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   EuGH, 18.03.1981 - 139/80   

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https://dejure.org/1981,951
EuGH, 18.03.1981 - 139/80 (https://dejure.org/1981,951)
EuGH, Entscheidung vom 18.03.1981 - 139/80 (https://dejure.org/1981,951)
EuGH, Entscheidung vom 18. März 1981 - 139/80 (https://dejure.org/1981,951)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Blankaert & Willems / Trost

  • EU-Kommission

    Blankaert & Willems / Trost

  • Wolters Kluwer

    Betrieb einer Agentur oder einer sonstigen Niederlassung durch einen Handelsvertreter; Der Begriff des Betriebes einer Agentur oder einer sonstigen Niederlassung; Ausnahme von dem allgemeinen Gerichtsstand des Wohnsitzes bei Streitigkeiten aus dem Betrieb einer Agentur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - BESONDERE ZUSTÄNDIGKEITEN - STREITIGKEITEN AUS ' ' DEM BETRIEB EINER ZWEIGNIEDERLASSUNG , EINER AGENTUR ODER EINER SONSTIGEN NIEDERLASSUNG ' ' - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Blanckaert & Willems ./. Trost -, Gerichtsstand der Niederlassung, Agentur oder Zweigstelle, Begriff der Selbständigkeit

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 507 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

    Auszug aus EuGH, 18.03.1981 - 139/80
    Die Kommission führt zunächst aus, nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 1978 (Rechtssache 33/78, Somafer/Saarferngas, Slg. 1978, 2183) seien die in Artikel 5 Nr. 5 des Übereinkommens aufgeführten Begriffe autonom auszulegen.

    Die Ausübung einer Kontrollfunktion reiche nicht aus, um Bey im Sinne der Definition des Gerichtshofes im Urteil Somafer zu einem "Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit" von Blanckaert zu machen, der "auf Dauer als ihre Außenstelle hervortritt".

    Hierzu habe der Gerichtshof im Urteil Somafer ausgeführt, daß unter den Begriff "aus dem Betrieb" nur Rechtsstreitigkeiten fielen, in denen es um vertragliche oder außervertragliche Rechte und Pflichten in bezug auf die eigentliche Führung der Agentur oder Niederlassung selbst gehe, sowie Rechtsstreitigkeiten, die sich auf Verbindlichkeiten bezögen, welche die Agentur beziehungsweise Niederlassung als Mittelpunkt der geschäftlichen Tätigkeit im Namen des Stammhauses eingegangen sei und die in dem Vertragsstaat zu erfüllen seien, in dem dieser Mittelpunkt bestehe.

    1 4 Außerdem hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 22. November 1978 (Rechtssache 33/78, Somafer, Slg. 1978, 2183) für Recht erkannt, daß "mit dem Begriff der Zweigniederlassung, der Agentur oder der sonstigen Niederlassung ... ein Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit gemeint [ist], der auf Dauer als Außenstelle eines Stammhauses hervortritt, eine Geschäftsführung hat und sachlich so ausgestattet ist, daß er in der Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, daß diese, obgleich sie wissen, daß möglicherweise ein.

  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

    Auszug aus EuGH, 18.03.1981 - 139/80
    Der Gerichtshof habe im Urteil vom 6. Oktober 1976 (Rechtssache 14/76, De Bloos/Bouyer, Slg. 1976, 1497), bereits.

    Wie das vorlegende Gericht zutreffend ausführt, hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Oktober 1976 (Rechtssache 14/76, De Bloos, Sig.

  • EuGH, 19.07.2012 - C-154/11

    Ein fremder Staat kann sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines

    Dieser Mittelpunkt muss eine Geschäftsführung haben und sachlich so ausgestattet sein, dass er in der Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, dass diese sich nicht unmittelbar an das Stammhaus zu wenden brauchen (vgl. Urteil vom 18. März 1981, Blanckaert & Willems, 139/80, Slg. 1981, 819, Randnr. 11).
  • EuGH, 18.05.2017 - C-617/15

    Hummel Holding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Verordnung

    Des Weiteren muss diese Niederlassung auf Dauer als Außenstelle eines Stammhauses hervortreten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 1978, Somafer, 33/78, EU:C:1978:205, Rn. 11, vom 18. März 1981, Blanckaert & Willems, 139/80, EU:C:1981:70, Rn. 12, vom 9. Dezember 1987, SAR Schotte, 218/86, EU:C:1987:536, Rn. 10, und vom 19. Juli 2012, Mahamdia, C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 48).
  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11

    Internationale Zuständigkeit

    Dieser Mittelpunkt muss eine Geschäftsführung haben und sachlich so ausgestattet sein, dass er in der Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, dass diese sich nicht unmittelbar an das Stammhaus zu wenden brauchen (EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 48; 18. März 1981 - C-139/80 - [Blanckaert & Willems] Rn. 11, Slg. 1981, 819) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-212/97

    Centros

    (6) - Urteile vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 14/76 (De Bloos, Slg. 1976, 1497, Randnr. 209), vom 22. November 1978 in der Rechtssache 33/78 (Somafer, Slg. 1978, 2183, Randnr. 12) und vom 18. März 1981 in der Rechtssache 139/80 (Blanckärt & Willems, Slg. 1981, 819, Randnr. 12).

    Die Feststellung des Gerichtshofes in dem angeführten Urteil, daß "Zweigniederlassung und Agentur unter anderem wesentlich dadurch charakterisiert [sind], daß sie der Aufsicht und Leitung des Stammhauses unterliegen", führt logisch zu der Schlußfolgerung, daß die in Artikel 5 Nr. 5 verwendeten Begriffe der Zweitniederlassung weder die Lage eines Alleinvertriebshändlers, der weder der Aufsicht noch der Leitung des Konzessionsgebers untersteht (vgl. Urteil De Bloos, zitiert in Fußnote 6, Randnrn. 20 bis 23) noch die eines Handelsvertreters (Vermittlungsvertreters) erfassen, wenn dieser ein selbständiger Mitarbeiter des vertretenen Unternehmens ist, der sich darauf beschränkt, dem Unternehmen die Kundenbestellungen weiterzugeben, ohne sich an dem Abschluß oder der Erfuellung der Verträge zu beteiligen, und dem das vertretene Unternehmen nicht untersagen kann, gleichzeitig mehrere konkurrierende Unternehmen zu vertreten (vgl. Urteil Blanckärt & Willems, zitiert in Fußnote 6, Randnrn. 12 und 13).

  • OLG Köln, 24.05.2006 - 16 W 25/06

    Internationale Zuständigkeit im selbständigen Beweisverfahren - wirksame

    Die Frage einer Niederlassung in L hätte möglicherweise unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH zum Begriff der Niederlassung i. S. v. Art. 5 Nr. 5 EuGVVO (insbesondere EuGH, Urt. v. 22.11.1978, RIW 1979, 56; Urt. v. 18.03.1981, IPrax 1982, 64; vgl. auch OLG Saarbrücken, Urt. v. 27.08.2002, OLGR Saarbrücken 2003, 55) noch weiterer Aufklärung bedurft.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-154/11

    Mahamdia - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit

    37 - Urteil vom 18. März 1981, Blanckaert &Willems (139/80, Slg. 1981, 819).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-27/17

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorabentscheidungsersuchen - Zusammenarbeit in

    66 Urteile vom 22. November 1978, Somafer (33/78, EU:C:1978:205, Rn. 12), vom 18. März 1981, Blanckaert & Willems (139/80, EU:C:1981:70, Rn. 9 bis 13), und vom 6. April 1995, Lloyd's Register of Shipping (C-439/93, EU:C:1995:104, Rn. 19).
  • OLG Naumburg, 21.06.2013 - 10 U 49/12

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Klage gegen einen in Deutschland

    Eine im zumindest mittelbaren Interesse auch der "N." ausgeübte Maklertätigkeit würde indessen für Art. 5 Nr. 5 EuGVVO nicht genügen, da Makler gegenüber dem Auftraggeber nicht weisungsgebunden, sondern selbständig tätig sind (vgl. EuGH, Urt. v. 18.03.1981, Rs. 139/80, Slg. 1981, 819, für einen Handelsvertreter).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2000 - 5 U 118/99

    Internationale Zuständigkeit, Einschaltung von ausländischem HV, ausländische

    Selbst wenn man den Begriff der Niederlassung im Sinn der Artt. 1 und 10 CISG so weit auslegt, wie der EuGH zu Art. 5 Nr. 5 GVÜ (NJW 1988, 625), würde es vorliegend am Verhandeln im Namen der übergeordneten Gesellschaft und am Geschäftsabschluß fehlen (vgl. auch für den Fall des Handelsvertreters EuGH RIW 1981, 341, wo - allerdings unter sehr engen Voraussetzungen - die Qualifikation als Niederlassung verneint wurde).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-89/91

    Shearson Lehmann Hutton Inc. gegen TVB Treuhandgesellschaft für

    (19) ° Vgl. auch Randnr. 12 des Urteils vom 18. März 1981 in der Rechtssache 139/80 (Blanckärt & Willems, Slg. 1981, 819).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-230/14

    Weltimmo - Schutz personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 4 Abs. 1

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-439/93

    Lloyd's Register of Shipping gegen Société Campenon Bernard.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-913/19

    CNP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1991 - C-214/89

    Powell Duffryn plc gegen Wolfgang Petereit. - Brüsseler Übereinkommen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 218/86

    SAR Schotte GmbH gegen Parfums Rothschild SARL. - Brüsseler Übereinkommen:

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.1983 - 34/82

    Martin Peters Bauunternehmung GmbH gegen Zuid Nederlandse Aannemers Vereniging.

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