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   EuGH, 17.04.2007 - C-470/03   

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EuGH, 17.04.2007 - C-470/03 (https://dejure.org/2007,1968)
EuGH, Entscheidung vom 17.04.2007 - C-470/03 (https://dejure.org/2007,1968)
EuGH, Entscheidung vom 17. April 2007 - C-470/03 (https://dejure.org/2007,1968)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Richtlinie 98/37/EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Maschinen, deren Übereinstimmung mit der Richtlinie 98/37/EG vermutet wird - Öffentlich geäußerte Kritik eines staatlichen Beamten

  • Europäischer Gerichtshof

    AGM-COS.MET

    Richtlinie 98/37/EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Maschinen, deren Übereinstimmung mit der Richtlinie 98/37/EG vermutet wird - Öffentlich geäußerte Kritik eines staatlichen Beamten

  • EU-Kommission PDF

    AGM-COS.MET

    Richtlinie 98/37/EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Maschinen, deren Übereinstimmung mit der Richtlinie 98/37/EG vermutet wird - Öffentlich geäußerte Kritik eines staatlichen Beamten

  • EU-Kommission

    AGM-COS.MET

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung , Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge

  • Wolters Kluwer

    Zurechenbarkeit der Äußerungen eines Beamten zum Staat bei Entstehen des Eindrucks der Äußerung offizieller staatlicher Verlautbarungen; Möglichkeit der Haftung eines Beamten neben derjenigen des Mitgliedstaats; Rechtfertigung einer Verletzung von Art. 4 Abs. 1 der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Staatshaftung: Die öffentliche Warnung eines Beamten vor einer Maschine, deren Richtlinienkonformität aufgrund der CE-Kennzeichnung vermutet wird, kann eine dem Staat zurechenbare Behinderung des freien Warenverkehrs darstellen

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; Richtlinie 98/37/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; Richtlinie 98/37/EG
    Freier Warenverkehr: Richtlinie 98/37/EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Maschinen, deren Übereinstimmung mit der Richtlinie 98/37/EG vermutet wird - Öffentlich geäußerte Kritik eines staatlichen Beamten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    AGM-COS.MET

    Richtlinie 98/37/EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Maschinen, deren Übereinstimmung mit der Richtlinie 98/37/EG vermutet wird - Öffentlich geäußerte Kritik eines staatlichen Beamten

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 14 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    A.G.M. COS.MET oder: Wem dient das EU-Produktsicherheitsrecht?

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss des Tampereen käräjäoikeus vom 7. November 2003 in dem Rechtsstreit A.G.M.-COS.MET s.r.l. gegen Republik Finnland und Tarmo Lehtinen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tampereen käräjäoikeus - Auslegung des Artikels 28 EG und der Richtlinie 98/37 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen (ABl. L 207, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 1282
  • EuZW 2007, 480
  • BB 2007, 548
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus EuGH, 17.04.2007 - C-470/03
    Die Beurteilung dieser Voraussetzungen hängt von der jeweiligen Fallgestaltung ab (Urteile vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 51, vom 2. April 1998, Norbrook Laboratories, C-127/95, Slg. 1998, I-1531, Randnr. 107, und vom 4. Juli 2000, Haim, C-424/97, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 36).

    In Bezug auf die zweite Voraussetzung ist entscheidendes Kriterium für die Feststellung eines hinreichend qualifizierten Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht, dass ein Mitgliedstaat die Grenzen, die seinem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (vgl. Urteil Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 55).

    Was die dritte Voraussetzung angeht, so ist es Sache der nationalen Gerichte, festzustellen, ob ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen die dem Staat obliegende Verpflichtung und dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens entstandenen Schaden besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 65, und vom 23. Mai 1996, Hedley Lomas, C-5/94, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 30).

    Die drei vorgenannten Voraussetzungen sind erforderlich und ausreichend, um für den Einzelnen einen Entschädigungsanspruch zu begründen, ohne dass es deswegen ausgeschlossen wäre, dass die Haftung des Staats auf der Grundlage des nationalen Rechts unter weniger einschränkenden Voraussetzungen ausgelöst werden kann (vgl. Urteil Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 66).

    Eine nationale Regelung, die den ersatzfähigen Schaden generell auf die Schäden beschränken würde, die an bestimmten, besonders geschützten individuellen Rechtsgütern entstehen, wobei der entgangene Gewinn des Einzelnen ausgeschlossen wäre, ist mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar (vgl. in diesem Sinne Urteil Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 90).

    Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wirtschaftlicher oder kommerzieller Natur ist nämlich ein solcher vollständiger Ausschluss des entgangenen Gewinns geeignet, den Ersatz des Schadens tatsächlich unmöglich zu machen (vgl. Urteil Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 87).

  • EuGH, 02.04.1998 - C-127/95

    Norbrook Laboratories

    Auszug aus EuGH, 17.04.2007 - C-470/03
    Die Beurteilung dieser Voraussetzungen hängt von der jeweiligen Fallgestaltung ab (Urteile vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 51, vom 2. April 1998, Norbrook Laboratories, C-127/95, Slg. 1998, I-1531, Randnr. 107, und vom 4. Juli 2000, Haim, C-424/97, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 36).

    Dazu ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch einen Mitgliedstaat, der zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nur über einen erheblich verringerten oder gar auf null reduzierten Gestaltungsspielraum verfügte, ausreichen kann, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen (vgl. Urteil Norbrook Laboratories, Randnr. 109 und die zitierte Rechtsprechung).

    42 und 43, sowie Norbrook Laboratories, Randnr. 111).

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

    Auszug aus EuGH, 17.04.2007 - C-470/03
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das in Art. 234 EG vorgesehene Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen die Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gibt, die sie zur Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten benötigen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, Slg. 2003, I-5659, Randnr. 30, und vom 20. Januar 2005, Salgado Alonso, C-306/03, Slg. 2005, I-705, Randnr. 40).

    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 10. Dezember 2002, Der Weduwe, C-153/00, Slg. 2002, I-11319, Randnr. 31, vom 21. Januar 2003, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, C-318/00, Slg. 2003, I-905, Randnr. 41, sowie Schmidberger, Randnr. 31).

    Zudem geht aus Art. 234 Abs. 2 EG klar hervor, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, darüber zu entscheiden, in welchem Verfahrensstadium es ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof richten soll (Urteil vom 10. März 1981, 1rish Creamery Milk Suppliers Association u. a., 36/80 und 71/80, Slg. 1981, 735, Randnr. 5, vom 30. März 2000, JämO, C-236/98, Slg. 2000, I-2189, Randnr. 30, und Schmidberger, Randnr. 39).

  • EuGH, 04.07.2000 - C-424/97

    Haim

    Auszug aus EuGH, 17.04.2007 - C-470/03
    Die Beurteilung dieser Voraussetzungen hängt von der jeweiligen Fallgestaltung ab (Urteile vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 51, vom 2. April 1998, Norbrook Laboratories, C-127/95, Slg. 1998, I-1531, Randnr. 107, und vom 4. Juli 2000, Haim, C-424/97, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 36).

    Gemeinschaftsrechtlich ist es nicht zu beanstanden, wenn die Haftung eines anderen Rechtssubjekts als eines Mitgliedstaats für die Schäden, die einem Einzelnen durch von diesem Rechtssubjekt unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht getroffene Maßnahmen entstanden sind, neben derjenigen des Mitgliedstaats selbst gegeben ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Haim, Randnr. 32).

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 17.04.2007 - C-470/03
    Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts stellt sich die Frage, ob im Licht der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere des Urteils vom 11. Juli 1974, Dassonville (8/74, Slg. 1974, 837), der Handel in der Europäischen Gemeinschaft unter den Bedingungen des Art. 28 EG möglicherweise behindert worden sei, als Herr Lehtinen, Beamter der zuständigen Behörde, öffentlich die Meinung vertreten hat, dass bestimmte von AGM hergestellte Fahrzeug-Hebebühnen nicht den Normen entsprächen, was möglicherweise den Rückgang des Absatzes der Erzeugnisse dieser Gesellschaft auf dem finnischen Markt zur Folge hatte.

    Jede Maßnahme, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, stellt eine Behinderung dar (vgl. in diesem Sinne Urteile Dassonville, Randnr. 5, und vom 9. Februar 1999, Van der Laan, C-383/97, Slg. 1999, I-731, Randnr. 18).

  • EuGH, 13.06.2006 - C-173/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT, DASS EIN MITGLIEDSTAAT FÜR SCHÄDEN HAFTET, DIE DEM

    Auszug aus EuGH, 17.04.2007 - C-470/03
    In diesem Fall entsteht ein Entschädigungsanspruch, wenn nachgewiesen ist, dass die verletzte Rechtsvorschrift bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, und zwischen dem geltend gemachten hinreichend qualifizierten Verstoß und dem dem Betroffenen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht, da diese drei Voraussetzungen erforderlich und ausreichend sind, um einen Entschädigungsanspruch des Einzelnen zu begründen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juni 2006, Traghetti del Mediterraneo, C-173/03, Slg. 2006, I-5177, Randnrn.
  • EuGH, 23.05.1996 - C-5/94

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Hedley Lomas

    Auszug aus EuGH, 17.04.2007 - C-470/03
    Was die dritte Voraussetzung angeht, so ist es Sache der nationalen Gerichte, festzustellen, ob ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen die dem Staat obliegende Verpflichtung und dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens entstandenen Schaden besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 65, und vom 23. Mai 1996, Hedley Lomas, C-5/94, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 30).
  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus EuGH, 17.04.2007 - C-470/03
    Auch dürfen die im Schadensersatzrecht der einzelnen Mitgliedstaaten festgelegten materiellen und formellen Voraussetzungen in einem solchen Kontext nicht ungünstiger sein als bei ähnlichen Klagen, die nur nationales Recht betreffen, und sie dürfen nicht so ausgestaltet sein, dass sie eine Entschädigung praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. November 1991, Francovich u. a., C-6/90 und C-9/90, Slg. 1991, I-5357, Randnrn.
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus EuGH, 17.04.2007 - C-470/03
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 10. Dezember 2002, Der Weduwe, C-153/00, Slg. 2002, I-11319, Randnr. 31, vom 21. Januar 2003, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, C-318/00, Slg. 2003, I-905, Randnr. 41, sowie Schmidberger, Randnr. 31).
  • EuGH, 13.12.2001 - C-324/99

    BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 17.04.2007 - C-470/03
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass eine nationale Maßnahme in einem Bereich, der auf Gemeinschaftsebene abschließend harmonisiert wurde, anhand der Bestimmungen dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht der des Primärrechts zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Oktober 1993, Vanacker und Lesage, C-37/92, Slg. 1993, I-4947, Randnr. 9, vom 13. Dezember 2001, DaimlerChrysler, C-324/99, Slg. 2001, I-9897, Randnr. 32, vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband, C-322/01, Slg. 2003, I-14887, Randnr. 64, und vom 14. Dezember 2004, Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz, C-309/02, Slg. 2004, I-11763, Randnr. 53).
  • EuGH, 09.02.1999 - C-383/97

    van der Laan

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

  • EuGH, 30.03.2000 - C-236/98

    JämO

  • EuGH, 20.01.2005 - C-306/03

    Salgado Alonso - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen -

  • EuGH, 10.12.2002 - C-153/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VORLAGEFRAGEN ZUR VEREINBARKEIT DER BELGISCHEN

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

  • EuGH, 14.12.2004 - C-309/02

    Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz - Umwelt - Freier Warenverkehr -

  • EuGH, 10.03.1981 - 36/80

    Irish Creamery Milk Suppliers Association

  • EuGH, 12.10.1993 - C-37/92

    Strafverfahren gegen Vanacker und Lesage

  • EuGH, 21.01.2003 - C-318/00

    Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins

  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Selbst wenn ein erfolgreicher Bieter diese Grundsätze bei einer Kündigung des Vertrags den öffentlichen Auftraggebern gegenüber geltend machen könnte, kann sich nämlich ein Mitgliedstaat keinesfalls auf diese Möglichkeit berufen, um eine Vertragsverletzung nach Art. 226 EG zu rechtfertigen und sich dadurch seiner gemeinschaftsrechtlichen Verantwortung zu entziehen (vgl. entsprechend Urteile vom 17. April 2007, AGM-COS.MET, C-470/03, Slg. 2007, I-2749, Randnr. 72, und vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, Randnr. 36).
  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Wahrnehmung der Öffentlichkeit oder der betroffenen Kreise ein stichhaltiges Indiz für die Gesamtwürdigung der im Ausgangsverfahren streitigen Äußerungen darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. April 2007, AGM-COS.MET, C-470/03, Slg. 2007, I-2749, Randnrn.
  • EuGH, 26.10.2010 - C-97/09

    Schmelz - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 24 Abs. 3 und 28i - Richtlinie

    Zudem geht aus Art. 234 Abs. 2 EG klar hervor, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, darüber zu entscheiden, in welchem Verfahrensstadium es ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof richten soll (Urteile vom 10. März 1981, 1rish Creamery Milk Suppliers Association u. a., 36/80 und 71/80, Slg. 1981, 735, Randnr. 5, und vom 17. April 2007, AGM-COS.MET, C-470/03, Slg. 2007, I-2749, Randnr. 45).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-503/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

    Zweitens ist zu den Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sowie dem Grundsatz pacta sunt servanda und dem Grundrecht auf Eigentum zu bemerken, dass sich ein Mitgliedstaat - wenn diese Grundsätze und dieses Grundrecht auch dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber von dessen Vertragspartner bei einer Kündigung des Vertrags geltend gemacht werden können - keinesfalls auf diese Möglichkeit berufen kann, um die Nichtdurchführung eines eine Vertragsverletzung nach Art. 226 EG feststellenden Urteils zu rechtfertigen und sich dadurch seiner gemeinschaftsrechtlichen Verantwortung zu entziehen (vgl. entsprechend Urteil vom 17. April 2007, AGM-COS.MET, C-470/03, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 72).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16

    Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff;

    Der Eröffnung des Schutzbereichs dieser Grundfreiheit steht nicht schon entgegen, dass auf der Ebene des Unionsrechts eine vollständig harmonisierte Regelung geschaffen worden ist, so dass die nationale Maßnahme allein an dem entsprechenden Sekundärrecht, nicht aber an der Grundfreiheit zu messen ist (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 17.4.2007 - C 470/03 -, juris Rn. 50 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.2021 - 6 U 68/20

    Geltendmachung eines unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs sowie eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH muss die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, bezwecken, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert sein und zwischen dem Verstoß gegen die dem Staat obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang bestehen (EuGH - Große Kammer, Urt. v. 17.08.2007, C-470/03, EuZW 2007, 480 ff. = juris Rn. 78 im Anschluss an Urteil EuGH v. 05.03.1996, Brasserie du pecheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, Slg. 1996, I-1029, Rn. 51, v. 02.04.1998, Norbrook Laboratories, C-127/95, Slg. 1998, I-1531, Rn. 107, und vom 04.07.2000, Haim, C-424/97, Slg. 2000, I-5123, Rn. 36; Urteil 24.03.2009, C-445/06, Danske Slagterier).

    Eine konkrete Rechtsverleihung zugunsten Einzelner in dem Sinne, dass eine Rechtsnorm der Richtlinie einzelnen Marktteilnehmern Rechte einräumen, die sie gegenüber den Mitgliedstaaten einfordern können (so ausdrücklich EuGH, Urt. v. 17.08.2007, C-470/03, EuZW 2007, 480 ff. = juris Rn. 79), ist keiner der Rechtsnormen des Art. 1 ff. dieser Richtlinie zu entnehmen (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.02.2021, 4 U 466/20, juris Rn. 14; OLG Köln, Beschluss vom 29.12.2020 - 7 U 86/20 -, juris, Rn. 17).

    Die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch einen Mitgliedstaat kann nur dann schon einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht begründen, wenn der Mitgliedstaat zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nur über einen erheblich verringerten oder gar auf null reduzierten Gestaltungsspielraum verfügte (EuGH, Urt. Norbrook Laboratories, Rn. 109 und EuGH, Urt. v. 17.08.2007, C-470/03, EuZW 2007, 480 = juris Rn. 81).

    Der EuGH hat in ständiger Rechtsprechung neben den bereits genannten Voraussetzungen auf das Erfordernis des Vorliegens eines unmittelbaren Kausalzusammenhangs abgestellt (vgl. EuGH, Urt. v. 17.08.2007, C-470/03, EuZW 2007, 480 = juris; EuGH, Urt. v. 02.04.1998, Az. C-127/95, EuZW 1998, 721 = juris Rn. 110 f.).

  • OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 88/11

    Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten

    Zwar hält der Senat nach erneuter Überprüfung und abschließender Beratung in diesem Zusammenhang nicht mehr an seiner im Hinweisbeschluss vom 03.08.2012 dargelegten, im Anschluss an die vom Landgericht Köln im Urteil vom 27.09.2011 zu 5 O 385/10 (veröffentlicht u.a. in: ZfWG 2012, 70 - 73 und bei juris) sowie vom OLG Köln im Urteil vom 03.05.2012 zu 7 U 194/11 (veröffentlich bei juris) vertretenen Auffassung der einschränkenden Auslegung des § 39 Abs. 1 lit. b) OBG NW im Lichte des Gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruches fest, da es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ausgeschlossen ist, dass die Haftung des Staats auf der Grundlage des nationalen Rechts unter weniger einschränkenden Voraussetzungen als des Gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs ausgelöst werden kann (vgl. dazu: EuGH, Urteil vom 17.04.2007, Rs. C-470/03, "AGM-COS.MET", veröffentlicht bei juris, Tz. 85 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 161/15

    Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Futtermittelüberwachung bei einer

    Der Eröffnung des Schutzbereichs dieser Grundfreiheit steht nicht schon entgegen, dass auf der Ebene des Unionsrechts eine vollständig harmonisierte Regelung geschaffen worden ist, so dass die nationale Maßnahme allein an dem entsprechenden Sekundärrecht, nicht aber an der Grundfreiheit zu messen ist (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 17.4.2007 - C 470/03 -, juris Rn. 50 m.w.N.).
  • EuG, 23.09.2020 - T-515/13

    Die spanische Steuerregelung für bestimmte von Werften geschlossene

    Hierbei ist insbesondere relevant, ob der Beamte allgemein für den betroffenen Bereich zuständig ist, ob er seine schriftlichen Äußerungen unter Verwendung des offiziellen Briefkopfs der zuständigen Stelle abgibt, ob er Fernsehinterviews in den Räumen seiner Dienststelle gibt, ob er nicht auf den privaten Charakter seiner Äußerungen und deren Abweichung von der offiziellen Position der zuständigen Stelle hinweist und ob die Dienststellen der zuständigen Behörde nicht so schnell wie möglich die notwendigen Schritte unternehmen, um bei den Empfängern der Äußerungen des Beamten den Eindruck zu zerstreuen, dass es sich um offizielle Verlautbarungen der Behörde handelt (vgl. entsprechend Urteil vom 17. April 2007, AGM-COS.MET, C-470/03, EU:C:2007:213, Rn. 56 bis 58).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-454/06

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    17 - Urteile vom 10. Juli 1984, Campus Oil u. a. (72/83, Slg. 1984, 2727, Randnr. 10), vom 12. Juni 2003, Schmidberger (C-112/00, Slg. 2003, I-5659, Randnr. 39), und vom 17. April 2007, AGM-COS.MET (C-470/03, Slg. 2007, I-2749, Randnr. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2023 - C-547/22

    INGSTEEL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-547/14

    Philip Morris Brands u.a. - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/40/EU -

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 233/16

    Heranziehung zu den Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der

  • EuGH, 16.10.2008 - C-452/06

    Synthon - Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel - Genehmigung für das

  • EuGH, 20.10.2011 - C-94/10

    Danfoss und Sauer-Danfoss - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuern auf Mineralöle -

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 165/15

    Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit;

  • EuGH, 21.09.2017 - C-125/16

    Malta Dental Technologists Association und Reynaud - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-105/14

    Taricco u.a. - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Steuerstraftaten im

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

  • EuGH, 11.10.2007 - C-443/06

    Hollmann - Direkte Besteuerung - Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-514/19

    Union des industries de la protection des plantes - Vorabentscheidungsersuchen -

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 115/17

    Kosten der Futtermittelüberwachung einer planmäßigen Routineimportkontrolle;

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-122/22

    Generalanwältin Capeta: Der Verstoß der Kommission gegen die Richtlinie über die

  • EuGH, 07.04.2016 - C-546/14

    Degano Trasporti - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer -

  • EuGH, 28.11.2018 - C-328/17

    Amt Azienda Trasporti e Mobilità u.a.

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 166/15

    Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit;

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-477/14

    Pillbox 38 - Rechtsangleichung - Art. 20 der Richtlinie 2014/40/EU - Herstellung,

  • EuGH, 28.06.2022 - C-278/20

    Institutionelles Recht

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-220/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2012 - C-171/11

    Fra.bo - Art. 34 AEUV - Warenverkehrsfreiheit - Horizontale Drittwirkung der

  • EuGH, 04.03.2010 - C-221/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2012 - C-420/11

    Leth - Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-142/09

    Lahousse und Lavichy - Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-94/10

    Danfoss und Sauer-Danfoss - Indirekte Steuern - Unter Verstoß gegen das

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.01.2009 - C-197/08

    Mindestpreise - Tabakwaren - Richtlinie 95/59/EG - Schutz der Gesundheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-626/21

    Generalanwältin Capeta: Wirtschaftsteilnehmer haben auf der Grundlage der den

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-639/11

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2a der

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-197/08

    Kommission / Frankreich - Mindestpreise - Tabakwaren - Richtlinie 95/59/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-221/08

    Kommission / Irland

  • EuG, 07.06.2007 - T-346/06

    IMS / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-342/17

    Memoria und Dall'Antonia - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Rein

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12

    Kommission / Litauen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2a der

  • EuGH, 13.12.2012 - C-560/11

    Debiasi

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-95/14

    UNIC und UNI.CO.PEL - Kennzeichnungspflicht mit der Angabe des Warenursprungs -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-120/19

    X (Véhicules-citernes GPL)

  • EuGH, 07.06.2012 - C-21/11

    Volturno Trasporti

  • EuGH, 12.06.2014 - C-13/14

    Municipiul Piatra Neamț

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