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   EuGH, 17.05.2018 - C-357/17   

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https://dejure.org/2018,16484
EuGH, 17.05.2018 - C-357/17 (https://dejure.org/2018,16484)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.2018 - C-357/17 (https://dejure.org/2018,16484)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - C-357/17 (https://dejure.org/2018,16484)
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  • EuGH, 17.04.2018 - C-195/17

    Krüsemann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Gemeinsame Regelung

    Auszug aus EuGH, 17.05.2018 - C-357/17
    Mit Schreiben vom 19. April 2018 hat die Kanzlei des Gerichtshofs dem vorlegenden Gericht das Urteil vom 17. April 2018, Krüsemann u. a. (C-195/17, EU:C:2018:258), übersandt und um Mitteilung gebeten, ob es im Licht dieses Urteils sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten wolle.
  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 23 CS 22.2677

    Glücksspielrecht - Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

    So kann in einem dualen System zur Organisation des Glücksspielmarkts, bei dem in einem Bereich nur eine Konzession vergeben wird, um Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, während für andere Bereiche mehrere Konzessionen vergeben werden und dabei eine Politik verfolgt wird, die eher darauf abzielt, zur Teilnahme an diesen anderen Spielen zu ermuntern, als darauf, die Spielgelegenheiten zu verringern, das Ziel des Spielerschutzes nicht mehr wirksam verfolgt werden (vgl. EuGH, U.v. 28.2.2018 - C-3/17, Sporting Odds - juris Rn. 33; U.v. 19.12.2018 - C-357/17, Stanley International Betting und Stanleybet Malta - juris Rn. 50).
  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1102

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

    So kann in einem dualen System zur Organisation des Glücksspielmarkts, bei dem in einem Bereich nur eine Konzession vergeben wird, um Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, während für andere Bereiche mehrere Konzessionen vergeben werden und dabei eine Politik verfolgt wird, die eher darauf abzielt, zur Teilnahme an diesen anderen Spielen zu ermuntern, als darauf, die Spielgelegenheiten zu verringern, das Ziel des Spielerschutzes nicht mehr wirksam verfolgt werden (vgl. EuGH, U.v. 28.2.2018 - C-3/17, Sporting Odds - juris Rn. 33; U.v. 19.12.2018 - C-357/17, Stanley International Betting und Stanleybet Malta - juris Rn. 50).
  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1132

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

    So kann in einem dualen System zur Organisation des Glücksspielmarkts, bei dem in einem Bereich nur eine Konzession vergeben wird, um Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, während für andere Bereiche mehrere Konzessionen vergeben werden und dabei eine Politik verfolgt wird, die eher darauf abzielt, zur Teilnahme an diesen anderen Spielen zu ermuntern, als darauf, die Spielgelegenheiten zu verringern, das Ziel des Spielerschutzes nicht mehr wirksam verfolgt werden (vgl. EuGH, U.v. 28.2.2018 - C-3/17, Sporting Odds - juris Rn. 33; U.v. 19.12.2018 - C-357/17, Stanley International Betting und Stanleybet Malta - juris Rn. 50).
  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1135

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

    So kann in einem dualen System zur Organisation des Glücksspielmarkts, bei dem in einem Bereich nur eine Konzession vergeben wird, um Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, während für andere Bereiche mehrere Konzessionen vergeben werden und dabei eine Politik verfolgt wird, die eher darauf abzielt, zur Teilnahme an diesen anderen Spielen zu ermuntern, als darauf, die Spielgelegenheiten zu verringern, das Ziel des Spielerschutzes nicht mehr wirksam verfolgt werden (vgl. EuGH, U.v. 28.2.2018 - C-3/17, Sporting Odds - juris Rn. 33; U.v. 19.12.2018 - C-357/17, Stanley International Betting und Stanleybet Malta - juris Rn. 50).
  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1134

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

    So kann in einem dualen System zur Organisation des Glücksspielmarkts, bei dem in einem Bereich nur eine Konzession vergeben wird, um Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, während für andere Bereiche mehrere Konzessionen vergeben werden und dabei eine Politik verfolgt wird, die eher darauf abzielt, zur Teilnahme an diesen anderen Spielen zu ermuntern, als darauf, die Spielgelegenheiten zu verringern, das Ziel des Spielerschutzes nicht mehr wirksam verfolgt werden (vgl. EuGH, U.v. 28.2.2018 - C-3/17, Sporting Odds - juris Rn. 33; U.v. 19.12.2018 - C-357/17, Stanley International Betting und Stanleybet Malta - juris Rn. 50).
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