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   EuGH, 17.12.2020 - C-475/19 P, C-688/19 P   

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https://dejure.org/2020,41354
EuGH, 17.12.2020 - C-475/19 P, C-688/19 P (https://dejure.org/2020,41354)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.2020 - C-475/19 P, C-688/19 P (https://dejure.org/2020,41354)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - C-475/19 P, C-688/19 P (https://dejure.org/2020,41354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland/ Kommission

    Rechtsmittel - Rechtsangleichung - Verordnung (EU) Nr. 305/2011 - Harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten - Harmonisierte Normen und harmonisierte technische Vorschriften - Harmonisierte Normen EN 14342:2013, EN 14904:2006, EN 13341:2005 + A1:2011 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2021, 401
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 09.07.2019 - T-53/18

    Deutschland/ Kommission - Rechtsangleichung - Verordnung ( EU ) Nr. 305/2011 -

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-475/19
    Mit ihrem Rechtsmittel in der Rechtssache C-688/19 P beantragt die Bundesrepublik Deutschland die Aufhebung des Urteils des Gerichts vom 9. Juli 2019, Deutschland/Kommission (T-53/18, nicht veröffentlicht, im Folgenden: zweites angefochtenes Urteil, EU:T:2019:490), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung erstens des Beschlusses (EU) 2017/1995 der Kommission vom 6. November 2017 über das Belassen der Fundstelle der harmonisierten Norm EN 13341:2005 + Al:2011 "Ortsfeste Tanks aus Thermoplasten für oberirdische Lagerung von Haushalts-Heizölen, Kerosin und Dieselkraftstoffen" nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. 2017, L 288, S. 36) und zweitens des Beschlusses (EU) 2017/1996 der Kommission vom 6. November 2017 über das Belassen der Fundstelle der harmonisierten Norm EN 12285-2:2005 "Werksgefertigte Tanks aus Stahl" nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. 2017, L 288, S. 39) (im Folgenden zusammen: zweite streitige Beschlüsse) abgewiesen hat.

    Rechtssache T - 53/18.

  • EuG, 10.04.2019 - T-229/17

    Deutschland/ Kommission - Rechtsangleichung - Verordnung (EU) Nr. 305/2011 -

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-475/19
    Mit ihrem Rechtsmittel in der Rechtssache C-475/19 P beantragt die Bundesrepublik Deutschland die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 10. April 2019, Deutschland/Kommission (T-229/17, nicht veröffentlicht, im Folgenden: erstes angefochtenes Urteil, EU:T:2019:236), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung erstens des Beschlusses (EU) 2017/133 der Kommission vom 25. Januar 2017 über die Belassung mit Einschränkung des Verweises auf die harmonisierte Norm EN 14342:2013 "Holzfußböden und Parkett - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung" im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. 2017, L 21, S. 113), zweitens des Beschlusses (EU) 2017/145 der Kommission vom 25. Januar 2017 über die Beibehaltung des Verweises auf die harmonisierte Norm EN 14904:2006 "Sportböden - Sportböden für Hallen und Räume mehrfunktionaler Sportnutzung und Mehrzwecknutzung - Anforderungen" im Amtsblatt der Europäischen Union mit einer Einschränkung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. 2017, L 22, S. 62) (im Folgenden zusammen: erste streitige Beschlüsse), drittens der Mitteilung der Kommission vom 10. März 2017 im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (ABl. 2017, C 76, S. 32, im Folgenden: Mitteilung über die Durchführung), soweit sie auf die harmonisierten Normen EN 14342:2013 und EN 14904:2006 Bezug nimmt, viertens der Mitteilung der Kommission vom 11. August 2017 im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (ABl. 2017, C 267, S. 16), soweit sie auf die harmonisierten Normen EN 14342:2013 und EN 14904:2006 Bezug nimmt, fünftens der Mitteilung der Kommission vom 15. Dezember 2017 im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (ABl. 2017, C 435, S. 41), soweit sie die harmonisierten Normen EN 14342:2013 und EN 14904:2006 betrifft, und sechstens der Mitteilung der Kommission vom 9. März 2018 im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (ABl. 2018, C 92, S. 139), soweit sie auf die harmonisierten Normen EN 14342:2013 und EN 14904:2006 Bezug nimmt (im Folgenden zusammen: drei andere streitige Mitteilungen), abgewiesen hat.

    Rechtssache T - 229/17.

  • EuGH, 05.09.2019 - C-162/19

    Iceland Foods/ EUIPO - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-475/19
    Jedoch können die im ersten Rechtszug geprüften Rechtsfragen im Rechtsmittelverfahren erneut aufgeworfen werden, wenn der Rechtsmittelführer die Auslegung oder Anwendung des Unionsrechts durch das Gericht beanstandet (Beschluss vom 5 September 2019, 1celand Foods/EUIPO, C-162/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:686, Rn. 5 [Stellungnahme des Generalanwalts, Rn. 6 und die dort angeführte Rechtsprechung]).
  • EuGH, 27.10.2016 - C-613/14

    James Elliott Construction - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

    Auszug aus EuGH, 17.12.2020 - C-475/19
    Wie der Gerichtshof in Rn. 43 seines Urteils vom 27. Oktober 2016, James Elliott Construction (C-613/14, EU:C:2016:821), entschieden habe, sei nämlich mit der Ausarbeitung einer harmonisierten Norm zwar eine privatrechtliche Einrichtung betraut, jedoch stelle diese Norm gleichwohl eine notwendige und durch die im Unionsrecht definierten wesentlichen Anforderungen streng geregelte Durchführungsmaßnahme dar, die auf Initiative sowie unter der Leitung und Aufsicht der Kommission erstellt werde.
  • VG Düsseldorf, 06.04.2022 - 4 L 2626/21

    Erfolgloser Eilantrag auf Widerruf eines ministeriellen Runderlasses; Prüfung von

    Kommission, KOM(2008) 311 endg., S. 3; Ruzin/Schröck, EuZW 2021, 401 (407); Wagner, NZBau 2021, 92.

    So ausdrücklich EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - Rs. C-475/19 P, C-688/19 P - Deutschland/Kommission, juris Rn. 70, 73; vgl. auch Kaiser, in: Gädtke/Johlen u.a., BauO NRW, 13. Aufl. 2019, § 19 Rn. 7, 23.

    EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - Rs. C-475/19 P, C-688/19 P - Deutschland/Kommission, juris Rn. 74; vgl. auch EuG (Erste Kammer), Urteil vom 10. April 2019 - T-229/17 - Bundesrepublik Deutschland/Europäische Kommission -, EuZW 2019, 515 (522, Rn. 95).

    EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - Rs. C-475/19 P, C-688/19 P - Deutschland/Kommission, juris Rn. 75.

    vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - Rs. C-475/19 P, C-688/19 P - Deutschland/Kommission, juris Rn. 68, 74.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2022 - 3 S 1907/21

    Zwangsgeldandrohung wegen Nichterfüllung einer bau- und wasserrechtlichen Auflage

    Aber auch eine unionsrechtlich begründete Rechtswidrigkeit, insbesondere ein etwaiger Verstoß gegen das in Art. 8 Abs. 4 EU-BauPVO normierte Marktbehinderungsverbot in Verbindung mit der dazu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (nachfolgend: Europäischer Gerichtshof; vgl. EuGH, Urt. v. 16.10.2014 - C-100/13 -, juris; EuGH, Urt. v. 17.12.2020 - C-475/19 P -, juris; vgl. auch EuG, Urt. v. 10.04.2019 - T-229/17 -, juris) hindert die Zwangsvollstreckung auf Grundlage der bestandskräftigen Auflage nicht.
  • EuGH, 07.09.2023 - C-135/22

    Breyer/ REA

    Ein Rechtsmittel, das nur die bereits vor dem Gericht geltend gemachten Klagegründe oder Argumente wiederholt oder wörtlich wiedergibt, genügt somit nicht den Begründungserfordernissen, die sich aus diesen Vorschriften ergeben (Urteil vom 17. Dezember 2020, Deutschland/Kommission, C-475/19 P und C-688/19 P, EU:C:2020:1036, Rn. 33).
  • EuGH, 10.02.2022 - C-499/20

    DIMCO Dimovasili M.I.K.E. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    Aus diesen Bestimmungen, betrachtet im Licht des sechsten Erwägungsgrundes der Richtlinie 97/23, ergibt sich somit, dass mit dieser Richtlinie die grundlegenden Anforderungen an die Auslegung und Fertigung von Druckgeräten im Hinblick auf druckbedingte Risiken harmonisiert werden sollen, damit diese mit der CE-Kennzeichnung versehen werden können (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Dezember 2020, Deutschland/Kommission, C-475/19 P und C-688/19 P, EU:C:2020:1036, Rn. 70), und nicht die Voraussetzungen für die Installation dieser Geräte.
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