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   EuGH, 18.03.1980 - 62/79   

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https://dejure.org/1980,338
EuGH, 18.03.1980 - 62/79 (https://dejure.org/1980,338)
EuGH, Entscheidung vom 18.03.1980 - 62/79 (https://dejure.org/1980,338)
EuGH, Entscheidung vom 18. März 1980 - 62/79 (https://dejure.org/1980,338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Coditel / Ciné Vog Films

    1 . FREIER DIENSTLEISTUNGSVERKEHR - BESCHRÄNKUNGEN - ANWENDUNG DER INNERSTAATLICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DEN SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS - EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Coditel / Ciné Vog Films

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Le Boucher I

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 59

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 59
    1. FREIER DIENSTLEISTUNGSVERKEHR - BESCHRÄNKUNGEN - ANWENDUNG DER INNERSTAATLICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DEN SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS - EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrecht zwischen Binnenmarkt und Territorialität: Paradigmenwechsel bei der Vergabe von grenzüberschreitenden Sendelizenzen?

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2011
  • GRUR Int. 1980, 602
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 22.06.1976 - 119/75

    Terrapin / Terranova

    Auszug aus EuGH, 18.03.1980 - 62/79
    Der Gerichtshof habe Artikel 36 dahin ausgelegt, daß der Vertrag zwar den Bestand der durch die nationale Gesetzgebung eines Mitgliedstaats eingeräumten ausschließlichen Rechte nicht berühre, daß die Ausübung dieser Rechte jedoch unter die Vorschriften des Vertrages über den freien Warenverkehr und den Wettbewerb fallen könne (Urteile in den Rechtssachen 78/70, Deutsche Grammophon/Metro-SB-Großmärkte, Slg. 1971, 487; 15/74, Centrafarm/Sterling Drug, Slg. 1974, 1147, und 119/75, Terrapin/ Terranova, Slg. 1976, 1039).

    Angesichts eines vergleichbaren, das Warenzeichenrecht betreffenden Sachverhalts habe der Gerichtshof (Urteil in der Rechtssache 119/75, Terrapin/Terranova, Slg. 1976, 1039, 1061) die Verpflichtung der Mitgliedstaaten betont, bei der Anwendung einer Rechtsvorschrift, die ein ausschließliches Recht einräume, nicht zwischen den im Inneren des Mitgliedstaats geltenden und den auf Einfuhren angewandten Kriterien zu unterscheiden.

  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus EuGH, 18.03.1980 - 62/79
    Hinweise für eine derartige extensive Auslegung der Tragweite von Artikel 59 ließen sich den Urteilen in den Rechtssachen 33/74 {van Binsbergen, Slg. 1974, 1299) und 39/75 (Coenen, Slg. 1975, 1547) entnehmen.

    Unter die Beschränkungen, deren Beseitigung die Artikel 59 und 60 vorsähen, fielen "alle Anforderungen, die an den Leistenden namentlich aus Gründen seiner Staatsangehörigkeit oder wegen des Fehlens eines ständigen Aufenthalts in dem Staate, in dem die Leistung erbracht wird, gestellt werden, und nicht für im Staatsgebiet ansässige Personen gelten oder in anderer Weise geeignet sind, die Tätigkeiten des Leistenden zu unterbinden oder zu behindern" (Urteile in den Rechtssachen 33/74, Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299, und 39/75, Coenen, Slg. 1975, 1547).

  • EuGH, 26.11.1975 - 39/75

    Coenen / Sociaal Economische Raad

    Auszug aus EuGH, 18.03.1980 - 62/79
    Hinweise für eine derartige extensive Auslegung der Tragweite von Artikel 59 ließen sich den Urteilen in den Rechtssachen 33/74 {van Binsbergen, Slg. 1974, 1299) und 39/75 (Coenen, Slg. 1975, 1547) entnehmen.

    Unter die Beschränkungen, deren Beseitigung die Artikel 59 und 60 vorsähen, fielen "alle Anforderungen, die an den Leistenden namentlich aus Gründen seiner Staatsangehörigkeit oder wegen des Fehlens eines ständigen Aufenthalts in dem Staate, in dem die Leistung erbracht wird, gestellt werden, und nicht für im Staatsgebiet ansässige Personen gelten oder in anderer Weise geeignet sind, die Tätigkeiten des Leistenden zu unterbinden oder zu behindern" (Urteile in den Rechtssachen 33/74, Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299, und 39/75, Coenen, Slg. 1975, 1547).

  • EuGH, 31.10.1974 - 15/74

    Centrafarm BV u.a. / Sterling Drug

    Auszug aus EuGH, 18.03.1980 - 62/79
    Sie verweisen auf die Urteile in den Rechtssachen 15 und 16/74 (Centrapharm/Sterling Drug bzw. Winthrop, Slg. 1974, 1147 bzw. 1183) sowie 192/73 (Hag, Slg. 1974, 731).

    Der Gerichtshof habe Artikel 36 dahin ausgelegt, daß der Vertrag zwar den Bestand der durch die nationale Gesetzgebung eines Mitgliedstaats eingeräumten ausschließlichen Rechte nicht berühre, daß die Ausübung dieser Rechte jedoch unter die Vorschriften des Vertrages über den freien Warenverkehr und den Wettbewerb fallen könne (Urteile in den Rechtssachen 78/70, Deutsche Grammophon/Metro-SB-Großmärkte, Slg. 1971, 487; 15/74, Centrafarm/Sterling Drug, Slg. 1974, 1147, und 119/75, Terrapin/ Terranova, Slg. 1976, 1039).

  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus EuGH, 18.03.1980 - 62/79
    Der Gerichtshof habe Artikel 36 dahin ausgelegt, daß der Vertrag zwar den Bestand der durch die nationale Gesetzgebung eines Mitgliedstaats eingeräumten ausschließlichen Rechte nicht berühre, daß die Ausübung dieser Rechte jedoch unter die Vorschriften des Vertrages über den freien Warenverkehr und den Wettbewerb fallen könne (Urteile in den Rechtssachen 78/70, Deutsche Grammophon/Metro-SB-Großmärkte, Slg. 1971, 487; 15/74, Centrafarm/Sterling Drug, Slg. 1974, 1147, und 119/75, Terrapin/ Terranova, Slg. 1976, 1039).

    Die Kommission verweist auf die Urteile in den Rechtssachen 155/73 (Sacchi, Sig. 1974, 409, 428) und 78/70 (Deutsche Grammophon, Slg. 1971, 487,499).

  • EuGH, 18.02.1971 - 40/70

    Sirena / Eda

    Auszug aus EuGH, 18.03.1980 - 62/79
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofes - unter anderem des Urteils in der Rechtssache 40/70, Sirena/Eda, Slg. 1971, 69, 82, 83, wo der Gerichtshof eindeutig zwischen dem Bestand von durch eine nationale Gesetzgebung gewährten ausschließlichen Rechten als Rechtsinstitut und der Ausübung dieser Rechte im Wege vertraglicher Vereinbarungen, unter anderem durch Lizenzverträge, unterschieden habe - könne man die Lage jedoch auch anders beurteilen.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 18.03.1980 - 62/79
    Diese Auslegung stehe im Einklang mit den Lösungen, die für andere unter den Vertrag fallende Bereiche entwickelt worden seien (Urteile in den verbundenen Rechtssachen 2 und 3/62, Kommission/Belgien und Luxemburg, Slg. 1962, 867; in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837; in den verbundenen Rechtssachen 88 bis 90/75, SADAM, Slg. 1976, 323; in der Rechtssache 82/77, van Tiggele, Slg. 1978, 25, sowie in der Rechtssache 190/73, van Haaster,Slg. 1974, 1123).
  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.03.1980 - 62/79
    Es sei ebenfalls anerkannt (Urteile in den Rechtssachen 36/74, Walrave und Koch, Slg. 1974, 1405, 1420; 13/73, Dona, Slg. 1976, 1333, 1341, und 90/76, Van Ameyde, Slg. 1977, 1091, 1126), daß Artikel 59 eine "unmittelbare Drittwirkung" in der Weise entfalte, daß Privatpersonen ebenso wie die Staaten sich jeder Maßnahme zu enthalten hätten, die geeignet sei, den freien Dienstleistungsverkehr zu beeinträchtigen.
  • EuGH, 14.07.1976 - 13/76

    Dona / Mantero

    Auszug aus EuGH, 18.03.1980 - 62/79
    Es sei ebenfalls anerkannt (Urteile in den Rechtssachen 36/74, Walrave und Koch, Slg. 1974, 1405, 1420; 13/73, Dona, Slg. 1976, 1333, 1341, und 90/76, Van Ameyde, Slg. 1977, 1091, 1126), daß Artikel 59 eine "unmittelbare Drittwirkung" in der Weise entfalte, daß Privatpersonen ebenso wie die Staaten sich jeder Maßnahme zu enthalten hätten, die geeignet sei, den freien Dienstleistungsverkehr zu beeinträchtigen.
  • EuGH, 24.01.1978 - 82/77

    Van Tiggele

    Auszug aus EuGH, 18.03.1980 - 62/79
    Diese Auslegung stehe im Einklang mit den Lösungen, die für andere unter den Vertrag fallende Bereiche entwickelt worden seien (Urteile in den verbundenen Rechtssachen 2 und 3/62, Kommission/Belgien und Luxemburg, Slg. 1962, 867; in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837; in den verbundenen Rechtssachen 88 bis 90/75, SADAM, Slg. 1976, 323; in der Rechtssache 82/77, van Tiggele, Slg. 1978, 25, sowie in der Rechtssache 190/73, van Haaster,Slg. 1974, 1123).
  • EuGH, 03.07.1974 - 192/73

    Van Zuylen / Hag AG

  • EuGH, 09.06.1977 - 90/76

    Van Ameyde / UCI

  • EuGH, 30.10.1974 - 190/73

    Van Haaster

  • EuGH, 26.02.1976 - 88/75

    Sadam / Comitato interministeriale dei prezzi

  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das

    Zu möglicherweise zulässigen Rechtfertigungen ist der ständigen Rechtsprechung zu entnehmen, dass eine solche Beschränkung insbesondere durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses in Form des Schutzes von Rechten des geistigen Eigentums gerechtfertigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. März 1980, Coditel u. a., 62/79, "Coditel I", Slg. 1980, 881, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1982 - 262/81

    Coditel SA, Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, und andere

    Der Sachverhalt des Verfahrens, das uns heute beschäftigt, ist im wesentlichen aus der Rechtssache 62/79 1 bekannt.

    Zweifel hatte die Cour d'appel dagegen im Hinblick 1 - Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 - S.A. Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, Coditei, und andere/S.A. Ciné-Vog Films und andere-, Slg. 1980, 881.

    auf die Anwendung von Artikel 59 des EWG-Vertrags und richtete deshalb dazu zwei Fragen zur Vorabentscheidung an unseren Gerichtshof, die ich aus dem Verfahren in der Rechtssache 62/79 ' als bekannt voraussetzen darf.

    Der belgische Kassationshof gelangte bei der Würdigung des Falles, bei der ihm die Vorabentscheidung 62/79 ' offenbar bekannt war, zu der Auffassung, die Kassationsrüge, mit der eine Verletzung der Berner Übereinkunft geltend gemacht worden ist, sei zurückzuführen.

    - Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 - S.A. Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, Coditei, und anderc/S.A. Ciné-Vog Films und andere-, Slg. 1980, 881.

    Zu dem hier interessierenden Filmvorführungsrecht hat der Gerichtshof in der Rechtssache 62/79 4 grundsätzlich bemerkt, daß sich die Probleme des Verhältnisses zwischen der Beachtung des Urheberrechts und den Erfordernissen des Vertrages hier anders stellten als bei den literarischen und künstlerischen Werken, die der Allgemeinheit dadurch zugänglich gemacht würden, daß das Werk in körperlicher Form in Verkehr gebracht werde (Randnummer 12 des Urteils).

    c) In bezug auf die besondere Problematik des Verhältnisses zwischen Artikel 36 und dem Wettbewerbsrecht des Vertrages hieß es anfangs (Urteil der Rechts- 1 - Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 - Deutsche Grammophon Gesellschaft mbH/Metro-SB- Großmärkte GmbH & Co. KG -, Slg. 1971, 487.2 - Urteil vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55 und 57/80 Musik-Vertrieb membran GmbH und K-tel International/GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte-, Slg. 1981, 147.3 - Urteil vom 3. Juli 1974 in der Rechtssache 192/73 - Van Zuylen Frères/Hag AG -, Slg. 1974, 731.4 - Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 - S.A. Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, Coditei, und andere/S.A. Ciné-Vog Films und andere-, Slg. 1980, 881.

    Dazu ist zunächst an den Teil des Urteils der Rechtssache 62/79 1 zu erinnern, in dem grundsätzlich betont wurde, die Probleme des Verhältnisses zwischen der Beachtung des Urheberrechts und den Erfordernissen des Vertrages stellten sich bei einem Urheberrecht an einem Kinofilm anders als bei den literarischen und künstlerischen Werken, die der Allgemeinheit dadurch zugänglich gemacht würden, daß das Werk in körperlicher Form in Verkehr gebracht werde (Randnummer 12).

    Ferner ist darauf zu verweisen, daß in dem genannten Urteil ausgeführt wurde, der Inhaber eines Urheberrechts an einem Film und seine Rechtsnachfolger hätten ein berechtigtes Interesse daran, die ihnen für die Zustimmung zur Vorführung des Films zustehende Vergütung 1 - Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 - S.A. Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, Coditel, und andere/S.A. Ciné-Vog Films und andere-, Slg. 1980, 881.

    Zweifelhaft erscheint dagegen, ob die Rechtmäßigkeit der Einräumung von Exkluswlizenzen fiir ein Gebiet, also der Ausschluß der Betätigung des Rechtsinhabers in dem betreffenden Gebiet sowie der Erteilung anderer Lizenzen für das Gebiet mit den Ausführungen des Urteils 62/79 1 begründet werden kann, in denen von der Berechnung der Auffiihrungsvergiitungen die Rede ist.

    In letzterem Falle 1 - Urteilvom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 - S.A. Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, Coditei, und andere/S.A. Ciné-Vog Films und andere-, Slg. 1980, 881.

    - Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 - S.A. Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, Coditei, und andere/S.A. Ciné-Vog Films und andere-, Slg. 1980, 881.

  • EuGH, 06.10.1982 - 262/81

    Coditel / Ciné-Vog Films

    In seinem Urteil vom 18. März 1980 (Rechtssache 62/79, Coditei, Slg. S. 881) hatte der Gerichtshof auf die Vorlagefrage für Recht erkannt:.

    Der dieser Rechtssache zugrunde liegende Sachverhalt ist bereits in der Rechtssache 62/79, Coditei, dargelegt worden.

    Denn der von den Parteien des Rechtsstreits als "Alleinauftrag zum Verleih" bezeichnete Vertrag sei von der Cour d'appel als "befristete und begrenzte Abtretung" qualifiziert worden - was der Gerichtshof in der Rechtssache 62/79 aufgegriffen habe -, während es sich nach Auffassung der Kommission um einen Vertrag über eine ausschließliche Lizenz handele.

    Das Urteil in der Rechtssache 62/79 ändere nichts an den Schlußfolgerungen, zu denen die Kläger gelangt seien, daß nämlich der Zessionsvertrag wegen seiner Unvereinbarkeit mit Artikel 85 Absatz 1 rechtswidrig sei.

    Das Recht stimme aber mit den Tatsachen überein; um sich davon zu überzeugen, brauche man nur die Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 62/79 zu lesen.

    In rechtlicher Hinsicht ergebe sich aus Randnummer 12 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 62/79, daß der Gerichtshof die Urheberrechte an Kinofilmen einer besonderen Betrachtungsweise unterzogen habe, die auf der Zweiteilung - in Vervielfältigungs- und Vorführungsrecht - des Vermögensrechts an den Filmen beruhe.

    Im Urteil in der Rechtssache 62/79 habe der Gerichtshof nämlich in einer Weise argumentiert, die sich in die Auslegung der Artikel 30 bis 36 einordnen lasse, und dieses Urteil gebe deutliche Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage der belgischen Cour de cassation.

    Zum anderen habe sich der Gerichtshof bereits in der Rechtssache 62/79 (Randnummer 16 der Entscheidungsgründe) in diesem Sinne geäußert.

    Im Hinblick darauf stellen sich, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. März 1980 (in der Rechtssache 62/79, Coditei, Slg. S. 881) ausgeführt hat, die Probleme des Verhältnisses zwischen der Beachtung des Rechts eines Filmproduzenten und den Erfordernissen des Vertrages anders als beim Urheberrecht an literarischen und künstlerischen Werken, die der Allgemeinheit dadurch zugänglich gemacht werden, daß das Werk in körperlicher Form in Verkehr gebracht wird, wie dies etwa beim Buch oder bei der Schallplatte der Fall ist.

  • EuG, 12.06.1997 - T-504/93

    Verbotene Absprache auf dem Gebiet der Annahme von Wetten für Pferderennen;

    Insoweit könne sich die Kommission für ihr Vorbringen, die Vorschriften des Vertrages stuenden grundsätzlich der Festlegung geographischer Grenzen in einem Lizenzvertrag nicht entgegen, nicht auf die Urteile des Gerichtshofes vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79 (Coditel, Slg. 1980, 881; im folgenden: Urteil Coditel I) und vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81 (Coditel, Slg. 1982, 3381; im folgenden: Urteil Coditel II) berufen, denn diese Urteile beträfen nicht den Mißbrauch einer beherrschenden Stellung, sondern den freien Dienstleistungsverkehr und die Vereinbarungen zwischen Unternehmen.

    119 Die Kommission bemerkt zu der Abschottung des Gemeinsamen Marktes, die sich nach den Ausführungen der Klägerin daraus ergebe, daß die Rennvereine Lizenzen in Frankreich und in Deutschland erteilt hätten, daß nach der Rechtsprechung (Urteile Coditel I und Coditel II) die Vorschriften des EG-Vertrages der Vereinbarung geographischer Grenzen in einem Vertrag über die Verwertung von Rechten am geistigen Eigentum grundsätzlich nicht entgegenstuenden.

    Unter Berücksichtigung des vorgenannten Urteils Volvo beanspruche die Auffassung, die der Gerichtshof in den Urteilen Coditel I und Coditel II vertreten habe, auch im Zusammenhang mit Artikel 86 EG-Vertrag Gültigkeit.

    Im Urteil Coditel I habe der Gerichtshof nicht ausgeschlossen, daß die Modalitäten der Ausübung der Urheberrechte sich als mit Artikel 85 unvereinbar erweisen könnten, wenn sie eine Vereinbarung darstellen, die geeignet sei, eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes zu bezwecken oder zu bewirken.

  • EuGH, 25.07.1991 - C-288/89

    Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media

    In diesem Zusammenhang gehören zu den vom Gerichtshof bereits anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses die zum Schutz der Empfänger von Dienstleistungen bestimmten Berufsregeln (Urteil vom 18. Januar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 110/78 und 111/78, Van Wesemäl, Slg. 1979, 35, Randnr. 28), der Schutz des geistigen Eigentums (Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881), der Schutz der Arbeitnehmer (Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 179/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 19; Urteil vom 3. Februar 1982 in den verbundenen Rechtssachen 62/81 und 63/81, Seco, Slg. 1982, 223, Randnr. 14; Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portugüsa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 18), der Schutz der Verbraucher (Urteile vom 4. Dezember 1986 in den Rechtssachen 220/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 3663, Randnr. 20, 252/83, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 3713, Randnr. 20, 205/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 30, 206/84, Kommission/Irland, Slg. 1986, 3817, Randnr. 20; Urteile vom 26. Februar 1991, Kommission/Italien, a. a. O., Randnr. 20, und Kommission/Griechenland, a. a. O., Randnr. 21), die Erhaltung des nationalen historischen und künstlerischen Erbes (Urteil vom 26. Februar 1991, Kommission/Italien, a. a. O., Randnr. 20), die Aufwertung der archäologischen, historischen und künstlerischen Reichtümer und die bestmögliche Verbreitung von Kenntnissen über das künstlerische und kulturelle Erbe eines Landes (Urteile vom 26. Februar 1991, Kommission/Frankreich, a. a. O., Randnr. 17, und Kommission/Griechenland, a. a. O., Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1979 - 52/79

    Procureur du Roi gegen Marc J.V.C. Debauve und andere. - Dienstleistungsverkehr:

    Eine dieser beiden Rechtssachen, die Rechtssache 52/79, ist im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens des Tribunal correctionnel Lüttich vor den Gerichtshof gelangt, während die Rechtssache 62/79 auf ein Vorabentscheidungsersuchen der Cour d'appel Brüssel zurückgeht.

    Der Rechtssache 62/79 liegt eine Klage wegen Verletzung des Urheberrechts zugrunde.

    Der Sachverhalt der Rechtssache 62/79.

    In der Rechtssache 62/79 geht es um folgenden Sachverhalt:.

    In Beantwortung der dem Gerichtshof von der Cour d'appel Brüssel in der Rechtssache 62/79 vorgelegten Fragen sollte meines Erachtens wie folgt für Recht erkannt werden:.

  • EuGH, 20.01.1981 - 55/80

    Musik-Vertrieb Membran GmbH / GEMA

    Das ergebe sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel/Ciné Vog (Slg. 1980, 881).

    Dieser Rechtsstandpunkt werde durch das Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel/Ciné Vog (Slg. 1980, 881) bestätigt, in dem es insbesondere heiße: "Die Regeln des Vertrages stehen räumlichen Beschränkungen, die von den Parteien des Vertrages über die Einräumung der Nutzungsrechte zum Schutz des Urhebers und der Nutzungsberechtigten vereinbart werden, grundsätzlich nicht entgegen." Die Regierung der Italienischen Republik weist darauf hin, daß die GEMA Klage gegen zwei juristische Personen erhoben habe, die in bezug auf die Lizenzverträge "Dritte" seien.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1980 - 55/80

    Musik-Vertrieb membran GmbH und K-tel International gegen GEMA - Gesellschaft für

    In meinen Schlußanträgen in den Rechtssachen 52 und 62/79, den Coditel-.

    Rechtssachen, (Slg. 1980, 881) habe ich die Auffassung vertreten, daß die Formulierung "gewerbliches und kommerzielles Eigentum" in Artikel 36 dahin gehend auszulegen ist, daß sie das Urheberrecht einschließt.

    Es ist vorgetragen worden, man könne aus dem Wortlaut der Randnr. 15 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 62/79 folgern, daß der Gerichtshof diese Auffassung teile.

    Die GEMA hat sich auch auf Randnr. 16 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 62/79 gestützt, in der der Gerichtshof entschieden hat, daß der Vertrag die räumliche Begrenzung von Urheberrechtslizenzen selbst dann nicht unwirksam macht, wenn die Begrenzung mit den mitgliedstaatlichen Grenzen zusammenfällt.

  • EuGH, 13.07.1989 - 395/87

    Strafverfahren gegen Tournier

    März 1980 in der Rechtssache 62/79 ( Coditel, Slg . 1980, 881 ) festgestellt hat .
  • EuGH, 11.12.2008 - C-52/07

    Kanal 5 und TV 4 - Urheberrecht - Organisation zur Verwaltung von Urheberrechten,

    Außerdem haben der Inhaber des Urheberrechts und seine Rechtsnachfolger ein legitimes Interesse daran, Gebühren, die für die Gestattung der Aufführung eines urheberrechtlich geschützten Werkes geschuldet werden, nach der tatsächlichen oder wahrscheinlichen Zahl der Aufführungen zu berechnen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. März 1980, Coditel u. a., 62/79, Slg. 1980, 881, Randnr. 13, und Tournier, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-403/08

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen territoriale

  • EuGH, 25.07.1991 - C-353/89

    Kommission / Niederlande

  • OLG Frankfurt, 17.04.2007 - 11 U 5/06

    Kartellrechtliche Überprüfung einer Beschränkung von Markenlizenzen: Beschränkung

  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 14.07.1981 - 187/80

    Merck / Stephar und Exler

  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2011 - C-439/09

    Generalanwalt Mazák hält die strikte Weigerung des Kosmetikunternehmens

  • EuGH, 11.05.1999 - C-255/97

    Pfeiffer

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91

    Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP)

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1988 - 341/87

    EMI Electrola GmbH gegen Patricia Im- und Export und andere. - Urheberrechte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-157/99

    GENERALANWALT RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DAS ERFORDERNIS DER

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1987 - 402/85

    G. Basset gegen Société des auteurs, compositeurs et éditeurs de musique (SACEM).

  • VG Köln, 09.06.2020 - 6 K 14278/17

    Zu viel Werbung für Fifty Shades of Grey-Kinofilm in einer Sendung: VOX verliert

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-369/96

    Arblade

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1991 - C-159/90

    The Society for the Protection of Unborn Children Ireland Ltd gegen Stephen

  • EuG, 10.07.1991 - T-70/89

    British Broadcasting Corporation und BBC Enterprises Ltd gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1998 - C-255/97

    Pfeiffer

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-372/19

    SABAM

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-200/96

    Metronome Musik

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.1993 - C-17/92

    Federación de Distribuidores Cinematográficos (Fedicine) gegen Spanischer Staat.

  • OLG München, 18.04.1985 - 6 U 2385/84

    Natur eines Auskunftsanspruchs bezüglich entrichteter Benutzungsentgelte der

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1988 - 186/87

    Ian William Cowan gegen Trésor public. - Touristen als Empfänger von

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1990 - C-154/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1998 - C-61/97

    Foreningen af danske Videogramdistributører als Bevollmächtigte der Egmont Film

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1988 - 158/86

    Warner Brothers Inc., Metronome Video ApS gegen Erik Viuff Christiansen. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1989 - 395/87

    Strafverfahren gegen Jean-Louis Tournier. - Wettbewerb - Urheberrechte - Höhe der

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1988 - 352/85

    Bond van Adverteerders und andere gegen Niederländischer Staat. - Verbot der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1981 - 62/81

    Aktiengesellschaft französischen Rechts Seco und Aktiengesellschaft französischen

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