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   EuGH, 18.07.2007 - C-310/06   

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https://dejure.org/2007,7632
EuGH, 18.07.2007 - C-310/06 (https://dejure.org/2007,7632)
EuGH, Entscheidung vom 18.07.2007 - C-310/06 (https://dejure.org/2007,7632)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - C-310/06 (https://dejure.org/2007,7632)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Einreihung - Teile von Hühnern, entbeint, gefroren und gesalzen - Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 1223/2002

  • Europäischer Gerichtshof

    FTS International

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Einreihung - Teile von Hühnern, entbeint, gefroren und gesalzen - Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 1223/2002

  • EU-Kommission PDF

    FTS International

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Einreihung - Teile von Hühnern, entbeint, gefroren und gesalzen - Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 1223/2002

  • EU-Kommission

    FTS International

    Freier Warenverkehr , Zollunion , Gemeinsamer Zolltarif

  • Wolters Kluwer

    Verordnung Nr. 1223/2002/EG der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (VO Nr. 1223/2002) als wirksame Regelung; Bestehen eines Ermessens des Rates der Kommission bei der näheren Angabe des Inhalts einer ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 1223/2002

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung (EG) Nr. 1223/2002
    Gemeinsamer Zolltarif: Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Einreihung - Teile von Hühnern, entbeint, gefroren und gesalzen - Gültigkeit der Verordnung [EG] Nr. 1223/2002

  • datenbank.nwb.de

    Kombinierte Nomenklatur und Einreihung bei entbeinten, gefrorenen und gesalzenen Hühnerteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    FTS International

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Einreihung - Teile von Hühnern, entbeint, gefroren und gesalzen - Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 1223/2002

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof Amsterdam (Niederladne) eingereicht am 14. Juli 2006 - F. T. S. International B. V. / Belastingdienst/Douane West

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 2002/1223, KN
    Tarifierung; Zoll; Zolltarif

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof Amsterdam (Niederlande) - Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 1223/202 der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 179, S. 8) - Teile von Hühnern, entbeint, gefroren ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 23.11.1999 - C-149/96

    Portugal / Rat

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-310/06
    Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 23. November 1999, Portugal/Rat (C-149/96, Slg. 1999, I-8395), und vom 1. März 2005, Van Parys (C-377/02, Slg. 2005, I-1465).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-267/94

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-310/06
    Die Kommission hat jedoch nicht aufgrund ihrer Befugnis zum Erlass von Maßnahmen gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. a, b, d und e der Verordnung Nr. 2658/87 das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des durch das Übereinkommen eingeführten HS geschaffen worden sind, denn die Gemeinschaft hat sich gemäß Art. 3 dieses Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (Urteile vom 14. Dezember 1995, Frankreich/Kommission, C-267/94, Slg. 1995, I-4845, Randnrn.
  • EuGH, 08.02.1990 - 233/88

    Van de Kolk / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-310/06
    Zur Relevanz der Urteile Dinter und Gausepohl-Fleisch ist zu bemerken, dass diese Entscheidungen unter anderen Umständen als denen des Ausgangsfalls ergangen sind, da damals noch keine der Zusätzlichen Anmerkung 7 zu Teil II Abschnitt I Kapitel 2 der KN entsprechende Bestimmung erlassen worden war, um die Tragweite des Begriffs "gesalzen" im Sinne der Position 0210 klarzustellen (vgl. entsprechend Urteil vom 8. Februar 1990, van de Kolk, C-233/88, Slg. 1990, I-265, Randnrn.
  • EuGH, 01.03.2005 - C-377/02

    EIN EINZELNER KANN VOR EINEM NATIONALEN GERICHT NICHT DIE UNVEREINBARKEIT EINER

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-310/06
    Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 23. November 1999, Portugal/Rat (C-149/96, Slg. 1999, I-8395), und vom 1. März 2005, Van Parys (C-377/02, Slg. 2005, I-1465).
  • EuGH, 17.03.1983 - 175/82

    Dinter

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-310/06
    Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 17. März 1983, Dinter (175/82, Slg. 1983, 969), und vom 27. Mai 1993, Gausepohl-Fleisch (C-33/92, Slg. 1993, I-3047).
  • EuGH, 27.04.2006 - C-15/05

    Kawasaki Motors Europe - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-310/06
    19 und 20, sowie vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, Slg. 2006, I-3657, Randnr. 35).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-310/06
    Nach ständiger Rechtsprechung ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile vom 16. September 2004, DFDS, C-396/02, Slg. 2004, I-8439, Randnr. 27, und vom 15. September 2005, 1ntermodal Transports, C-495/03, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 47).
  • EuGH, 27.05.1993 - C-33/92

    Gausepohl-Fleisch / Oberfinanzdirektion Hamburg

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-310/06
    Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 17. März 1983, Dinter (175/82, Slg. 1983, 969), und vom 27. Mai 1993, Gausepohl-Fleisch (C-33/92, Slg. 1993, I-3047).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-396/02

    DFDS

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-310/06
    Nach ständiger Rechtsprechung ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile vom 16. September 2004, DFDS, C-396/02, Slg. 2004, I-8439, Randnr. 27, und vom 15. September 2005, 1ntermodal Transports, C-495/03, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 47).
  • FG Hamburg, 22.02.2018 - 4 K 163/16

    Zolltarif: Zur Einreihung von gefrorenen und leicht gesalzen Fischfilets -

    In der Entscheidung C-310/06 habe der EuGH festgestellt, dass es zum maßgeblichen Zeitpunkt keine Regelung in der KN gegeben habe, die die Einreihung von der Methode der Haltbarmachung abhängig mache.

    Allerdings sind die Filets auch gesalzen, und weder der Wortlaut noch die Struktur dieser Unterposition sehen ihre Anwendung auf gesalzene Fischfilets vor oder schließen sie aus (so ausdrücklich EuGH, Urt. vom 18.07.2007, FTS International, C-310/06, Rn. 29, zu gefrorenem und gesalzenem Geflügelfleisch im Hinblick auf die Position 0207 KN, die "Fleisch [...] frisch, gekühlt oder gefroren" erfasst).

    Diese Rechtsprechung ist auf Anmerkungen zur KN anwendbar, da beide der Auslegung der allein maßgeblichen Positionswortlaute dienen und auf dieselbe Rechtsgrundlage - Art. 9 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - gestützt werden (EuGH, Urteil vom 18.07.2007, FTS International, C-310/06, Rn. 11, 23 wendet die im Einfuhrzeitpunkt geltende Fassung der im dortigen Rechtsbehelfsverfahren mehrfach geänderten Zusätzlichen Anmerkung 7 zu Kapitel 2 KN an).

    Anders als der Beklagte meint, steht das Urteil des EuGH vom 18.07.2007 in der Rs. C-310/06, FTS International, in dem es um die Abgrenzung zwischen frischem und gesalzenem Geflügelfleisch ging, der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.

  • EuGH, 27.11.2008 - C-403/07

    Metherma - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. Urteile vom 1. Juli 1982, Wünsche, 145/81, Slg. 1982, 2493, Randnr. 12, vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, Slg. 2006, I-3657, Randnr. 38, und vom 18. Juli 2007, FTS International, C-310/06, Slg. 2007, I-6749, Randnr. 27).
  • EuGH, 06.12.2007 - C-486/06

    Van Landeghem - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Zunächst ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der Kombinierten Nomenklatur und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. Urteile vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, Slg. 2006, I-3657, Randnr. 38, sowie vom 18. Juli 2007, FTS International, C-310/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 27).
  • FG Düsseldorf, 12.02.2008 - 4 K 1561/05

    Nacherhebung von Zoll für eingeführte nur durch den Entzug von Wasser

    Die Kommission hat jedoch aufgrund dieser Befugnis zum Erlass bestimmter Maßnahmen nicht das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des durch das Übereinkommen eingeführten HS geschaffen worden sind, denn die Gemeinschaft hat sich gemäß Art. 3 dieses Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (EuGH Urteil v. 18.07.2006 C-310/06, Rz. 21 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 02.02.2015 - 4 V 3843/14

    Festsetzung von Einfuhrabgaben für aus den USA importierte Bekleidung zum Schutz

    Die Kommission hat jedoch aufgrund ihrer Befugnis zum Erlass von Einreihungsverordnungen wie der DVO 298/2012 gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23.07.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256, S. 1) nicht das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des durch das Übereinkommen eingeführten HS geschaffen worden sind, denn die Union hat sich gemäß Art. 3 dieses Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (EuGH-Urteil v. 18.07.2007 C-310/06 Rz. 21 m.w.N.).
  • FG Bremen, 11.04.2018 - 1 K 28/18

    Zolltarifliche Einreihung von Set-Top-Boxen

    Bei einer derartigen Maßnahme hat die Kommission nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ein weites Ermessen bei der näheren Angabe des Inhalts der Tarifpositionen, die für die Einreihung einer bestimmten Ware in Frage kommen; sie hat jedoch aufgrund dieser Befugnis zum Erlass bestimmter Maßnahmen nicht das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des durch das Übereinkommen eingeführten Harmonisierten Systems (HS) geschaffen worden sind, denn die Gemeinschaft hat sich gemäß Art. 3 dieses Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (EuGH-Urteil vom 18. Juli 2006 C-310/06, juris m.w.N.).
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