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   EuGH, 17.11.2022 - C-607/20   

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https://dejure.org/2022,32295
EuGH, 17.11.2022 - C-607/20 (https://dejure.org/2022,32295)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.2022 - C-607/20 (https://dejure.org/2022,32295)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 2022 - C-607/20 (https://dejure.org/2022,32295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    GE Aircraft Engine Services

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 26 Abs. 1 Buchst. b - Unentgeltliche Erbringung von Dienstleistungen - Unentgeltliche Ausgabe von Einkaufsgutscheinen an das Personal des Unternehmens des Steuerpflichtigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 26 Abs. 1 Buchst. b - Unentgeltliche Erbringung von Dienstleistungen - Unentgeltliche Ausgabe von Einkaufsgutscheinen an das Personal des Unternehmens des Steuerpflichtigen ...

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    GE Aircraft Engine Services

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AEUV Art 267 ; EGRL 112/2006 Art 26 Abs 1 Buchst b

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AEUV Art. 267, EGRL 112/2006 Art. 26 Abs. 1 Buchst. b
    Gutscheine, Mitarbeiter, Dienstleistungen, Unternehmensfremde Zwecke

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    GE Aircraft Engine Services

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.03.1990 - 126/88

    Boots / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus EuGH, 17.11.2022 - C-607/20
    Sodann verkörpern die in Rede stehenden Einkaufsgutscheine das Recht derjenigen Mitarbeiter, die sie erhalten, Gegenstände oder Dienstleistungen von einem der teilnehmenden Einzelhändler zu beziehen (vgl. entsprechend Urteil vom 27. März 1990, Boots Company, C-126/88, EU:C:1990:136, Rn. 12).

    Diese Erbringung von Dienstleistungen verschafft dem Unternehmen jedoch einen Vorteil in Form der Aussicht auf eine Steigerung seines Umsatzes aufgrund größerer Motivation und deshalb gesteigerter Leistung seiner Mitarbeiter (vgl. entsprechend Urteil vom 27. März 1990, Boots Company, C-126/88, EU:C:1990:136, Rn. 13).

  • EuGH, 27.04.1999 - C-48/97

    Kuwait Petroleum

    Auszug aus EuGH, 17.11.2022 - C-607/20
    Diese Erwägung wird im Übrigen dadurch untermauert, dass der Gerichtshof in einem Fall, der eine im Wesentlichen mit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden vergleichbare Dienstleistung betraf, festgestellt hat, dass die Erbringung dieser Dienstleistung für die Zwecke des Unternehmens erfolgte, da sie die Erhöhung des Volumens der Verkäufe des fraglichen Unternehmens zum Ziel hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 1999, Kuwait Petroleum, C-48/97, EU:C:1999:203, Rn. 19).
  • EuGH, 11.12.2008 - C-371/07

    Danfoss und AstraZeneca - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 6 Abs. 2 -

    Auszug aus EuGH, 17.11.2022 - C-607/20
    Eine solche Auslegung steht GEAES zufolge im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs, die u. a. aus den Urteilen vom 16. Oktober 1997, Fillibeck (C-258/95, EU:C:1997:491), und vom 11. Dezember 2008, Danfoss und AstraZeneca (C-371/07, EU:C:2008:711), hervorgehe.
  • EuGH, 24.10.1996 - C-288/94

    Argos Distributors / Kommissioners of Customs & Excise

    Auszug aus EuGH, 17.11.2022 - C-607/20
    So ist nach dem von GEAES mit dem Programm " Above & Beyond " eingeführten System der Erhalt eines solchen Einkaufsgutscheins durch einen im Rahmen dieses Programms nominierten Mitarbeiter seiner Art nach nichts anderes als ein Dokument, das die von den Einzelhändlern eingegangene Verpflichtung verkörpert, diesen Einkaufsgutschein an Zahlung statt zu seinem Nominalwert anzunehmen (vgl. entsprechend Urteil vom 24. Oktober 1996, Argos Distributors, C-288/94, EU:C:1996:398, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.10.1997 - C-258/95

    Fillibeck

    Auszug aus EuGH, 17.11.2022 - C-607/20
    Eine solche Auslegung steht GEAES zufolge im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs, die u. a. aus den Urteilen vom 16. Oktober 1997, Fillibeck (C-258/95, EU:C:1997:491), und vom 11. Dezember 2008, Danfoss und AstraZeneca (C-371/07, EU:C:2008:711), hervorgehe.
  • EuGH, 20.01.2005 - C-412/03

    Hotel Scandic Gåsabäck - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2, 5 Absatz 6

    Auszug aus EuGH, 17.11.2022 - C-607/20
    Ebenso wenig lässt es Art. 26 Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuerrichtlinie zu, dass ein Steuerpflichtiger oder Angehörige seines Personals Dienstleistungen des Steuerpflichtigen, für die eine Privatperson Mehrwertsteuer hätte zahlen müssen, steuerfrei erhalten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Januar 2005, Hotel Scandic Gåsabäck, C-412/03, EU:C:2005:47, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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