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   EuGH, 17.12.2015 - C-25/14, C-26/14   

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https://dejure.org/2015,38552
EuGH, 17.12.2015 - C-25/14, C-26/14 (https://dejure.org/2015,38552)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.2015 - C-25/14, C-26/14 (https://dejure.org/2015,38552)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - C-25/14, C-26/14 (https://dejure.org/2015,38552)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    UNIS

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbot - Transparenzpflicht - Geltungsbereich dieser Pflicht - Nationale Tarifverträge - System der sozialen Sicherung, das das allgemeine System ...

  • Europäischer Gerichtshof

    UNIS

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbot - Transparenzpflicht - Geltungsbereich dieser Pflicht - Nationale Tarifverträge - System der sozialen Sicherung, das das allgemeine System ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    EU-Primärrecht verpflichtet zur Transparenz

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    UNIS

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Conseil dʼÉtat (Frankreich) - Auslegung von Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Anwendungsbereich des Transparenzgrundsatzes - Anwendung dieses Grundsatzes auf die Vergabe von Konzessionen - Nationaler Tarifvertrag für die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2016, 277
  • NZA 2016, 113
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Der EuGH hat allerdings angenommen, dass die sich aus Art. 56 AEUV ergebende Transparenzpflicht der von einem Mitgliedstaat vorgenommenen AVE eines von den Arbeitgeberorganisationen und den Arbeitnehmerorganisationen einer Branche geschlossenen Tarifvertrags für sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branche entgegensteht, mit dem die Verwaltung eines zusätzlichen Pflichtvorsorgesystems für die Arbeitnehmer einem einzigen, von den Tarifpartnern ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer übertragen wird, ohne dass die nationale Regelung eine angemessene Öffentlichkeit vorsieht, die es der zuständigen Behörde ermöglicht, mitgeteilte Informationen über das Vorliegen eines günstigeren Angebots in vollem Umfang zu berücksichtigen (EuGH 17. Dezember 2015 - C-25/14 und C-26/14 - [UNIS] Rn. 46) .

    Ob ein solches grenzüberschreitendes Interesse besteht, ist im Hinblick auf die spezifischen Merkmale des Auftrags anhand sämtlicher einschlägiger Kriterien durch das nationale Gericht zu prüfen (EuGH 17. Dezember 2015 - C-25/14 und C-26/14 - [UNIS] Rn. 27 ff., 32) .

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Der EuGH hat allerdings angenommen, dass die sich aus Art. 56 AEUV ergebende Transparenzpflicht der von einem Mitgliedstaat vorgenommenen AVE eines von den Arbeitgeberorganisationen und den Arbeitnehmerorganisationen einer Branche geschlossenen Tarifvertrags für sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branche entgegensteht, mit dem die Verwaltung eines zusätzlichen Pflichtvorsorgesystems für die Arbeitnehmer einem einzigen, von den Tarifpartnern ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer übertragen wird, ohne dass die nationale Regelung eine angemessene Öffentlichkeit vorsieht, die es der zuständigen Behörde ermöglicht, mitgeteilte Informationen über das Vorliegen eines günstigeren Angebots in vollem Umfang zu berücksichtigen (EuGH 17. Dezember 2015 - C-25/14 und C-26/14 - [UNIS] Rn. 46) .

    Ob ein solches grenzüberschreitendes Interesse besteht, ist im Hinblick auf die spezifischen Merkmale des Auftrags anhand sämtlicher einschlägiger Kriterien durch das nationale Gericht zu prüfen (EuGH 17. Dezember 2015 - C-25/14 und C-26/14 - [UNIS] Rn. 27 ff., 32) .

  • EuGH, 19.12.2018 - C-216/17

    Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust und Coopservice -

    Sowohl die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung als auch der daraus folgende Grundsatz der Transparenz (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, UNIS und Beaudout Père et Fils, C-25/14 und C-26/14, EU:C:2015:821, Rn. 38) verlangen, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit, erstens, alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt ihre genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und, zweitens, der öffentliche Auftraggeber imstande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2017, 1ngsteel und Metrostav, C-76/16, EU:C:2017:549, Rn. 34).
  • EuGH, 14.07.2016 - C-458/14

    Nach dem Unionsrecht dürfen Konzessionen, die für die Ausübung von Touristik- und

    Die Frage, ob ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht, ist im Hinblick auf die spezifischen Merkmale des betreffenden Auftrags anhand sämtlicher einschlägiger Kriterien zu beurteilen, z. B. der wirtschaftlichen Bedeutung, dem Ort der Durchführung oder den technischen Aspekten des Auftrags (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 2013, Belgacom, C-221/12, EU:C:2013:736, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 17. Dezember 2015, UNIS und Beaudout Père et Fils, C-25/14 und C-26/14, EU:C:2015:821, Rn. 30).

    Die Feststellungen, die erforderlich sind, um das Bestehen eines eindeutigen grenzüberschreitenden Interesses prüfen zu können, sollten daher vom vorlegenden Gericht getroffen werden, bevor es den Gerichtshof anruft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, UNIS und Beaudout Père et Fils, C-25/14 und C-26/14, EU:C:2015:821, Rn. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 1922/20

    Glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle; Abstandsgebot;

    (3) Die restlichen von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (Urteile vom 05.04.2017 - C-298/15 -, ZfBR 2017, 484 , vom 08.12.2016 - C-553/15 -, NZBau 2017, 109 , vom 06.10.2016 - C-318/15 -, NZBau 2016, 781 , vom 02.06.2016 - C-410/14 -, NZBau 2016, 441 , vom 17.12.2015 - C-25/14 und C-26/14 - [UNIS], NZA 2016, 113 , vom 17.11.2015 - C-115/14 - [RegioPost], NVwZ 2016, 212 , vom 14.11.2013 - C-221/12 - [Belgacom], EWS 2013, 468 , vom 13.10.2005 - C-458/03 -, Slg 2005, I-8585 und vom 21.07.2005 - C-231/03 - [Coname], Slg. 2005, I-7287 ) führen zu keinem anderen Ergebnis.
  • EuGH, 04.04.2019 - C-699/17

    Allianz Vorsorgekasse - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Das Transparenzgebot verlangt vom öffentlichen Auftraggeber einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit, der zum einen eine Öffnung für den Wettbewerb und zum anderen die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (Urteil vom 17. Dezember 2015, UNIS und Beaudout Père et Fils, C-25/14 und C-26/14, EU:C:2015:821, Rn. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 6 S 3097/20

    Vereinbarkeit des Spielhallenbetriebs mit Grundfreiheiten

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Vorlageentscheidung genügend einschlägige Angaben enthält, um feststellen zu können, ob vorgenanntes Interesse besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 11.12.2014 - C-113/13 -, juris Rn. 48; Urteil vom 17.12.2015 - C-25/14 und C-26/14 -, juris Rn. 29; s. auch EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-327/12 -, juris Rn. 46 f.; Urteil vom 13.02.2014 - C-367/12 -, juris Rn. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-443/15

    Parris - Grundrechte - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung

    89 - Urteile Barber (C-262/88, EU:C:1990:209, Rn. 44) und Bosman (C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 144); ähnlich Urteil UNIS und Beaudout Père et Fils (C-25/14 und C-26/14, EU:C:2015:821, Rn. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-407/19

    Katoen Natie Bulk Terminals und General Services Antwerp -

    93 Vgl. entsprechend Urteil vom 17. Dezember 2015, UNIS und Beaudout Père et Fils (C-25/14 und C-26/14, EU:C:2015:821, Rn. 34 bis 37), in dem es um das sich aus dem freien Dienstleistungsverkehr ergebende Transparenzgebot im Hinblick auf die Entscheidung geht, einem einzigen Organ für einen bestimmten Zeitraum die Verwaltung eines obligatorischen Systems ergänzender Vorsorge zu übertragen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-187/16

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsverfahren - Öffentliche

    16 Urteile vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress (C-324/98, EU:C:2000:669, Rn. 60 bis 62), vom 18. Juni 2002, HI (C-92/00, EU:C:2002:379, Rn. 42, 45 und 46), vom 13. November 2007, Kommission/Irland (C-507/03, EU:C:2007:676, Rn. 29 bis 31), vom 17. Dezember 2015, UNIS und Beaudout Père et Fils (C-25/14 und C-26/14, EU:C:2015:821, Rn. 27, 38 und 39), und vom 6. Oktober 2016, Tecnoedi Costruzioni (C-318/15, EU:C:2016:747, Rn. 19).
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