Rechtsprechung
EuGH, 18.07.2007 - C-382/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verträge über die Behandlung von Hausmüll - Einstufung - Öffentlicher Auftrag - Dienstleistungskonzession - Publizitätsmaßnahmen
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Italien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verträge über die Behandlung von Hausmüll - Einstufung - Öffentlicher Auftrag - Dienstleistungskonzession - Publizitätsmaßnahmen
- EU-Kommission
Kommission / Italien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verträge über die Behandlung von Hausmüll - Einstufung - Öffentlicher Auftrag - Dienstleistungskonzession - Publizitätsmaßnahmen
- EU-Kommission
Kommission / Italien
Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr
- Wolters Kluwer
Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen bei Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträgerecht hinsichtlich der Verwertung des nach Durchführung einer differenzierten Abfallsammlung verbleibenden Resthausmülls; Anwendung der Richtlinie 92/50/EWG über die ...
- oeffentliche-auftraege.de
Öffentlicher Auftrag: ob eine Dienstleistungskonzession vorliegt, ist nicht nach nationalem, sondern nach Gemeinschaftsrecht zu beurteilen
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Judicialis
Richtlinie 92/50/EWG Art. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 8; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 17
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unternehmensrecht: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verträge über die Behandlung von Hausmüll - Einstufung - Öffentlicher Auftrag - Dienstleistungskonzession - Publizitätsmaßnahmen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verträge über die Behandlung von Hausmüll unterliegen Vergabeverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Italien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verträge über die Behandlung von Hausmüll - Einstufung - Öffentlicher Auftrag - Dienstleistungskonzession - Publizitätsmaßnahmen
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Hausmüllentsorgungsdienstleistung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Italienische Republik, eingereicht am 20. Oktober 2005
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 11, 15 und 17 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) - Vergabe eines Auftrags und ...
Papierfundstellen
- BauR 2007, 1944
- VergabeR 2007, 604
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 13.10.2005 - C-458/03
EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT …
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-382/05
Nach ständiger Rechtsprechung sind öffentliche Dienstleistungskonzessionen vom Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50 ausgeschlossen (vgl. insbesondere Urteile vom 21. Juli 2005, Coname, C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnr. 9, und vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnr. 42).Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ergibt sich aus der Definition in Art. 1 Buchst. a der Richtlinie 92/50, dass ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Sinne dieser Richtlinie eine Gegenleistung umfasst, die vom öffentlichen Auftraggeber unmittelbar an den Dienstleistungserbringer gezahlt wird (Urteil Parking Brixen, Randnr. 39).
27 und 28, sowie Urteil Parking Brixen, Randnr. 40).
- EuGH, 18.01.2007 - C-220/05
EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES …
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-382/05
Da die italienische Regierung mehrfach betont hat, dass sich aus der innerstaatlichen Rechtsprechung ergebe, dass Verträge wie die streitigen als Dienstleistungskonzessionen einzustufen seien, ist eingangs daran zu erinnern, dass die Definition eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags in den Bereich des Gemeinschaftsrechts fällt, so dass die Qualifizierung der streitigen Verträge nach italienischem Recht für die Frage, ob diese Verträge in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, nicht entscheidungserheblich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Oktober 2005, Kommission/Frankreich, C-264/03, Slg. 2005, I-8831, Randnr. 36, und vom 18. Januar 2007, Auroux u. a., C-220/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 40).Was zunächst den Umstand angeht, dass es den Unternehmen neben dem Erhalt der vereinbarten Gebühr möglich ist, mit dem Verkauf der bei der Abfallbehandlung erzeugten Elektrizität Einkünfte zu erzielen, ist daran zu erinnern, dass Art. 1 Buchst. a der Richtlinie 92/50, in dem der Begriff des öffentlichen Auftrags definiert wird, von einem "entgeltlichen Vertrag" spricht und dass die Entgeltlichkeit eines Vertrags auf die Gegenleistung abstellt, die dem Dienstleistungserbringer für die Durchführung der vom öffentlichen Auftraggeber begehrten Dienstleistungen geboten wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Auroux u. a., Randnr. 45).
Selbst wenn der Ertrag aus dem Elektrizitätsverkauf ebenfalls als eine Gegenleistung für die vom bevollmächtigten Kommissar bezeichneten Dienstleistungen anzusehen sein sollte, insbesondere weil sich der Kommissar in den streitigen Verträgen dazu verpflichtet, diesen Verkauf an Dritte zu erleichtern, kann doch der Umstand allein, dass es dem Unternehmen damit möglich wäre, neben der Vergütung, die es vom bevollmächtigten Kommissar als Entgelt erhält, bei Dritten bestimmte Nebeneinkünfte als Entgelt für seine Dienstleistungen zu erzielen, nicht ausreichen, um den streitigen Verträgen ihre Einstufung als öffentlicher Auftrag zu nehmen (vgl. entsprechend Urteil Auroux u. a., Randnr. 45).
- EuGH, 10.11.2005 - C-29/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15 …
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-382/05
Daraus folgt, dass eine Gebühr der in den streitigen Verträgen vorgesehenen Art für einen entgeltlichen Vertrag im Sinne von Art. 1 Buchst. a und somit für einen öffentlichen Auftrag charakteristisch sein kann (vgl. für die Zahlung eines Fixbetrags pro Müllbehälter oder Tonne, den die Stadt an eine exklusiv mit der Sammlung und Behandlung von Müll betrauten Gesellschaft entrichtet, Urteil vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnrn.Hierzu ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass, wie aus Anhang IA der Richtlinie 92/50 hervorgeht, zu den "Dienstleistungen im Sinne von Artikel 8", auf die diese Richtlinie Anwendung finden kann, die Kategorie "Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen" gehört, hinsichtlich deren der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass sie u. a. die Sammlung und Behandlung von Müll umfasst (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Österreich, Randnr. 32).
- EuGH, 30.05.2002 - C-358/00
Buchhändler-Vereinigung
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-382/05
Zum anderen geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass eine Dienstleistungskonzession dann vorliegt, wenn die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass er das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Betriebsrisiko übernimmt (vgl. Urteil vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 58, und Beschluss vom 30. Mai 2002, Buchhändler-Vereinigung, C-358/00, Slg. 2002, I-4685, Randnrn. - EuGH, 21.07.2005 - C-231/03
DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE …
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-382/05
Nach ständiger Rechtsprechung sind öffentliche Dienstleistungskonzessionen vom Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50 ausgeschlossen (vgl. insbesondere Urteile vom 21. Juli 2005, Coname, C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnr. 9, und vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnr. 42). - EuGH, 20.10.2005 - C-264/03
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-382/05
Da die italienische Regierung mehrfach betont hat, dass sich aus der innerstaatlichen Rechtsprechung ergebe, dass Verträge wie die streitigen als Dienstleistungskonzessionen einzustufen seien, ist eingangs daran zu erinnern, dass die Definition eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags in den Bereich des Gemeinschaftsrechts fällt, so dass die Qualifizierung der streitigen Verträge nach italienischem Recht für die Frage, ob diese Verträge in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, nicht entscheidungserheblich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Oktober 2005, Kommission/Frankreich, C-264/03, Slg. 2005, I-8831, Randnr. 36, und vom 18. Januar 2007, Auroux u. a., C-220/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 40). - EuGH, 07.12.2000 - C-324/98
Telaustria und Telefonadress
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-382/05
Zum anderen geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass eine Dienstleistungskonzession dann vorliegt, wenn die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass er das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Betriebsrisiko übernimmt (vgl. Urteil vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 58, und Beschluss vom 30. Mai 2002, Buchhändler-Vereinigung, C-358/00, Slg. 2002, I-4685, Randnrn.
- EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge …
Dieses Unterscheidungsmerkmal findet in der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Bestätigung, der zufolge eine Dienstleistungskonzession dann vorliegt, wenn die vereinbarte Art der Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass er das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Betriebsrisiko übernimmt (Urteil vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr
d) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist für die Dienstleistungskonzession charakteristisch, dass der Konzessionär bei der Verwertung der ihm übertragenen Leistung in der Weise den Risiken des Marktes ausgesetzt ist, dass er das damit einhergehende Betriebsrisiko ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt (EuGH, VergabeR 2007, 604 Rn. 34 mwN;… VergabeR 2010, 48 Rn. 77 - WAZV Gotha). - EuGH, 10.09.2009 - C-206/08
Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich …
27 und 28, sowie Urteile vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 34, und vom 13. November 2008, Kommission/Italien, C-437/07, Randnr. 29).Besteht die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung, so bringt diese Art der Bezahlung es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit sich, dass der Dienstleistungserbringer das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistungen übernimmt (vgl. in diesem Sinne Urteile Parking Brixen, Randnr. 40, vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 34, und vom 13. November 2008, Kommission/Italien, C-437/07, Randnr. 29).
Fehlt es vollkommen an der Übertragung des mit der Erbringung der Dienstleistung verbundenen Risikos auf den Dienstleistungserbringer, handelt es sich bei dem betreffenden Vorgang um einen Dienstleistungsauftrag (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 2005, Contse u. a., C-234/03, Slg. 2005, I-9315, Randnr. 22, und vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, Randnrn.
35 bis 37, sowie entsprechend in Bezug auf eine Baukonzession Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Italien, Randnrn.
- EuGH, 10.03.2011 - C-274/09
Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge - …
Insoweit ist sogleich darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob ein Vorgang als Dienstleistungskonzession oder als öffentlicher Dienstleistungsauftrag einzustufen ist, ausschließlich anhand des Unionsrechts zu beurteilen ist (vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 31, und vom 15. Oktober 2009, Acoset, C-196/08, Slg. 2009, I-9913, Randnr. 38).Der Dienstleistungsauftrag umfasst eine Gegenleistung, die, wenn sie auch nicht die einzige Gegenleistung darstellt, vom öffentlichen Auftraggeber unmittelbar an den Dienstleistungserbringer gezahlt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnr. 39, und Kommission/Italien, Randnrn.
- OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07
Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge
Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs handelt es sich bereits nicht um eine "Konzession" (zuletzt Urteil vom 18.07.2007 - C-382/05 Rdnrn. 34 ff.). - OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08
Vorlagebeschluss EuGH
Die Frage, ob ein Vertrag im Einzelfall als nach §§ 97ff. GWB ausschreibungspflichtiger Dienstleistungsauftrag oder als Dienstleistungskonzession zu qualifizieren ist, ist nicht nach dem Recht der einzelnen Vertragsstaaten, sondern ausschließlich nach Gemeinschaftsrecht zu beurteilen (EuGH Urt. vom 18.7.2007, Rs. C-382/05 [richtig: C-382/05 - d. Red.] "Kommission/Italien" = VergabeR 2007, 604, 607 Rn. 30, 31).Denn im Urteil vom 18.7.2007 (Rs. C-382/05 [richtig: C-382/05 - d. Red.] "Kommission/Italien" = VergabeR 2007, 604, 608 Rn. 44) hat er ausgeführt, dass es für die Einstufung eines Vertrags als öffentlicher Auftrag oder als Dienstleistungskonzession nicht maßgebend sei, ob die von dem Unternehmen angebotenen Leistungen ihm ein bedeutendes Maß an Selbstständigkeit bei ihrer Erbringung abverlangen.
Auf dieses Verständnis deutet auch das Urteil des EuGH vom 18.7.2007 (Rs. C-382/05 [richtig: C-382/05 - d. Red.] "Kommission/Italien" = VergabeR 2007, 604, 607) hin, in der ein entgeltlicher Dienstleistungsauftrag nicht allein aufgrund der unmittelbaren Zahlung des öffentlichen Auftragsgebers angenommen wurde.
In der soweit ersichtlich letzten Entscheidung vom 18.07.2007 Rs. 382/05 [richtig: C-382/05 - d. Red.] Kommission/Italien, die die Restabfallentsorgung und damit eine klassische öffentliche Pflichtaufgabe betrifft, stellt der EuGH für die Dienstleistungskonzession darauf ab, dass der Konzessionär "das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Betriebsrisiko übernimmt".
- OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08
Rettungsdienst
Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (zuletzt etwa Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-283/05, VergR 2007, 604 Tz. 34 ff. m.w.N.) ist das nämlich nur der Fall, wenn die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass er das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Bonitätsrisiko übernimmt. - OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09
Vorlagefrage an den EuGH: Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und …
Diese Ausführungen wurden in der Entscheidung des EuGH vom 18.7.2007 - C-382/05 zur Müllentsorgung wiederholt.Dies kann aber wohl grundsätzlich der Annahme eines Dienstleistungsauftrages nicht entgegenstehen (vgl. hierzu EuGH vom 18.7.2007 - C-382/05; OLG München vom 21.5.2008 - Verg 5/08).
98 2. In verschiedenen anderen Entscheidungen hat der EuGH ausgesprochen, dass die Art der Bezahlung durch Dritte es mit sich bringe, dass der Auftragnehmer das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistungen übernehme, was kennzeichnend für eine öffentliche Dienstleistungskonzession sei (EuGH vom 13.10.2005 - C-458/03 und vom 18.7.2007 - C-382/05).
- OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07
Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine …
Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs handelt es sich bereits nicht um eine "Konzession" (zuletzt Urteil vom 18.07.2007 - C-382/05 Rdnrn. 34 ff.). - EuGH, 15.10.2009 - C-196/08
Acoset - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe …
Ob ein Vorgang als "Dienstleistungskonzession" oder als "öffentlicher Dienstleistungsauftrag" einzustufen ist, ist ausschließlich anhand des Gemeinschaftsrechts zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 31). - OLG München, 21.05.2008 - Verg 5/08
Öffentliche Auftragsvergabe: Abgrenzung zwischen einem Dienstleistungsauftrag und …
- OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - Verg 34/15
Zulässigkeit der Vergabe von Busverkehrsdienstleistungen ohne Ausschreibung
- OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08
Dienstleistungskonzession; Vergaberecht
- VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09
Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?
- OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 48/07
Sind Allgemeine Ortskrankenkassen öffentliche Auftraggeber?
- EuGH, 18.12.2007 - C-220/06
Asociación Profesional de Empresas de Reparto y Manipulado de Correspondencia - …
- OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 44/07
Geltung des Allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge
- VK Münster, 18.03.2010 - VK 1/10
Milliardenauftrag von DB Regio unwirksam!
- VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10
Sozialrecht contra Vergabrecht
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-274/09
Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Rettungsdienstleistungen - …
- OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - Verg 7/08
Zuständigkeit des Vergabesenats
- OLG Karlsruhe, 15.10.2008 - 15 Verg 9/08
Vergabeverfahren: Änderung der Identität des Bieters von einer Bietergemeinschaft …
- OLG Dresden, 08.10.2009 - WVerg 5/09
Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Ausschreibung der Aufträge für die …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-145/08
Club Hotel Loutraki u.a. - Öffentliche Aufträge - Auftrag, der eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2008 - C-324/07
Coditel Brabant - Art. 12 EG, 43 EG und 49 EG - Transparenzerfordernisse - …
- OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Verg W 7/09
Vergaberecht: Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und …
- EuGH, 10.11.2022 - C-486/21
SHARENGO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches System des Mietens und …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2011 - C-348/10
Norma-A und Dekom - Unterscheidung zwischen "öffentlichem Dienstleistungsauftrag" …
- OLG Karlsruhe, 09.10.2012 - 15 Verg 12/11
Linienbündel Lampertheim - Vergabenachprüfungsverfahren: Verletzung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-148/08
Antragsbefugnis eines Mietglieds einer Bietergemeinschaft
- VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08
Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht
- OLG Brandenburg, 30.05.2008 - Verg W 5/08
Vergabenachprüfungsverfahren : Abgrenzung zwischen einem dem Kartellvergaberecht …
- OLG Düsseldorf, 03.04.2008 - Verg 54/07
Rechtsnatur eines Dienstleistungsauftrags im Rahmen der Altpapierentsorgung; …
- OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08
Übertragung von Rettungsdienstaufgaben: Ausschreibungspflichtig?
- VK Südbayern, 03.04.2009 - Z3-3-3194-1-49-12/08
Vergabe von Rettungsdienstleistungen
- OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 47/07
Arzneimittel-Rabattverträge: VK/OLG oder SG/LSG zuständig?
- OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07
Dienstleistung oder Dienstleistungskonzession?
- OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 50/07
Sind AOKs öffentliche Auftraggeber?
- OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 49/07
Sind Ortskrankenkassen öffentliche Auftraggeber?
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2009 - C-196/08
Acoset - Öffentlich-private Partnerschaften - Direkte Vergabe der Verwaltung der …
- OLG Düsseldorf, 30.01.2008 - Verg 29/07
Berechnung des Schwellenwerts bei zusammengesetzten Verträgen
- VK Rheinland-Pfalz, 17.11.2014 - VK 1-28/14
Personenverkehrsdienste können als Dienstleistungsauftrag oder -konzession …
- OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 45/07
Arzneimittel-Rabattverträge: VK/OLG oder SG/LSG zuständig?
- VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08
Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer
- VK Sachsen, 23.02.2009 - 1/SVK/003-09
Zertifikat muss gültig sein!
- VK Hessen, 29.06.2015 - 69d-VK-22/15
Direktvergabe ist ausreichend zu begründen
- VK Sachsen, 09.07.2010 - 1/SVK/021-10
Freihändige Vergabe
- VK Bund, 17.06.2009 - VK 1-95/09
Nutzung und den Betrieb von Gewerbeflächen
- VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08
Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht
- VK Thüringen, 24.01.2008 - 360-4003.20-4253/2007-034-GTH
- VK Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - VK 1-14/15
Vergabeverfahren beginnt mit Absendung der Bekanntmachung!
- VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08
Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht
- VK Südbayern, 24.09.2007 - Z3-3-3194-1-29-06/07
Dienstleistungskonzession: Auftraggeber zahlt keine Vergütung!