-203/96, Dusseldorp - Slg. 1998, I-4075 Rn. 40; siehe weitere Nachweise in Schlussanträgen GA Trstenjak vom 17. Juli 2008 - Rs. C-205/07, Gysbrechts - Slg. 2008, I-9947 Rn. 31 f. mit Fn. 20).

    In welchem Umfang die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (siehe Urteil vom 16. Dezember 2008 - C-205/07, Gysbrechts - Slg. 2008, I-9947) mittlerweile vom Erfordernis einer spezifischen Beschränkung der Ausfuhrströme abgerückt ist und den Prüfungsmaßstab von Art. 35 AEUV dem des Art. 34 AEUV angleicht (siehe hierzu Leible/T. Streinz, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Stand August 2015, Art. 35 AEUV Rn. 14 ff.; Dauses/Brigola, in: Dauses, EU-Wirtschaftsrecht, Stand September 2015, C.I. Grundregeln Rn. 199 ff.), kann hier offenbleiben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-161/09

    Kakavetsos-Fragkopoulos - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige

    Dann hat der Gerichtshof im Urteil Gysbrechts und Santurel Inter zwar die Groenveld-Rechtsprechung in Erinnerung gerufen, aber nicht geprüft, ob die drei Voraussetzungen der Groenveld-Formel in dem betreffenden Fall auch tatsächlich vorlagen.

    Der Gerichtshof hat im Urteil Gysbrechts und Santurel Inter anerkannt, dass "[e]ine nationale Maßnahme, die gegen Art. 29 EG verstößt, ... aus einem der in Art. 30 EG aufgeführten Gründe oder durch zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein [kann], sofern diese Maßnahme im rechten Verhältnis zu dem verfolgten rechtmäßigen Zweck steht"(45).

    7 - Urteile des Gerichtshofs vom 29. November 1978, Redmond (83/78, Slg. 1978, 2347, Randnr. 26), vom 8. Dezember 1987, Gauchard (20/87, Slg. 1987, 4879, Randnr. 5), vom 18. Mai 2000, Schiavon (C-230/98, Slg. 2000, I-3547, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 20. Mai 2003, Ravil (C-469/00, Slg. 2003, I-5053, Randnr. 27), und vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter (C-205/07, Slg. 2008, I-9947, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    25 - Vgl. für eine ausführliche Analyse der Entwicklung dieser Rechtsprechung die überaus aufschlussreichen Schlussanträge von Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache, in der das Urteil Gysbrechts und Santurel Inter ergangen ist (Nrn. 28 ff.).

    28 - Vgl. Urteil Gysbrechts und Santurel Inter (Randnr. 40).

    30 - Vgl. Schlussanträge in der Rechtssache, in der das Urteil Gysbrechts und Santurel Inter ergangen ist (Nrn. 34 bis 40).

    31 - Urteil Gysbrechts und Santurel Inter (Randnr. 42).

    45 - Urteil Gysbrechts und Santurel Inter (Randnr. 45).

    48 - Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann der Verbraucherschutz nämlich ein berechtigtes Ziel des Allgemeininteresses darstellen, das geeignet ist, eine Beschränkung des freien Warenverkehrs zu rechtfertigen (vgl. Urteil Gysbrechts und Santurel Inter, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.06.2016 - C-15/15

    Die mit der Androhung der Nichtigkeit verbundene Verpflichtung,

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass eine für alle im Inland tätigen Wirtschaftsteilnehmer geltende nationale Maßnahme, die tatsächlich die Ausfuhren, d. h., wenn die Waren den Markt des Ausfuhrmitgliedstaats verlassen, stärker betrifft als den Absatz der Waren auf dem inländischen Markt, unter das Verbot des Art. 35 AEUV fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter, C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 40 bis 43).
  • BGH, 28.03.2023 - VI ZR 19/22

    Ersatz von Versicherungsleistungen für gestohlene Kfz als Anspruch eines

    Nationale Maßnahmen, die spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme bezwecken oder bewirken und damit unterschiedliche Bedingungen für den Binnenhandel eines Mitgliedstaats und für seinen Außenhandel schaffen, sodass die nationale Produktion oder der Binnenmarkt des betroffenen Staats zum Nachteil der Produktion oder des Handels anderer Mitgliedstaaten einen besonderen Vorteil erlangt, sind als Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen eingestuft worden (EuGH, Urteile vom 8. November 1979, Groenveld, 15/79, Slg. 1979, 3409, Rn. 7; vom 16. Dezember 2008 - C-205/07, Slg. 2008, I-9947-9998, Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-648/18

    Hidroelectrica

    Die Vorschrift gehört folglich zu denjenigen, die nach dem Urteil Gysbrechts und Santurel Inter "spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme ... bewirken"(20).

    16 Urteil vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter (C-205/07, EU:C:2008:730, im Folgenden: Urteil Gysbrechts und Santurel Inter, Rn. 40).

    20 Urteil Gysbrechts und Santurel Inter, Rn. 40.

    21 Vgl. statt aller Urteil Gysbrechts und Santurel Inter, Rn. 45.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2018 - C-528/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek sind durch Mutagenese gewonnene Organismen

    35 Vgl. z. B. Urteil vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter (C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 34 ff.).
  • EuGH, 17.09.2020 - C-648/18

    Hidroelectrica - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektrizitätsbinnenmarkt -

    Eine nationale Maßnahme, die gegen Art. 35 AEUV verstößt, kann aus einem der in Art. 36 AEUV aufgeführten Gründe sowie durch zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sofern das von ihr verfolgte Ziel legitim ist und sie in einem angemessenen Verhältnis zu diesem Ziel steht (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter, C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 45).

    Zu diesem Zweck ist nicht nur zu prüfen, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet sind, sondern auch, ob sie das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (Urteil vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter, C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 51).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15

    Nach Auffassung von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe verstößt die in einem

    Vgl. u. a. zu Art. 29 EG (jetzt Art. 35 AEUV) Urteile vom 8. November 2005, Jersey Produce Marketing Organisation (C-293/02, EU:C:2005:664, Rn. 73), sowie vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter (C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    42 - Urteil vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter (C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 43), Hervorhebung nur hier.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-639/11

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2a der

    25 - Jede nationale Regelung in einem Bereich, der auf Gemeinschaftsebene abschließend harmonisiert wurde, ist nämlich zunächst anhand der fraglichen Harmonisierungsmaßnahme und erst dann anhand des primären Gemeinschaftsrechts zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, C-170/07, Randnr. 35, vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter, C-205/07, Slg. 2008, I-9947, Randnr. 33, und vom 6. September 2012, Kommission/Belgien, C-150/11, Randnr. 47).

    73 - Urteile Gysbrechts und Santurel Inter (Randnr. 51) sowie Ascafor und Asidac (Randnr. 58).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-581/18

    Generalanwalt Bobek: Der Haftpflichtversicherungsschutz der PIP, einer

  • EuGH, 16.07.2020 - C-73/19

    Movic u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • EuGH, 10.07.2014 - C-421/12

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12

    Kommission / Litauen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2a der

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-282/15

    Queisser Pharma - Lebensmittelsicherheit - Mitgliedstaatliche Rechtsvorschriften

  • EuGH, 03.03.2011 - C-161/09

    Kakavetsos-Fragkopoulos - Freier Warenverkehr - Maßnahmen mit gleicher Wirkung

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-607/17

    Memira Holding - Vorabentscheidungsersuchen - Nationale Steuergesetzgebung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-540/08

    Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Richtlinie 2005/29/EG -

  • EuGH, 11.06.2020 - C-206/19

    KOB - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 63 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2017 - C-549/15

    E.ON Biofor Sverige - Auslegung von Art. 34 AEUV und Art. 18 Abs. 1 der

  • EuGH, 06.10.2011 - C-443/10

    Bonnarde - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-292/16

    A - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Unternehmensbesteuerung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-566/11

    Iberdrola und Gas Natural - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den

  • LG Dessau-Roßlau, 22.03.2012 - 1 T 68/12

    Insolvenzverfahren: Aufhebung der Verfahrenskostenstundung wegen unterlassener

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-242/17

    L.E.G.O. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Förderung der Nutzung von

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