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   EuGH, 17.09.2015 - C-548/14 P   

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https://dejure.org/2015,26210
EuGH, 17.09.2015 - C-548/14 P (https://dejure.org/2015,26210)
EuGH, Entscheidung vom 17.09.2015 - C-548/14 P (https://dejure.org/2015,26210)
EuGH, Entscheidung vom 17. September 2015 - C-548/14 P (https://dejure.org/2015,26210)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Arnoldo Mondadori Editore / HABM

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Anmeldung der Wortmarke GRAZIA - Widerspruch der Inhaberin der internationalen, Gemeinschafts- und nationalen Wort- und Bildmarken mit dem Wortbestandteil ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuG, 26.09.2018 - T-62/16

    Puma / EUIPO - Doosan Machine Tools (PUMA)

    Das EUIPO macht zweitens geltend, der Gerichtshof habe im Beschluss vom 17. September 2015, Arnoldo Mondadori Editore/HABM (C-548/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:624), die Ansicht vertreten, dass eine gedankliche Verknüpfung zwischen zwei Marken ohne irgendeinen Zusammenhang zwischen zu ganz unterschiedlichen Wirtschaftssektoren gehörenden Waren und Dienstleistungen ausgeschlossen sei.

    In der Rechtssache, die zum Beschluss vom 17. September 2015, Arnoldo Mondadori Editore/HABM (C-548/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:624), geführt hat, war die Bekanntheit der älteren Marke nämlich nicht erhöht, während im vorliegenden Fall von den älteren Marken vermutet wurde, dass sie zumindest weithin bekannt seien.

  • EuGH, 28.06.2018 - C-564/16

    EUIPO / Puma - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 8

    Insoweit geht aus dem Wortlaut von Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 hervor, dass die Anwendung dieser Vorschrift von den folgenden kumulativen Voraussetzungen abhängt: erstens der Identität oder der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Marken, zweitens der Bekanntheit der älteren Marke, auf die der Widerspruch gestützt wird, und drittens der Gefahr, dass die Benutzung der angemeldeten Marke die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der älteren Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen würde (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 17. September 2015, Arnoldo Mondadori Editore/HABM, C-548/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:624, Rn. 54).
  • EuGH, 24.01.2018 - C-553/17

    Windfinder R & L/ EUIPO - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des

    Auch dies ist eine Aufgabe, die allein dem Gericht zufällt, und keine Rechtsfrage, die dem Gerichtshof zur Kontrolle vorgelegt werden könnte, es sei denn, es handelt sich um eine offensichtliche Verfälschung von Beweismitteln (Beschluss vom 20. September 2017, Anton Riemerschmid Weinbrennerei und Likörfabrik/EUIPO, C-158/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:701, Nrn. 3 und 4 der Stellungnahme des Generalanwalts sowie die dort angeführte Rechtsprechung), unter Berücksichtigung des Ausnahmecharakters des Vorwurfs einer Verfälschung, die sich klar aus den Akten ergeben muss, ohne dass es einer erneuten Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Beschluss vom 17. September 2015, Arnoldo Mondadori Editore/HABM, C-548/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:624, Rn. 41).
  • EuG, 26.06.2018 - T-619/16

    Sicignano / EUIPO - IN.PRO.DI (GiCapri "a giacchett'e capri") - Unionsmarke -

    Ainsi, un faible degré de similitude entre les produits ou les services désignés peut être compensé par un degré élevé de similitude entre les marques, et inversement [ordonnance du 17 septembre 2015, Arnoldo Mondadori Editore/OHMI, C-548/14 P, non publiée, EU:C:2015:624, point 45, et arrêt du 14 décembre 2006, Mast-Jägermeister/OHMI - Licorera Zacapaneca (VENADO avec cadre e.a.), T-81/03, T-82/03 et T-103/03, EU:T:2006:397, point 74].
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