Rechtsprechung
   EuGH, 17.04.2018 - C-640/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10496
EuGH, 17.04.2018 - C-640/17 (https://dejure.org/2018,10496)
EuGH, Entscheidung vom 17.04.2018 - C-640/17 (https://dejure.org/2018,10496)
EuGH, Entscheidung vom 17. April 2018 - C-640/17 (https://dejure.org/2018,10496)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,10496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Dos Santos

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Inländische Abgaben - Verbot diskriminierender Abgaben - Art. 110 AEUV - Einheitliche Steuer für den Kraftfahrzeugverkehr - Festsetzung des Steuersatzes anhand des Datums der erstmaligen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Inländische Abgaben - Verbot diskriminierender Abgaben - Art. 110 AEUV - Einheitliche Steuer für den Kraftfahrzeugverkehr - Festsetzung des Steuersatzes anhand des Datums der erstmaligen ...

  • datenbank.nwb.de

    Verbot diskriminierender Abgaben - Art. 110 AEUV - Einheitliche Steuer für den Kraftfahrzeugverkehr - Festsetzung des Steuersatzes anhand des Datums der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs im Mitgliedstaat der Besteuerung - Aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Dos Santos

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Inländische Abgaben - Verbot diskriminierender Abgaben - Art. 110 AEUV - Einheitliche Steuer für den Kraftfahrzeugverkehr - Festsetzung des Steuersatzes anhand des Datums der erstmaligen ...

Sonstiges (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.06.2016 - C-586/14

    Budișan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Inländische Abgaben - Art. 110

    Auszug aus EuGH, 17.04.2018 - C-640/17
    Er soll jede Form des Schutzes beseitigen, die aus einer inländischen Abgabe, die Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminiert, folgen könnte (Urteil vom 9. Juni 2016, Budi?Ÿan, C-586/14, EU:C:2016:421, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu diesem Zweck ist es nach Art. 110 Abs. 1 AEUV jedem Mitgliedstaat untersagt, auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten inländische Abgaben zu erheben, die höher sind als bei gleichartigen inländischen Waren (Urteil vom 9. Juni 2016, Budi?Ÿan, C-586/14, EU:C:2016:421, Rn. 20).

  • EuGH, 07.07.2011 - C-263/10

    Nisipeanu

    Auszug aus EuGH, 17.04.2018 - C-640/17
    Denn bei den auf dem Markt dieses Mitgliedstaats erworbenen und den in anderen Mitgliedstaaten zum Zweck der Einfuhr und des Inverkehrbringens in diesem Mitgliedstaat erworbenen Gebrauchtfahrzeugen handelt es sich um konkurrierende Waren (Urteile vom 7. April 2011, Tatu, C-402/09, EU:C:2011:219, Rn. 55, und vom 7. Juli 2011, Nisipeanu, C-263/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:466, Rn. 24).

    Folglich ist jeder Mitgliedstaat nach Art. 110 AEUV verpflichtet, seine Steuern auf Kraftfahrzeuge so zu wählen und auszugestalten, dass ihre Wirkung nicht darin besteht, den Verkauf inländischer Gebrauchtwagen zu fördern und damit die Einfuhr gleichartiger Gebrauchtwagen zu erschweren (Urteil vom 7. April 2011, Tatu, C-402/09, EU:C:2011:219, Rn. 56, und vom 7. Juli 2011, Nisipeanu, C-263/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:466, Rn. 25).

  • EuGH, 07.04.2011 - C-402/09

    Die durch rumänische Rechtsvorschriften eingeführte Umweltsteuer, der Fahrzeuge

    Auszug aus EuGH, 17.04.2018 - C-640/17
    Denn bei den auf dem Markt dieses Mitgliedstaats erworbenen und den in anderen Mitgliedstaaten zum Zweck der Einfuhr und des Inverkehrbringens in diesem Mitgliedstaat erworbenen Gebrauchtfahrzeugen handelt es sich um konkurrierende Waren (Urteile vom 7. April 2011, Tatu, C-402/09, EU:C:2011:219, Rn. 55, und vom 7. Juli 2011, Nisipeanu, C-263/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:466, Rn. 24).

    Folglich ist jeder Mitgliedstaat nach Art. 110 AEUV verpflichtet, seine Steuern auf Kraftfahrzeuge so zu wählen und auszugestalten, dass ihre Wirkung nicht darin besteht, den Verkauf inländischer Gebrauchtwagen zu fördern und damit die Einfuhr gleichartiger Gebrauchtwagen zu erschweren (Urteil vom 7. April 2011, Tatu, C-402/09, EU:C:2011:219, Rn. 56, und vom 7. Juli 2011, Nisipeanu, C-263/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:466, Rn. 25).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-437/12

    X - Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Zulassungssteuer - Gleichartige

    Auszug aus EuGH, 17.04.2018 - C-640/17
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Steuersystem nur dann als mit Art. 110 AEUV vereinbar angesehen werden, wenn feststeht, dass seine Ausgestaltung es unter allen Umständen ausschließt, dass eingeführte Waren höher besteuert werden als einheimische Waren, und dass es daher auf keinen Fall diskriminierende Wirkungen hat (Urteile vom 19. März 2009, Kommission/Finnland, C-10/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:171, Rn. 24, und vom 19. Dezember 2013, X, C-437/12, EU:C:2013:857, Rn. 28).
  • EuGH, 19.03.2009 - C-10/08

    Kommission / Finnland

    Auszug aus EuGH, 17.04.2018 - C-640/17
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Steuersystem nur dann als mit Art. 110 AEUV vereinbar angesehen werden, wenn feststeht, dass seine Ausgestaltung es unter allen Umständen ausschließt, dass eingeführte Waren höher besteuert werden als einheimische Waren, und dass es daher auf keinen Fall diskriminierende Wirkungen hat (Urteile vom 19. März 2009, Kommission/Finnland, C-10/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:171, Rn. 24, und vom 19. Dezember 2013, X, C-437/12, EU:C:2013:857, Rn. 28).
  • EuGH, 03.06.2010 - C-2/09

    Kalinchev - Verbrauchsteuern - Besteuerung von gebrauchten Kraftfahrzeugen -

    Auszug aus EuGH, 17.04.2018 - C-640/17
    Für den Bereich der Besteuerung eingeführter Gebrauchtfahrzeuge hat der Gerichtshof im Übrigen bereits entschieden, dass Art. 110 AEUV die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Abgaben für bereits auf dem inländischen Markt befindliche und für eingeführte Waren gewährleisten soll (Urteile vom 17. Juli 2008, Krawczy?"ski, C-426/07, EU:C:2008:434, Rn. 31, und vom 3. Juni 2010, Kalinchev, C-2/09, EU:C:2010:312, Rn. 31).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-426/07

    Krawczynski - Inländische Abgaben - Kraftfahrzeugsteuern - Verbrauchsteuer -

    Auszug aus EuGH, 17.04.2018 - C-640/17
    Für den Bereich der Besteuerung eingeführter Gebrauchtfahrzeuge hat der Gerichtshof im Übrigen bereits entschieden, dass Art. 110 AEUV die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Abgaben für bereits auf dem inländischen Markt befindliche und für eingeführte Waren gewährleisten soll (Urteile vom 17. Juli 2008, Krawczy?"ski, C-426/07, EU:C:2008:434, Rn. 31, und vom 3. Juni 2010, Kalinchev, C-2/09, EU:C:2010:312, Rn. 31).
  • EuGH, 22.02.2024 - C-694/22

    Kommission/ Malta (Taxation des véhicules d'occasion)

    Die Kommission schließt daraus, dass die durch den Vierten Anhang des Zulassungsgesetzes eingeführte Regelung - ebenso wie die portugiesische Steuerregelung betreffend die jährliche Verkehrssteuer auf in Portugal zugelassene Kraftfahrzeuge, die der Gerichtshof im Beschluss vom 17. April 2018, dos Santos (C-640/17, EU:C:2018:275), für mit Art. 110 AEUV unvereinbar befunden habe - dazu führe, dass eine günstige Besteuerung inländischer Gebrauchtfahrzeuge gefördert und die Überführung gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge aus anderen Mitgliedstaaten erschwert werde, was gegen Art. 110 AEUV verstoße.

    Eine solche Regelung hat nämlich zur Folge, dass der Verkauf inländischer Gebrauchtfahrzeuge gefördert und damit die Einfuhr gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge erschwert wird (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 17. April 2018, dos Santos, C-640/17, EU:C:2018:275, Rn. 21 und 22).

    Eine solche Regelung hat also zur Folge, dass der Verkauf inländischer Gebrauchtfahrzeuge gefördert und damit die Einfuhr gleichartiger Gebrauchtfahrzeuge erschwert wird (vgl. entsprechend Beschluss vom 17. April 2018, dos Santos, C-640/17, EU:C:2018:275, Rn. 21).

  • EuGH, 16.11.2023 - C-349/22

    Autoridade Tributária e Aduaneira (Taxe sur les véhicules d'occasion importés)

    Insbesondere soll Art. 110 AEUV im Bereich der Besteuerung von eingeführten Gebrauchtfahrzeugen die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Abgaben für bereits auf dem inländischen Markt befindliche und für eingeführte Waren gewährleisten und verpflichtet somit jeden Mitgliedstaat, die Steuern auf Kraftfahrzeuge so zu wählen und auszugestalten, dass ihre Wirkung nicht darin besteht, den Verkauf inländischer Gebrauchtwagen zu fördern und damit die Einfuhr gleichartiger Gebrauchtwagen zu erschweren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2011, Tatu, C-402/09, EU:C:2011:219, Rn. 56, und Beschluss vom 17. April 2018, dos Santos, C-640/17, EU:C:2018:275, Rn. 17).

    Denn bei den auf dem Markt dieses Mitgliedstaats erworbenen und den in anderen Mitgliedstaaten zum Zweck der Einfuhr und des Inverkehrbringens in diesem Mitgliedstaat erworbenen Gebrauchtfahrzeugen handelt es sich um konkurrierende Waren (Urteil vom 7. April 2011, Tatu, C-402/09, EU:C:2011:219, Rn. 55, und Beschluss vom 17. April 2018, dos Santos, C-640/17, EU:C:2018:275, Rn. 16).

  • EuGH, 01.06.2018 - C-196/18

    Soares de Sousa

    Par lettre du 23 avril 2018, 1e greffe de la Cour a transmis à la juridiction de renvoi l'ordonnance rendue le 17 avril 2018, Dos Santos (C-640/17, EU:C:2018:275), en l'invitant à bien vouloir lui indiquer si, à la lumière de cette ordonnance, elle souhaitait maintenir sa demande de décision préjudicielle.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht