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   EuGH, 17.02.2009 - C-483/07 P   

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EuGH, 17.02.2009 - C-483/07 P (https://dejure.org/2009,5775)
EuGH, Entscheidung vom 17.02.2009 - C-483/07 P (https://dejure.org/2009,5775)
EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - C-483/07 P (https://dejure.org/2009,5775)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • markenmagazin:recht

    Art. 230 Abs. 4 EG
    Galileo.eu - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof

    Galileo Lebensmittel / Kommission

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Reservierung der Domäne "galileo.eu" durch die Kommission - Art. 230 Abs. 4 EG - Entscheidung, die eine natürliche oder juristische Person individuell betrifft - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

  • EU-Kommission PDF

    Galileo Lebensmittel / Kommission

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Reservierung der Domäne "galileo.eu" durch die Kommission - Art. 230 Abs. 4 EG - Entscheidung, die eine natürliche oder juristische Person individuell betrifft - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

  • EU-Kommission

    Galileo Lebensmittel / Kommission

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Reservierung der Domäne ‚galileo.eu‘ durch die Kommission - Art. 230 Abs. 4 EG - Entscheidung, die eine natürliche oder juristische Person individuell betrifft - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“

  • aufrecht.de

    Inhaber der Wortmarke "galileo" hat keinen Anspruch auf Registrierung der ".eu" Domain

  • kanzlei.biz

    Galileo.eu

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Galileo Lebensmittel / Kommission

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Reservierung der Domäne "galileo.eu" durch die Kommission - Art. 230 Abs. 4 EG - Entscheidung, die eine natürliche oder juristische Person individuell betrifft - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Domain "galileo.eu" muss für Europäische Union freigehalten werden

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Galileo Lebensmittel / Kommission

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Domain "galileo.eu" der Europäischen Union vorbehalten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Domain "galileo.eu" der Europäischen Union vorbehalten

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Zweite Kammer) vom 28. August 2007 in der Rechtssache T-46/06, Galileo Lebensmittel / Kommission, mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, den Domänennamen "galileo.eu" nach ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 388
  • K&R 2009, 391
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

    Auszug aus EuGH, 17.02.2009 - C-483/07
    Galileo Lebensmittel beruft sich hierzu auf die mit dem Urteil vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (11/82, Slg. 1985, 207), begründete Rechtsprechung und erwähnt außerdem das Urteil vom 18. Mai 1994, Codorniu/Rat (C-309/89, Slg. 1994, I-1853), sowie die Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache Kommission/Infront WM (C-125/06 P, Urteil vom 13. März 2008, Slg. 2008, I-1451).

    Galileo Lebensmittel kann sich auch nicht darauf stützen, dass der Gerichtshof im Urteil Codorniu/Rat zugunsten des in dieser Rechtssache betroffenen Unternehmens das Vorliegen einer Situation bejaht hat, die dieses Unternehmen im Hinblick auf die in Rede stehende Rechtsvorschrift von allgemeiner Tragweite aus dem Kreis aller übrigen Wirtschaftsteilnehmer heraushob, da diese Vorschrift das Unternehmen an der kommerziellen Nutzung seines Markenzeichens hinderte.

    Insoweit genügt der Hinweis, dass die streitige Entscheidung die Rechtsmittelführerin nicht an der Nutzung ihrer Marke hindert und sie ihre Situation folglich nicht mit der in der Rechtssache, in der das Urteil Codorniu/Rat ergangen ist, vergleichen kann.

  • EuGH, 01.10.2004 - C-379/03

    Pérez Escolar / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.02.2009 - C-483/07
    Folglich kann sich ein Einzelner, der von einer Entscheidung der Kommission nicht unmittelbar und individuell betroffen ist und somit durch diese Maßnahme nicht in seinen Interessen verletzt ist, gegenüber einer solchen Entscheidung nicht auf das Recht auf gerichtlichen Schutz berufen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 1. Oktober 2004, Pérez Escolar/Kommission, C-379/03 P, Randnr. 41).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuGH, 17.02.2009 - C-483/07
    Über die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Nichtigkeitsklage kann nicht aufgrund der vom Kläger vorgenommenen Auslegung des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz hinweggegangen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 44, und Kommission/Jégo-Quéré, Randnr. 36, sowie Beschlüsse vom 8. März 2007, Strack/Kommission, C-237/06 P, Randnr. 108, und vom 13. März 2007, Arizona Chemical u. a./Kommission, C-150/06 P, Randnr. 40).
  • EuGH, 08.03.2007 - C-237/06

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Entscheidung über die

    Auszug aus EuGH, 17.02.2009 - C-483/07
    Über die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Nichtigkeitsklage kann nicht aufgrund der vom Kläger vorgenommenen Auslegung des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz hinweggegangen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 44, und Kommission/Jégo-Quéré, Randnr. 36, sowie Beschlüsse vom 8. März 2007, Strack/Kommission, C-237/06 P, Randnr. 108, und vom 13. März 2007, Arizona Chemical u. a./Kommission, C-150/06 P, Randnr. 40).
  • EuGH, 13.03.2007 - C-150/06

    Arizona Chemical u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.02.2009 - C-483/07
    Über die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Nichtigkeitsklage kann nicht aufgrund der vom Kläger vorgenommenen Auslegung des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz hinweggegangen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 44, und Kommission/Jégo-Quéré, Randnr. 36, sowie Beschlüsse vom 8. März 2007, Strack/Kommission, C-237/06 P, Randnr. 108, und vom 13. März 2007, Arizona Chemical u. a./Kommission, C-150/06 P, Randnr. 40).
  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.02.2009 - C-483/07
    Wenn eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts für den Erlass einer Entscheidung die Anwendung eines Verfahrens vorschreibt, in dessen Rahmen eine natürliche oder juristische Person möglicherweise Rechte wie das Anhörungsrecht geltend machen kann, hat die besondere Rechtsstellung, die dieser Person zusteht, somit deren Individualisierung im Sinne von Art. 230 Abs. 4 EG zur Folge (vgl. entsprechend Urteile vom 4. Oktober 1983, Fediol/Kommission, 191/82, Slg. 1983, 2913, Randnr. 31, und vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG,

    Auszug aus EuGH, 17.02.2009 - C-483/07
    Wie in dem angefochtenen Beschluss ausgeführt, hat der Gerichtshof hierzu entschieden, dass, wenn die angefochtene Maßnahme eine Gruppe von Personen berührt, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme anhand von den Mitgliedern der Gruppe eigenen Merkmalen feststanden oder feststellbar waren, diese Personen von der Maßnahme insoweit individuell betroffen sein können, als sie zu einem beschränkten Kreis von Wirtschaftsteilnehmern gehören (Urteile Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Randnr. 31, sowie vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 60).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-263/02

    DER GERICHTSHOF HAT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN EIN

    Auszug aus EuGH, 17.02.2009 - C-483/07
    Wenn eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts für den Erlass einer Entscheidung die Anwendung eines Verfahrens vorschreibt, in dessen Rahmen eine natürliche oder juristische Person möglicherweise Rechte wie das Anhörungsrecht geltend machen kann, hat die besondere Rechtsstellung, die dieser Person zusteht, somit deren Individualisierung im Sinne von Art. 230 Abs. 4 EG zur Folge (vgl. entsprechend Urteile vom 4. Oktober 1983, Fediol/Kommission, 191/82, Slg. 1983, 2913, Randnr. 31, und vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnrn.
  • EuG, 28.08.2007 - T-46/06

    Galileo Lebensmittel / Kommission - Nichtigkeitsklage - Einführung der Domäne

    Auszug aus EuGH, 17.02.2009 - C-483/07
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Galileo Lebensmittel GmbH & Co. KG (im Folgenden: Galileo Lebensmittel) die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 28. August 2007, Galileo Lebensmittel/Kommission (T-46/06, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, den Internet-Domänennamen "galileo.eu" unter der Domäne oberster Stufe ".eu" nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission vom 28. April 2004 zur Festlegung von allgemeinen Regeln für die Durchführung und die Funktionen der Domäne oberster Stufe ".eu" und der allgemeinen Grundregeln für die Registrierung (ABl. L 162, S. 40) als für die Nutzung durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft reservierten Domänennamen vorzubehalten (im Folgenden: streitige Entscheidung), als unzulässig abgewiesen hat.
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.02.2009 - C-483/07
    Galileo Lebensmittel beruft sich hierzu auf die mit dem Urteil vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (11/82, Slg. 1985, 207), begründete Rechtsprechung und erwähnt außerdem das Urteil vom 18. Mai 1994, Codorniu/Rat (C-309/89, Slg. 1994, I-1853), sowie die Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache Kommission/Infront WM (C-125/06 P, Urteil vom 13. März 2008, Slg. 2008, I-1451).
  • EuGH, 13.03.2008 - C-125/06

    Kommission / Infront WM - Rechtsmittel - Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehen -

  • EuGH, 21.05.1987 - 97/85

    Deutsche Lebensmittelwerke / Kommission

  • EuG, 07.09.2010 - T-539/08

    Etimine und Etiproducts / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt und Schutz der

    Die Klägerinnen haben auch nicht nachgewiesen, dass die angegriffenen Einstufungen bezweckten oder bewirkten, den Umfang der geltend gemachten ausschließlichen Rechte zu beeinträchtigen oder gar ihre Ausübung zu verhindern, wie in den Fällen, die den Urteilen des Gerichtshofs vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (11/82, Slg. 1985, 207, Randnr. 31), und Codorníu/Rat (oben in Randnr. 98 angeführt, Randnrn. 21 und 22) zugrunde lagen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichtshofs vom 21. November 2005, SNF/Kommission, C-482/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 40 und 41, sowie vom 17. Februar 2009, Galileo Lebensmittel/Kommission, C-483/07 P, Slg. 2009, I-959, Randnrn. 44 bis 46).

    Wenn eine Vorschrift des Unionsrechts für den Erlass einer Entscheidung die Anwendung eines Verfahrens vorschreibt, in dessen Rahmen eine natürliche oder juristische Person möglicherweise Rechte wie das Anhörungsrecht geltend machen kann, hat die besondere Rechtsstellung, die dieser Person zusteht, somit deren Individualisierung im Sinne von Art. 230 Abs. 4 EG zur Folge (vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 17. Februar 2009, Galileo Lebensmittel/Kommission, C-483/07 P, Slg. 2009, I-959, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sodann ist festzustellen, dass eine solche Individualisierung allerdings nur insoweit anerkannt wird, als die geltend gemachten Verfahrensgarantien diejenigen sind, die in der geltenden Regelung vorgesehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 47, Beschlüsse des Gerichtshofs vom 8. Dezember 2006, Polyelectrolyte Producers Group/Kommission und Rat, C-368/05 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 58, und Galileo Lebensmittel/Kommission, oben in Randnr. 106 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 07.09.2010 - T-532/08

    Norilsk Nickel Harjavalta und Umicore / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt

    Wenn eine Vorschrift des Unionsrechts für den Erlass einer Entscheidung die Anwendung eines Verfahrens vorschreibt, in dessen Rahmen eine natürliche oder juristische Person möglicherweise Rechte wie das Anhörungsrecht geltend machen kann, hat die besondere Rechtsstellung, die dieser Person zusteht, somit deren Individualisierung im Sinne von Art. 230 Abs. 4 EG zur Folge (vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 17. Februar 2009, Galileo Lebensmittel/Kommission, C-483/07 P, Slg. 2009, I-959, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sodann ist festzustellen, dass eine solche Individualisierung allerdings nur insoweit anerkannt wird, als die geltend gemachten Verfahrensgarantien diejenigen sind, die in der geltenden Regelung vorgesehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 47, Beschlüsse des Gerichtshofs vom 8. Dezember 2006, Polyelectrolyte Producers Group/Kommission und Rat, C-368/05 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 58, und Galileo Lebensmittel/Kommission, oben in Randnr. 103 angeführt, Randnrn.

    72 und 76, sowie Beschluss Galileo Lebensmittel/Kommission, oben in Randnr. 103 angeführt, Randnr. 46, und Beschluss des Gerichts vom 6. September 2004, SNF/Kommission, T-213/02, Slg. 2004, II-3047, Randnrn.

  • EuG, 16.12.2011 - T-291/04

    Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission - Umwelt und

    In Ermangelung von Verfahrensrechten zum Schutz der Klägerinnen können diese nicht geltend machen, sie würden dadurch im Hinblick auf die angefochtene Einstufung individualisiert (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Norilsk Nickel Harjavalta und Umicore/Kommission, oben in Randnr. 97 angeführt, Randnrn. 103 bis 106, und Etimine und Etiproducts/Kommission, oben in Randnr. 97 angeführt, Randnrn. 109 bis 112, vgl. in diesem Sinne entsprechend auch Beschluss des Gerichtshofs vom 17. Februar 2009, Galileo Lebensmittel/Kommission, C-483/07 P, Slg. 2009, I-959, Randnr. 53).

    Zum anderen waren die Klägerinnen auch nach einer schriftlichen und einer mündlichen Frage nicht in der Lage, zu erklären, ob und in welchem Umfang die angefochtene Einstufung dazu angetan war, sie an der weiteren Nutzung ihrer ausschließlichen Lizenz zu hindern, ihnen das entsprechende Recht zu nehmen oder sogar zur Ungültigkeit des europäischen Patents EP 0 781 842 B1 zu führen (vgl. in diesem Sinne Urteil Codorníu/Rat, oben in Randnr. 114 angeführt, Randnr. 21; Beschlüsse des Gerichtshofs vom 21. November 2005, SNF/Kommission, C-482/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41, und Galileo Lebensmittel/Kommission, oben in Randnr. 105 angeführt, Randnr. 45).

  • EuGH, 21.09.2023 - C-478/21

    China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic

    Die Tatsache, dass eine Person in einem solchen Verfahren tätig wird, ist aber nur dann geeignet, diese Person hinsichtlich der betreffenden Handlung zu individualisieren, wenn für sie in der Unionsregelung Verfahrensgarantien vorgesehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 1983, Fediol/Kommission, 191/82, EU:C:1983:259, Rn. 31, und Beschluss vom 17. Februar 2009, Galileo Lebensmittel/Kommission, C-483/07 P, EU:C:2009:95, Rn. 53).
  • EuG, 04.06.2012 - T-381/11

    Eurofer / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG -

    Was schließlich die Argumentation von Eurofer angeht, dass die Möglichkeit einer Klage, die ausschließlich gegen die von den Mitgliedstaaten vorgenommene Festlegung der endgültigen Jahresmenge an kostenlos zuzuteilenden Zertifikaten für alle betreffenden Anlagen gerichtet sei, ungewisse Folgen aufgrund der Ausschöpfung der Gesamtmenge an Zertifikaten, die zu diesem Zeitpunkt kostenlos zugeteilt werden müssten, nach sich ziehe und daher den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes beeinträchtige, ist erstens festzustellen, dass eine solche Ausschöpfung nicht dargetan ist, und zweitens, dass diese Umstände nicht die vom AEUV aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Nichtigkeitsklage ändern können (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 17. Februar 2009, Galileo Lebensmittel/Kommission, C-483/07 P, Slg. 2009, I-959, Randnr. 59).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2018 - C-465/16

    Rat / Growth Energy und Renewable Fuels Association

    20 Vgl. Urteile vom 4. Oktober 1983, Fediol/Kommission (191/82, EU:C:1983:259, Rn. 31), und vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré (C-263/02 P, EU:C:2004:210, Rn. 47); vgl. auch Beschlüsse vom 17. Februar 2009, Galileo Lebensmittel/Kommission (C-483/07 P, EU:C:2009:95, Rn. 53), und vom 5. Mai 2009, WWF-UK/Rat (C-355/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:286, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.10.2011 - T-224/10

    Verbraucherverbände haben unter zwei Voraussetzungen ein Anhörungsrecht im

    Folglich kann sich ein Einzelner, der von einer Entscheidung der Kommission nicht unmittelbar und individuell betroffen ist und somit durch diese Maßnahme nicht in seinen Interessen verletzt ist, gegenüber einer solchen Entscheidung nicht auf das Recht auf gerichtlichen Schutz berufen (vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 17. Februar 2009, Galileo Lebensmittel/Kommission, C-483/07 P, Slg. 2009, I-959, Randnr. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2017 - C-384/16

    European Union Copper Task Force / Kommission - Rechtsmittel - Klage auf

    44 Vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 17. Februar 2009, Galileo Lebensmittel/Kommission (C-483/07 P, EU:C:2009:95, Rn. 53).
  • EuG, 19.12.2019 - T-67/18

    Probelte/ Kommission

    Wenn eine Vorschrift des Unionsrechts für den Erlass einer Entscheidung die Anwendung eines Verfahrens vorschreibt, in dessen Rahmen eine natürliche oder juristische Person möglicherweise Rechte wie das Anhörungsrecht geltend machen kann, hat die besondere Rechtsstellung, die dieser Person zusteht, somit deren Individualisierung im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV zur Folge (Beschluss vom 17. Februar 2009, Galileo Lebensmittel/Kommission, C-483/07 P, EU:C:2009:95, Rn. 53, Urteil vom 2. März 2010, Arcelor/Parlament und Rat, T-16/04, EU:T:2010:54, Rn. 119, und Beschluss vom 7. September 2010, Etimine und Etiproducts/Kommission, T-539/08, EU:T:2010:354, Rn. 109).
  • EuG, 11.11.2014 - T-20/14

    Nguyen / Parlament und Rat

    Außerdem kann nach der Rechtsprechung eine Person als von einer Handlung individuell betroffen angesehen werden, weil sie zu einem beschränkten Kreis von Wirtschaftsteilnehmern gehört, wenn diese Handlung in Rechte eingreift, die diese Person vor ihrem Erlass erworben hat (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2009, Galileo Lebensmittel/Kommission, C-483/07 P, Slg, EU:C:2009:95, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.11.2014 - T-22/14

    Bergallou / Parlament und Rat

  • EuG, 04.06.2012 - T-379/11

    Hüttenwerke Krupp Mannesmann u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt -

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