Rechtsprechung
EuGH, 17.10.2018 - C-353/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Beny Alex
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Beny Alex
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 2 - Geltungsbereich - Begriff des öffentlichen Auftraggebers - Private Stelle in Form einer ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Beny Alex
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beny Alex
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 26.01.2023 - C-403/21
NV Construct
Obwohl die vorlegende Einrichtung der Ansicht ist, dass ihr diese Eigenschaft vom Gerichtshof im Beschluss vom 17. Oktober 2018, Beny Alex (C-353/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:829), zuerkannt worden sei, ist nämlich festzustellen, dass sich der Gerichtshof in diesem Beschluss darauf beschränkt hat, das Vorabentscheidungsersuchen, das diese Einrichtung an ihn gerichtet hatte, als offensichtlich unzulässig im Sinne von Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs zurückzuweisen, ohne diese Einrichtung als "einzelstaatliches Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV einzustufen. - FG Hamburg, 25.10.2022 - 4 K 26/20
Branntweinsteuer, Alkoholsteuer: Vernichtung von vergälltem und unvergälltem …
Die Klägerin geht indes mit dieser Rüge wie auch mit ihrer Rüge einer Besteuerung aufgrund reiner Formalien unter Berufung auf mehrwertsteuerrechtliche Rechtsprechung bereits in der Grundannahme fehl, dass die behördliche Genehmigung i.S.d. Art. 7 Abs. 4 UA 1 2. HS 4. Fall RL 2008/118/EG eine reine Formalie darstelle (vgl. EuGH, Urteile vom 27. September 2007, C-146/05, Collée; vom 17. Oktober 2019, C-353/18, Unitel; auch Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard vom 6. April 2016 in der Rs. C-24/15, Plöckl).