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   EuGH, 18.05.1989 - 249/86, C 249/86   

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https://dejure.org/1989,641
EuGH, 18.05.1989 - 249/86, C 249/86 (https://dejure.org/1989,641)
EuGH, Entscheidung vom 18.05.1989 - 249/86, C 249/86 (https://dejure.org/1989,641)
EuGH, Entscheidung vom 18. Mai 1989 - 249/86, C 249/86 (https://dejure.org/1989,641)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Verordnung Nr . 1612/68 des Rates, Artikel 10 Absatz 3
    Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur bei Belegung einer angemessenen Wohnung - Unzulässige Voraussetzung

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Freizügigkeit von Wanderarbeitnehmern; Geltung des Erfordernisses angemessenen Wohnraums für die gesamte Dauer des Aufenthalts; Freizügigkeit der Familienangehörigen der Arbeitnehmer ; Verlängerung oder Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis des Familienangehörigen eines ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1612/68 Art. 10 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 1612/68 Art. 10 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 1612/68 Art. 10 Abs. 3; ; AufenthG/EWG § 7; ; EWG-Vertrag Art. 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur bei Belegung einer angemessenen Wohnung - Unzulässige Voraussetzung

  • rechtsportal.de

    Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur bei Belegung einer angemessenen Wohnung - Unzulässige Voraussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertragsverletzung Deutschlands wegen falscher Umsetzung einer Richtlinie; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Wanderarbeitnehmern; Leben in angemessenen Wohnverhältnissen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Wanderarbeitnehmer - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis der Familienangehörigen - Erfordernis, in normalen Wohnverhältnissen zu leben.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2195 (Ls.)
  • NJW 1989, 3084 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 745
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 07.07.1976 - 118/75

    Watson und Belmann

    Auszug aus EuGH, 18.05.1989 - 249/86
    Juli 1976 in der Rechtssache 118/75 ( Watson und Belmann, Slg . 1976, 1185 ), eine Verneinung des durch den EWG-Vertrag verliehenen und garantierten Rechtes selbst dar, so daß es nicht gerechtfertigt ist, diese Sanktion zu verhängen, wenn sie so ausser Verhältnis zur Schwere der Tat steht, daß sie sich als eine Behinderung der Freizuegigkeit erweist .
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus EuGH, 18.05.1989 - 249/86
    Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77 ( Bouchereau, Slg . 1977, 1999 ) festgestellt hat, setzt die Berufung auf den Begriff der öffentlichen Ordnung ausser der Störung der öffentlichung Ordnung, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung voraus, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt .
  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus EuGH, 18.05.1989 - 249/86
    April 1976 in der Rechtssache 48/75 ( Royer, Slg . 1976, 497 ) entschieden, daß das Recht der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats einzureisen und sich dort zu den vom Vertrag genannten Zwecken aufzuhalten - insbesondere, um dort eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit zu suchen oder auszuüben, oder um sich dem Ehegatten oder sonstigen Familienangehörigen anzuschließen -, unmittelbar aus dem Vertrag oder, je nach Sachlage, aus den zu seiner Durchführung ergangenen Bestimmungen fließt und folglich unabhängig von der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats erworben wird .
  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines

    Sie formt den Inhalt des Grundsatzes der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, wie er in Art. 45 AEUV niedergelegt ist, auch in Bezug auf deren Familienangehörige aus und ist im Lichte des von Art. 8 EMRK gewährleisteten Anspruchs auf Achtung des Familienlebens auszulegen (EuGH, Urteil vom 18. Mai 1989 - C-249/86 [ECLI:EU:C:1989:204], Kommission/Bundesrepublik Deutschland - Rn. 10).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

    Aus deren Gesamtzusammenhang folgt, dass der Rat für die erleichterte Freizügigkeit der Familienangehörigen der Arbeitnehmer zum einen berücksichtigt hat, welche Bedeutung das Zusammenleben mit seiner Familie für den Arbeitnehmer aus menschlicher Sicht hat, und zum anderen die in jeder Hinsicht bestehende Bedeutung einer Integration des Arbeitnehmers und seiner Familie im Aufnahmemitgliedstaat auf der Grundlage der Gleichbehandlung mit dessen Staatsangehörigen (in diesem Sinne Urteil vom 18. Mai 1989 in der Rechtssache 249/86, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 1263, Randnr. 11).

    Dieses Recht gehört zu den Grundrechten, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes vom Gemeinschaftsrecht anerkannt werden (Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 10).

  • BGH, 16.09.1993 - IX ZB 82/90

    Amtshaftung eines Lehrers wegen Unfalltod eines Schülers im Ausland

    Wesentlich ist danach für die Berücksichtigung wichtiger nationaler Rechtsgüter - neben der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall - insbesondere, daß die Grundprinzipien des Rechts der Europäischen Gemeinschaft gewahrt bleiben: nämlich das Funktionieren des gemeinsamen Marktes und das Diskriminierungsverbot nach Art. 7 EWGV (vgl. EuGH Slg. 1975, 297, 306; 1982, 1666, 1707 f; RIW 1989, 825; NVwZ 1989, 745, 746; ferner die Stellungnahme des Generalanwalts Mancini in EuGH Slg. 1988, 2085, 2102, 2118 f).
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