Rechtsprechung
EuGH, 17.12.2009 - C-505/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
Vertragsverletzungsklage - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebende Lage - Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 10)
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist“
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 19. November 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22) ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Papierfundstellen
- NJW 2010, 358
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 06.07.2000 - C-236/99
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 17.12.2009 - C-505/08
Darüber hinaus kann sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht auf Umstände seiner internen Rechtsordnung einschließlich solcher Umstände, die sich aus seinem bundesstaatlichen Aufbau ergeben, berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. Urteil vom 6. Juli 2000, Kommission/Belgien, C-236/99, Slg. 2000, I-5657, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.03.2005 - C-531/03
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 17.12.2009 - C-505/08
Der Gerichtshof hat in Bezug auf Maßnahmen, die nach Ablauf der Frist ergriffen wurden, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt war, wiederholt entschieden, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf dieser Frist befand, und dass weder später eingetretene Änderungen noch Bestimmungen, die ein Mitgliedstaat nach Klageerhebung zur Erfüllung seiner Verpflichtungen erlassen hat, vom Gerichtshof berücksichtigt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. März 2003, Kommission/Luxemburg, C-211/02, Slg. 2003, I-2429, Randnr. 6, und vom 10. März 2005, Kommission/Deutschland, C-531/03, Randnr. 22). - EuGH, 06.03.2003 - C-211/02
Kommission / Luxemburg
Auszug aus EuGH, 17.12.2009 - C-505/08
Der Gerichtshof hat in Bezug auf Maßnahmen, die nach Ablauf der Frist ergriffen wurden, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt war, wiederholt entschieden, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf dieser Frist befand, und dass weder später eingetretene Änderungen noch Bestimmungen, die ein Mitgliedstaat nach Klageerhebung zur Erfüllung seiner Verpflichtungen erlassen hat, vom Gerichtshof berücksichtigt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. März 2003, Kommission/Luxemburg, C-211/02, Slg. 2003, I-2429, Randnr. 6, und vom 10. März 2005, Kommission/Deutschland, C-531/03, Randnr. 22).