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   EuGH, 17.10.1995 - C-478/93   

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EuGH, 17.10.1995 - C-478/93 (https://dejure.org/1995,902)
EuGH, Entscheidung vom 17.10.1995 - C-478/93 (https://dejure.org/1995,902)
EuGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1995 - C-478/93 (https://dejure.org/1995,902)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Niederlande / Kommission

    Verordnung Nr. 404/93 des Rates; Verordnung Nr. 1442/93 der Kommission, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b
    1. Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Bananen; Einfuhrregelung; Zollkontingent; Aufteilung; Marktbeteiligter der Gruppen A und B; Begriff

  • EU-Kommission

    Niederlande / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Einfuhren von Drittlandsbananen; Möglichkeit von Doppelbuchungen ; Festsetzung eines einheitlichen Verringerungskoeffizienten

  • Judicialis

    EG-Vertrag Artikel 173; ; EG-Vertrag Artikel 155; ; Verordnung (EWG) Nr. 404/93 vom 13. Februar 1993; ; Verordnung (EWG) Nr. 1442/93 vom 10. Juni 1993

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Einfuhrregelung - Zollkontingent - Aufteilung - Marktbeteiligter der Gruppen A und B - Begriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 20.01.1993 - C-106/90

    Emerald Meats / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.10.1995 - C-478/93
    38 Dagegen spricht auch nicht das Urteil vom 20. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-106/90, C-317/90 und C-129/91 (Emerald Meats/Kommission, Slg. 1993, I-209, Randnr. 40), in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß es nicht zu den Erfordernissen einer Gemeinschaftsverwaltung gehört, daß die Kommission in der Lage sein muß, unrichtige Entscheidungen der staatlichen Behörden im Rahmen der Verwaltung der Kontingente in Einzelfällen zu korrigieren, da die Einhaltung der gemeinschaftlichen Regeln und deren einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft entweder durch das Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 169 des Vertrages oder im Rahmen gerichtlicher Verfahren vor den nationalen Gerichten gewährleistet werden kann, denen das Verfahren des Artikels 177 EG-Vertrag zur Verfügung steht.

    39 Der Gerichtshof hat nämlich in diesem Urteil festgestellt, daß die Organe der Gemeinschaft ein dezentralisiertes Verwaltungssystem geschaffen hatten, das auf der Aufteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission beruht (vgl. das Urteil Emerald Meats/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 20.01.1993 - C-129/91
    Auszug aus EuGH, 17.10.1995 - C-478/93
    38 Dagegen spricht auch nicht das Urteil vom 20. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-106/90, C-317/90 und C-129/91 (Emerald Meats/Kommission, Slg. 1993, I-209, Randnr. 40), in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß es nicht zu den Erfordernissen einer Gemeinschaftsverwaltung gehört, daß die Kommission in der Lage sein muß, unrichtige Entscheidungen der staatlichen Behörden im Rahmen der Verwaltung der Kontingente in Einzelfällen zu korrigieren, da die Einhaltung der gemeinschaftlichen Regeln und deren einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft entweder durch das Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 169 des Vertrages oder im Rahmen gerichtlicher Verfahren vor den nationalen Gerichten gewährleistet werden kann, denen das Verfahren des Artikels 177 EG-Vertrag zur Verfügung steht.
  • EuGH, 15.05.1984 - 121/83

    Zuckerfabrik Franken / Hauptzollamt Würzburg

    Auszug aus EuGH, 17.10.1995 - C-478/93
    31 So hat der Gerichtshof entschieden, daß die Kommission auf dem Gebiet der Landwirtschaft befugt ist, alle für die Durchführung der Grundverordnung erforderlichen oder zweckmässigen Maßnahmen zu ergreifen, soweit diese nicht gegen die Grundverordnung oder die Anwendungsregeln des Rates verstossen (Urteil vom 15. Mai 1984 in der Rechtssache 121/83, Zuckerfabrik Franken/Hauptzollamt Würzburg, Slg. 1984, 2039, Randnr. 13).
  • EuGH, 29.06.1989 - 22/88

    Vreugdenhil u.a. / Minister van Landbouw en Visserij

    Auszug aus EuGH, 17.10.1995 - C-478/93
    Daher sind die Grenzen dieser Befugnisse nach den allgemeinen Hauptzielen der Marktorganisation zu beurteilen (vgl. Urteil vom 29. Juni 1989 in der Rechtssache 22/88, Vreugdenhil u. a., Slg. 1989, 2049, Randnr. 16, und die dort genannte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.01.1993 - C-317/90
    Auszug aus EuGH, 17.10.1995 - C-478/93
    38 Dagegen spricht auch nicht das Urteil vom 20. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-106/90, C-317/90 und C-129/91 (Emerald Meats/Kommission, Slg. 1993, I-209, Randnr. 40), in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß es nicht zu den Erfordernissen einer Gemeinschaftsverwaltung gehört, daß die Kommission in der Lage sein muß, unrichtige Entscheidungen der staatlichen Behörden im Rahmen der Verwaltung der Kontingente in Einzelfällen zu korrigieren, da die Einhaltung der gemeinschaftlichen Regeln und deren einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft entweder durch das Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 169 des Vertrages oder im Rahmen gerichtlicher Verfahren vor den nationalen Gerichten gewährleistet werden kann, denen das Verfahren des Artikels 177 EG-Vertrag zur Verfügung steht.
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.10.1995 - C-478/93
    49 Jedoch brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung den Erfordernissen des Artikels 190 des Vertrages genügt, nicht nur im Hinblick auf deren Wortlaut zu beurteilen ist, sondern auch aufgrund ihres Zusammenhangs sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 16, sowie die dort genannte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-353/92

    Griechenland / Rat

    Auszug aus EuGH, 17.10.1995 - C-478/93
    48 Nach ständiger Rechtsprechung muß die nach Artikel 190 EG-Vertrag vorgeschriebene Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, daß die Betroffenen die Gründe für die erlassene Maßnahme erkennen können und der Gerichtshof seine Kontrolle ausüben kann (vgl. Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-353/92, Griechenland/Rat, Slg. 1994, I-3411, Randnr. 19).
  • EuGH, 22.06.1993 - C-54/91

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.10.1995 - C-478/93
    50 Dies gilt erst recht, wenn die Mitgliedstaaten am Entstehungsprozeß des streitigen Rechtsakts eng beteiligt waren und daher wissen, auf welchen Gründen er beruht (vgl. Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-54/91, Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 1993, I-3399).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-37/02

    Di Lenardo

    11 - Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93 (Niederlande/Kommission, Slg. 1995, I-3081, Randnr. 29).

    12 - Urteile vom 29. Juni 1989 in der Rechtssache 22/88 (Vreugdenhil u. a., Slg. 1989, 2049, Randnr. 16), in der Rechtssache C-478/93 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 30, und vom 4. Februar 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-9/95, C-23/95 und C-156/95 (Belgien und Deutschland/Kommission, Slg. 1997, I-645, Randnr. 36).

    13 - Urteile vom 15. Mai 1984 in der Rechtssache 121/83 (Zuckerfabrik Franken, Slg. 1984, 2039, Randnr. 13), in der Rechtssache C-478/93 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 31, in den verbundenen Rechtssachen C-9/95, C-23/95 und C-156/95 (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 37, und vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-356/97 (Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen, Slg. 2000, I-5461, Randnr. 24).

    15 - Urteil in der Rechtssache C-478/93 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 32.

  • EuG, 12.07.2001 - T-198/95

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

    Die Mitgliedstaaten handelten lediglich im Auftrag der Kommission, wenn sie Untersuchungen vornähmen (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93, Niederlande/Kommission, Slg. 1995, I-3081).

    Die Klägerinnen verweisen zunächst darauf, dass die Kommission die Verantwortung für die Verwaltung der gemeinsamen Marktorganisation für Bananen trage (Urteil Niederlande/Kommission, Randnrn.

    Diese Verletzung könne als Verstoß gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung oder gegen den Grundsatz eingestuft werden, dass die Anwendung desGemeinschaftsrechts eindeutig und vorhersehbar sein müsse (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 326/85, Niederlande/Kommission, Slg. 1987, 5091).

  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke

    Schließlich ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß die Kommission befugt ist, alle für die Durchführung einer Grundverordnung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu ergreifen, soweit diese nicht gegen die Grundverordnung oder die Anwendungsregeln des Rates verstoßen (vgl. für den Bereich der Landwirtschaft Urteile vom 15. Mai 1984 in der Rechtssache 121/83, Zuckerfabrik Franken, Slg. 1984, 2039, Randnr. 13, vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93, Niederlande/Kommission, Slg. 1995, I-3081, Randnr. 31, und vom 4. Februar 1997 in den Rechtssachen C-9/95, C-23/95 und C-156/95, Belgien und Deutschland/Kommission, Slg. 1997, I-645, Randnr. 37).
  • EuG, 29.01.2002 - T-160/98

    Van Parys und Pacific Fruit Company / Kommission

    Die Kommission räumt ein, sie habe in ihren an das belgische Landwirtschaftsministerium gerichteten Schreiben vom 22. Dezember 1995 und vom 26. Februar 1997 im Zusammenhang mit der Festlegung der Referenzmengen der in Belgien eingetragenen Marktbeteiligten für die Jahre 1993 bis 1995 auf das Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93 (Niederlande/Kommission, Slg. 1995, I-3081) Bezug genommen.

    Diese Charakterisierung der Rolle des BIRB werde durch das vorerwähnte Urteil Niederlande/Kommission bestätigt.

    Durch die ausdrückliche Bezugnahme auf das Urteil Niederlande/Kommission in ihrem Schriftwechsel mit den belgischen Stellen habe die Kommission ihre Befugnisse selbst vollkommen anders charakterisiert, als sie es in ihrem jetzigen Vorbringen tue.

    Dieses Ergebnis wird weder dadurch in Frage gestellt, dass das BIRB in seinem Schreiben vom 5. August 1998 dargelegt hat, dass es verpflichtet sei, die im "Arbeitspapier" der Kommission vom 25. Mai 1998 enthaltene "Entscheidung" derselben anzuwenden, noch dadurch, dass die Kommission in ihrem vorhergehenden Schriftwechsel auf das Urteil Niederlande/Kommission verwiesen hatte, um die nationalen Stellen zu veranlassen, den Ergebnissen der Nachprüfung durch die Herabsetzung um 190 903 727 kg Rechnung zu tragen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-184/02

    Spanien / Parlament und Rat

    43 - Urteile vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88 (Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 16, sowie die dort genannte Rechtsprechung) und vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93 (Niederlande/Kommission, Slg. 1995, I-3081, Randnr. 49).

    46 - Urteile vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-353/92 (Griechenland/Rat, Slg. 1994, I-3411, Randnr. 19), in der Rechtssache C-478/93 (zitiert in Fußnote 43), Randnr. 48, und in den verbundenen Rechtssachen C-71/95, C-155/95 und C-271/95 (zitiert in Fußnote 44), Randnr. 53.

    48 - Urteile vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-54/91 (Deutschland/Kommission, Slg. 1993, I-3399) und in der Rechtssache C-478/93 (zitiert in Fußnote 43), Randnr. 50.

  • EuG, 11.12.1996 - T-70/94

    Comafrica SpA und Dole Fresh Fruit Europa Ltd & Co. gegen Kommission der

    52 Speziell im Zusammenhang mit der Einfuhr von Bananen in die Gemeinschaft hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß nach den oben genannten Grundsätzen es der Kommission gemäß Artikel 20 der Verordnung Nr. 404/93 nicht verwehrt ist, auch solche Durchführungsbestimmungen zu erlassen, die in dieser Vorschrift zwar nicht ausdrücklich genannt, jedoch für das Funktionieren der Einfuhrregelung erforderlich sind (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93, Niederlande/Kommission, Slg. 1995, I-3081, Randnrn. 31 und 32).

    120 Wie der Gerichtshof im oben genannten Urteil Niederlande/Kommission (Randnrn. 22 und 23) entschieden hat, zeigt der Wortlaut dieser Vorschrift, daß die in ihr enthaltenen Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen und daß das Kriterium der Übernahme des Risikos der Qualitätsminderung bzw. des Verlustes der Erzeugnisse eine alternative Voraussetzung darstellt, auf die in Fällen zurückgegriffen werden kann, in denen die das Eigentum betreffende Voraussetzung nicht erfuellt ist.

    148 Aus der vorstehenden Würdigung des zweiten (siehe Randnrn. 67 bis 75), des dritten (siehe Randnrn. 76 bis 81) und des fünften Klagegrundes (siehe Randnrn. 108 bis 114, 119 bis 121, 125, 126, 130 bis 133 und 138 bis 141) durch das Gericht sowie aus dem oben genannten Urteil Niederlande/Kommission geht hervor, daß auch das übrige zum Nachweis eines rechtswidrigen Verhaltens der Kommission dienende Vorbringen der Klägerinnen zurückzuweisen ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-150/94

    Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen

    (17) - Urteile vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93 (Niederlande/Kommission, Slg. 1995, I-3081, Randnr. 49) und vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-466/93 (Atlanta Fruchthandelsgesellschaft u. a. [II], Slg. 1995, I-3799, Randnr. 16).

    (18) - Urteil Niederlande/Kommission (zitiert in Fußnote 17, Randnr. 50).

    Vgl. auch die eine Entscheidung betreffenden Urteile vom 11. Januar 1973 in der Rechtssache 13/72 (Niederlande/Kommission, Slg. 1973, 27, Randnr. 12) und vom 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 1252/79 (Lucchini/Kommission, Slg. 1980, 3753, Randnr. 14).

  • EuGH, 25.06.1997 - C-285/94

    Italien / Kommission

    Daher sind die Grenzen dieser Befugnisse nach den allgemeinen Hauptzielen der Marktorganisation zu beurteilen (Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93, Niederlande/Kommission, Slg. 1995, I-3081, Randnr. 30).

    Wie der Generalanwalt in Nummer 30 seiner Schlußanträge ausgeführt hat, hat der Gerichtshof unlängst in dem genannten Urteil Niederlande/Kommission bestätigt, daß die Kommission die Richtigkeit der von den nationalen Behörden übermittelten Zahlen überprüfen und diese gegebenenfalls von sich aus berichtigen kann.

    Jedoch brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung den Erfordernissen des Artikels 190 des Vertrages genügt, nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu beurteilen ist, sondern auch aufgrund ihres Zusammenhangs sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteile Niederlande/Kommission, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 15.04.1997 - C-22/94

    Irish Farmers Association u.a. / Minister for Agriculture, Food und Forestry,

    Jedoch brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung den Erfordernissen des Artikels 190 des Vertrages genügt, nicht nur nach ihrem Wortlaut zu beurteilen ist, sondern auch aufgrund ihres Zusammenhangs sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93, Niederlande/Kommission, Slg. 1995, I-3081, Randnrn.

    Entsprechend den im Urteil Niederlande/Kommission (a. a. O.) aufgestellten und in Randnummer 39 des vorliegenden Urteils wiedergegebenen Grundsätzen ermöglichten es jedoch die Umstände, in deren Rahmen sich diese Verordnung einfügt, nämlich der degressive Charakter der Vergütung, die zeitliche Begrenzung jeder in den Kürzungsprogrammen vorgesehenen Vergütung und die Möglichkeit einer Erneuerung der Zusatzabgabenregelung unter den im Verordnungsvorschlag der Kommission vom 11. November 1991 angegebenen Voraussetzungen, den Klägern des Ausgangsverfahrens, die Gründe zu erkennen, aus denen die beanstandeten Maßnahmen im Rahmen der Verordnung Nr. 816/92 erlassen wurden.

  • EuGH, 09.11.1995 - C-466/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (II) / Bundesamt für Ernährung und

    Lässt sich also dem angegriffenen Rechtsakt der von dem Gemeinschaftsorgan verfolgte Zweck in seinen wesentlichen Zuegen entnehmen, so ginge es zu weit, eine besondere Begründung für jede der Einzelentscheidungen, die das Organ getroffen hat, zu verlangen (vgl. insbesondere Urteile vom 22. Januar 1986 in der Rechtssache 250/84, Eridania, Slg. 1986, 117, Randnrn. 37 und 38, und zuletzt vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93, Niederlande/Kommission, Randnrn. 48 und 49, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuG, 03.02.2005 - T-19/01

    Chiquita Brands u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen -

  • EuGH, 04.02.1997 - C-9/95

    Belgien und Deutschland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-445/00

    GENERALANWALT JEAN MISCHO SCHLÄGT DIE NICHTIGERKLÄRUNG EINIGER VORSCHRIFTEN DER

  • EuGH, 22.11.2001 - C-110/97

    Niederlande / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-73/97

    Frankreich / Comafrica u.a.

  • EuG, 18.06.2013 - T-509/09

    Portugal / Kommission - Fischerei - Finanzielle Beteiligung für die Durchführung

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2003 - C-239/01

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 15.10.2014 - C-65/13

    Parlament / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU) Nr. 492/2011 -

  • EuGH, 22.11.2001 - C-301/97

    Niederlande / Rat

  • EuGH, 30.06.2005 - C-295/03

    Alessandrini u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Bananen - Einfuhr aus

  • EuGH, 23.10.2007 - C-403/05

    Parlament / Kommission - Nichtigkeitsklage - Entscheidung der Kommission über die

  • EuG, 13.06.2006 - T-218/03

    Boyle / Kommission - Fischerei - Mehrjährige Ausrichtungsprogramme - Anträge auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1997 - C-263/95

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 06.07.2000 - C-356/97

    Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen

  • EuGH, 30.09.2003 - C-239/01

    Deutschland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2000 - C-163/99

    Portugal / Kommission

  • EuGH, 25.10.2001 - C-120/99

    Italien / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-219/17

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen,

  • EuGH, 01.04.2008 - C-14/06

    Parlament / Kommission - Richtlinie 2002/95/EG - Elektro- und Elektronikgeräte -

  • EuG, 10.02.2004 - T-64/01

    Afrikanische Frucht-Compagnie / Rat und Kommission - Gemeinsame Marktorganisation

  • EuGH, 19.11.1998 - C-159/96

    Portugal / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-295/03

    Alessandrini u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Bananen - Einfuhr aus

  • EuGH, 27.11.1997 - C-369/95

    Somalfruit und Camar

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-66/04

    Vereinigtes Königreich / Parlament und Rat - Verordnung (EG) Nr. 2065/2003 des

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93

    Bundesrepublik Deutschland, Hanseatische Industrie-Beteiligungen GmbH und Bremer

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2007 - C-403/05

    Parlament / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EWG) Nr. 443/92 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-76/00

    Petrotub und Republica / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-26/00

    Niederlande / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2008 - C-448/06

    cp-Pharma - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-120/99

    Italien / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1999 - C-356/97

    Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen

  • EuG, 17.09.2007 - T-240/04

    Frankreich / Kommission - Europäische Atomgemeinschaft - Investitionen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2001 - C-132/99

    Niederlande / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.11.1996 - C-285/94

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1996 - C-9/95

    Königreich Belgien und Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-159/96

    Portugiesische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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