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   EuGH, 17.01.2023 - C-632/20 P   

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https://dejure.org/2023,262
EuGH, 17.01.2023 - C-632/20 P (https://dejure.org/2023,262)
EuGH, Entscheidung vom 17.01.2023 - C-632/20 P (https://dejure.org/2023,262)
EuGH, Entscheidung vom 17. Januar 2023 - C-632/20 P (https://dejure.org/2023,262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien/ Kommission

    Rechtsmittel - Außenbeziehungen - Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits - Elektronische Kommunikation - Verordnung (EU) 2018/1971 - Gremium europäischer ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel â€" Außenbeziehungen â€" Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits â€" Elektronische Kommunikation â€" Verordnung (EU) 2018/1971 â€" Gremium ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Außenbeziehungen - Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits - Elektronische Kommunikation - Verordnung (EU) 2018/1971 - Gremium europäischer ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Auswärtige Beziehungen - Der Gerichtshof erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die Beteiligung des Kosovos am Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation zugelassen wurde, für nichtig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kommissionsbeschluss als nichtig erklärt: Kosovo einem "Drittland" gleichzustellen

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2023, 263
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 23.09.2020 - T-370/19

    Spanien/ Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.01.2023 - C-632/20
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt das Königreich Spanien die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 23. September 2020, Spanien/Kommission (T-370/19, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2020:440), mit dem das Gericht seine Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 18. März 2019 über die Beteiligung der nationalen Regulierungsbehörde des Kosovos am Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (ABl. 2019, C 115, S. 26, im Folgenden: streitiger Beschluss) abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts vom 23. September 2020, Spanien/Kommission (T - 370/19, EU:T:2020:440), wird aufgehoben.

  • EuGH, 15.07.2021 - C-584/20

    Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über die Berechnung der

    Auszug aus EuGH, 17.01.2023 - C-632/20
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht hervor, dass aus Gründen der Rechtssicherheit die Wirkungen einer solchen Handlung aufrechterhalten werden können, insbesondere wenn die unmittelbaren Auswirkungen ihrer Nichtigerklärung schwerwiegende negative Folgen für die Betroffenen hätten und die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Handlung nicht wegen ihres Ziels oder ihres Inhalts in Abrede gestellt wird, sondern aus Gründen der Unzuständigkeit ihres Urhebers oder der Verletzung wesentlicher Formvorschriften (Urteil vom 15. Juli 2021, Kommission/Landesbank Baden-Württemberg und SRB, C-584/20 P und C-621/20 P, EU:C:2021:601, Rn. 175 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.07.2016 - C-660/13

    Rat / Kommission - Nichtigkeitsklage - Außenbeziehungen der Europäischen Union -

    Auszug aus EuGH, 17.01.2023 - C-632/20
    Insoweit weist das Königreich Spanien darauf hin, dass der Wahl der Rechtsgrundlage insofern besondere Bedeutung zukomme, als sie es ermögliche, die Befugnisse jedes Organs zu wahren (Urteil vom 25. Oktober 2017, Kommission/Rat [WRC-15], C-687/15, EU:C:2017:803, Rn. 49 und 50), und dass der Abschluss einer internationalen Übereinkunft eine Bewertung der Interessen der Union im Rahmen der Beziehungen mit dem Drittland sowie einen Ausgleich zwischen den divergierenden Interessen im Rahmen dieser Beziehungen erfordere (Urteil vom 28. Juli 2016, Rat/Kommission, C-660/13, EU:C:2016:616, Rn. 39).
  • EuGH, 25.10.2017 - C-687/15

    Kommission/ Rat (CMR-15) - Nichtigkeitsklage - Schlussfolgerungen des Rates der

    Auszug aus EuGH, 17.01.2023 - C-632/20
    Insoweit weist das Königreich Spanien darauf hin, dass der Wahl der Rechtsgrundlage insofern besondere Bedeutung zukomme, als sie es ermögliche, die Befugnisse jedes Organs zu wahren (Urteil vom 25. Oktober 2017, Kommission/Rat [WRC-15], C-687/15, EU:C:2017:803, Rn. 49 und 50), und dass der Abschluss einer internationalen Übereinkunft eine Bewertung der Interessen der Union im Rahmen der Beziehungen mit dem Drittland sowie einen Ausgleich zwischen den divergierenden Interessen im Rahmen dieser Beziehungen erfordere (Urteil vom 28. Juli 2016, Rat/Kommission, C-660/13, EU:C:2016:616, Rn. 39).
  • EuGH, 26.01.2021 - C-422/19

    Ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets kann seine Verwaltung zur Annahme von

    Auszug aus EuGH, 17.01.2023 - C-632/20
    Die Bestimmungen des Unionsrechts müssen indessen im Licht der Fassungen in allen Sprachen der Union einheitlich ausgelegt und angewandt werden; weichen diese verschiedenen Fassungen voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2021, Hessischer Rundfunk, C-422/19 und C-423/19, EU:C:2021:63, Rn. 65 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. Juli 2022, 1talien und Comune di Milano/Rat [Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur], C-59/18 und C-182/18, EU:C:2022:567, Rn. 67 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.07.2022 - C-59/18

    Italien/ Rat (Siège de l'Agence européenne des médicaments) - Nichtigkeitsklage -

    Auszug aus EuGH, 17.01.2023 - C-632/20
    Die Bestimmungen des Unionsrechts müssen indessen im Licht der Fassungen in allen Sprachen der Union einheitlich ausgelegt und angewandt werden; weichen diese verschiedenen Fassungen voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2021, Hessischer Rundfunk, C-422/19 und C-423/19, EU:C:2021:63, Rn. 65 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. Juli 2022, 1talien und Comune di Milano/Rat [Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur], C-59/18 und C-182/18, EU:C:2022:567, Rn. 67 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-134/19

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts, mit dem die Klage der Bank

    Auszug aus EuGH, 17.01.2023 - C-632/20
    Allerdings ist zu beachten, dass eine Verletzung des Unionsrechts in einem Urteil des Gerichts, wenn zwar dessen Gründe eine solche Verletzung enthalten, die Urteilsformel sich aber aus anderen Rechtsgründen als richtig erweist, nicht zur Aufhebung dieses Urteils führen kann und die Begründung durch eine andere zu ersetzen ist (Urteil vom 6. Oktober 2020, Bank Refah Kargaran/Rat, C-134/19 P, EU:C:2020:793, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.04.2022 - C-161/20

    Kommission/ Rat (Organisation maritime internationale)

    Auszug aus EuGH, 17.01.2023 - C-632/20
    Insoweit ist festzustellen, dass zur Gewährleistung der praktischen Wirksamkeit von Art. 35 Abs. 2 der Verordnung 2018/1971 eine außerhalb der Union gelegene Gebietskörperschaft, die von der Union nicht als unabhängiger Staat anerkannt wurde, einem "Drittland" im Sinne dieser Bestimmung gleichgestellt werden können muss - ohne dass dabei das Völkerrecht missachtet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. November 1992, Poulsen und Diva Navigation, C-286/90, EU:C:1992:453, Rn. 9, und vom 5. April 2022, Kommission/Rat [Internationale Seeschifffahrtsorganisation], C-161/20, EU:C:2022:260, Rn. 32).
  • EuGH, 24.11.1992 - C-286/90

    Anklagemindigheden / Poulsen und Diva Navigation

    Auszug aus EuGH, 17.01.2023 - C-632/20
    Insoweit ist festzustellen, dass zur Gewährleistung der praktischen Wirksamkeit von Art. 35 Abs. 2 der Verordnung 2018/1971 eine außerhalb der Union gelegene Gebietskörperschaft, die von der Union nicht als unabhängiger Staat anerkannt wurde, einem "Drittland" im Sinne dieser Bestimmung gleichgestellt werden können muss - ohne dass dabei das Völkerrecht missachtet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. November 1992, Poulsen und Diva Navigation, C-286/90, EU:C:1992:453, Rn. 9, und vom 5. April 2022, Kommission/Rat [Internationale Seeschifffahrtsorganisation], C-161/20, EU:C:2022:260, Rn. 32).
  • EuGH, 30.11.2023 - C-173/22

    MG/ EIB

    Drittens ist allerdings ist zu beachten, dass eine Verletzung des Unionsrechts in einem Urteil des Gerichts, wenn zwar dessen Gründe eine solche Verletzung enthalten, die Urteilsformel sich aber aus anderen Rechtsgründen als richtig erweist, nicht zur Aufhebung dieses Urteils führen kann und die Begründung durch eine andere zu ersetzen ist (Urteil vom 17. Januar 2023, Spanien/Kommission, C-632/20 P, EU:C:2023:28, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-750/21

    Pilatus Bank/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Einheitlicher

    66 Diese sind gleichermaßen verbindlich, so dass keine von ihnen Vorrang beanspruchen kann; vgl. Urteile vom 26. Januar 2021, Hessischer Rundfunk (C-422/19 und C-423/19, EU:C:2021:63, Rn. 65 und die dort zitierte Rechtsprechung), und vom 17. Januar 2023, Spanien/Kommission (C-632/20 P, EU:C:2023:28, Rn. 40 bis 42).
  • EuGH, 19.10.2023 - C-88/22

    QB/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Anhang VII des Statuts der

    Allerdings kann eine Verletzung des Unionsrechts in einem Urteil des Gerichts, wenn zwar dessen Gründe eine solche Verletzung enthalten, die Urteilsformel sich aber aus anderen Rechtsgründen als richtig erweist, nicht zur Aufhebung dieses Urteils führen; die Begründung ist dann durch eine andere zu ersetzen (Urteil vom 17. Januar 2023, Spanien/Kommission, C-632/20 P, EU:C:2023:28, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023 - C-687/22

    Agencia Estatal de la Administración Tributaria (Exclusion des créances publiques

    Ich weise darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung die in einer der Sprachfassungen einer unionsrechtlichen Vorschrift verwendete Formulierung nicht als alleinige Grundlage für die Auslegung dieser Vorschrift herangezogen werden oder Vorrang vor den anderen Sprachfassungen beanspruchen kann (Urteil vom 17. Januar 2023, Spanien/Kommission, C-632/20 P, EU:C:2023:28, Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-311/22

    Moesgaard Meat 2012

    31 Urteile vom 27. Oktober 1977, Bouchereau (30/77, EU:C:1977:172, Rn. 13 und 14), vom 26. Januar 2021, Hessischer Rundfunk (C-422/19 und C-423/19, EU:C:2021:63, Rn. 65), und vom 17. Januar 2023, Spanien/Kommission (C-632/20 P, EU:C:2023:28, Rn. 40 bis 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-88/22

    QB/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des

    6 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2021, Hessischer Rundfunk (C-422/19 und C-423/19, EU:C:2021:63, Rn. 65), und vom 17. Januar 2023, Spanien/Kommission (C-632/20 P, EU:C:2023:28, Rn. 40 bis 42).
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