Rechtsprechung
EuGH, 17.01.1992 - 152/88 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Sofrimport / Kommission
Gemeinschaftliche Schutzmaßnahmen - Außervertragliche Haftung - Erledigung der Hauptsache
- EU-Kommission
Sofrimport / Kommission
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftliche Schutzmaßnahmen - Außervertragliche Haftung - Erledigung der Hauptsache.
Verfahrensgang
- EuGH, 10.06.1988 - 152/88
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 - 152/88
- EuGH, 26.06.1990 - 152/88
- EuGH, 17.01.1992 - 152/88
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-212/19
Compagnie des pêches de Saint-Malo
42 11/82, EU:C:1985:18, Rn. 31. In diesem Urteil hat der Gerichtshof entschieden, dass, wenn die angefochtene Maßnahme eine Gruppe von Personen berührt, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme anhand von den Mitgliedern der Gruppe eigenen Merkmalen feststanden oder feststellbar waren, diese Personen von der Maßnahme insoweit individuell betroffen sein können, als sie zu einem beschränkten Kreis von Wirtschaftsteilnehmern gehören (vgl. auch Beschluss vom 17. Januar 1992, Sofrimport/Kommission, C-152/88, EU:C:1992:21, Rn. 11, …und Urteil vom 17. September 2009, Kommission/Koninklijke FrieslandCampina, C-519/07 P, EU:C:2009:556, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).