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   EuGH, 18.06.2020 - C-754/18   

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https://dejure.org/2020,15159
EuGH, 18.06.2020 - C-754/18 (https://dejure.org/2020,15159)
EuGH, Entscheidung vom 18.06.2020 - C-754/18 (https://dejure.org/2020,15159)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - C-754/18 (https://dejure.org/2020,15159)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ryanair Designated Activity Company

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 5, 10 und 20 - Recht eines Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, auf Einreise in einen Mitgliedstaat - Nachweis der Inhaberschaft eines solchen Rechts - ...

  • doev.de PDF

    Ryanair Designated Activity Company - Keine Visumpflicht für Familienangehörige von Unionsbürgern mit Daueraufenthaltskarte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Ein Familienangehöriger eines Unionsbürgers, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, aber Inhaber einer Daueraufenthaltskarte ist, ist bei der Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 82
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.03.2019 - C-129/18

    Ein Minderjähriger, für den ein Unionsbürger nach der Regelung der algerischen

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-754/18
    Vor diesem Hintergrund sind nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung dieser Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 7. Juni 2005, VEMW u. a., C-17/03, EU:C:2005:362, Rn. 41, sowie vom 26. März 2019, SM [unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 51).
  • EuGH, 17.04.2018 - C-316/16

    Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft,

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-754/18
    Was als Zweites das Ziel anbelangt, das mit der Richtlinie 2004/38 verfolgt wird, besteht es - wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat - darin, eine schrittweise Integration der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, in die Gesellschaft des Mitgliedstaats, in dem sie sich niedergelassen haben, zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 38 und 41, sowie vom 17. April 2018, B und Vomero, C-316/16 und C-424/16, EU:C:2018:256, Rn. 51 und 54).
  • EuGH, 18.12.2014 - C-202/13

    Das Vereinigte Königreich darf das Recht eines Drittstaatsangehörigen auf

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-754/18
    Des Weiteren hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die Ausstellung der Aufenthaltskarte im Sinne von Art. 10 der Richtlinie 2004/38 die förmliche Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Situation der betreffenden Person im Hinblick auf diese Richtlinie bedeutet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2011, Dias, C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 48, vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a., C-202/13, EU:C:2014:2450, Rn. 49, sowie vom 27. Juni 2018, Diallo, C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 48).
  • EuGH, 27.06.2018 - C-246/17

    Diallo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-754/18
    Des Weiteren hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die Ausstellung der Aufenthaltskarte im Sinne von Art. 10 der Richtlinie 2004/38 die förmliche Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Situation der betreffenden Person im Hinblick auf diese Richtlinie bedeutet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2011, Dias, C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 48, vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a., C-202/13, EU:C:2014:2450, Rn. 49, sowie vom 27. Juni 2018, Diallo, C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 48).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-325/09

    Dias - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-754/18
    Des Weiteren hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die Ausstellung der Aufenthaltskarte im Sinne von Art. 10 der Richtlinie 2004/38 die förmliche Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Situation der betreffenden Person im Hinblick auf diese Richtlinie bedeutet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2011, Dias, C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 48, vom 18. Dezember 2014, McCarthy u. a., C-202/13, EU:C:2014:2450, Rn. 49, sowie vom 27. Juni 2018, Diallo, C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 48).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-754/18
    Was als Zweites das Ziel anbelangt, das mit der Richtlinie 2004/38 verfolgt wird, besteht es - wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat - darin, eine schrittweise Integration der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, in die Gesellschaft des Mitgliedstaats, in dem sie sich niedergelassen haben, zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 38 und 41, sowie vom 17. April 2018, B und Vomero, C-316/16 und C-424/16, EU:C:2018:256, Rn. 51 und 54).
  • EuGH, 07.06.2005 - C-17/03

    ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-754/18
    Vor diesem Hintergrund sind nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung dieser Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 7. Juni 2005, VEMW u. a., C-17/03, EU:C:2005:362, Rn. 41, sowie vom 26. März 2019, SM [unter algerische Kafala gestelltes Kind], C-129/18, EU:C:2019:248, Rn. 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-35/20

    Syyttäjä (Franchissement de frontières en navire de plaisance) - Vorlage zur

    14 Urteil vom 18. Juni 2020, Ryanair Designated Activity Company (C-754/18, EU:C:2020:478, Rn. 40).

    15 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 18. Juni 2020, Ryanair Designated Activity Company (C-754/18, EU:C:2020:478, Rn. 41), festgestellt, dass "die Richtlinie 2004/38 unterschiedslos für alle Mitgliedstaaten gilt, unabhängig davon, ob sie zum Schengenraum gehören oder nicht".

    84 Urteil vom 18. Juni 2020, Ryanair Designated Activity Company (C-754/18, EU:C:2020:478, Rn. 40).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19

    Belgischer Staat (Droit de séjour en cas de violence domestique) - Vorlage zur

    108 Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass "die für den Schengenraum geltenden Vorschriften ausdrücklich bestimmen, dass sie die insbesondere durch die Richtlinie 2004/38 gewährleistete Freizügigkeit der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, die sie begleiten oder ihnen nachziehen, nicht berühren" (Urteil vom 18. Juni 2020, Ryanair Designated Activity Company, C-754/18, EU:C:2020:478, Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2019 - C-584/18

    Blue Air - Airline Management Solutions u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Eine andere Rechtssache, in der es um die Verhängung einer Sanktion durch die ungarischen Behörden gegenüber Ryanair geht, ist derzeit beim Gerichtshof anhängig (vgl. Rechtssache C-754/18, Ryan Air Designated Activity Company).
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