Rechtsprechung
EuGH, 18.03.2010 - C-3/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 12 Abs. 3 Buchst. a - Anhang H - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz - Begriff der 'Eintrittsberechtigung zu einem Kino' - Einzelkabine zur Betrachtung von zur Auswahl stehenden Filmen
- Europäischer Gerichtshof
Erotic Center
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 12 Abs. 3 Buchst. a - Anhang H - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz - Begriff der "Eintrittsberechtigung zu einem Kino" - Einzelkabine zur Betrachtung von zur Auswahl stehenden Filmen
- EU-Kommission
Erotic Center
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 12 Abs. 3 Buchst. a - Anhang H - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz - Begriff der "Eintrittsberechtigung zu einem Kino" - Einzelkabine zur Betrachtung von zur Auswahl stehenden Filmen
- EU-Kommission
Erotic Center
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 12 Abs. 3 Buchst. a - Anhang H - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz - Begriff der ‚Eintrittsberechtigung zu einem Kino‘ - Einzelkabine zur Betrachtung von zur Auswahl stehenden Filmen“
- Wolters Kluwer
Begriff der 'Eintrittsberechtigung zu einem Kino' im Sinne der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie bei einer Video(einzel-)kabine zur Betrachtung von Pronofilmen; Erotic Center BVBA gegen Belgische StaatDie Wendung "Eintrittsberechtigung für Kinos" in Anhang H Kategorie 7 Abs. ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der 'Eintrittsberechtigung zu einem Kino' im Sinne der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie bei einer Video(einzel-)kabine zur Betrachtung von Pronofilmen; Erotic Center BVBA gegen Belgische StaatDie Wendung "Eintrittsberechtigung für Kinos" in Anhang H Kategorie 7 ...
- rechtsportal.de
Begriff der 'Eintrittsberechtigung zu einem Kino' im Sinne der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie bei einer Video(einzel-)kabine zur Betrachtung von Pronofilmen; Erotic Center BVBA gegen Belgische StaatDie Wendung "Eintrittsberechtigung für Kinos" in Anhang H Kategorie 7 Abs. ...
- datenbank.nwb.de
Begriff der Eintrittsberechtigung zu einem Kino - Einzelkabine zur Betrachtung von zur Auswahl stehenden Filmen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Ermäßigter USt-Satz für Filmvorführung in Einzelkabinen nicht zulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Erotic Center
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 12 Abs. 3 Buchst. a - Anhang H - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz - Begriff der "Eintrittsberechtigung zu einem Kino" - Einzelkabine zur Betrachtung von zur Auswahl stehenden Filmen
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Gent (Belgien), eingereicht am 8. Januar 2009 - Erotic Center BVBA / Belgische Staat
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
RL 77/388/EWG Anh H Kat 7, EWGRL 388/77 Anh H Kat 7, RL 112/2006/EG Anl III Nr 7, EGRL 112/2006 Anl III Nr 7
Kino; Steuersatz; Umsatzsteuer - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Gent - Auslegung von Anhang H Kategorie 7 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Papierfundstellen
- DB 2010, 655
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 18.01.2001 - C-83/99
Kommission / Spanien
Auszug aus EuGH, 18.03.2010 - C-3/09
Da die Sechste Richtlinie keine Definition der in Anhang H Kategorie 7 genannten Wendung "Eintrittsberechtigung für Kinos" enthält, ist diese Wendung im Lichte des Zusammenhangs innerhalb der Sechsten Richtlinie auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2001, Kommission/Spanien, C-83/99, Slg. 2001, I-445, Randnr. 17).Nach ständiger Rechtsprechung sind die Bestimmungen, die Ausnahmen von einem allgemeinen Grundsatz darstellen, eng auszulegen (vgl. u. a. Urteil Kommission/Spanien, Randnrn.
Daraus folgt insbesondere, dass die Wendung "Eintrittsberechtigung für Kinos" nach ihrer gewöhnlichen Bedeutung auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Spanien, Randnr. 20, und Kommission/Deutschland, Randnr. 23).
- EuGH, 23.10.2003 - C-109/02
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 18.03.2010 - C-3/09
Seinem Wortlaut nach bezieht sich Anhang H Kategorie 7 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie auf die "Eintrittsberechtigung" zu verschiedenen darin aufgezählten kulturellen Ereignissen und Einrichtungen (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003, Kommission/Deutschland, C-109/02, Slg. 2003, I-12691, Randnr. 25), zu denen u. a. "Kinos" gehören.Daraus folgt insbesondere, dass die Wendung "Eintrittsberechtigung für Kinos" nach ihrer gewöhnlichen Bedeutung auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Spanien, Randnr. 20, und Kommission/Deutschland, Randnr. 23).
- EuGH, 10.03.2011 - C-497/09
Die Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr …
Da die Sechste Richtlinie keine Definition des Begriffs "Nahrungsmittel" enthält, ist er in seinem Kontext innerhalb der Sechsten Richtlinie auszulegen (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Januar 2001, Kommission/Spanien, C-83/99, Slg. 2001, I-445, Randnr. 17, und vom 18. März 2010, Erotic Center, C-3/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 14).Zudem können die ermäßigten Mehrwertsteuersätze nach dieser Bestimmung nur auf die Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen angewandt werden, die in Anhang H der Richtlinie aufgeführt sind (vgl. Urteile Kommission/Spanien, Randnr. 18, und Erotic Center, Randnr. 15).
- BFH, 26.04.2012 - V R 2/11
Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung …
Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die Tatbestände des § 12 Abs. 2 UStG als Ausnahmeregelungen eng auszulegen sind (EuGH-Urteile vom 6. Mai 2010 C-94/09, Kommission/Frankreich, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 781, Deutsches Steuerrecht 2010, 977; vom 18. März 2010 C-3/09, Erotic Center, Slg. 2010, I-2361, m.w.N.) und dass der Steuerpflichtige die Feststellungslast für das Vorliegen der Merkmale der Steuerermäßigung trägt. - BFH, 12.05.2022 - V R 19/20
Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines …
Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die Tatbestände des § 12 Abs. 2 UStG als Ausnahmeregelungen eng auszulegen sind (EuGH-Urteile Kommission/Frankreich vom 06.05.2010 - C-94/09, EU:C:2010:253; Erotic Center vom 18.03.2010 - C-3/09, EU:C:2010:149, m.w.N.) und dass der Steuerpflichtige die Feststellungslast für das Vorliegen der Merkmale der Steuerermäßigung trägt (BFH-Urteil in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634).
- FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13
Der Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig
Bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 UStG ist zu berücksichtigen, dass die Tatbestände des § 12 Abs. 2 UStG als Ausnahmeregelungen eng auszulegen sind (EuGH-Urteile vom 06.05.2010 C 94/09, Kommission/Frankreich, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2010, 977; vom 18.03.2010 C-3/09, Erotic Center, Slg. 2010, I-2361, m.w.N.) und dass der Steuerpflichtige die Feststellungslast für das Vorliegen der Merkmale der Steuerermäßigung trägt. - BFH, 02.08.2018 - V R 33/17
EuGH-Vorlage zur Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Bootsliegeplätzen
Hinzu kommt, dass Bestimmungen, die --wie Steuerermäßigungen-- Ausnahmen von einem allgemeinen Grundsatz darstellen, eng, das heißt (d.h.) nach ihrer gewöhnlichen Bedeutung, auszulegen sind (EuGH-Urteile, Erotic Center vom 18. März 2010 C-3/09, EU:C:2010:149, Rz 15 und 16; Kommission/Spanien vom 18. Januar 2001 C-83/99, EU:C:2001:31, Rz 19; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. August 2016 V R 11/15, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFHE-- 255, 293, Bundessteuerblatt, Teil II --BStBl-- II 2018, 113, Rz 22). - EuGH, 10.03.2011 - C-501/09
USt-Satz bei Abgabe von Speisen an Imbissständen und Kinofoyers zum sofortigen …
Da die Sechste Richtlinie keine Definition des Begriffs "Nahrungsmittel" enthält, ist er in seinem Kontext innerhalb der Sechsten Richtlinie auszulegen (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Januar 2001, Kommission/Spanien, C-83/99, Slg. 2001, I-445, Randnr. 17, und vom 18. März 2010, Erotic Center, C-3/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 14).Zudem können die ermäßigten Mehrwertsteuersätze nach dieser Bestimmung nur auf die Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen angewandt werden, die in Anhang H der Richtlinie aufgeführt sind (vgl. Urteile Kommission/Spanien, Randnr. 18, und Erotic Center, Randnr. 15).
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 3 AS 1477/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
Ausgeschlossen sind nur Tätigkeiten, die einen so geringen Umfang haben, dass es sich um völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeiten handelt (EuGH, Urt. v. 26.02.1992, Rs C-3/09 - Bernini - Rn. 14). - BFH, 04.07.2013 - V R 33/11
Aufwendungsersatz als Entgelt - Anwendungsbereich von § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG - …
Der Begriff der Grenzbetriebsstrecke ist dabei entsprechend dem allgemeinen Grundsatz enger Auslegung von Befreiungstatbeständen eng auszulegen (vgl. z.B. allgemein EuGH-Urteile vom 28. Juli 2011 C-350/10, Nordea, Slg. 2011, I-7359; vom 22. Dezember 2010 C-116/10, Feltgen/Bacino Charter, Slg. 2010, I-14187; vom 3. Juni 2010 C-237/09, Nathalie de Fruytier, Slg. 2010, I-4985; vom 6. Mai 2010 C-94/09, Kommission/Frankreich, Slg. 2010, I-4261; vom 18. März 2010 C-3/09, Erotic Center, Slg. 2010, I-2361; vom 28. Januar 2010 C-473/08, Eulitz GbR, Slg. 2010, I-907). - BFH, 19.04.2012 - V R 31/11
Zur Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit als Nachlasspfleger
Bei der Auslegung des Merkmals der Ehrenamtlichkeit ist zu berücksichtigen, dass Steuerbefreiungen im Zweifel eng auszulegen sind, weil sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH--, vgl. zuletzt EuGH-Urteile vom 28. Juli 2011 C-350/10, Nordea, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2011, 747; vom 22. Dezember 2010 C-116/10, Feltgen/Bacino, UR 2011, 694; vom 3. Juni 2010 C-237/09, Nathalie de Fruytier, Slg. 2010, I-4985; vom 6. Mai 2010 C-94/09, Kommission/ Frankreich, Slg. 2010, I-4261; vom 18. März 2010 C-3/09, Erotic Center, Slg. 2010, I-2361; vom 28. Januar 2010 C-473/08, Eulitz GbR, Slg. 2010, I-907). - EuGH, 17.06.2010 - C-492/08
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Da die Richtlinie 2006/112 keine Definition des in Nr. 15 des Anhangs III genannten Ausdrucks "von den Mitgliedstaaten anerkannte gemeinnützige Einrichtungen für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit" enthält, ist dieser im Licht des Zusammenhangs innerhalb der Richtlinie 2006/112 auszulegen (vgl. entsprechend Urteile Kommission/Spanien, Randnr. 17, und vom 18. März 2010, Erotic Center, C-3/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 14).18 und 19 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und Erotic Center, Randnr. 15).
- LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 7/11
Einsicht in Verwaltungsunterlagen durch Dritte möglich?
- EGMR, 13.11.2012 - 47039/11
HRISTOZOV AND OTHERS v. BULGARIA
- EuGH, 29.03.2012 - C-185/10
Die polnischen Rechtsvorschriften, die das Inverkehrbringen nicht zugelassener …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2012 - C-360/11
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2012 - 2 V 15/12
Museumsbegriff des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG nur bei museumsähnlicher …
- VG München, 17.01.2013 - M 15 K 12.2464
Ausbildungsförderung für ein Instrumentalstudium; Violine im Wert von 19.000,-- …