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   EuGH, 17.06.1997 - C-164/95   

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https://dejure.org/1997,3346
EuGH, 17.06.1997 - C-164/95 (https://dejure.org/1997,3346)
EuGH, Entscheidung vom 17.06.1997 - C-164/95 (https://dejure.org/1997,3346)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juni 1997 - C-164/95 (https://dejure.org/1997,3346)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Geriebener Käse

  • Europäischer Gerichtshof

    Eru Portuguesa

  • EU-Kommission PDF

    Fábrica de Queijo Eru Portuguesa / Alfândega de Lisboa

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Geriebener Käse, der aus einer Käsesorte hergestellt wird, die einen höheren Feuchtigkeitsgehalt hat als ein gewöhnlich zur Herstellung von geriebenem Käse verwendeter Käse und der bei der Einfuhr aufgrund der Art und Weise, in ...

  • EU-Kommission

    Fábrica de Queijo Eru Portuguesa / Alfândega de Lisboa

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsamer Zolltarif; Einreihung von bestimmten Waren in die kombinierte Nomenklatur; Begriff des "geriebenen Käse"

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 3174/88; ; Verordnung (EWG) Nr. 2658/87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Geriebener Käse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 316/91 der Kommission über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur - Positionen KN 0406 2090 (Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform) und KN 0406 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.12.1995 - C-106/94

    Strafverfahren gegen Colin und Dupré

    Auszug aus EuGH, 17.06.1997 - C-164/95
    Auch sind die Vorschriften zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs und die Erläuterungen, die vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens ausgearbeitet worden sind, ein wichtiges Mittel, um die einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und können als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen angesehen werden, ohne jedoch rechtlich verbindlich zu sein (Urteile vom 14. Dezember 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-106/94 und C-139/94, Colin und Dupré, Slg. 1995, I-4759, Randnr. 21, und vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-121/95, VOBIS Microcomputer, Slg. 1996, I-3047, Randnr. 13).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-121/95

    VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus EuGH, 17.06.1997 - C-164/95
    Auch sind die Vorschriften zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs und die Erläuterungen, die vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens ausgearbeitet worden sind, ein wichtiges Mittel, um die einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und können als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen angesehen werden, ohne jedoch rechtlich verbindlich zu sein (Urteile vom 14. Dezember 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-106/94 und C-139/94, Colin und Dupré, Slg. 1995, I-4759, Randnr. 21, und vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-121/95, VOBIS Microcomputer, Slg. 1996, I-3047, Randnr. 13).
  • EuGH, 17.04.1997 - C-274/95

    Wünsche / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 17.06.1997 - C-164/95
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit erforderlich, daß das entscheidende Kriterium für die Tarifierung der Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften gesucht wird, wie sie im Wortlaut der Tarifpositionen des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil vom 17. April 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-274/95, C-275/95 und C-276/95, Wünsche, Slg. 1997, I-0000, Randnr. 15).
  • EuGH, 09.12.1997 - C-143/96

    Knubben Spedition

    Nach ständiger Rechtsprechung muß das entscheidende Kriterium für die Tarifierung der Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften gesucht werden, wie sie im Wortlaut der Tarifpositionen des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil vom 17. Juni 1997 in der Rechtssache C-164/95, Eru Portuguesa, Slg. 1997, I-3441, Randnr. 13).
  • EuGH, 08.06.2006 - C-196/05

    Sachsenmilch - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    26 Eine solche Unterposition, die spezifischer ist als die "andere Käse" betreffende Unterposition 0406 90 der KN, muss, wie der Gerichtshof bereits zu der der Unterposition 0406 10 der KN benachbarten Unterposition 0406 20 der KN, "Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform", entschieden hat, grundsätzlich der Unterposition 0406 90 vorgehen (vgl. Urteil vom 17. Juni 1997 in der Rechtssache C-164/95, Eru Portuguesa, Slg. 1997, I-3441, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1998 - C-259/97

    Clees

    (19) - Vgl. u. a. Urteile vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-395/93 (Neckermann Versand, Slg. 1994, I-4027, Randnr. 13) und vom 17. Juni 1997 in der Rechtssache C-164/95 (Eru Portugüsa, Slg. 1997, I-3441, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-80/96

    Quelle Schickedanz AG und Co. gegen Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. -

    (21) - Urteil in der Rechtssache C-105/96 (Codiesel, angeführt in Fußnote 18, Randnr. 17, Hervorhebung nur hier); vgl. auch Urteile vom 17. Juni 1997 in der Rechtssache C-164/95 (Fábrica de Queijo Eru Portugüsa Ld°, Slg. 1997, I-0000, Randnr. 13), vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-405/95 (Bioforce, Slg. 1997, I-0000, Randnr. 12), vom 17. April 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-274/95, C-275/95 und C-276/95 (Wünsche, Slg. 1997, I-0000, Randnr. 15) und Urteil in der Rechtssache C-265/89 (Vismans Nederland, angeführt in Fußnote 8, Randnr. 14).
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