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   EuGH, 17.07.2008 - C-94/07   

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https://dejure.org/2008,4679
EuGH, 17.07.2008 - C-94/07 (https://dejure.org/2008,4679)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.2008 - C-94/07 (https://dejure.org/2008,4679)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - C-94/07 (https://dejure.org/2008,4679)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Art. 39 EG - Begriff des 'Arbeitnehmers' - Gemeinnützige nichtstaatliche Organisation - Doktorandenstipendium - Arbeitsvertrag - Voraussetzungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Raccanelli

    Art. 39 EG - Begriff des "Arbeitnehmers" - Gemeinnützige nichtstaatliche Organisation - Doktorandenstipendium - Arbeitsvertrag - Voraussetzungen

  • EU-Kommission PDF

    Raccanelli

    Art. 39 EG - Begriff des "Arbeitnehmers" - Gemeinnützige nichtstaatliche Organisation - Doktorandenstipendium - Arbeitsvertrag - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Raccanelli

    Art. 39 EG - Begriff des ‚Arbeitnehmers‘ - Gemeinnützige nichtstaatliche Organisation - Doktorandenstipendium - Arbeitsvertrag - Voraussetzungen“

  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmereigenschaft i.S.d. Art. 39 EG-Vertrag (EGV) eines Doktoranden bei einem mit der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. geschlossenen Stipendienvertrag; Pflicht eines privatrechtlichen Vereins zur Förderung der Wissenschaften zur ...

  • opinioiuris.de

    Raccanelli

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EG Art. 39; ; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7

  • datenbank.nwb.de

    Gemeinnützige nichtstaatliche Organisation - Doktorandenstipendium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Raccanelli

    Art. 39 EG - Begriff des "Arbeitnehmers" - Gemeinnützige nichtstaatliche Organisation - Doktorandenstipendium - Arbeitsvertrag - Voraussetzungen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Bonn (Deutschland), eingereicht am 20. Februar 2007 - Dr. Andrea Raccanelli gegen Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Arbeitsgericht Bonn - Auslegung von Art. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) - Arbeitnehmereigenschaft eines Doktoranden, der als ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2008, 529
  • NZA 2008, 995
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 06.06.2000 - C-281/98

    EIN PRIVATUNTERNEHMEN DARF ALS VORAUSSETZUNG FÜR DIE EINSTELLUNG NICHT DEN BESITZ

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-94/07
    Insoweit ist zum einen daran zu erinnern, dass nach Art. 39 EG die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen umfasst (Urteil vom 6. Juni 2000, Angonese, C-281/98, Slg. 2000, I- 4139, Randnr. 29).

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass das Verbot einer auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung nicht nur für Akte der staatlichen Behörden gilt, sondern sich auch auf sonstige Maßnahmen erstreckt, die eine kollektive Regelung im Arbeits- und Dienstleistungsbereich enthalten (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch, 36/74, Slg. 1974, 1405, Randnr. 17, und Angonese, Randnr. 31).

    Der Gerichtshof ist daher in Bezug auf Art. 39 EG, der eine Grundfreiheit formuliert und eine spezifische Anwendung des in Art. 12 EG ausgesprochenen allgemeinen Diskriminierungsverbots darstellt, zu dem Ergebnis gelangt, dass das Diskriminierungsverbot auch für alle die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regelnden Tarifverträge und alle Verträge zwischen Privatpersonen gilt (vgl. Urteile vom 8. April 1976, Defrenne, 43/75, Slg. 1976, 455, Randnr. 39, und Angonese, Randnrn.

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-94/07
    Der Gerichtshof ist daher in Bezug auf Art. 39 EG, der eine Grundfreiheit formuliert und eine spezifische Anwendung des in Art. 12 EG ausgesprochenen allgemeinen Diskriminierungsverbots darstellt, zu dem Ergebnis gelangt, dass das Diskriminierungsverbot auch für alle die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regelnden Tarifverträge und alle Verträge zwischen Privatpersonen gilt (vgl. Urteile vom 8. April 1976, Defrenne, 43/75, Slg. 1976, 455, Randnr. 39, und Angonese, Randnrn.
  • EuGH, 14.12.2006 - C-217/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE KARTELLVERBOT FINDET AUF EINEN ALLEINVERTRIEBSVERTRAG

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-94/07
    Dazu ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, erforderlich macht, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (Urteile vom 17. Februar 2005, Viacom Outdoor, C-134/03, Slg. 2005, I-1167, Randnr. 22, und vom 14. Dezember 2006, Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio, C-217/05, Slg. 2006, I-11987, Randnr. 26).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-94/07
    Er hat nämlich festgestellt, dass die Beseitigung der Hindernisse für die Freizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten gefährdet wäre, wenn die Abschaffung der Schranken staatlichen Ursprungs durch Hindernisse zunichte gemacht werden könnte, die sich daraus ergeben, dass nicht dem öffentlichen Recht unterliegende Vereinigungen oder Einrichtungen von ihrer rechtlichen Autonomie Gebrauch machen (vgl. Urteile Walrave und Koch, Randnr. 18, sowie vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 83).
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-94/07
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. insbesondere Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17, vom 23. März 2004, Collins, C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 26, und vom 7. September 2004, Trojani, C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 15).
  • EuGH, 17.02.2005 - C-134/03

    Viacom Outdoor

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-94/07
    Dazu ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, erforderlich macht, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (Urteile vom 17. Februar 2005, Viacom Outdoor, C-134/03, Slg. 2005, I-1167, Randnr. 22, und vom 14. Dezember 2006, Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio, C-217/05, Slg. 2006, I-11987, Randnr. 26).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-94/07
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. insbesondere Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17, vom 23. März 2004, Collins, C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 26, und vom 7. September 2004, Trojani, C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 15).
  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-94/07
    So hat der Gerichtshof entschieden, dass das Verbot einer auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung nicht nur für Akte der staatlichen Behörden gilt, sondern sich auch auf sonstige Maßnahmen erstreckt, die eine kollektive Regelung im Arbeits- und Dienstleistungsbereich enthalten (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch, 36/74, Slg. 1974, 1405, Randnr. 17, und Angonese, Randnr. 31).
  • EuGH, 08.11.2007 - C-20/05

    Schwibbert - Richtlinie 98/34/EG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-94/07
    Außerdem müssen die Angaben in den Vorlageentscheidungen nicht nur dem Gerichtshof sachdienliche Antworten ermöglichen, sondern auch den Regierungen der Mitgliedstaaten und den anderen Beteiligten die Möglichkeit geben, gemäß Art. 20 der Satzung des Gerichtshofs Erklärungen abzugeben (Beschluss vom 2. März 1999, Colonia Versicherung u. a., C-422/98, Slg. 1999, I-1279, Randnr. 5, und Urteil vom 8. November 2007, Schwibbert, C-20/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 21).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-311/97

    Royal Bank of Scotland

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-94/07
    Auf die Frage, ob die MPG aufgrund dessen verpflichtet war, Herrn Raccanelli ein Wahlrecht zwischen einem Stipendienvertrag und einem Arbeitsvertrag einzuräumen, ist zu antworten, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Diskriminierung darin besteht, dass unterschiedliche Vorschriften auf vergleichbare Situationen angewandt werden oder dass dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 1999, Royal Bank of Scotland, C-311/97, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 26).
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

  • EuGH, 11.10.2007 - C-460/06

    Paquay - Sozialpolitik - Schutz von Schwangeren - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 10

  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

  • EuGH, 02.03.1999 - C-422/98

    Colonia Versicherung u.a.

  • EuGH, 03.10.2013 - C-170/12

    Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist,

    11 - Vgl. u. a. Urteil vom 17. Juli 2008, Raccanelli (C-94/07, Slg. 2008, I-5939, Randnr. 29).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-269/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Das Diskriminierungsverbot wurde aber für den Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer durch Art. 39 EG und Art. 7 der Verordnung Nr. 1612/68 umgesetzt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2008, Raccanelli, C-94/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 28.06.2012 - C-172/11

    Erny - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Verordnung (EWG) Nr.

    Das Diskriminierungsverbot gemäß dieser Bestimmung gilt nicht nur für Akte der staatlichen Behörden, sondern auch für alle die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regelnden Tarifverträge und alle Verträge zwischen Privatpersonen (vgl. u. a. Urteil vom 17. Juli 2008, Raccanelli, C-94/07, Slg. 2008, I-5939, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Bestimmungen belassen ihnen nach Maßgabe der unterschiedlichen denkbaren Sachverhalte die Freiheit der Wahl unter den verschiedenen Lösungen, die zur Verwirklichung des jeweiligen Ziels der Bestimmungen geeignet sind (Urteil Raccanelli, Randnr. 50).

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