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   EuGH, 17.09.1997 - C-141/96   

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https://dejure.org/1997,1267
EuGH, 17.09.1997 - C-141/96 (https://dejure.org/1997,1267)
EuGH, Entscheidung vom 17.09.1997 - C-141/96 (https://dejure.org/1997,1267)
EuGH, Entscheidung vom 17. September 1997 - C-141/96 (https://dejure.org/1997,1267)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Mehrwertsteuer - Auslegung der Artikel 21 Nummer 1 Buchstabe c und 22 Absatz 3 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG - Dokument, das als Rechnung betrachtet werden kann - Vom Käufer ausgestellte Gutschrift, der der Verkäufer hinsichtlich der Höhe der in ihr ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Langhorst

  • EU-Kommission PDF

    Finanzamt Osnabrück-Land / Langhorst

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 21 Nummer 1 Buchstabe c und 22 Absatz 3 Buchstabe c
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Verpflichtungen des Steuerpflichtigen - Besitz einer Rechnung - Rechnung - Begriff - Vom Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen ausgestellte Gutschrift - ...

  • EU-Kommission

    Finanzamt Osnabrück-Land / Langhorst

  • Wolters Kluwer

    Dokument, das als Rechnung betrachtet werden kann ; Vom Käufer ausgestellte Gutschrift, in der der Verkäufer hinsichtlich der Höhe der in ihr ausgewiesenen Steuer nicht widersprochen hat; Begriff der "Rechnung oder ähnliches Dokument"; Folgen des Nichtwidersprechens ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umsatzsteuer: Gutschrift als Rechnung

  • Judicialis

    EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234); ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 c der; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 22 Abs. 3 c; ; UStG § 14

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gutschrift als Rechnung

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 21 Nr 1, Richtlinie 77/388/EWG Art 21 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 22 Abs 3, Richtlinie 77/388/EWG Art 22 Nr 3
    Gemeinschaftsrecht; Gutschrift als Rechnung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung des Artikels 22 Absatz 3 Buchstabe c und hilfsweise des Artikels 21 Nummer 1 Buchstabe c der Richtlinie 77/388/EWG: Sechste Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1998, 376
  • BB 1997, 966
  • DB 1997, 2413
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.07.1988 - 123/87

    Jeunehomme u.a. / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 17.09.1997 - C-141/96
    Diese Befugnis muß jedoch im Einklang mit einem der Ziele der Sechsten Richtlinie ausgeübt werden, das darin besteht, die Erhebung der Mehrwertsteuer und ihre Überprüfung durch die Steuerverwaltung sicherzustellen (in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1988 in den Rechtssachen 123/87 und 330/87, Jeunehomme und EGI, Slg. 1988, 4517, Randnrn.
  • EuGH, 05.12.1996 - C-85/95

    Reisdorf / Finanzamt Köln-West

    Auszug aus EuGH, 17.09.1997 - C-141/96
    16 und 17, und vom 5. Dezember 1996 in der Rechtssache C-85/95, Reisdorf, Slg. 1996, I-6257, Randnr. 24).
  • BFH, 06.04.2016 - V R 25/15

    EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

    Mit Art. 226 MwStSystRL sind "Mindestanforderungen" an die Angaben festgelegt worden, die "zwingend" in der Rechnung oder dem an ihre Stelle tretenden Dokument enthalten sein müssen (vgl. EuGH-Urteil Langhorst vom 17. September 1997 C-141/96, EU:C:1997:417, Rz 16, 17 zu Art. 22 Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG).
  • EuGH, 15.03.2007 - C-35/05

    Reemtsma Cigarettenfabriken - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 und 5 -

    So stehe Art. 21 Nr. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie in seiner Auslegung durch das Urteil des Gerichtshofs vom 17. September 1997, Langhorst (C-141/96, Slg. 1997, I-5073), dem Grundsatz entgegen, dass der Erstattungsanspruch nur auf geschuldete Steuern anwendbar sei.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-152/02

    Terra Baubedarf-Handel

    28 Die französische Regierung macht geltend, die Rechnung erfülle die Funktion eines Belegs für die Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen im Bereich der Mehrwertsteuer und erlaube es, die Erhebung der Mehrwertsteuer und ihre Überprüfung durch die Steuerverwaltung insbesondere im Hinblick auf das Abzugsrecht sicherzustellen (Urteil Reisdorf, Randnr. 29, und Urteil vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-141/96, Langhorst, Slg. 1997, I-5073, Randnrn.

    Dieses Erfordernis steht nämlich zum einen im Einklang mit einem der Ziele der Sechsten Richtlinie, das darin besteht, die Erhebung der Mehrwertsteuer und ihre Überprüfung sicherzustellen (vgl. Urteile Reisdorf, Randnr. 24, und Langhorst, Randnr. 17), zum anderen erfolgt, wie in Randnummer 35 des vorliegenden Urteils festgestellt, die Zahlung für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen und damit die Abführung der Vorsteuer regelmäßig nicht vor Erhalt einer Rechnung.

  • EuGH, 01.04.2004 - C-90/02

    Bockemühl

    33 Zum Namen und zur Adresse des Leistungserbringers verweist die deutsche Regierung zunächst auf die Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1988 in den Rechtssachen 123/87 und 330/87 (Jeunehomme, Slg. 1988, 4517, Randnr. 17) und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-141/96 (Langhorst, Slg. 1997, I-5073, Randnr. 17).

    49 Die den Mitgliedstaaten durch Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Sechsten Richtlinie eröffnete Möglichkeit erlaubt diesen zwar, die Förmlichkeiten für die Ausübung des Vorsteuerabzugsrechts bei einer Steuerschuldverlagerung vorzuschreiben, diese Befugnis muss jedoch im Einklang mit einem der Ziele der Sechsten Richtlinie ausgeübt werden, das darin besteht, die Erhebung der Mehrwertsteuer und ihre Überprüfung durch die Steuerverwaltung sicherzustellen (vgl. zu Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie das Urteil Langhorst, Randnr. 17).

  • BFH, 27.07.2000 - V R 55/99

    Kein Vorsteuerabzug bei fehlendem Entgeltausweis

    Indem eine Rechnung gemäß Art. 22 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG "getrennt den Preis ohne Steuer und den auf die einzelnen Steuersätze entfallenden Steuerbetrag sowie gegebenenfalls die Steuerbefreiung ausweisen" muss, sind "Mindestanforderungen" an die Angaben festgelegt worden, die "zwingend" in der Rechnung oder dem an ihre Stelle tretenden Dokument enthalten sein müssen (vgl. EuGH-Urteil vom 17. September 1997 Rs. C-141/96, Langhorst, Slg. 1997, I-5073, 5085, Rdnrn. 16, 17).
  • BFH, 18.01.2001 - V R 83/97

    Bildungszentrum - Abgetretene Kostenerstattungsansprüche von Betriebsräten -

    Dazu hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mehrfach entschieden, dass damit die Mindestanforderungen an die Angaben festgelegt worden sind, die zwingend in der Rechnung oder dem an ihre Stelle tretenden Dokument enthalten sein müssen (vgl. Urteil vom 17. September 1997 Rs. C-141/96, Langhorst, Slg. 1997, I-5073, Randnr. 17, m.N. --zur Gutschrift--).
  • BFH, 23.08.2023 - XI R 10/20

    EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Umsätzen, die über einen Appstore ausgeführt

    Das Rechnungserfordernis dient nämlich auch dazu, die Entrichtung der geschuldeten Steuer zu kontrollieren, die genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen und Steuerhinterziehungen zu verhindern (vgl. EuGH-Urteile Langhorst vom 17.09.1997 - C-141/96, EU:C:1997:417, Rz 17 und 20; Barlis 06 - Investimentos Imobiliarios e Turisticos vom 15.09.2016 - C-516/14, EU:C:2016:690, Rz 27; Geissel und Butin vom 15.11.2017 - C-374/16 und C-375/16, EU:C:2017:867, Rz 41 sowie der 46. Erwägungsgrund der MwStSystRL).
  • FG Hamburg, 23.02.1998 - II 83/97

    Unrechtmäßigkeit des Vorsteuerabzugs aus Scheinfirma-Rechnungen; Unrechtmäßigkeit

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  • BFH, 23.04.1998 - V R 13/92

    Kürzungsbetrag nach § 24 a UStG - Gutschriftsabrechnung

    Der EuGH hat in dem Urteil vom 17. September 1997 Rs. C-141/96 (Slg. 1997, I-5073, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1997, 471, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1997, 390) für Recht erkannt: Art. 22 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG ermächtigt die Mitgliedstaaten, eine vom Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen ausgestellte Gutschrift als "Rechnung oder ähnliches Dokument" zu betrachten, wenn sie die nach dieser Richtlinie für die Rechnungen vorgeschriebenen Angaben enthält, mit Einverständnis des Steuerpflichtigen, der die Gegenstände liefert oder die Dienstleistungen erbringt, ausgestellt wird und dieser dem in ihr ausgewiesenen Mehrwertsteuerbetrag widersprechen kann.
  • BFH, 12.07.2023 - XI R 41/20

    Widerspruch gegen eine Gutschrift und Widerruf des Verzichts auf die

    c) Die von der Klägerin mit S und H vereinbarte Abrechnung durch Gutschrift war zulässig (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, Art. 220, 224 MwStSystRL); denn eine vom Leistungsempfänger ausgestellte Gutschrift ist als "Rechnung oder ähnliches Dokument" zu betrachten, wenn sie die für die Rechnungen vorgeschriebenen Angaben enthält, mit Einverständnis des Steuerpflichtigen, der die Gegenstände liefert oder die Dienstleistungen erbringt, ausgestellt wird und dieser dem in ihr ausgewiesenen Mehrwertsteuerbetrag widersprechen kann (vgl. EuGH-Urteil Langhorst vom 17.09.1997 - C-141/96, EU:C:1997:417).
  • FG Hessen, 22.11.2004 - 6 K 1725/01

    Vorsteuerabzug bei Gutschriften für steuerfreie Vermittlungsleistungen

  • FG Hamburg, 04.08.1998 - II 39/97

    Vorsteuerabzug aus Scheinfirma-Rechnungen; Vorliegen einer Scheinfirma;

  • FG Niedersachsen, 23.07.1998 - V 59/91

    Möglichkeit der Abziehung von Vorsteuerbeträgen durch den Unternehmer für in

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2007 - C-132/06

    Kommission / Italien - Mehrwertsteuer-Amnestie - Schutz vor Kontrollen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-361/96

    Société générale des grandes sources d'eaux minérales françaises gegen Bundesamt

  • FG Köln, 30.04.1998 - 2 K 7853/96

    Entscheidung über Fristverlängerung als Verwaltungsakt; Festsetzung von

  • FG Saarland, 07.12.2010 - 1 K 1237/07

    Im Inland erbrachte Leistungen eines ausländischen Unternehmers Unberechtigter

  • FG Köln, 12.03.1998 - 2 K 7220/95
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.12.2003 - 6 K 2220/00

    Nachträglicher Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung nur bei Änderbarkeit des

  • FG Köln, 12.03.1998 - 2 K 1661/96

    Gewährung von Vorsteuervergütungen unter rückwirkender Fristverlängerung wegen

  • FG Köln, 25.06.1998 - 2 K 2713/96

    Versäumung der Frist für den Antrag auf Umsatzsteuervergütung; Ausschluss des

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