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   EuGH, 17.05.1990 - C-87/89   

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https://dejure.org/1990,523
EuGH, 17.05.1990 - C-87/89 (https://dejure.org/1990,523)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.1990 - C-87/89 (https://dejure.org/1990,523)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 1990 - C-87/89 (https://dejure.org/1990,523)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Sonito u.a. / Kommission

    Beihilfe zur Verarbeitung von Tomaten - Beschwerde wegen betrügerischer Handlungen - Nichtigkeitsklage und Schadensersatzklage

  • EU-Kommission

    Sonito u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen außervertraglicher Haftung der Gemeinschaft ; Betrug bei Ausübung der Verarbeitungsbeihilferegelung für Tomaten

  • Judicialis

    EWGV Art. 169; ; EWGV Art. 173; ; EWGV Art. 173 Abs. 2; ; EWGV Art. 178; ; EWGV Art. 215 Abs. 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Klagebefugnis von Mitbewerbern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - Ausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beihilfe zur Verarbeitung von Tomaten - Beschwerde wegen betrügerischer Handlungen - Nichtigkeitsklage und Schadensersatzklage.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 677 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 1169
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.10.1979 - 261/78

    Interquell Stärke-Chemie / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.1990 - C-87/89
    15 Der Schadensersatzantrag der Klägerinnen ist im Rahmen dieser Klageart zu untersuchen; ist er begründet, so kann ihm stattgegeben werden, ohne daß die Kommission neue Rechtsvorschriften erlassen müsste ( Urteil vom 4. Oktober 1979 in den verbundenen Rechtssachen 261/78 und 262/78, Interquell, Slg. 1979, 3045 ).
  • EuGH, 26.02.1986 - 175/84

    Krohn / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.1990 - C-87/89
    Sie unterscheidet sich insbesondere von der Nichtigkeitsklage dadurch, daß sie nicht auf die Aufhebung einer bestimmten Maßnahme gerichtet ist, sondern auf den Ersatz des von einem Gemeinschaftsorgan verursachten Schadens ( siehe das Urteil vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 175/84, Krohn, Slg. 1986, 763 ).
  • EuGH, 14.02.1989 - 247/87

    Star Fruit / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.1990 - C-87/89
    Kommt der Staat dieser Stellungnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, so ist die Kommission darüber hinaus berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Gerichtshof anzurufen, um die Vertragsverletzung feststellen zu lassen ( siehe zuletzt das Urteil vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Starfruit, Slg. 1989, 291 ).
  • EuG, 24.10.2000 - T-178/98

    Fresh Marine / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Schadensersatzklage des Artikels 215 Absatz 2 als selbständiger Rechtsbehelf mit eigener Funktion im System der Klagemöglichkeiten geschaffen und von Voraussetzungen abhängig gemacht worden, die ihrem besonderen Zweck angepasst sind (Urteile des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1971 in der Rechtssache 5/71, Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Slg. 1971, 975, Randnr. 3; Krohn/Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 26, und vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-87/89, Sonito u. a./Kommission, Slg. 1990, I-1981, Randnr. 14).

    Sie unterscheidet sich dadurch von der Nichtigkeitsklage, dass sie nicht die Beseitigung einer bestimmten Maßnahmezum Ziel hat, sondern den Ersatz des von einem Gemeinschaftsorgan verursachten Schadens (Urteile Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Randnr. 3; Krohn/Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 32, und Sonito u. a./Kommission, Randnr. 14).

  • EuGH, 14.11.2013 - C-514/11

    LPN / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung

    Nach gefestigter Rechtsprechung verfügt ein Beschwerdeführer im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens außerdem nicht über das Recht, von der Kommission eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinne zu verlangen oder die Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat einzuleiten, anzufechten (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. Februar 1989, Star Fruit/Kommission, 247/87, Slg. 1989, 291, Randnr. 11, vom 17. Mai 1990, Sonito u. a./Kommission, C-87/89, Slg. 1990, I-1981, Randnr. 6, sowie Beschluss vom 14. Juli 2011, Ruipérez Aguirre und ATC Petition/Kommission, C-111/11 P, Randnrn.
  • EuG, 09.09.2009 - T-437/05

    'Brink''s Security Luxembourg / Kommission' - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Schadensersatzklage des Art. 288 Abs. 2 EG als selbständiger Rechtsbehelf mit eigener Funktion im System der Klagemöglichkeiten geschaffen und von Voraussetzungen abhängig gemacht worden, die ihrem besonderen Zweck angepasst sind (Urteile des Gerichtshofs vom 2. Dezember 1971, Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, 5/71, Slg. 1971, 975, Randnr. 3, vom 26. Februar 1986, Krohn/Kommission, 175/84, Slg. 1986, 753, Randnr. 26, und vom 17. Mai 1990, Sonito u. a./Kommission, C-87/89, Slg. 1990, I-1981, Randnr. 14).

    Sie unterscheidet sich dadurch von der Nichtigkeitsklage, dass sie nicht die Beseitigung einer bestimmten Maßnahme zum Ziel hat, sondern den Ersatz des von einem Gemeinschaftsorgan verursachten Schadens (Urteile Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Randnr. 3, Krohn/Kommission, Randnr. 32, und Sonito u. a./Kommission, Randnr. 14).

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