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   EuGH, 17.03.2016 - C-175/15   

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https://dejure.org/2016,4185
EuGH, 17.03.2016 - C-175/15 (https://dejure.org/2016,4185)
EuGH, Entscheidung vom 17.03.2016 - C-175/15 (https://dejure.org/2016,4185)
EuGH, Entscheidung vom 17. März 2016 - C-175/15 (https://dejure.org/2016,4185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Taser International

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Verträge, nach denen ein rumänisches Unternehmen verpflichtet ist, Marken an ein Unternehmen mit Sitz in einem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Taser International

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Verträge, nach denen ein rumänisches Unternehmen verpflichtet ist, Marken an ein Unternehmen mit Sitz in einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Taser International

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Verträge, nach denen ein rumänisches Unternehmen verpflichtet ist, Marken an ein Unternehmen mit Sitz in einem ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2016, 494
  • GRUR-RR 2016, 309
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.07.2023 - V ZR 112/22

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Suchmeldung von Kulturgut in der Lost

    Denn Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EuGVVO stellt - wie der Europäische Gerichtshof zu der gleichlautenden Regelung in Art. 24 Satz 1 Brüssel I-VO entschieden hat - eine stillschweigende Anerkennung der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts und damit eine Vereinbarung der Zuständigkeit dieses Gerichts dar (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 2016, Taser International und SC Gate 4 Business u.a., C-175/15, EU:C:2016:176 Rn. 21 und 33 mwN).
  • EuGH, 07.05.2020 - C-641/18

    Die Opfer des Untergangs eines unter panamaischer Flagge fahrenden Schiffes

    Diese Situation ist nämlich geeignet, Fragen zur Bestimmung der völkerrechtlichen Zuständigkeit der Gerichte aufzuwerfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. März 2005, Owusu, C-281/02, EU:C:2005:120, Rn. 24 bis 27, und vom 17. März 2016, Taser International, C-175/15, EU:C:2016:176, Rn. 20).
  • EuGH, 07.03.2018 - C-560/16

    E.ON Czech Holding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001

    Die Verordnung verfolgt damit einen der Rechtssicherheit dienenden Zweck, der darin besteht, den Rechtsschutz der in der Union ansässigen Personen in der Weise zu verbessern, dass ein Kläger ohne Schwierigkeiten festzustellen vermag, welches Gericht er anrufen kann, und ein Beklagter bei vernünftiger Betrachtung vorhersehen kann, vor welchem Gericht er verklagt werden kann (Urteile vom 23. April 2009, Falco Privatstiftung und Rabitsch, C-533/07, EU:C:2009:257, Rn. 21 und 22, vom 17. März 2016, Taser International, C-175/15, EU:C:2016:176, Rn. 32, sowie vom 14. Juli 2016, Granarolo, C-196/15, EU:C:2016:559, Rn. 16).
  • BayObLG, 30.04.2019 - 1 AR 30/19

    Gerichtsstandsbestimmung für Schadensersatzklagen in- und ausländischer

    Die Verordnung findet auch Anwendung auf einen Rechtsstreit zwischen einem Beklagten, der seinen Wohnsitz (Art. 63 Brüssel Ia-VO) in einem Mitgliedstaat hat, und einem Kläger eines Drittstaats (EuGH, Urt. v. 17. März 2016, C-175/15 - Taser International, juris Rn. 20 noch zur Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Geimer in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, Art. 4 Brüssel Ia-VO Rn. 13; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 40. Aufl. 2019, Vorb EuGVVO Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.2016 - 20 U 104/15

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung betreffend die

    Zuletzt hat der Gerichtshof im Urteil vom 17.03.2016 (Az. C-175/15 - Taser, ECLI:EU:C:2016:176, Rn. 28) ausdrücklich offengelassen, ob ein Antrag auf Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung zur Abtretung der Marken tatsächlich unter Art. 22 Nr. 4 EuGVVO 2001 fällt.
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