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   EuGH, 17.06.2010 - C-492/08   

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https://dejure.org/2010,4273
EuGH, 17.06.2010 - C-492/08 (https://dejure.org/2010,4273)
EuGH, Entscheidung vom 17.06.2010 - C-492/08 (https://dejure.org/2010,4273)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - C-492/08 (https://dejure.org/2010,4273)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Ermäßigter Steuersatz - Art. 96 und 98 Abs. 2 - Anhang III Nr. 15 - Prozesskostenhilfe - Rechtsanwaltsleistungen - Vollständige oder teilweise Entschädigung durch den Staat

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Ermäßigter Steuersatz - Art. 96 und 98 Abs. 2 - Anhang III Nr. 15 - Prozesskostenhilfe - Rechtsanwaltsleistungen - Vollständige oder teilweise Entschädigung durch den Staat

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Ermäßigter Steuersatz - Art. 96 und 98 Abs. 2 - Anhang III Nr. 15 - Prozesskostenhilfe - Rechtsanwaltsleistungen - Vollständige oder teilweise Entschädigung durch den Staat

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Ermäßigter Steuersatz - Art. 96 und 98 Abs. 2 - Anhang III Nr. 15 - Prozesskostenhilfe - Rechtsanwaltsleistungen - Vollständige oder teilweise Entschädigung durch den Staat“

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats [hier: Umsatzsteuer]; Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Rechtsanwaltsvergütung im Falle der staatlichen Entschädigung bei Prozesskostenhilfe; Europäische Kommission gegen Französische Republik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats [hier: Umsatzsteuer]; Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Rechtsanwaltsvergütung im Falle der staatlichen Entschädigung bei Prozesskostenhilfe; Europäische Kommission gegen Französische Republik

  • datenbank.nwb.de

    Ermäßigter Steuersatz - Art. 96 und 98 Abs. 2 - Anhang III Nr. 15 - Prozesskostenhilfe - Rechtsanwaltsleistungen - Vollständige oder teilweise Entschädigung durch den Staat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Ermäßigter Steuersatz - Art. 96 und 98 Abs. 2 - Anhang III Nr. 15 - Prozesskostenhilfe - Rechtsanwaltsleistungen - Vollständige oder teilweise Entschädigung durch den Staat

In Nachschlagewerken

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 14. November 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Richtlinie 2006/112/EG Art 96, Richtlinie 2006/112/EG Art 98 Abs 2
    Anwalt; Mehrwertsteuer; Prozeßkostenhilfe; Steuersatz

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 96 und 98 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz - Dienstleistungskategorien in Anhang ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 26.05.2005 - C-498/03

    Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel

    Auszug aus EuGH, 17.06.2010 - C-492/08
    Insoweit sei die Auslegung, wie sie der Gerichtshof dem entsprechenden Ausdruck "als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen" im Sinne von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Sechsten Richtlinie, jetzt Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112, im Urteil vom 26. Mai 2005, Kingscrest Associates und Montecello (C-498/03, Slg. 2005, I-4427), gegeben habe, übertragbar.

    Der Gerichtshof hat unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber verfolgten Ziele bereits für den Ausdruck "als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen" im Sinne von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Sechsten Richtlinie, jetzt Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112, festgestellt, dass er grundsätzlich weit genug ist, um natürliche Personen und private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht zu umfassen (vgl. Urteile vom 7. September 1999, Gregg, C-216/97, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 17, vom 3. April 2003, Hoffmann, C-144/00, Slg. 2003, I-2921, Randnr. 24, sowie Kingscrest Associates und Montecello, Randnrn.

    Außerdem ist das Streben nach Gewinnerzielung zwar ein erhebliches Kriterium, das bei der Prüfung der Frage zu berücksichtigen ist, ob eine Einrichtung sozialen Charakter im Sinne dieser Bestimmung hat, aber es schließt einen solchen Charakter keineswegs unter allen Umständen aus (vgl. Urteil Kingscrest Associates und Montecello, Randnr. 46).

    54 bis 57, Kingscrest Associates und Montecello, Randnrn.

  • EuGH, 18.01.2001 - C-83/99

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 17.06.2010 - C-492/08
    Die Kommission macht unter Hinweis auf das Urteil vom 18. Januar 2001, Kommission/Spanien (C-83/99, Slg. 2001, I-445, Randnrn.

    Da die Richtlinie 2006/112 keine Definition des in Nr. 15 des Anhangs III genannten Ausdrucks "von den Mitgliedstaaten anerkannte gemeinnützige Einrichtungen für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit" enthält, ist dieser im Licht des Zusammenhangs innerhalb der Richtlinie 2006/112 auszulegen (vgl. entsprechend Urteile Kommission/Spanien, Randnr. 17, und vom 18. März 2010, Erotic Center, C-3/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 14).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Bestimmungen, die Ausnahmen von einem allgemeinen Grundsatz darstellen, eng auszulegen (vgl. u. a. Urteile Kommission/Spanien, Randnrn.

  • EuGH, 18.03.2010 - C-3/09

    Erotic Center - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 12 Abs. 3 Buchst. a -

    Auszug aus EuGH, 17.06.2010 - C-492/08
    Da die Richtlinie 2006/112 keine Definition des in Nr. 15 des Anhangs III genannten Ausdrucks "von den Mitgliedstaaten anerkannte gemeinnützige Einrichtungen für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit" enthält, ist dieser im Licht des Zusammenhangs innerhalb der Richtlinie 2006/112 auszulegen (vgl. entsprechend Urteile Kommission/Spanien, Randnr. 17, und vom 18. März 2010, Erotic Center, C-3/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 14).

    18 und 19 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und Erotic Center, Randnr. 15).

  • EuGH, 07.09.1999 - C-216/97

    Gregg

    Auszug aus EuGH, 17.06.2010 - C-492/08
    Der Gerichtshof hat unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber verfolgten Ziele bereits für den Ausdruck "als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen" im Sinne von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Sechsten Richtlinie, jetzt Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112, festgestellt, dass er grundsätzlich weit genug ist, um natürliche Personen und private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht zu umfassen (vgl. Urteile vom 7. September 1999, Gregg, C-216/97, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 17, vom 3. April 2003, Hoffmann, C-144/00, Slg. 2003, I-2921, Randnr. 24, sowie Kingscrest Associates und Montecello, Randnrn.

    Zwar legt der Begriff "Einrichtung" die Existenz einer abgegrenzten Einheit nahe, die eine bestimmte Funktion erfüllt, doch wird dieses Merkmal auch von natürlichen Personen erfüllt (vgl. Urteile Gregg, Randnr. 18, und Hoffmann, Randnr. 24).

  • EuGH, 03.04.2003 - C-144/00

    DER GRUNDSATZ DER STEUERLICHEN NEUTRALITÄT VERBIETET ES, EINZELKÜNSTLER AUF DEM

    Auszug aus EuGH, 17.06.2010 - C-492/08
    Der Gerichtshof hat unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber verfolgten Ziele bereits für den Ausdruck "als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen" im Sinne von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Sechsten Richtlinie, jetzt Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112, festgestellt, dass er grundsätzlich weit genug ist, um natürliche Personen und private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht zu umfassen (vgl. Urteile vom 7. September 1999, Gregg, C-216/97, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 17, vom 3. April 2003, Hoffmann, C-144/00, Slg. 2003, I-2921, Randnr. 24, sowie Kingscrest Associates und Montecello, Randnrn.

    Zwar legt der Begriff "Einrichtung" die Existenz einer abgegrenzten Einheit nahe, die eine bestimmte Funktion erfüllt, doch wird dieses Merkmal auch von natürlichen Personen erfüllt (vgl. Urteile Gregg, Randnr. 18, und Hoffmann, Randnr. 24).

  • EuGH, 05.10.2006 - C-275/04

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Externes

    Auszug aus EuGH, 17.06.2010 - C-492/08
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission einen Verstoß gegen diejenigen Verpflichtungen feststellen lassen kann, die sich aus der ursprünglichen Fassung eines später geänderten oder aufgehobenen Gemeinschaftsrechtsakts ergeben und durch neue Bestimmungen aufrechterhalten wurden (Urteile vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien, C-275/04, Slg. 2006, I-9883, Randnr. 35, und vom 11. Dezember 2008, Kommission/Italien, C-174/07, Randnr. 31).
  • EuGH, 09.02.2006 - C-415/04

    Kinderopvang Enschede - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen -

    Auszug aus EuGH, 17.06.2010 - C-492/08
    51 und 52, sowie vom 9. Februar 2006, Stichting Kinderopvang Enschede, C-415/04, Slg. 2006, I-1385, Randnr. 23).
  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus EuGH, 17.06.2010 - C-492/08
    Dieses Ermessen ist jedoch im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere den Vorschriften der Richtlinie 2006/112 auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2002, Kügler, C-141/00, Slg. 2002, I-6833, Randnrn.
  • EuGH, 11.12.2008 - C-174/07

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 17.06.2010 - C-492/08
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission einen Verstoß gegen diejenigen Verpflichtungen feststellen lassen kann, die sich aus der ursprünglichen Fassung eines später geänderten oder aufgehobenen Gemeinschaftsrechtsakts ergeben und durch neue Bestimmungen aufrechterhalten wurden (Urteile vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien, C-275/04, Slg. 2006, I-9883, Randnr. 35, und vom 11. Dezember 2008, Kommission/Italien, C-174/07, Randnr. 31).
  • BFH, 18.10.2023 - XI R 4/20

    Lieferung von herrenlosen Tieren (aus dem Ausland); Steuerbarkeit, Steuerpflicht

    a) § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG ist deshalb unionsrechtlich in der Weise einschränkend anzuwenden, dass die Mitgliedstaaten insbesondere "nicht auf alle gemeinnützigen Leistungen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden ..., sondern nur auf diejenigen, die von Einrichtungen erbracht werden, die sowohl gemeinnützig als auch für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit tätig sind" (EuGH-Urteil Kommission/Frankreich vom 17.06.2010 - C-492/08, EU:C:2010:348, Rz 43; vgl. auch BFH-Urteile vom 10.08.2016 - V R 11/15, BFHE 255, 293, BStBl II 2018, 113, Rz 22; vom 23.07.2019 - XI R 2/17, BFH/NV 2020, 69, Rz 17; vom 03.08.2022 - XI R 11/19, BFHE 277, 33, BStBl II 2023, 202, Rz 14).
  • BFH, 16.03.2017 - V R 38/16

    Fahrschulunterricht als steuerfreier Schulunterricht?

    cc) Gegen eine Anerkennung könnte aber sprechen, dass der EuGH zur Steuerbefreiung nach Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe g MwStSystRL entschieden hat, dass bei der Beurteilung der Gemeinnützigkeit privater Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht insbesondere auch die Ziele, die diese Einheiten in ihrer Gesamtheit verfolgen, und die Beständigkeit ihres sozialen Engagements zu berücksichtigen sind (EuGH-Urteile Ordre des barreaux francophones und germanophone und andere vom 28. Juli 2016 C-543/14, EU:C:2016:605, Rz 62 ff.; Kommission/Frankreich vom 17. Juni 2010 C-492/08, EU:C:2010:348, Rz 45 und 46).
  • BFH, 23.07.2019 - XI R 2/17

    Eingeschränkte Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei gemeinnützigen

    c) Auf dieser Grundlage dürfen die Mitgliedstaaten insbesondere "nicht auf alle gemeinnützigen Leistungen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden ..., sondern nur auf diejenigen, die von Einrichtungen erbracht werden, die sowohl gemeinnützig als auch für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit tätig sind" (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Kommission/Frankreich vom 17.06.2010 - C-492/08, EU:C:2010:348, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2010, 662, Rz 43; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10.08.2016 - V R 11/15, BFHE 255, 293, BStBl II 2018, 113, Rz 22).
  • EuGH, 10.11.2016 - C-432/15

    Bastová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer -

    Zur Auslegung dieses Anhangs ist zum einen festzustellen, dass die Bestimmungen, die Ausnahmen von einem allgemeinen Grundsatz darstellen, eng auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1995, 0ude Luttikhuis u. a., C-399/93, EU:C:1995:434, Rn. 23, und vom 17. Juni 2010, Kommission/Frankreich, C-492/08, EU:C:2010:348, Rn. 35).
  • EuGH, 15.11.2012 - C-174/11

    Zimmermann - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs.

    35 und 47, und vom 17. Juni 2010, Kommission/Frankreich, C-492/08, Slg. 2010, I-5471, Randnrn.
  • BFH, 08.03.2012 - V R 14/11

    Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Leistungen, die eine

    Insoweit hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) festgestellt, "dass die Mitgliedstaaten nach dem Wortlaut der Nr. 15 nicht auf alle gemeinnützigen Leistungen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden dürfen, sondern nur auf diejenigen, die von Einrichtungen erbracht werden, die sowohl gemeinnützig als auch für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit tätig sind" (EuGH-Urteil vom 17. Juni 2010 C-492/08, Kommission/Frankreich, Slg. 2010, I-5471 Rdnr. 43).
  • BFH, 26.08.2021 - V R 5/19

    Individueller Verbraucherschutz als Zweckbetrieb und ermäßigter Umsatzsteuersatz

    Für diese Auffassung sprächen auch die Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Rz 45 und 46 des Urteils Kommission/Frankreich vom 17.06.2010 - C-492/08 (EU:C:2010:348).

    Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes erfordert vielmehr neben der --im Streitfall vorliegenden-- Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung, dass diese Einrichtung auch "für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit tätig ist" (EuGH-Urteil Kommission/Frankreich, EU:C:2010:348, Rz 43, sowie Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen vom 11.02.2010 in der Sache Kommission/Frankreich, EU:C:2010:72, Rz 91: doppelter sozialer Charakter; EuGH-Urteil Ordre des barreaux francophones et germanophone u.a. vom 28.07.2016 - C-543/14, EU:C:2016:605, Rz 61).

    Allerdings hat der EuGH im Urteil Ordre des barreaux francophones et germanophone u.a. (EU:C:2016:605) zu Nr. 15 des Anh. III MwStSystRL unter Hinweis auf das EuGH-Urteil Kommission/Frankreich (EU:C:2010:348, Rz 43 und 44) entschieden, dass seine Rechtsprechung zum ermäßigtem Steuersatz nach Nr. 15 des Anh. III i.V.m. Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL sinngemäß auch für die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL gilt (EuGH-Urteil in EU:C:2016:605, Rz 63).

  • BFH, 26.09.2019 - V R 16/18

    Ermäßigter Steuersatz für Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe

    Auf dieser Grundlage durften die Mitgliedstaaten allerdings "nicht auf alle gemeinnützigen Leistungen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden ..., sondern nur auf diejenigen, die von Einrichtungen erbracht werden, die sowohl gemeinnützig als auch für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit tätig sind" (EuGH-Urteil Kommission/Frankreich vom 17.06.2010 - C-492/08, EU:C:2010:348, Rz 43).
  • EuGH, 28.07.2016 - C-543/14

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Mehrwertsteuer -

    Wie die Generalanwältin in den Nrn. 54 und 55 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, hat der Gerichtshof zwar noch nicht über die Anwendung der in Art. 132 I Buchst. g der Richtlinie 2006/112 vorgesehenen Befreiung auf Dienstleistungen entschieden, die Rechtsanwälte im Rahmen eines nationalen Systems der Gerichtskostenhilfe erbringen, doch hat er befunden, dass diese Dienstleistungen nicht gem. Art. 98 II der Richtlinie in Verbindung mit Nr. 15 ihres Anhangs III einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterworfen werden können (vgl. in diesem Sinne Urt. v. 17.6.2010, Kommission/Frankreich, C-492/08, EU:C:2010:348, Rn. 47).

    Zu dem Willen des Unionsgesetzgebers, die Möglichkeit der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes davon abhängig zu machen, dass die Leistungen von Einrichtungen erbracht werden, die diese beiden Voraussetzungen erfüllen, stünde es deshalb in Widerspruch, wenn es einem Mitgliedstaat freistünde, private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht allein deshalb als Einheiten i.S.v. Nr. 15 zu qualifizieren, weil sie auch Leistungen mit sozialem Charakter erbringen (vgl. in diesem Sinne Urt. v. 17.6.2010, Kommission/Frankreich, C-492/08, EU:C:2010:348, Rn. 43 und 44).

    Die Berufsgruppe der Rechtsanwälte und "avoués" jedoch kann als solche im Hinblick auf ihr Gesamtziel und die fehlende Dauerhaftigkeit eines etwaigen sozialen Engagements nicht als gemeinnützig angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urt. v. 17.6.2010, Kommission/Frankreich, C-492/08, EU:C:2010:348, Rn. 45 und 46).

  • EuG, 26.10.2017 - T-704/14

    Marine Harvest / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschluss zur

    Die Kommission weist zu Recht darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung Ausnahmebestimmungen strikt auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juni 2010, Kommission/Frankreich, C-492/08, EU:C:2010:348, Rn. 35, und vom 23. Oktober 2014, flyLAL-Lithuanian Airlines, C-302/13, EU:C:2014:2319, Rn. 27).
  • FG Hamburg, 15.11.2017 - 1 K 2/16

    Umsatzsteuerliche Behandlung entgeltlicher Einzelberatungen einer als

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2016 - C-543/14

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Mehrwertsteuer -

  • BFH, 27.02.2020 - V R 10/18

    Integrationsprojekt als Zweckbetrieb

  • BFH, 10.08.2016 - V R 11/15

    Umsatzsteuer bei gemeinnützigen Jugendherbergen - Frist für die Einlegung der

  • BFH, 24.06.2020 - V R 47/19

    Überlassen von Bootsliegeplätzen nicht steuersatzermäßigt

  • BFH, 26.11.2014 - XI R 25/13

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze eines "Reiterhofs"

  • FG Niedersachsen, 25.04.2019 - 11 K 134/17

    Wahl der 400 EUR-Grenze als eine sachgerechte Vereinfachungsregelung zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-620/21

    MOMTRADE RUSE - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 132

  • BFH, 10.12.2020 - V R 5/20

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Zweckbetriebe von Wissenschafts- und

  • EuGH, 15.04.2021 - C-846/19

    Die Tätigkeit eines Anwalts zum Schutz nicht geschäftsfähiger Erwachsener stellt

  • BFH, 10.12.2020 - V R 39/18

    Zur Steuerbefreiung von Theaterumsätzen gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG

  • EuGH, 03.03.2011 - C-41/09

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BFH, 03.08.2022 - XI R 11/19

    Sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-846/19

    Administration de l'Enregistrement, des Domaines und de la TVA - Vorlage zur

  • EuGH, 12.05.2011 - C-453/09

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • FG Münster, 17.09.2020 - 5 K 2437/18

    Umsatzsteuer im Rahmen von Munitionsverkäufen

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2020 - 6 K 2273/17

    Kein ermäßigter Steuersatz für Verpflegungsleistungen in einem

  • FG Münster, 13.03.2018 - 5 K 3156/16

    Umsatzsteuer/Gemeinnützigkeitsrecht - Auftragsforschung, ermäßigter USt-Satz

  • EuGH, 09.03.2017 - C-573/15

    Oxycure Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • EuGH, 05.09.2019 - C-145/18

    Regards Photographiques - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

  • FG Münster, 23.03.2023 - 5 K 2867/20

    Umsatzsteuer - Unterliegen Mitarbeiterkantinen und -cafeterien in Krankenhäusern,

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2016 - C-432/15

    Bastová - Besteuerung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Begriff ,gegen

  • FG Nürnberg, 22.01.2013 - 2 K 534/11

    Zur beruflichen Qualifikation für eine Heilbehandlung i.S.d. § 4 Nr. 14 UStG -

  • EuGH, 12.05.2011 - C-441/09

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • FG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - 14 K 456/07

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 lit. b UStG bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-196/13

    Kommission / Italien - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 260 AEUV -

  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/11

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Anwendung

  • EuGH, 16.07.2020 - C-424/19

    UR (Assujettissement des avocats à la TVA) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • FG Münster, 18.06.2019 - 15 K 1952/15

    Umsatzsteuer - Unterliegen Leistungen eines gemeinnützigen Vereins, der

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-141/14

    Kommission / Bulgarien - Naturschutz - Richtlinie 2009/147/EG - Erhaltung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-378/13

    Kommission / Griechenland - 'Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 260

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-488/15

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

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