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   EuGH, 17.06.1987 - 1/86   

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https://dejure.org/1987,3195
EuGH, 17.06.1987 - 1/86 (https://dejure.org/1987,3195)
EuGH, Entscheidung vom 17.06.1987 - 1/86 (https://dejure.org/1987,3195)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juni 1987 - 1/86 (https://dejure.org/1987,3195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL*169
    MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG VON RICHTLINIEN - VERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Fehlende fristgemäße Umsetzung einer Richtlinie durch Belgien

  • Judicialis

    Richtlinie 80/68 des Rats vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwasser gegen Verschmutzungen durch bestimmte gefährliche Stoffe Art. 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG VON RICHTLINIEN - VERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 05.05.1993 - C-174/91

    Kommission / Belgien

    1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 3. Juli 1991 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag Klage erhoben auf Feststellung, daß das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen hat, daß es trotz des Urteils vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 1/86 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 2797) weiterhin nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die Richtlinie 80/68 EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (ABl. 1980, L 20, S. 43) in der wallonischen und der flämischen Region durchzuführen.

    4 In dem erwähnten Urteil 1/86 stellte der Gerichtshof fest, daß das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen hatte, daß es nicht innerhalb der festgesetzten Frist alle erforderlichen Maßnahmen erlassen hatte, um der Richtlinie 80/68 des Rates nachzukommen.

    12 Mithin ist festzustellen, daß das Königreich Belgien dem Urteil vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 1/86 nicht nachgekommen ist und folglich gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen hat, indem es in Artikel 8 des wallonischen Regionaldekrets vom 30. April 1990 über den Schutz und die Gewinnung von aufbereitbarem Wasser die Stoffe aus der Liste II, auf die Artikel 5 der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe verweist, nicht erwähnt hat.

    1) Das Königreich Belgien ist dem Urteil vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 1/86 nicht nachgekommen und hat folglich gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen, indem es in Artikel 8 des wallonischen Regionaldekrets vom 30. April 1990 über den Schutz und die Gewinnung von aufbereitbarem Wasser die Stoffe aus der Liste II, auf die Artikel 5 der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe verweist, nicht erwähnt hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1993 - C-174/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. -

    In der vorliegenden Rechtssache beantragt die Kommission, festzustellen, daß das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen hat, daß es nicht die erforderlichen Maßnahmen erlassen hat, um dem Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 1/86 (Kommission/Belgien)(1) nachzukommen.

    (1) ° Slg. 1987, 2797.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem -

    33 - Siehe die Urteile vom 17. Dezember 1981, Kommission/Italien (30/81 bis 34/81, Slg. 1981, 3379), und vom 2. August 1993, Kommission/Italien (C-366/89, Slg. 1993, I-4201) zur Umsetzung der Richtlinie 75/439/EWG über die Altölbeseitigung, vom 12. Juli 1988, Kommission/Italien (322/86, Slg. 1988, 3995), und vom 9. März 1994, Kommission/Italien (C-291/93, Slg. 1994, I-859), zur Umsetzung der Richtlinie 78/659/EWG des Rates vom 18. Juli 1978 über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten, sowie vom 17. Juni 1987, Kommission/Belgien (1/86, Slg. 1987, 2797), und vom 5. Mai 1993, Kommission/Belgien (C-174/91, Slg. 1993, I-2275), hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe in der Region Wallonien.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 201/16

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtzeit -

    Unechte Grenzgänger sind Personen, die überwiegend im Beschäftigungsstaat leben und nur gelegentlich an ihren Wohnsitz zurückkehren (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Juni 1986 - 1/86 -, juris; Dern, in Schreiber/Wunder/Dern, VO [EG] Nr. 883/2004, 2012, Art. 65 Rn. 3; Kador, in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, 3. Aufl. 2018, Art. 65 VO [EG] Rn. 22 m.w.N.).
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