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   EuGH, 18.01.2007 - C-421/05   

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https://dejure.org/2007,6466
EuGH, 18.01.2007 - C-421/05 (https://dejure.org/2007,6466)
EuGH, Entscheidung vom 18.01.2007 - C-421/05 (https://dejure.org/2007,6466)
EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - C-421/05 (https://dejure.org/2007,6466)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge - Gruppenfreistellung - Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 - Art. 3 Abs. 4 und 6 - Kündigung durch den Lieferanten - Recht auf Anrufung eines Sachverständigen oder Schiedsrichters und auf Anrufung eines nationalen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    City Motors Groep

    Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge - Gruppenfreistellung - Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 - Art. 3 Abs. 4 und 6 - Kündigung durch den Lieferanten - Recht auf Anrufung eines Sachverständigen oder Schiedsrichters und auf Anrufung eines nationalen ...

  • EU-Kommission PDF

    City Motors Groep

    Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge - Gruppenfreistellung - Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 - Art. 3 Abs. 4 und 6 - Kündigung durch den Lieferanten - Recht auf Anrufung eines Sachverständigen oder Schiedsrichters und auf Anrufung eines nationalen ...

  • EU-Kommission

    City Motors Groep

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Ausschließlichkeitsverträge

  • Wolters Kluwer

    Kündigung einer Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge zwischen Citroën Belux NV und der NVCity Motors Groep NV; Berechtigung zur Kündigung eines Vertrages wegen wettbewerbsförderndem Verhalten des Abnehmers; Verstoß gegen Wettbewerbsrecht durch Vereinbarung einer ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 Art. 3 Abs. 4; ; Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerb: Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge - Gruppenfreistellung - Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 - Art. 3 Abs. 4 und 6 - Kündigung durch den Lieferanten - Recht auf Anrufung eines Sachverständigen oder Schiedsrichters und auf Anrufung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    City Motors Groep

    Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge - Gruppenfreistellung - Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 - Art. 3 Abs. 4 und 6 - Kündigung durch den Lieferanten - Recht auf Anrufung eines Sachverständigen oder Schiedsrichters und auf Anrufung eines nationalen ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss der Rechtbank van Koophandel te Brussel vom 21. November 2005 in dem Rechtsstreit N.V. City Motors Groep gegen N.V. Citroën Belux

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 3 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 der Kommission vom 31. Juli 2002 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor ...

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1049
  • EuZW 2007, 113
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-421/05
    33 Bei Nichterfüllung der in Art. 3 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1400/2002 genannten Voraussetzung für die Geltung der Gruppenfreistellung durch einen Lieferanten muss das nationale Gericht ferner in der Lage sein, daraus die Schlussfolgerungen nach nationalem Recht zu ziehen, und zwar sowohl für die Gültigkeit der streitigen Vereinbarung im Hinblick auf Art. 81 EG als auch für den Ersatz des dem Händler möglicherweise entstandenen Schadens, wenn zwischen diesem Schaden und einem gegen Artikel 81 EG verstoßenden Kartell oder Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 20. September 2001, Courage und Crehan, C-453/99, Slg. 2001, I-6297, Randnr. 26, und vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a., C-295/04 bis C-298/04, Slg. 2006, I-0000, Randnrn.

    Die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung von Rechtsbehelfsverfahren, die den Schutz der dem Einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, ist deshalb Aufgabe des Rechts des einzelnen Mitgliedstaats, wobei diese Verfahren nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als bei entsprechenden Rechtsbehelfen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. u. a. Urteile Courage und Crehan, Randnr. 29, sowie Manfredi u. a., Randnrn.

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-421/05
    33 Bei Nichterfüllung der in Art. 3 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1400/2002 genannten Voraussetzung für die Geltung der Gruppenfreistellung durch einen Lieferanten muss das nationale Gericht ferner in der Lage sein, daraus die Schlussfolgerungen nach nationalem Recht zu ziehen, und zwar sowohl für die Gültigkeit der streitigen Vereinbarung im Hinblick auf Art. 81 EG als auch für den Ersatz des dem Händler möglicherweise entstandenen Schadens, wenn zwischen diesem Schaden und einem gegen Artikel 81 EG verstoßenden Kartell oder Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 20. September 2001, Courage und Crehan, C-453/99, Slg. 2001, I-6297, Randnr. 26, und vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a., C-295/04 bis C-298/04, Slg. 2006, I-0000, Randnrn.

    Die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung von Rechtsbehelfsverfahren, die den Schutz der dem Einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, ist deshalb Aufgabe des Rechts des einzelnen Mitgliedstaats, wobei diese Verfahren nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als bei entsprechenden Rechtsbehelfen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. u. a. Urteile Courage und Crehan, Randnr. 29, sowie Manfredi u. a., Randnrn.

  • EuGH, 07.09.2006 - C-125/05

    Vulcan Silkeborg - Wettbewerb - Vertriebsvereinbarung über Kraftfahrzeuge -

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-421/05
    Denn mit Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1475/95 sollte keineswegs bestimmten Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG die Gruppenfreistellung gewährt, sondern nur eine bloße Möglichkeit vorgesehen werden, die die Vertragsfreiheit der Parteien, so wie sie im Rahmen des geltenden nationalen Rechts besteht, nicht einschränkt (vgl. in diesem Sinn Urteil vom 7. September 2006, Vulcan Silkeborg, C-125/05, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 47).
  • EuGH, 30.04.1998 - C-230/96

    Cabour

    Auszug aus EuGH, 18.01.2007 - C-421/05
    28 Aus dem Vorstehenden ergibt sich daher, dass die Verordnung Nr. 1400/2002 den Parteien einer in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Vereinbarung nicht verbietet, eine ausdrückliche Kündigungsklausel wie die im Ausgangsverfahren streitige vorzusehen (vgl. in diesem Sinn Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1998, Cabour, C-230/96, Slg. 1998, I-2055, Randnr. 37).
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