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   EuGH, 17.11.1992 - C-236/91   

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https://dejure.org/1992,3715
EuGH, 17.11.1992 - C-236/91 (https://dejure.org/1992,3715)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.1992 - C-236/91 (https://dejure.org/1992,3715)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 1992 - C-236/91 (https://dejure.org/1992,3715)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
    Handlungen der Organe; Richtlinien; Durchführung durch die Mitgliedstaaten; Blosse Verwaltungspraxis nicht ausreichend

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

  • Judicialis

    Richtlinie 87/328/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 87/328/EWG
    Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Blosse Verwaltungspraxis nicht ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.10.1986 - 168/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 17.11.1992 - C-236/91
    6 Wie der Gerichtshof nämlich in ständiger Rechtsprechung zur Durchführung von Richtlinien festgestellt hat, kann eine blosse Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, nicht als eine rechtswirksame Erfuellung der Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag angesehen werden (Urteil vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85, Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945, Randnr. 13).
  • EuGH, 01.06.1994 - C-317/92

    Kommission / Deutschland

    Ausserdem kann eine blosse Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, nicht als eine rechtswirksame Erfuellung der Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag angesehen werden (vgl. Urteil vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-236/91, Kommission/Irland, Slg. 1992, I-5933, Randnr. 6).
  • EuGH, 26.01.1994 - C-381/92

    Kommission / Irland

    7 Zunächst ist daran zu erinnern, daß blosse Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt sind, nicht als eine rechtswirksame Erfuellung der Verpflichtungen aus dem Vertrag angesehen werden können (vgl. Urteil vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-236/91, Kommission/Irland, Slg. 1992, I-5933, Randnr. 6).
  • EuGH, 22.12.1993 - C-384/92

    Kommission / Irland

    5 Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur Durchführung von Richtlinien festgestellt hat, kann eine blosse Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, nicht als eine rechtswirksame Erfuellung der Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag angesehen werden (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Februar 1983 in der Rechtssache 145/82, Kommission/Italien, Slg. 1983, 711, Randnr. 10, und vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-236/91, Kommission/Irland, Slg. 1992, I-5933, Randnr. 6).
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