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   EuGH, 18.07.2007 - C-326/05 P   

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https://dejure.org/2007,3412
EuGH, 18.07.2007 - C-326/05 P (https://dejure.org/2007,3412)
EuGH, Entscheidung vom 18.07.2007 - C-326/05 P (https://dejure.org/2007,3412)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - C-326/05 P (https://dejure.org/2007,3412)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Nichtaufnahme von Metalaxyl in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG - Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff - Verfälschung von Beweismitteln - Offensichtlicher Ermessensfehler

  • Europäischer Gerichtshof

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

    Rechtsmittel - Nichtaufnahme von Metalaxyl in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG - Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff - Verfälschung von Beweismitteln - Offensichtlicher Ermessensfehler

  • EU-Kommission PDF

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

    Rechtsmittel - Nichtaufnahme von Metalaxyl in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG - Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff - Verfälschung von Beweismitteln - Offensichtlicher Ermessensfehler

  • EU-Kommission

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

    Landwirtschaft , PHYTOSANITAERE VORSCHRIFTEN

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung eines Pflanzenschutzmittels als europarechtswidrige Kommissionsentscheidung; Geltendmachung eines sich aus den Akten ergebenden Feststellungsfehlers oder einer Verfälschung vorgelegter Beweise durch das Gericht als Voraussetzung für eine ...

  • Judicialis

    Richtlinie 91/414/EWG Anhang I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 91/414/EWG Anhang I
    Umwelt und Verbraucher: Rechtsmittel - Nichtaufnahme von Metalaxyl in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG - Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff - Verfälschung von Beweismitteln - Offensichtlicher Ermessensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

    Rechtsmittel - Nichtaufnahme von Metalaxyl in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG - Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff - Verfälschung von Beweismitteln - Offensichtlicher Ermessensfehler

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Industrias Químicas del Vallés, S.A., gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 28. Juni 2005 in der Rechtssache T-158/03, Industrias Químicas del Vallés, S.A., gegen Kommission der Europäischen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 28.06.2005 - T-158/03

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission - Richtlinie 91/414/EWG -

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-326/05
    Die Industrias Químicas del Vallés SA (im Folgenden: IQV) beantragt mit ihrem Rechtsmittel die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 28. Juni 2005, 1ndustrias Químicas del Vallés/Kommission (T-158/03, Slg. 2005, II-2425, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/308/EG der Kommission vom 2. Mai 2003 über die Nichtaufnahme von Metalaxyl in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (ABl. L 113, S. 8, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    Mit Beschluss vom 5. August 2003, 1ndustrias Químicas del Vallés/Kommission (T-158/03 R, Slg. 2003, II-3041), wies der Präsident des Gerichts den Antrag der IQV auf einstweilige Anordnung zurück.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 28. Juni 2005, 1ndustrias Químicas del Vallés/Kommission (T-158/03), wird aufgehoben.

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-326/05
    Insbesondere dann, wenn sich eine Partei darauf beruft, das zuständige Organ habe einen offensichtlichen Ermessensfehler begangen, hat der Gemeinschaftsrichter zu kontrollieren, ob dieses Organ sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls untersucht hat, auf die die daraus gezogenen Schlussfolgerungen gestützt sind (vgl. u. a. Urteil vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 14).
  • EuGH, 22.10.1991 - C-16/90

    Nölle / Hauptzollamt Bremen-Freihafen

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-326/05
    Nach ständiger Rechtsprechung muss nämlich der Gemeinschaftsrichter im Rahmen dieser Kontrolle feststellen, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt von der Kommission zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung dieses Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteile vom 25. Januar 1979, Racke, 98/78, Slg. 1979, 69, Randnr. 5, und vom 22. Oktober 1991, Nölle, C-16/90, Slg. 1991, I-5163, Randnr. 12).
  • EuGH, 18.01.2007 - C-229/05

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE AUFNAHME DER PKK IN

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-326/05
    Hierzu ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit einem Rechtsmittel die Feststellung und die Würdigung von Tatsachen in der angefochtenen Entscheidung angegriffen werden können, soweit der Rechtsmittelführer geltend macht, dass das Gericht Feststellungen getroffen habe, deren Unrichtigkeit sich aus den Akten ergebe, oder die ihm vorgelegten Beweise verfälscht habe (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Oktober 2002, Aéroports de Paris/Kommission, C-82/01 P, Slg. 2002, I-9297, Randnr. 56, sowie vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 35).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-138/05

    Stichting Zuid-Hollandse Milieufederatie - Zulassung für das Inverkehrbringen von

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-326/05
    Es ist jedoch daran zu erinnern, dass die Richtlinie 91/414, wie aus ihren Erwägungsgründen 5, 6 und 9 hervorgeht, der Beseitigung der Hindernisse für den innergemeinschaftlichen Handel mit Pflanzenschutzmitteln unter Aufrechterhaltung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt sowie für die Gesundheit von Mensch und Tier dienen soll (vgl. auch Urteil vom 14. September 2006, Stichting Zuid-Hollandse Milieufederatie, C-138/05, Slg. 2006, I-8339, Randnr. 43).
  • EuGH, 24.10.2002 - C-82/01

    Aéroports de Paris / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-326/05
    Hierzu ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit einem Rechtsmittel die Feststellung und die Würdigung von Tatsachen in der angefochtenen Entscheidung angegriffen werden können, soweit der Rechtsmittelführer geltend macht, dass das Gericht Feststellungen getroffen habe, deren Unrichtigkeit sich aus den Akten ergebe, oder die ihm vorgelegten Beweise verfälscht habe (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Oktober 2002, Aéroports de Paris/Kommission, C-82/01 P, Slg. 2002, I-9297, Randnr. 56, sowie vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 35).
  • EuG, 05.08.2003 - T-158/03

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-326/05
    Mit Beschluss vom 5. August 2003, 1ndustrias Químicas del Vallés/Kommission (T-158/03 R, Slg. 2003, II-3041), wies der Präsident des Gerichts den Antrag der IQV auf einstweilige Anordnung zurück.
  • EuGH, 21.10.2003 - C-365/03

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-326/05
    Nachdem der Präsident des Gerichtshofs zu dem Schluss gelangt war, dass dem Präsidenten des Gerichts bei der Abwägung der betroffenen Interessen ein Rechtsfehler unterlaufen war und er die Voraussetzungen des fumus boni iuris und der Dringlichkeit für erfüllt hielt, hat er mit Beschluss vom 21. Oktober 2003, 1ndustrias Químicas del Vallés/Kommission (C-365/03 P[R], Slg. 2003, I-12389), den vorgenannten Beschluss vom 5. August 2003, 1ndustrias Químicas del Vallés/Kommission, aufgehoben und den Vollzug der streitigen Entscheidung ausgesetzt.
  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-326/05
    Nach ständiger Rechtsprechung muss nämlich der Gemeinschaftsrichter im Rahmen dieser Kontrolle feststellen, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt von der Kommission zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung dieses Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteile vom 25. Januar 1979, Racke, 98/78, Slg. 1979, 69, Randnr. 5, und vom 22. Oktober 1991, Nölle, C-16/90, Slg. 1991, I-5163, Randnr. 12).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-551/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-326/05
    Im Rahmen der Begründetheit dieses Rechtsmittelgrundes ist darauf hinzuweisen, dass eine Verfälschung von Beweisen gegeben ist, wenn ohne die Erhebung neuer Beweise die Würdigung der vorliegenden Beweismittel offensichtlich unzutreffend ist (Urteil PKK und KNK/Rat, Randnr. 37, in diesem Sinne vgl. ebenfalls Urteil vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2006 - C-229/05

    und Sicherheitspolitik - GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DER ANSICHT, DASS OSMAN

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2018 - C-325/16

    Industrias Químicas del Vallés

    8 Urteil vom 18. Juli 2007, 1ndustrias Químicas del Vallés/Kommission (C-326/05 P, EU:C:2007:443).

    10 Urteil vom 18. Juli 2007, 1ndustrias Químicas del Vallés/Kommission (C-326/05 P, EU:C:2007:443).

    11 Urteil vom 18. Juli 2007 (C-326/05 P, EU:C:2007:443).

    27 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2007, 1ndustrias Químicas del Vallés/Kommission (C-326/05 P, EU:C:2007:443, Rn. 74), und vom 14. September 2006, Stichting Zuid-Hollandse Milieufederatie (C-138/05, EU:C:2006:577, Rn. 43).

    33 Urteil vom 18. Juli 2007 (C-326/05 P, EU:C:2007:443).

    35 Urteil vom 18. Juli 2007, 1ndustrias Químicas del Vallés/Kommission (C-326/05 P, EU:C:2007:443).

    37 Urteil vom 18. Juli 2007, 1ndustrias Químicas del Vallés/Kommission (C-326/05 P, EU:C:2007:443, Rn. 79 bis 86).

  • EuG, 19.11.2009 - T-334/07

    Denka International / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Dichlorvos -

    Damit die Kommission das ihr gesetzte Ziel wirksam verfolgen kann und im Hinblick darauf, dass sie komplexe technische Beurteilungen vorzunehmen hat, ist ihr in diesem Rahmen ein weites Ermessen zuzuerkennen (Urteil des Gerichtshofs vom 18. Juli 2007, 1ndustrias Químicas del Vallés/Kommission, C-326/05 P, Slg. 2007, I-6557, im Folgenden: Urteil IQV, Randnr. 75, und Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 82).

    Die Lage der Klägerin sei also derjenigen der Klägerin in dem oben in Randnr. 93 angeführten Urteil IQV vergleichbar.

    Die Klägerin ist der Auffassung, eine solche Verpflichtung ergebe sich einerseits aus genauen Zusicherungen, die sie auf der Sitzung der EPCO vom 27. Juni bis 1. Juli 2005 und vom PPR-Gremium erhalten habe, eine Langzeitstudie sei nicht erforderlich, und andererseits aus dem oben in Randnr. 93 angeführten Urteil IQV.

    Zum anderen bietet das oben in Randnr. 93 angeführte Urteil IQV im vorliegenden Fall keine Unterstützung.

    Aus diesem Urteil lässt sich nämlich der Schluss ziehen, dass eine Fristverlängerung obligatorisch ist, wenn es nicht unmöglich ist, von den Verfahrensfristen der streitigen Regelung abzuweichen, und die Antragsteller durch höhere Gewalt daran gehindert wurden, die Verfahrensfristen einzuhalten, wie z. B. in dem Fall, dass das Unvermögen, die genannten Fristen einzuhalten, zumindest zum Teil auf das widersprüchliche Verhalten der zuständigen Behörden zurückzuführen ist (Urteil IQV, oben in Randnr. 93 angeführt, Randnrn.

    Aus dem oben in Randnr. 93 angeführten Urteil IQV ergebe sich, dass die Notwendigkeit, strenge Fristen einzuhalten, keinen Vorrang vor dem Erfordernis haben könne, eine erschöpfende und dem jeweiligen Stand der Erkenntnisse entsprechende Risikobewertung vorzunehmen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-611/22

    Illumina/ Kommission

    46 Voir, notamment, arrêts du 18 juillet 2007, 1ndustrias Químicas del Vallés/Commission (C-326/05 P, EU:C:2007:443, points 60 à 68), et du 30 mai 2017, Safa Nicu Sepahan/Conseil (C-45/15 P, EU:C:2017:402, point 76).
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