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   EuGH, 17.07.2014 - C-514/13   

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https://dejure.org/2014,59411
EuGH, 17.07.2014 - C-514/13 (https://dejure.org/2014,59411)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.2014 - C-514/13 (https://dejure.org/2014,59411)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - C-514/13 (https://dejure.org/2014,59411)
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Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20

    Landkreis Gifhorn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    Bevor ich diese Frage beantworte, werde ich in einem ersten Schritt auf die Grundsätze eingehen, die der Gerichtshof in den Urteilen Bero und Bouzalmate, Pham sowie Stadt Frankfurt am Main zu den Haftbedingungen aufgestellt hat, die der Unionsgesetzgeber in Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 in ihrer französischen Sprachfassung festlegt(12).

    3 C-473/13 und C-514/13, im Folgenden: Urteil Bero und Bouzalmate, EU:C:2014:2095.

    12 Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 ist nicht in allen Sprachfassungen gleich formuliert, wie der Gerichtshof im Urteil Bero und Bouzalmate festgestellt hat (Rn. 26 und 27).

    18 Vgl. Urteil Bero und Bouzalmate (Rn. 28).

    19 Vgl. Urteil Bero und Bouzalmate (Rn. 31).

    25 Urteil Bero und Bouzalmate (Rn. 31).

    Vgl. insoweit auch die Erörterung dieser Frage durch Generalanwalt Bot in seinen Schlussanträgen in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13, C-474/13 und C-514/13, EU:C:2014:295, Nrn. 91ff.).

  • EuGH, 10.03.2022 - C-519/20

    Landkreis Gifhorn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik -

    Der Gerichtshof hat zudem entschieden, dass die nationalen Behörden, die die zur Umsetzung von Art. 16 der Richtlinie 2008/115 erlassenen nationalen Rechtsvorschriften anzuwenden haben, grundsätzlich in der Lage sein müssen, die Haft in speziellen Hafteinrichtungen zu vollziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2014, Bero und Bouzalmate, C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:2095, Rn. 29).
  • VG Frankfurt/Main, 21.06.2017 - 6 K 1323/16

    Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen ihm auferlegte

    Erst der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe mit Urteil vom 17. Juli 2014 (Rs. C-473/13 und C-514/13) die Richtlinie dahingehend ausgelegt, dass bei der Frage des Vorhandenseins einer speziellen Hafteinrichtung nicht auf die Ebene eines Bundeslandes, sondern auf das ganze Bundesgebiet abzustellen sei, woraufhin § 62a Abs. 1 AufenthG geändert worden sei.

    Die in Art. 16 Abs. 1 Satz 2 dieser Richtlinie enthaltene Ausnahme für den Fall, dass in einem Mitgliedsstaat keine speziellen Haftanstalten für Abschiebehäftlinge vorhanden sind, ist nicht einschlägig, weil nicht auf das Vollzugswesen im jeweiligen Bundesland, sondern auf das Bundesgebiet insgesamt abzustellen ist und in mehreren deutschen Bundesländern eigenständige Einrichtungen zum Vollzug von Abschiebungshaft bestehen (EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - C-473/13 u. C-514/13, juris Rn. 24 ff.).

    Verfügt ein Bundesland nicht über eine derartige Gewahrsamseinrichtung, ist es gehalten, durch Vereinbarungen über die Verwaltungszusammenarbeit sicherzustellen, dass die abzuschiebenden Drittstaatsangehörigen in speziellen Hafteinrichtungen in anderen Bundesländern untergebracht werden können (EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - C-473/13 und C-514/13 -, juris Rn. 31).

  • OLG München, 15.03.2018 - 1 U 3473/17

    Begründeter Schadensersatz bei rechtswidriger Abschiebungshaft

    Damit läge ein Verstoß gegen das Trennungsgebot gemäß § 62a AufenthG vor (EuGH, Urteil vom 17.07.2014 - Rs. C-473/13 und C-514/13 - Bero -).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2016 - C-47/15

    Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar darf gegen einen

    Vgl. auch Nr. 35 der Stellungnahme des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:205), Nr. 54 der Stellungnahme des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache G. und R. (C-383/13 PPU, EU:C:2013:553) und Nr. 91 der Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:295).
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