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   EuGH, 18.01.1990 - 287/87   

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https://dejure.org/1990,5478
EuGH, 18.01.1990 - 287/87 (https://dejure.org/1990,5478)
EuGH, Entscheidung vom 18.01.1990 - 287/87 (https://dejure.org/1990,5478)
EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 1990 - 287/87 (https://dejure.org/1990,5478)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    EWG-Vertrag, Artikel 169
    1 . Vertragsverletzungsverfahren - Streitgegenstand - Bestimmung durch die mit Gründen versehene Stellungnahme - Dem Mitgliedstaat gesetzte Frist - Spätere Abstellung der Vertragsverletzung - Rechtsschutzinteresse für die Fortsetzung des Verfahrens - Eventülle Haftung ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Fehlende fristgemäße Umsetzung einer Richtlinie durch Griechenland

  • Judicialis

    Richtlinie 74/562/EWG des Rates vom 12. November 1974 über den Zugang zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzueberschreitenden Verkehr in der ... Fassung der Richtlinie 80/1179/EWG des Rates vom 4. Dezember 1980

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Streitgegenstand - Bestimmung durch die mit Gründen versehene Stellungnahme - Dem Mitgliedstaat gesetzte Frist - Spätere Abstellung der Vertragsverletzung - Rechtsschutzinteresse für die Fortsetzung des Verfahrens - Eventuelle Haftung ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unterbliebene Umsetzung der Richtlinie 74/562/EWG in nationales Recht - Zugang zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 07.02.1973 - 39/72

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 18.01.1990 - 287/87
    Auch wenn der darin gerügte Mangel nach Ablauf der aufgrund des Artikels 169 Absatz 2 gesetzten Frist behoben wird, ist für die Klage noch ein Rechtsschutzinteresse insoweit gegeben, als die Grundlage für eine Haftung geschaffen wird, die möglicherweise einen Mitgliedstaat infolge seiner Pflichtverletzung gegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder einzelnen trifft ( vgl. das Urteil vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72, Kommission/Italien, Slg. 1973, 101 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-46/93

    Brasserie du Pêcheur SA gegen Bundesrepublik Deutschland und The Queen gegen

    Diese Feststellung trifft der Gerichtshof recht häufig: Urteil vom 5. Juni 1986 in der Rechtssache 103/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 1759, Randnr. 9); Urteil vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 154/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2717, Randnr. 6); Urteil vom 18. Januar 1990 in der Rechtssache C-287/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-125, abgekürzte Veröffentlichung).

    Und weiter in dem Sinne, daß das Rechtsschutzinteresse "darin bestehen [kann], die Grundlage für eine Haftung zu schaffen, die möglicherweise einen Mitgliedstaat ... gegenüber denjenigen trifft, die aus dieser Pflichtverletzung Rechte herleiten", vgl. Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 240/86 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1835, Randnr. 14); Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 31); Urteil vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-249/88 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-1275, Randnr. 41).

  • EuGH, 19.03.1991 - 249/88

    Kommission / Belgien

    Dieses Interesse kann namentlich darin bestehen, die Grundlage für eine Haftung zu bestimmen, die einen Mitgliedstaat wegen seiner Zuwiderhandlung gegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder einzelnen treffen kann (siehe die Urteile vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72, Kommission/Italien, Slg. 1973, 101, und vom 18. Januar 1990 in der Rechtssache C-287/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-125).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-327/98

    Kommission / Frankreich

    Der Gerichtshof hat ebenfalls entschieden, daß bei verspäteter Erfüllung der Verpflichtung "für die Klage noch ein Rechtsschutzinteresse insoweit gegeben [ist], als die Grundlage für eine Haftung geschaffen wird, die möglicherweise einen Mitgliedstaat infolge seiner Pflichtverletzung gegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder einzelnen trifft" (Urteil vom 18. Januar 1990 in der Rechtssache C-287/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-125).
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