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   EuGH, 18.04.2013 - C-247/12   

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https://dejure.org/2013,6980
EuGH, 18.04.2013 - C-247/12 (https://dejure.org/2013,6980)
EuGH, Entscheidung vom 18.04.2013 - C-247/12 (https://dejure.org/2013,6980)
EuGH, Entscheidung vom 18. April 2013 - C-247/12 (https://dejure.org/2013,6980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987/EWG - Richtlinie 2002/74/EG - Richtlinie 2008/94/EG - Art. 2 und 3 - Verpflichtung, für die Ansprüche der Arbeitnehmer Garantien vorzusehen - Möglichkeit der Beschränkung der Garantie auf bis ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Mustafa

    Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987/EWG - Richtlinie 2002/74/EG - Richtlinie 2008/94/EG - Art. 2 und 3 - Verpflichtung, für die Ansprüche der Arbeitnehmer Garantien vorzusehen - Möglichkeit der Beschränkung der Garantie ...

  • EU-Kommission

    Mustafa

    Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987/EWG - Richtlinie 2002/74/EG - Richtlinie 2008/94/EG - Art. 2 und 3 - Verpflichtung, für die Ansprüche der Arbeitnehmer Garantien vorzusehen - Möglichkeit der Beschränkung der Garantie ...

  • Wolters Kluwer

    Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers; Richtlinie 80/987/EWG; Richtlinie 2002/74/EG; Richtlinie 2008/94/EG; Art. 2 und 3; Verpflichtung, für die Ansprüche der Arbeitnehmer Garantien vorzusehen; Möglichkeit der Beschränkung der Garantie auf bis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zum Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ("Mustafa")

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Mustafa

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Varhoven administrativen sad - Auslegung von Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (ABl. L 283, S. 23) in der durch die Richtlinie 2002/74/EG ...

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 2234 (Ls.)
  • EuZW 2013, 640
  • NZA 2013, 609
  • NZI 2013, 533
  • NZI 2013, 552
  • NZG 2013, 674
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 10.07.1997 - C-94/95

    Bonifaci u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.04.2013 - C-247/12
    Als Erstes ist darauf hinzuweisen, dass Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2008/94 den Anwendungsbereich dieser Richtlinie eröffnet und dadurch die in dieser Richtlinie vorgesehene Garantie auslöst (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1997, Bonifaci u. a. und Berto u. a., C-94/95 und C-95/95, Slg. 1997, I-3969, Randnr. 36, sowie Maso u. a., C-373/95, Slg. 1997, I-4051, Randnr. 46).
  • EuGH, 15.05.2003 - C-160/01

    Mau

    Auszug aus EuGH, 18.04.2013 - C-247/12
    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2008/94 nicht die Möglichkeit der Mitgliedstaaten einschränkt, für die Arbeitnehmer günstigere Rechts- oder Verwaltungsvorschriften anzuwenden oder zu erlassen und dadurch den Garantiezeitraum, wenn sie es für angemessen halten, entsprechend zu verlängern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Mai 2003, Mau, C-160/01, Slg. 2003, I-4791, Randnr. 32).
  • SG München, 12.10.2021 - S 20 EG 15/19

    Bayerisches Familiengeld neben österreichischem Kinderbetreuungsgeld

    Zu dem Hinweis des Gerichts auf das Urteil des EuGH vom 8.5.2014, C-247/12 in Sachen W., sei auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.7.2019, Aktenzeichen III R 34/18 Rn 25, zu verweisen, wonach die Frage offen gelassen werden könne, ob die Frage der Gleichartigkeit von Leistungen auch auf die neue Verordnung (EG) Nr. 883/2004 Anwendung finde.
  • EuGH, 25.11.2020 - C-799/19

    Sociálna poist'ovňa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    Da der Schutz, den die Richtlinie 2008/94 bieten soll, die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers im Sinne ihres Art. 2 Abs. 1 voraussetzt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. April 2013, Mustafa, C-247/12, EU:C:2013:256, Rn. 30), ist als Erstes die zweite Frage zu behandeln.

    Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 18. April 2013, Mustafa (C-247/12, EU:C:2013:256, Rn. 31 und 32), festgestellt hat, ergibt sich bereits aus dem Wortlaut von Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2008/94, dass zwei Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Arbeitgeber als zahlungsunfähig gilt.

  • EuGH, 25.07.2018 - C-338/17

    Guigo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer

    Mit Urteil vom 7. Dezember 2016 wies dieses Gericht beide Klagen von Frau Guigo ab, da es zum einen der Ansicht war, dass die in Art. 4 Abs. 1 ZGVRS festgelegten Voraussetzungen hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsvertrags nicht erfüllt seien, und sich zum anderen aus dem Urteil vom 18. April 2013, Mustafa (C-247/12, EU:C:2013:256), ergebe, dass die Mitgliedstaaten nach dem Unionsrecht eine Frist von drei Monaten, wie die im vorliegenden Fall in Rede stehende, vorsehen könnten, ohne den Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/94 ungebührlich einzuschränken.
  • EuGH, 16.02.2023 - C-524/21

    Agentia Judeteana de Ocupare a Fortei de Munca Ilfov

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2008/94 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, den Zeitpunkt festzulegen, vor und/oder gegebenenfalls nach dem der Zeitraum liegt, für den die Befriedigung der nicht erfüllten Ansprüche auf Arbeitsentgelt von der Garantieeinrichtung übernommen wird, und den Mitgliedstaaten freistellt, einen angemessenen Zeitpunkt festzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. April 2013, Mustafa, C-247/12, EU:C:2013:256, Rn. 39 und 41).
  • EuGH, 28.11.2013 - C-309/12

    Gomes Viana Novo u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 80/987/EWG -

    Durch die mit der Richtlinie 2002/74 an Art. 3 der Richtlinie 80/987 in ihrer ursprünglichen Fassung vorgenommenen Änderungen wurden die drei dort ursprünglich aufgeführten Stichtage gestrichen, so dass die Mitgliedstaaten nach dem Wortlaut von Unterabs. 2 dieser Bestimmung nunmehr frei den Zeitpunkt festlegen können, vor und/oder gegebenenfalls nach dem der Zeitraum liegt, für den die Befriedigung der nicht erfüllten Ansprüche auf Arbeitsentgelt von der Garantieeinrichtung übernommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. April 2013, Mustafa, C-247/12, Randnrn. 39 bis 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-454/15

    Webb-Sämann - Sozialpolitik - Richtlinie 2008/94 - Schutz der Arbeitnehmer bei

    25 - Vgl. u. a. Urteile vom 10. Juli 2014, Julian Hernández u. a. (C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 44 und 45), und vom 18. April 2013, Mustafa (C-247/12, EU:C:2013:256, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-309/12

    Gomes Viana Novo u.a. - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des

    21 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. April 2013, Mustafa (C-247/12), das zu einer nationalen Bestimmung ergangen ist, die die Garantie nur für diejenigen Ansprüche vorsah, die vor der Eintragung des Urteils über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in das Handelsregister entstanden sind.
  • EuGH, 10.04.2014 - C-511/12

    Macedo Maia u.a.

    22 La Cour a relevé que, conformément à l'article 3 de la directive 80/987, les États membres fixent librement la date avant et/ou, le cas échant, après laquelle se situe la période durant laquelle les créances correspondant à des rémunérations impayées sont prises en charge par l'institution de garantie (voir, en ce sens, arrêt Mustafa, C-247/12, EU:C:2013:256, points 39 à 41).
  • VG Saarlouis, 30.08.2018 - 6 K 281/17

    Ausweisung eines Ausländers - Nachträgliche Befristung des Einreise- und

    EuGH, Urteil vom 19.9.2013, C-247/12, Rz. 38 f., zitiert nach juris.
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