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   EuGH, 17.03.2009 - C-251/08 P   

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EuGH, 17.03.2009 - C-251/08 P (https://dejure.org/2009,21681)
EuGH, Entscheidung vom 17.03.2009 - C-251/08 P (https://dejure.org/2009,21681)
EuGH, Entscheidung vom 17. März 2009 - C-251/08 P (https://dejure.org/2009,21681)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ayyanarsamy / Kommission und Deutschland

    Offensichtlich unzulässiges und unbegründetes Rechtsmittel - Behauptete Verletzung der Grundrechte des Rechtsmittelführers durch die nationalen Behörden - Nichtigkeitsklage gegen ein Schreiben der Kommission, mit dem sich diese für unzuständig erklärt, bei den nationalen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ayyanarsamy / Kommission und Deutschland

    Vorläufiger Rechtsschutz - Unzulässigkeit der Klage

  • EU-Kommission PDF

    Ayyanarsamy / Kommission und Deutschland

    Rechtsmittel - Gründe - Ungenauer Rechtsmittelgrund - Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 § 1) (vgl. Randnrn. 10-12)

  • EU-Kommission

    Ayyanarsamy / Kommission und Deutschland

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 27.01.1993 - C-25/92

    Miethke / Parlament

    Auszug aus EuGH, 17.03.2009 - C-251/08
          Dagegen ist nicht jedes Schreiben eines Gemeinschaftsorgans, mit dem ein Antrag seines Adressaten beantwortet wird, eine Entscheidung im Sinne des Art. 230 Abs. 4 EG, gegen die die Nichtigkeitsklage eröffnet ist (Beschluss des Gerichtshofs vom 27. Januar 1993, Miethke/Parlament, C-25/92, Slg. 1993, I-473, Randnr. 10, und Beschluss des Gerichts vom 11. Dezember 1998, Scottish Soft Fruit Growers/Kommission, T-22/98, Slg. 1998, II-4219, Randnr. 34).

          Zumal wenn das betreffende Gemeinschaftsorgan einem gestellten Antrag nicht stattgeben kann, weil es an einer Rechtsgrundlage für eine Entscheidung in dem vom Antragsteller gewünschten Sinne fehlt, kann das Schreiben, mit dem dieser aus Gründen der Höflichkeit hierüber informiert wird, nicht der Mitteilung einer Entscheidung im Sinne von Art. 230 EG gleichgestellt werden (vgl. in diesem Sinne Beschluss Miethke/Parlament, Randnrn. 15 und 16).

  • EuG, 01.04.2008 - T-412/07

    Ayyanarsamy / Kommission und Deutschland - Zulässigkeit - Nichtigkeitsklage -

    Auszug aus EuGH, 17.03.2009 - C-251/08
            Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr Ayyanarsamy die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 1. April 2008, Ayyanarsamy/Kommission und Deutschland (T-412/07, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht seine Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 18. September 2007, mit dem diese den Rechtsmittelführer davon unterrichtete, dass sie nicht zu seinen Gunsten bei den deutschen Gerichten intervenieren könne (im Folgenden: streitiges Schreiben), und auf Feststellung, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen Art. 6 Abs. 2 EU und Art. 9 des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI des Rates vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren (ABl. L 82, S. 1, im Folgenden: Rahmenbeschluss) verstoßen hat, abgewiesen hat.
  • EuG, 11.12.1998 - T-22/98

    Scottish Soft Fruit Growers / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.03.2009 - C-251/08
          Dagegen ist nicht jedes Schreiben eines Gemeinschaftsorgans, mit dem ein Antrag seines Adressaten beantwortet wird, eine Entscheidung im Sinne des Art. 230 Abs. 4 EG, gegen die die Nichtigkeitsklage eröffnet ist (Beschluss des Gerichtshofs vom 27. Januar 1993, Miethke/Parlament, C-25/92, Slg. 1993, I-473, Randnr. 10, und Beschluss des Gerichts vom 11. Dezember 1998, Scottish Soft Fruit Growers/Kommission, T-22/98, Slg. 1998, II-4219, Randnr. 34).
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.03.2009 - C-251/08
          Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Handlungen oder Entscheidungen, gegen die eine Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG gegeben ist, diejenigen Maßnahmen sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen können (Urteil des Gerichtshofs vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9; Urteile des Gerichts vom 22. Juni 1990, Marcopoulos/Gerichtshof, T-32/89 und T-39/89, Slg. 1990, II-281, Randnr. 21, und vom 20. September 2007, Salvat père & fils u. a./Kommission, T-136/05, Slg. 2007, II-4063, Randnr. 34).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    Hercules Chemicals / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.03.2009 - C-251/08
          Ein so formulierter Rechtsmittelgrund kann daher nicht Gegenstand einer rechtlichen Beurteilung sein, mit der der Gerichtshof die ihm auf dem betreffenden Gebiet obliegende Aufgabe wahrnehmen und seine Rechtmäßigkeitskontrolle ausüben könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 1999, Hercules Chemicals/Kommission, C-51/92 P, Slg. 1999, I-4235, Randnr. 113, vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnrn. 105 und 106, sowie Beschluss vom 29. November 2007, Weber/Kommission, C-107/07 P, Randnr. 28).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.03.2009 - C-251/08
          Ein so formulierter Rechtsmittelgrund kann daher nicht Gegenstand einer rechtlichen Beurteilung sein, mit der der Gerichtshof die ihm auf dem betreffenden Gebiet obliegende Aufgabe wahrnehmen und seine Rechtmäßigkeitskontrolle ausüben könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 1999, Hercules Chemicals/Kommission, C-51/92 P, Slg. 1999, I-4235, Randnr. 113, vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnrn. 105 und 106, sowie Beschluss vom 29. November 2007, Weber/Kommission, C-107/07 P, Randnr. 28).
  • EuG, 22.06.1990 - T-32/89

    Georges Marcopoulos gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuGH, 17.03.2009 - C-251/08
          Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Handlungen oder Entscheidungen, gegen die eine Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG gegeben ist, diejenigen Maßnahmen sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen können (Urteil des Gerichtshofs vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9; Urteile des Gerichts vom 22. Juni 1990, Marcopoulos/Gerichtshof, T-32/89 und T-39/89, Slg. 1990, II-281, Randnr. 21, und vom 20. September 2007, Salvat père & fils u. a./Kommission, T-136/05, Slg. 2007, II-4063, Randnr. 34).
  • EuG, 20.09.2007 - T-136/05

    Salvat père & fils u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen zur

    Auszug aus EuGH, 17.03.2009 - C-251/08
          Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Handlungen oder Entscheidungen, gegen die eine Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG gegeben ist, diejenigen Maßnahmen sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen können (Urteil des Gerichtshofs vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9; Urteile des Gerichts vom 22. Juni 1990, Marcopoulos/Gerichtshof, T-32/89 und T-39/89, Slg. 1990, II-281, Randnr. 21, und vom 20. September 2007, Salvat père & fils u. a./Kommission, T-136/05, Slg. 2007, II-4063, Randnr. 34).
  • EuGH, 29.11.2007 - C-107/07

    Weber / Kommission - Rechtsmittel - Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten -

    Auszug aus EuGH, 17.03.2009 - C-251/08
          Ein so formulierter Rechtsmittelgrund kann daher nicht Gegenstand einer rechtlichen Beurteilung sein, mit der der Gerichtshof die ihm auf dem betreffenden Gebiet obliegende Aufgabe wahrnehmen und seine Rechtmäßigkeitskontrolle ausüben könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 1999, Hercules Chemicals/Kommission, C-51/92 P, Slg. 1999, I-4235, Randnr. 113, vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnrn. 105 und 106, sowie Beschluss vom 29. November 2007, Weber/Kommission, C-107/07 P, Randnr. 28).
  • EuG, 07.09.2010 - T-532/08

    Norilsk Nickel Harjavalta und Umicore / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt

    Eine solche Handlung kann jedoch nicht als solche Gegenstand einer Nichtigkeitsklage im Sinne des Art. 230 EG sein, da sie keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeugt, die die Interessen der Klägerinnen durch eine qualifizierte Änderung ihrer Rechtsstellung beeinträchtigen können (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 17. März 2009, Ayyanarsamy/Kommission und Deutschland, C-251/08 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung; Beschluss vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission, oben in Randnr. 83 angeführt, Randnrn.
  • EuG, 08.04.2021 - T-496/20

    CRII-GEN u.a./ Kommission

    Toutefois, il ne suffit pas qu'un acte ait été envoyé par une institution de l'Union européenne à son destinataire, en réponse à une demande formulée par ce dernier, pour qu'il puisse être qualifié de décision au sens de l'article 263 TFUE, ouvrant ainsi la voie du recours en annulation (voir ordonnance du 17 mars 2009, Ayyanarsamy/Commission et Allemagne, C-251/08 P, non publiée, EU:C:2009:161, point 15 et jurisprudence citée, et arrêt du 8 novembre 2007, Pays-Bas/Commission, T-234/04, EU:T:2007:335, point 48 et jurisprudence citée).
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