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   EuGH, 18.06.1987 - 316/85   

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https://dejure.org/1987,1276
EuGH, 18.06.1987 - 316/85 (https://dejure.org/1987,1276)
EuGH, Entscheidung vom 18.06.1987 - 316/85 (https://dejure.org/1987,1276)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 1987 - 316/85 (https://dejure.org/1987,1276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    CPAS de Courcelles / Lebon

    VERORDNUNG NR . 1612/68 DES RATES, ARTIKEL 7 ABSATZ 2 UND 10, UND VERORDNUNG NR . 1251/70
    1 . FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - GLEICHBEHANDLUNG - SOZIALE VERGÜNSTIGUNGEN - FAMILIENANGEHÖRIGE - MITTELBARE NUTZNIESSUNG - VERWANDTE IN ABSTEIGENDER LINIE, DIE DAS 21 . LEBENSJAHR VOLLENDET HABEN UND DENEN DER ARBEITNEHMER KEINEN UNTERHALT MEHR GEWÄHRT - AUSSCHLUSS

  • EU-Kommission

    CPAS de Courcelles / Lebon

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Unterhaltsleistungen an einen Familienangehörigen ; Gleichbehandlung hinsichtlich sozialer und steuerlicher Leistungen ; Gewährung eines Existenzminimums

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 1612/68 Art. 10; ; VO (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7; ; EWG-Vertrag Art. 48

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichbehandlung von Wanderarbeitnehmern; Sozialleistungen für Familienangehörige eines Arbeitnehmers; Anspruch auf soziale Vergünstigung; Anspruch auf Sozialleistungen des Aufnahmemitgliedstaats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Vergünstigungen - Familienangehörige - Mittelbare Nutznießung - Verwandte in absteigender Linie, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und denen der Arbeitnehmer keinen Unterhalt mehr gewährt - Ausschluß

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Feizügigkeit der Arbeitnehmer - Begriff des Arbeitnehmers und des Verwandten in absteigender Linie, dem Unterhalt gewährt wird - Gleichbehandlung.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (79)

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    43 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich nämlich, dass sich die Eigenschaft des Familienangehörigen, dem der Aufenthaltsberechtigte "Unterhalt gewährt", aus einer tatsächlichen Situation ergibt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Familienangehörige vom Aufenthaltsberechtigten materiell unterstützt wird (in diesem Sinne, zu Artikel 10 der Verordnung Nr. 1612/68, Urteil vom 18. Juni 1987 in der Rechtssache 316/85, Lebon, Slg. 1987, 2811, Randnrn.
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 18. Juni 1987 - C-316/85 [ECLI:EU:C:1987:302], Lebon - Rn. 20) ist es nicht möglich, die Inanspruchnahme von Sozialhilfe als Indiz für eine mangelnde Unterhaltsgewährung anzusehen.
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    24 In seinem Urteil vom 18. Juni 1987 in der Rechtssache 316/85 (Lebon, Slg. 1987, 2811) habe der Gerichtshof entschieden, dass die in Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 verankerte Gleichbehandlung hinsichtlich der sozialen und steuerlichen Vergünstigungen nur für Arbeitnehmer gelte und dass Personen, die zuwanderten, um eine Beschäftigung zu suchen, diese Gleichbehandlung gemäß Artikel 48 EG-Vertrag sowie Artikel 2 und 5 der Verordnung Nr. 1612/68 nur in Bezug auf den Zugang zur Beschäftigung genössen.

    31 Während nämlich für Angehörige der Mitgliedstaaten, die zuwandern, um eine Beschäftigung zu suchen, der Grundsatz der Gleichbehandlung nur für den Zugang zur Beschäftigung gilt, genießen diejenigen, die bereits Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, aufgrund von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 die gleichen sozialen und steuerlichen Vergünstigungen wie die inländischen Arbeitnehmer (vgl. u. a. Urteile Lebon, Randnr. 26, und vom 12. September 1996 in der Rechtssache C-278/94, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4307, Randnrn.

    58 Was die Frage angeht, ob der Anspruch auf Gleichbehandlung, der den Angehörigen der Mitgliedstaaten zusteht, die in einem anderen Mitgliedstaat eine Beschäftigung suchen, auch finanzielle Leistungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende umfasst, so hat der Gerichtshof entschieden, dass Angehörige der Mitgliedstaaten, die zuwandern, um eine Beschäftigung zu suchen, Gleichbehandlung gemäß Artikel 48 EG-Vertrag sowie Artikel 2 und 5 der Verordnung Nr. 1612/68 nur in Bezug auf den Zugang zur Beschäftigung genießen, nicht aber in Bezug auf die sozialen und steuerlichen Vergünstigungen im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 dieser Verordnung (Urteile Lebon, Randnr. 26, und vom 12. September 1996, Kommission/Belgien, Randnrn.

    64 Die Auslegung der Tragweite des Grundsatzes der Gleichbehandlung in Bezug auf den Zugang zur Beschäftigung muss diese Weiterentwicklung gegenüber der in den Urteilen Lebon und vom 12. September 1996 (Kommission/Belgien) vorgenommenen Auslegung widerspiegeln.

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