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   EuGH, 18.04.1991 - C-230/89   

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https://dejure.org/1991,2274
EuGH, 18.04.1991 - C-230/89 (https://dejure.org/1991,2274)
EuGH, Entscheidung vom 18.04.1991 - C-230/89 (https://dejure.org/1991,2274)
EuGH, Entscheidung vom 18. April 1991 - C-230/89 (https://dejure.org/1991,2274)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Steuerrecht - Inländische Abgaben - Differenzierende Besteuerung alkoholischer Getränke - Gleichartige oder konkurrierende Waren - Beurteilungskriterien - Unerheblichkeit der Verbrauchsgewohnheiten - Hoechste Steuerklasse, die praktisch nur für eingeführte Erzeugnisse

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Steuerrecht - Inländische Abgaben - Differenzierende Besteuerung alkoholischer Getränke - Gleichartige oder konkurrierende Waren - Beurteilungskriterien - Unerheblichkeit der Verbrauchsgewohnheiten - Hoechste Steuerklasse, die praktisch nur für eingeführte Erzeugnisse; ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; EWG-Vertrag Art. 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 169; EWG-Vertrag Art. 95
    Steuerrecht - Inländische Abgaben - Differenzierende Besteuerung alkoholischer Getränke - Gleichartige oder konkurrierende Waren - Beurteilungskriterien - Unerheblichkeit der Verbrauchsgewohnheiten - Hoechste Steuerklasse, die praktisch nur für eingeführte Erzeugnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 64 (Entscheidungsbesprechung)

    Ouzo-Entscheidung - Eine ungenutzte Möglichkeit zur Bereinigung der Gemeinschaftsrechtsordnung von Widersprüchen (Sebastian Weinzierl; EuR 2005, 759)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1992, 122
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.02.1980 - 170/78

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 18.04.1991 - C-230/89
    Der Gerichtshof hat unter anderem in seinem Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 170/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 417) ausgeführt, daß man sich bei der Bestimmung des möglichen Substitutionsgrades nicht auf die in einem Mitgliedstaat oder einem bestimmten Gebiet bestehenden Trinkgewohnheiten beschränken darf.
  • EuGH, 27.02.1980 - 168/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 18.04.1991 - C-230/89
    8 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat (Urteile vom 27. Februar 1980 in den Rechtssachen 168/78, Kommission/Frankreich, 169/78, Kommission/Italien, und 171/78, Kommission/Dänemark, Slg. 1980, 347, 385 und 447, und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81, Kommission/Italien, Slg. 1983, 601), gibt es bei alkoholischen Getränken eine unbeschränkte Zahl von Getränken, die als gleichartige Waren im Sinne des Artikels 95 Absatz 1 zu betrachten sind; ferner gibt es, auch wenn sich keine hinreichende Gleichartigkeit zwischen den fraglichen Erzeugnissen feststellen lässt, gemeinsame Zuege, die genügend ausgeprägt sind, um die Annahme zuzulassen, daß wenigstens ein teilweiser oder potentieller Wettbewerb vorliegt.
  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus EuGH, 18.04.1991 - C-230/89
    12 Zwar hat der Gerichtshof festgestellt, daß das Gemeinschaftsrecht beim derzeitigen Stand seiner Entwicklung und mangels einer Vereinheitlichung oder Angleichung der einschlägigen Bestimmungen den Mitgliedstaaten nicht verbietet, bestimmten Arten von Branntwein oder bestimmten Gruppen von Erzeugern steuerliche Vergünstigungen einzuräumen, und daß derartige steuerliche Erleichterungen legitimen wirtschaftlichen oder sozialen Zwecken dienen können (Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787).
  • EuGH, 15.03.1983 - 319/81

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 18.04.1991 - C-230/89
    8 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat (Urteile vom 27. Februar 1980 in den Rechtssachen 168/78, Kommission/Frankreich, 169/78, Kommission/Italien, und 171/78, Kommission/Dänemark, Slg. 1980, 347, 385 und 447, und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81, Kommission/Italien, Slg. 1983, 601), gibt es bei alkoholischen Getränken eine unbeschränkte Zahl von Getränken, die als gleichartige Waren im Sinne des Artikels 95 Absatz 1 zu betrachten sind; ferner gibt es, auch wenn sich keine hinreichende Gleichartigkeit zwischen den fraglichen Erzeugnissen feststellen lässt, gemeinsame Zuege, die genügend ausgeprägt sind, um die Annahme zuzulassen, daß wenigstens ein teilweiser oder potentieller Wettbewerb vorliegt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-475/01

    Kommission / Griechenland

    Dasselbe gilt auch für das andere von der Kommission zitierte Urteil - das Urteil Kommission/Griechenland -, in dem der Gerichtshof ebenfalls den ihm vorgelegten Rechtsstreit nacheinander im Licht der Absätze 1 und 2 des Artikels 90 EG geprüft hat.

    21 - Urteil vom 18. April 1991 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-1909, Randnr. 9).

    32 - Urteil vom 18. April 1991 (Kommission/Griechenland, Randnr. 8).

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-210/91 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-357, Randnr. 22), vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-217/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5087, Randnr. 22) und vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache C-55/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-11499, Randnr. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98

    CRT France International

    (63) - Vgl. z. B. Urteil vom 18. April 1991 in der Rechtssache C-230/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-1909, Randnr. 8, sowie die dort zitierten Urteile) und Urteil Roders u. a. (zitiert in Fußnote 62, Randnr. 38).

    (71) - Vgl. u. a. Urteil vom 12. Mai 1992 in der Rechtssache C-327/90 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-3033, Randnr. 20).

  • EuG, 09.09.2010 - T-359/04

    British Aggregates u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs hängt aber die Rechtmäßigkeit bestimmter Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen, insbesondere wenn sie die Aufrechterhaltung von Produktionen oder Betrieben erlauben sollen, die ohne diese besonderen Steuervergünstigungen wegen des Anstiegs der Produktionskosten nicht mehr rentabel wären, davon ab, dass die Mitgliedstaaten diese Möglichkeiten, wenn sie sich ihrer bedienen, in nicht diskriminierender und nicht schützender Weise auch auf eingeführte Erzeugnisse in gleicher Lage anwenden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 27. Februar 1980, Kommission/Frankreich, 168/78, Slg. 1980, 347, Randnr. 16, vom 30. Oktober 1980, Schneider-Import, 26/80, Slg. 1980, 3469, Randnr. 9, und vom 18. April 1991, Kommission/Griechenland, C-230/89, Slg. 1991, I-1909, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-167/05

    Kommission / Schweden - Alkoholische Getränke - Unterschiedliche Besteuerung von

    Vgl. unlängst z. B. Urteil vom 18. April 1991, Kommission/Griechenland (C-230/89, Slg. 1991, I-1909).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-302/00

    Kommission / Frankreich

    31: - Urteile vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 170/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 417, Randnr. 14) und vom 18. April 1991 in der Rechtssache C-230/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-1909, Randnr. 9).
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