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   EuGH, 18.05.2006 - C-509/04   

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https://dejure.org/2006,21959
EuGH, 18.05.2006 - C-509/04 (https://dejure.org/2006,21959)
EuGH, Entscheidung vom 18.05.2006 - C-509/04 (https://dejure.org/2006,21959)
EuGH, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - C-509/04 (https://dejure.org/2006,21959)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Richtlinie 69/335/EWG - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und bb - Gesellschaftsteuer - Befreiung - Bedingungen - Behalten der erworbenen Gesellschaftsanteile während einer Frist von fünf Jahren

  • Europäischer Gerichtshof

    Magpar VI

    Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Richtlinie 69/335/EWG - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und bb - Gesellschaftsteuer - Befreiung - Bedingungen - Behalten der erworbenen Gesellschaftsanteile während einer Frist von fünf Jahren

  • EU-Kommission PDF

    Magpar VI

    Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Richtlinie 69/335/EWG - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und bb - Gesellschaftsteuer - Befreiung - Bedingungen - Behalten der erworbenen Gesellschaftsanteile während einer Frist von fünf Jahren

  • EU-Kommission

    Magpar VI

    Abgaben

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der juristischen Verschmelzung im Sinne des niederländischen Rechts auf die Befreiung von der Gesellschaftsteuer ; Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital ; Übergang von Bedingungen der ersten Gesellschaft auf die dritte Gesellschaft ; Erwerb einer ...

  • Judicialis

    Richtlinie 69/335/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchst. b; ; Richtlinie 69/335/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchst. bb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Magpar VI

    Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Richtlinie 69/335/EWG - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und bb - Gesellschaftsteuer - Befreiung - Bedingungen - Behalten der erworbenen Gesellschaftsanteile während einer Frist von fünf Jahren

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Hoge Raad der Nederlanden vom 10. Dezember 2004 in dem Rechtsstreit Magpar VI BV gegen Staatssecretaris van Financiën

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande) - Auslegung von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe bb der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (ABl. L 249, S. 25), eingefügt ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.10.2004 - C-55/02

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 18.05.2006 - C-509/04
    Diesem Begriff ist somit in der gesamten Gemeinschaft eine autonome und einheitliche Auslegung zu geben, die unter Berücksichtigung des Zusammenhangs der Vorschrift und des mit der betreffenden Regelung verfolgten Zieles zu ermitteln ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-55/02, Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-9387, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-366/05

    Optimus - Telecomunicações - Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 69/335/EWG betreffend

    29 - Urteil vom 18. Mai 2006, Magpar VI BV (C-509/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 39), zur Auslegung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und bb der Richtlinie 69/335.
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