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   EuGH, 18.06.2020 - C-831/18 P   

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EuGH, 18.06.2020 - C-831/18 P (https://dejure.org/2020,15160)
EuGH, Entscheidung vom 18.06.2020 - C-831/18 P (https://dejure.org/2020,15160)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - C-831/18 P (https://dejure.org/2020,15160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ RQ

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Generaldirektor des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Befreiung von der Gerichtsbarkeit - Beschluss über die Aufhebung - Beschwerende Maßnahme - Verteidigungsrechte

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel â€" Öffentlicher Dienst â€" Beamte â€" Generaldirektor des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) â€" Befreiung von der Gerichtsbarkeit â€" Beschluss über die Aufhebung â€" Beschwerende Maßnahme â€" Verteidigungsrechte

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Sonstiges (3)

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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem -

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-831/18
    Hinsichtlich der Prüfung der Begründetheit des zweiten Rechtsmittelgrundes ist darauf hinzuweisen, dass die Wahrung der Verteidigungsrechte nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein tragender Grundsatz des Unionsrechts ist (Urteil vom 22. November 2012, M., C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was insbesondere das Recht auf Anhörung in jedem Verfahren angeht, so ist dieses Recht integraler Bestandteil dieses tragenden Grundsatzes und heute nicht nur in den Art. 47 und 48 der Charta verankert, die das Recht auf Wahrung der Verteidigungsrechte und das Recht auf ein faires Verfahren im Rahmen aller Gerichtsverfahren garantieren, sondern auch in Art. 41 der Charta, der das Recht auf eine gute Verwaltung gewährleistet (Urteil vom 22. November 2012, M., C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Darüber hinaus garantiert dieses Recht jeder Person die Möglichkeit, im Verwaltungsverfahren, bevor ihr gegenüber eine für ihre Interessen nachteilige Entscheidung erlassen wird, sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vorzutragen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2012, M., C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 84 bis 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.07.1990 - 2/88

    Strafverfahren gegen Zwartveld u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-831/18
    Aus diesem Artikel gehe nämlich, was sowohl durch den Beschluss vom 13. Juli 1990, Zwartveld u. a. (C-2/88-IMM, EU:C:1990:315, Rn. 19), als auch durch Art. 343 AEUV bestätigt werde, hervor, dass der Schutz der Befreiung von der Gerichtsbarkeit der Union selbst gewährt werde und dass diese Befreiung im Allgemeinen aufzuheben sei, es sei denn, dies stehe im Widerspruch zu den Interessen der Union.

    Zwar haben die der Union durch das Protokoll Nr. 7 eingeräumten Vorrechte und Befreiungen insofern funktionalen Charakter, als durch sie eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und der Unabhängigkeit der Union verhindert werden soll, was insbesondere impliziert, dass die den Beamten und sonstigen Bediensteten der Union gewährten Vorrechte, Befreiungen und Erleichterungen ausschließlich im Interesse der Union gewährt werden (Beschluss vom 13. Juli 1990, Zwartveld u. a., C-2/88-IMM, EU:C:1990:315, Rn. 19 und 20).

    Dies werde durch den Beschluss vom 13. Juli 1990, Zwartveld u. a. (C-2/88-IMM, EU:C:1990:315, Rn. 18), bestätigt.

  • EuG, 24.10.2018 - T-29/17

    RQ / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Generaldirektor des OLAF -

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-831/18
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Europäische Kommission, das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 24. Oktober 2018, RQ/Kommission (T-29/17, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:717), aufzuheben, mit dem das Gericht den Beschluss C(2016) 1449 final der Kommission vom 2. März 2016 über einen Antrag auf Aufhebung der Befreiung von RQ von der Gerichtsbarkeit (im Folgenden: streitiger Beschluss) aufgehoben hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 24. Oktober 2018, RQ/Kommission (T - 29/17, EU:T:2018:717), wird aufgehoben.

  • EuGH, 16.12.1960 - 6/60

    Jean-E. Humblet gegen belgischen Staat.

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-831/18
    Zum einen habe sich der Gerichtshof im Urteil vom 16. Dezember 1960, Humblet/Belgischer Staat (6/60-IMM, EU:C:1960:48), nicht zur Frage der Rechtsnatur einer Entscheidung über die Aufhebung der Immunität als beschwerende Maßnahme geäußert, da er seine Überlegungen auf Art. 16 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der EGKS gestützt habe.

    Gleiches gilt für die Frage der Auslegung des Urteils vom 16. Dezember 1960, Humblet/Belgischer Staat (6/60-IMM, EU:C:1960:48), durch das Gericht in Rn. 42 des angefochtenen Urteils.

  • EuG, 15.10.2008 - T-345/05

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHLIESSUNG DES

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-831/18
    Zum anderen hätten die Urteile vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament (T-345/05, EU:T:2008:440), und vom 17. Januar 2013, Gollnisch/Parlament (T-346/11 und T-347/11, EU:T:2013:23), Mitglieder des Europäischen Parlaments und nicht Beamte der Union betroffen.

    Da die in Art. 11 Buchst. a des Protokolls Nr. 7 vorgesehene Befreiung eines Unionsbeamten von der Gerichtsbarkeit durch Entscheidung der Anstellungsbehörde seines Organs aufgehoben wird, die damit seine Rechtsstellung verändert, macht die Kommission zu Unrecht geltend, dass das Gericht nicht ähnlich wie im Urteil vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament (T-345/05, EU:T:2008:440), habe entscheiden dürfen.

  • EuGH, 06.04.2006 - C-551/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-831/18
    Hat das Gericht die Tatsachen festgestellt oder gewürdigt, ist der Gerichtshof nämlich zur Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen und der Rechtsfolgen, die das Gericht aus ihnen gezogen hat, befugt (Urteil vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, EU:C:2006:229, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.06.2018 - C-458/17

    Der Gerichtshof bestätigt die Aufrechterhaltung des Einfrierens der Gelder von

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-831/18
    Hinsichtlich der Prüfung der Begründetheit dieses zweiten Teils ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Verletzung der Verteidigungsrechte, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nur dann zur Nichtigerklärung bzw. Aufhebung der Entscheidung, die am Ende des fraglichen Verwaltungsverfahrens erlassen wird, führt, wenn das Verfahren ohne diese Regelwidrigkeit zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Urteile vom 3. Juli 2014, Kamino International Logistics und Datema Hellmann Worldwide Logistics, C-129/13 und C-130/13, EU:C:2014:2041, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 14. Juni 2018, Makhlouf/Rat, C-458/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:441, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.07.2014 - C-129/13

    Kamino International Logistics - Erhebung einer Zollschuld - Grundsatz der

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-831/18
    Hinsichtlich der Prüfung der Begründetheit dieses zweiten Teils ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Verletzung der Verteidigungsrechte, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nur dann zur Nichtigerklärung bzw. Aufhebung der Entscheidung, die am Ende des fraglichen Verwaltungsverfahrens erlassen wird, führt, wenn das Verfahren ohne diese Regelwidrigkeit zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Urteile vom 3. Juli 2014, Kamino International Logistics und Datema Hellmann Worldwide Logistics, C-129/13 und C-130/13, EU:C:2014:2041, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 14. Juni 2018, Makhlouf/Rat, C-458/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:441, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EGMR, 03.12.2009 - 8917/05

    KART v. TURKEY

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-831/18
    In diesem Sinne hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil zur parlamentarischen Immunität festgestellt, dass die Frage, wie sich die Anwendung dieser Immunität auf die Rechte des Betroffenen auswirkt, im Hinblick auf die Erfordernisse der Wahrung des institutionellen Zwecks der Immunität zu beurteilen ist (EGMR, 3. Dezember 2009, Kart/Türkei, CE:ECHR:2009:1203JUD000891705, § 95).
  • EuGH, 18.03.2010 - C-419/08

    Trubowest Handel und Makarov / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Dumping -

    Auszug aus EuGH, 18.06.2020 - C-831/18
    In Anbetracht dieser Tatsachenfeststellungen, die im Stadium des Rechtsmittelverfahrens, außer bei einer - von der Kommission im vorliegenden Fall nicht behaupteten - Verfälschung von Tatsachen und Beweismitteln, nicht in Frage gestellt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. März 2010, Trubowest Handel und Makarov/Rat und Kommission, C-419/08 P, EU:C:2010:147, Rn. 30 und 31 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), konnte das Gericht in Rn. 74 des angefochtenen Urteils rechtsfehlerfrei entscheiden, dass das Unterbleiben der Anhörung von RQ vor dem Erlass des streitigen Beschlusses über das hinausging, was zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich war, und somit den in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a der Charta verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör verletzte.
  • EuGH, 29.11.2012 - C-416/11

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • EuGH, 01.10.2009 - C-141/08

    Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat - Rechtsmittel -

  • EuGH, 29.04.2004 - C-496/99

    Kommission / CAS Succhi di Frutta

  • EuGH, 10.09.2013 - C-383/13

    Die Nichtbeachtung der Verteidigungsrechte beim Erlass einer Entscheidung über

  • EuGH, 14.02.1989 - 346/87

    Bossi / Kommission

  • EuGH, 21.01.1987 - 204/85

    Stroghili / Rechnungshof

  • EuGH, 14.09.2006 - C-417/05

    Kommission / Fernández Gómez - Rechtsmittel - Bedienstete auf Zeit - Artikel 2

  • EuG, 17.01.2013 - T-346/11

    Die beiden Beschlüsse des Europäischen Parlaments, die Immunität von Herrn

  • EuGH, 20.09.2016 - C-105/15

    Mallis und Malli / Kommission und EZB - Rechtsmittel - Stabilitätshilfeprogramm

  • EuG, 12.07.2023 - T-8/21

    Das Gericht bestätigt die Beschlüsse der Kommission, mit denen der Clearstream

    Die Wahrung des Rechts, gehört zu werden, ist ein tragender, nunmehr in Art. 41 der Charta, der das Recht auf eine gute Verwaltung gewährleistet, verankerter Grundsatz des Unionsrechts (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 64 und 65).

    Das genannte Recht garantiert jeder Person die Möglichkeit, im Verwaltungsverfahren sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vorzutragen, bevor ihr gegenüber eine Entscheidung erlassen wird, die für ihre Interessen nachteilig sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 67).

    Er verlangt außerdem, dass eine solche Einschränkung unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich ist und tatsächlich den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen entspricht (Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 71).

    Selbst wenn man unterstellt, dass die Kommission die Klägerin im vorliegenden Fall hätte anhören müssen, würde nach ständiger Rechtsprechung eine Verletzung des Rechts, gehört zu werden, nur dann zur Nichtigerklärung der am Ende des fraglichen Verwaltungsverfahrens erlassenen Entscheidung führen, wenn das Verfahren ohne diese Regelwidrigkeit zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 105 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit darf von einem Kläger, der eine Verletzung seiner Verteidigungsrechte rügt, nicht der Nachweis verlangt werden, dass die Entscheidung des betreffenden Unionsorgans inhaltlich anders ausgefallen wäre, sondern lediglich, dass dies nicht völlig ausgeschlossen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 106).

    Diese Frage ist außerdem anhand der speziellen tatsächlichen und rechtlichen Umstände des konkreten Falles zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 107).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-3/20

    LR Ģenerālprokuratura - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 343 AEUV -

    20 Beschluss vom 13. Juli 1990, Zwartveld u. a. (C-2/88-IMM, EU:C:1990:315, Rn. 19), sowie Urteile vom 19. Dezember 2019, Junqueras Vies (C-502/19, EU:C:2019:1115, Rn. 82), vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ (C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 47), und vom 17. Dezember 2020, Kommission/Slowenien (Archive der EZB) (C-316/19, EU:C:2020:1030, Rn. 73 und 100).

    21 Beschluss vom 13. Juli 1990, Zwartveld u. a. (C-2/88-IMM, EU:C:1990:315, Rn. 20), und Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ (C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 47).

    29 Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ (C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 45).

    36 Vgl. Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ (C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 44 bis 54).

    57 Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/RQ (C-831/18 P, EU:C:2019:1143, Nr. 54).

  • EuG, 14.09.2022 - T-604/18

    Das Gericht bestätigt weitgehend den Beschluss der Kommission, wonach Google den

    Ob die Kommission die Verteidigungsrechte beachtet hat, ist anhand der tatsächlichen und rechtlichen Umstände des konkreten Falles zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 107).
  • EuG, 05.07.2023 - T-272/21

    Puigdemont i Casamajó u.a./ Parlament

    Der Umstand, dass eine Entscheidung über die Aufhebung der Immunität die Rechtsstellung des fraglichen Abgeordneten allein durch die Aufhebung des Schutzes ändert, der ihm durch das Protokoll Nr. 7 gewährt wird, und zwar dadurch, dass sie seinen Status als dem allgemeinen Recht der Mitgliedstaaten unterworfene Person wiederherstellt und ihn, ohne dass eine Durchführungsvorschrift erforderlich wäre, Maßnahmen, insbesondere solchen des Freiheitsentzugs und der Strafverfolgung, aussetzt, die das allgemeine Recht vorsieht (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 45), ist insoweit irrelevant.

    Dieses Recht, das zu den Verteidigungsrechten gehört, ist ein tragender Grundsatz des Unionsrechts (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 64 und 65 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Frage ist außerdem anhand der speziellen tatsächlichen und rechtlichen Umstände des konkreten Falls zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 105 bis 107 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 11.05.2022 - T-913/16

    Das Gericht bestätigt den Beschluss, mit dem die EZB den Erwerb einer

    In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Unmöglichkeit oder die Schwierigkeit, eine Stellungnahme abzugeben, keine Auswirkung auf die Gültigkeit des angefochtenen Beschlusses hat, wenn das Verfahren ohne die geltend gemachte Regelwidrigkeit nicht zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 105 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem hat der Gerichtshof klargestellt, dass von einem Kläger, der eine Verletzung seiner Verteidigungsrechte rügt, nicht der Nachweis verlangt werden darf, dass die angefochtene Entscheidung des betreffenden Unionsorgans inhaltlich anders ausgefallen wäre, sondern lediglich, dass dies nicht völlig ausgeschlossen ist (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 106).

    Sie haben lediglich abstrakt geltend gemacht, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden sei (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 112).

  • EuG, 27.07.2022 - T-125/22

    Auswärtige Beziehungen

    Das in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a der Charta vorgesehene Recht, in jedem Verfahren gehört zu werden, ist integraler Bestandteil der Wahrung der Verteidigungsrechte und garantiert jeder Person, dass sie die Möglichkeit hat, in einem Verwaltungsverfahren in sachdienlicher und wirksamer Weise ihren Standpunkt vorzutragen, bevor ihr gegenüber eine für ihre Interessen nachteilige Entscheidung ergeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2014, Boudjlida, C-249/13, EU:C:2014:2431, Rn. 34 und 36, und vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 65 und 67 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.06.2022 - T-235/18

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für LTEChipsätze: Das

    Dies ist anhand der speziellen tatsächlichen und rechtlichen Umstände des konkreten Falles zu beurteilen (Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 107).
  • EuGH, 30.11.2023 - C-173/22

    MG/ EIB

    Folglich muss das Recht auf Anhörung in allen Verfahren gewahrt werden, die zu einer beschwerenden Maßnahme führen können, auch wenn die anwendbare Regelung ein solches Verfahrensrecht nicht ausdrücklich vorsieht (Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So garantiert das Recht, gehört zu werden, jeder Person die Möglichkeit, im Verwaltungsverfahren sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vorzutragen, bevor ihr gegenüber eine für ihre Rechte und berechtigten Interessen möglicherweise nachteilige Entscheidung erlassen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 67, und vom 21. Oktober 2021, Parlament/UZ, C-894/19 P, EU:C:2021:863, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass eine Verletzung der Verteidigungsrechte, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nur dann zur Nichtigerklärung bzw. Aufhebung der Entscheidung führt, die am Ende des fraglichen Verwaltungsverfahrens erlassen wird, wenn das Verfahren ohne diese Regelwidrigkeit zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 105 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.11.2021 - C-3/20

    Stellt eine Strafverfolgungsbehörde fest, dass Handlungen eines Präsidenten einer

    Außerdem haben die der Union durch dieses Protokoll eingeräumten Vorrechte und Befreiungen insofern funktionalen Charakter, als durch sie eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und der Unabhängigkeit der Union verhindert werden soll, was insbesondere impliziert, dass die den Beamten und sonstigen Bediensteten der Union gewährten Vorrechte, Befreiungen und Erleichterungen ausschließlich im Interesse der Union gewährt werden (Beschluss vom 13. Juli 1990, Zwartveld u. a., C-2/88-IMM, EU:C:1990:315, Rn. 19 und 20, sowie Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ (C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 47).

    Schließlich kann der beschuldigte Beamte oder sonstige Bedienstete der Union beim Gerichtshof gegen die Entscheidung des Unionsorgans, dem er angehört, seine Befreiung von der Gerichtsbarkeit aufzuheben, gemäß Art. 90 Abs. 2 und Art. 91 des Beamtenstatuts Klage erheben, da diese Entscheidung eine ihn beschwerende Maßnahme darstellt (Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 48).

  • EuG, 22.11.2023 - T-302/20

    Abwicklung von Banco Popular: Den betroffenen Anteilseignern und Gläubigern stand

    Folglich muss das Recht auf Anhörung in allen Verfahren gewahrt werden, die zu einer beschwerenden Maßnahme führen können, auch wenn die anwendbare Regelung ein solches Verfahrensrecht nicht ausdrücklich vorsieht (vgl. Urteile vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 1. Juni 2022, Algebris [UK] und Anchorage Capital Group/Kommission, T-570/17, EU:T:2022:314, Rn. 326 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem führt nach ständiger Rechtsprechung eine Verletzung der Verteidigungsrechte, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nur dann zur Nichtigerklärung bzw. Aufhebung der Entscheidung, die am Ende des fraglichen Verwaltungsverfahrens erlassen wird, wenn das Verfahren ohne diese Regelwidrigkeit zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. Urteile vom 18. Juni 2020, Kommission/RQ, C-831/18 P, EU:C:2020:481, Rn. 105 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 16. Juni 2021, CE/Ausschuss der Regionen, T-355/19, EU:T:2021:369, Rn. 101 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2023 - C-587/21

    DD/ FRA

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-640/20

    PV/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Mobbing - Ärztliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-551/19

    ABLV Bank/ EZB - Rechtsmittel - Bankenunion - Einheitlicher

  • EuG, 28.02.2024 - T-318/22

    Passalacqua/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-337/19

    Tax rulings: Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott hat die Kommission die

  • EuGH, 22.06.2023 - C-513/21

    DI/ EZB - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Personal der Europäischen

  • EuG, 01.06.2022 - T-523/17

    Eleveté Invest Group u.a./ Kommission und CRU

  • EuGH, 11.04.2024 - C-528/23

    EUIPO/ KD

  • EuGH, 09.11.2023 - C-527/21

    XC/ Kommission

  • EuG, 01.06.2022 - T-628/17

    Aeris Invest/ Kommission und CRU

  • EuG, 01.06.2022 - T-481/17

    Wirtschaftspolitik

  • EuG, 15.11.2023 - T-732/19

    PNB Banka u.a./ CRU

  • EuGH, 17.12.2020 - C-316/19

    Die Republik Slowenien hat mit der einseitigen Beschlagnahme von Dokumenten, die

  • EuG, 01.06.2022 - T-510/17

    Del Valle Ruiz u.a./ Kommission und CRU

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-894/19

    Parlament/ UZ

  • EuGH, 15.12.2022 - C-366/21

    Picard / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete -

  • EuG, 06.07.2022 - T-280/18

    ABLV Bank/ CRU

  • EuG, 01.06.2022 - T-570/17

    Algebris (UK) und Anchorage Capital Group/ Kommission - Wirtschafts- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-746/21

    Altice Group Lux/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kontrolle von

  • EuG, 14.04.2021 - T-29/17

    RQ / Kommission

  • EuG, 14.07.2021 - T-65/19

    AI/ ECDC - Öffentlicher Dienst - Personal des ECDC - Mobbing - Art. 12a des

  • EuG, 20.12.2023 - T-369/22

    Heßler/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Zugunsten der

  • EuG, 20.09.2023 - T-248/22

    Mordashov/ Rat

  • EuGH, 14.10.2021 - C-583/19

    Bernaldo de Quirós/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst -

  • EuGH, 07.09.2023 - C-803/21

    Versobank/ EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-291/22

    D & A Pharma/ Kommission und EMA

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