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   EuGH, 17.05.2001 - C-449/98 P   

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https://dejure.org/2001,1349
EuGH, 17.05.2001 - C-449/98 P (https://dejure.org/2001,1349)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.2001 - C-449/98 P (https://dejure.org/2001,1349)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - C-449/98 P (https://dejure.org/2001,1349)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde - Wettbewerb - Postdienste - Remailing

  • Europäischer Gerichtshof

    IECC / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    IECC / Kommission

    Verordnung Nr. 17 des Rates, Artikel 3
    1. Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Prüfung von Beschwerden - Pflicht der Kommission, eine Entscheidung über das Vorliegen einer Zuwiderhandlung zu erlassen - Nichtvorliegen - Berücksichtigung des Gemeinschaftsinteresses an der Untersuchung einer Sache - Ermessen der ...

  • EU-Kommission

    IECC / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde; Anspruch, vom Schicksal einer Beschwerde zu erfahren; Vergütungssystem für grenzüberschreitende Sendungen zwischen zum Universaldienst verpflichteten öffentlichen Postbetreibern

  • Judicialis

    EGV Art. 85 (a. F.); ; EGV Art. 82

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 85 (a. F.); EGV Art. 82
    1. Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Prüfung von Beschwerden - Pflicht der Kommission, eine Entscheidung über das Vorliegen einer Zuwiderhandlung zu erlassen - Nichtvorliegen - Berücksichtigung des Gemeinschaftsinteresses an der Untersuchung einer Sache - Ermessen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95, International Express Carriers Conference (IECC) gegen Kommission - Abweisung einer Nichtigkeitsklage gegen die teilweise Zurückweisung einer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2001, 590
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 16.09.1998 - T-110/95

    IECC / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte erweiterte Kammer) vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95 (IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3605) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch K. Wiedner als Bevollmächtigten im Beistand von N. Forwood, QC, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die International Express Carriers Conference (IECC) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 8. Dezember 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-110/95 (IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3605, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 17. Februar 1995 über die Zurückweisung der Beschwerde der IECC, soweit diese die Anwendung von Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) auf die CEPT-Übereinkunft betraf (im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen hat.

    Die IECC hat mit Klageschrift, die am 28. April 1995 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist und unter dem Aktenzeichen T-110/95 eingetragen wurde, gemäß Artikel 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) Klage auf Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung erhoben.

    Die IECC beantragt mit ihrem Rechtsmittel, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - gemäß Artikel 54 der EG-Satzung des Gerichtshofes den Rechtsstreit zu entscheiden und die streitige Entscheidung für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht und die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen; - den Streithelfern im Verfahren vor dem Gericht die Kosten aufzuerlegen, die der Rechtsmittelführerin im Verfahren vor dem Gericht im Zusammenhang mit deren Streithilfe in diesem Verfahren entstanden sind; - hilfsweise, falls der Gerichtshof nicht selbst entscheidet, die Kostenentscheidung vorzubehalten und die Rechtssache an eine Kammer des Gerichts zu verweisen, die mit anderen Richtern als denjenigen besetzt ist, die in der Rechtssache T-110/95 entschieden haben.

    Zum anderen hätten sowohl die Kommission als auch das Gericht selbst in den Randnummern 99 und 100 des am gleichen Tag wie das angefochtene Urteil verkündeten Urteils vom 16. September 1998 in den Rechtssachen T-133/95 und T-204/95 (IECC/Kommission, Slg. 1998, II-3645) ausdrücklich anerkannt, dass dieCEPT-Übereinkunft eine Preisfestsetzungsvereinbarung sei.

  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    Im Licht des ... Urteils ... in der Rechtssache [T-24/90 (Automec/Kommission, Slg. 1992, II-2223)] meint die Kommission, dass es nicht im Gemeinschaftsinteresse läge, wenn sie ihre begrenzten Möglichkeiten dazu verwenden würde, im gegenwärtigen Stadium über den die Endvergütungen betreffenden Aspekt Ihrer Beschwerde durch eine Verbotsentscheidung zu befinden.

    Nach dem Urteil des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-24/90 (Automec/Kommission, Slg. 1992, II-2223) könne die Kommission das Vorliegen eines Gemeinschaftsinteresses prüfen, um festzustellen, ob eine Beschwerde zu untersuchen sei.

  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    Im Übrigen ist die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Handlung im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EG-Vertrag nach der Sach- und Rechtslage imZeitpunkt des Erlasses der Handlung zu beurteilen (vgl. Urteil vom 7. Februar 1979 in den Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnr. 7) und kann insbesondere nicht von nachträglichen Betrachtungen über deren Wirkungsgrad abhängen (vgl. Urteile vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 43, und vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-375/96, Zaninotto, Slg. 1998, I-6629, Randnr. 66).
  • EuGH, 04.03.1999 - C-119/97

    Ufex u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    Jedoch begründet Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 für den Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine abschließende Entscheidung der Kommission über das Vorliegen der geltend gemachten Zuwiderhandlung und verpflichtet die Kommission nicht, das Verfahren unter allen Umständen bis zu einer endgültigen Entscheidung fortzusetzen (Urteile vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 125/78, GEMA/Kommission, Slg. 1979, 3173, Randnr. 18, und vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-119/97 P, Ufex u. a./Kommission, Slg. 1999, I-1341, Randnr. 87).
  • EuGH, 18.03.1997 - C-282/95

    Guérin automobiles / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    Zwar hat ein Beschwerdeführer nach ständiger Rechtsprechung Anspruch darauf, durch eine Entscheidung der Kommission, die mit einer Klage angefochten werden kann, vom Schicksal seiner Beschwerde zu erfahren (Urteil vom 18. März 1997 in der Rechtssache C-282/95 P, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, I-1503, Randnr. 36).
  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    Sie muss insbesondere alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte aufmerksam prüfen, die ihr der Beschwerdeführer zur Kenntnis bringt (Urteile vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045, Randnr. 19, vom 28. März 1985 in der Rechtssache 298/83, CICCE/Kommission, Slg. 1985, 1105, Randnr. 18, vom 17. November 1987 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnr. 20, und Urteil Ufex u. a./Kommission, Randnr. 86).
  • EuGH, 11.04.1989 - 66/86

    Ahmed Saeed Flugreisen u.a. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    Zweitens habe das Gericht zu Unrecht die Argumentation der Rechtsmittelführerin zurückgewiesen, dass die Kommission gegen Artikel 85 verstoßen habe, indem sie die Beschwerde trotz ihrer eigenen Feststellung, dass die CEPT-Übereinkunft diesem Artikel zuwiderlaufe, zurückgewiesen habe, obwohl den Gemeinschaftsorganen untersagt sei, das Zustandekommen von Vereinbarungen oder Verhaltensweisen zu fördern, die dem Gemeinschaftsrecht widersprächen (Urteil vom 11. April 1989 in der Rechtssache 66/86, Ahmed Saeed Flugreisen u. a., Slg. 1989, 803, Randnrn.
  • EuGH, 11.10.1983 - 210/81

    Demo-Studio Schmidt

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    Sie muss insbesondere alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte aufmerksam prüfen, die ihr der Beschwerdeführer zur Kenntnis bringt (Urteile vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045, Randnr. 19, vom 28. März 1985 in der Rechtssache 298/83, CICCE/Kommission, Slg. 1985, 1105, Randnr. 18, vom 17. November 1987 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnr. 20, und Urteil Ufex u. a./Kommission, Randnr. 86).
  • EuGH, 28.03.1985 - 298/83

    CICCE / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    Sie muss insbesondere alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte aufmerksam prüfen, die ihr der Beschwerdeführer zur Kenntnis bringt (Urteile vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045, Randnr. 19, vom 28. März 1985 in der Rechtssache 298/83, CICCE/Kommission, Slg. 1985, 1105, Randnr. 18, vom 17. November 1987 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnr. 20, und Urteil Ufex u. a./Kommission, Randnr. 86).
  • EuGH, 18.10.1979 - 125/78

    GEMA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
    Jedoch begründet Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 für den Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine abschließende Entscheidung der Kommission über das Vorliegen der geltend gemachten Zuwiderhandlung und verpflichtet die Kommission nicht, das Verfahren unter allen Umständen bis zu einer endgültigen Entscheidung fortzusetzen (Urteile vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 125/78, GEMA/Kommission, Slg. 1979, 3173, Randnr. 18, und vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-119/97 P, Ufex u. a./Kommission, Slg. 1999, I-1341, Randnr. 87).
  • EuGH, 29.10.1998 - C-375/96

    Zaninotto

  • EuG, 16.09.1998 - T-133/95

    IECC / Kommission

  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen

    32 und 33, und vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-449/98 P, Slg. 2001, I-3875, Randnr. 70).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-501/11

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen die Schindler-Gruppe wegen ihrer Beteiligung

    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch im Rahmen einer Nichtigkeitsklage die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rechtsakts anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen (vgl. Urteile vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-449/98 P, Slg. 2001, I-3875, Randnr. 87, sowie vom 28. Juli 2011, Agrana Zucker, C-309/10, Slg. 2011, I-7333, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-311/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist der Beschluss 2010/87/EU der

    31 Vgl. u. a. Urteile vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission (15/76 und 16/76, EU:C:1979:29, Rn. 7), vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission (C-449/98 P, EU:C:2001:275, Rn. 87), und vom 17. Oktober 2013, Schaible (C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 50).
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