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   EuGH, 17.10.1991 - C-58/89   

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https://dejure.org/1991,1006
EuGH, 17.10.1991 - C-58/89 (https://dejure.org/1991,1006)
EuGH, Entscheidung vom 17.10.1991 - C-58/89 (https://dejure.org/1991,1006)
EuGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1991 - C-58/89 (https://dejure.org/1991,1006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Richtlinie 75/440 des Rates, Artikel 2
    1. Rechtsangleichung - Qualität des zur Trinkwassergewinnung bestimmten Oberflächenwassers - Einteilung der Gewässer in Gruppen von Grenzwerten - Erlaß förmlicher Klassifizierungsbestimmungen - Keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Judicialis

    Richtlinie 75/440/EWG Art. 3; ; Richtlinie 75/440/EWG Art. 4; ; Richtlinie 79/869/EWG Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 75/440 Art. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unerläßlichkeit der Einteilung von Oberflächenwasser in drei Gruppen für die Durchführung der Richtlinie 79/869; Notwendigkeit einer besonderen Gesetzesbestimmung bei Umsetzung in innerstaatliches Recht; Schutz der Volksgesundheit als Zweck einer Richtlinie; ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtumsetzung der Richtlinien 75/440/EWG und 79/869/EWG des Rates - Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung - Mitteilungspflichten.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 167 (Ls.)
  • NJW 1992, 2409 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 459
  • EuZW 1991, 761
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 28.02.1991 - 131/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 17.10.1991 - C-58/89
    13 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. u. a. Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland, I-825, Randnr. 6) verlangt die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise, daß die Richtlinienbestimmungen förmlich und wortgetreu in einer ausdrücklichen besonderen Gesetzesvorschrift wiedergegeben werden; je nach dem Inhalt der Richtlinie kann ein allgemeiner rechtlicher Rahmen genügen, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie in hinreichend bestimmter und klarer Weise gewährleistet, damit - soweit die Richtlinie Ansprüche des einzelnen begründen soll - die Begünstigten in der Lage sind, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen.
  • EuGH, 25.07.2008 - C-237/07

    IM FALL DER GEFAHR EINER ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE FÜR FEINSTAUBPARTIKEL

    L 271, S. 44] Urteil vom 17. Oktober 1991, Kommission/Deutschland, C-58/89, Slg. 1991, I-4983, Randnr. 14).
  • BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06

    Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert;

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anerkannt, dass die Betroffenen in allen Fällen, in denen eine Überschreitung des Grenzwerts ihre Gesundheit gefährden könnte, in der Lage sein müssen, sich auf zwingende Vorschriften zu berufen, um ihre Rechte geltend machen zu können (EuGH, Urteil vom 30. Mai 1991 - Rs. C-59/89, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1991, 868; Urteil vom 30. Mai 1991 - Rs. C-361/88, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1991, 866; Urteil vom 17. Oktober 1991 - Rs. C-58/89, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1992, 459; Urteil vom 12. Dezember 1996 - Rs. C-298/95, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1997, 369).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Abgesehen hiervon muß jedenfalls in den Fällen, in denen gemeinschaftsrechtliche Regelungen dem Schutz von Leben und Gesundheit dienen, den Betroffenen die Möglichkeit offenstehen, die Einhaltung des EG-Rechts gerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. EuGH, Urteile vom 30. Mai 1991 - C 361/88 - Slg. 1991, I 2567, 2599 und - C 59/89 - Slg. 1991, I 2608, 2629 und vom 17. Oktober 1991 - C 58/89 - Slg. 1991, I 4983, 5023).
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