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   EuGH, 18.07.2013 - C-201/11 P, C-204/11 P, C-205/11 P   

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https://dejure.org/2013,16740
EuGH, 18.07.2013 - C-201/11 P, C-204/11 P, C-205/11 P (https://dejure.org/2013,16740)
EuGH, Entscheidung vom 18.07.2013 - C-201/11 P, C-204/11 P, C-205/11 P (https://dejure.org/2013,16740)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - C-201/11 P, C-204/11 P, C-205/11 P (https://dejure.org/2013,16740)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Fernsehen - Richtlinie 89/552/EWG - Art. 3a - Maßnahmen des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Ereignisse von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft dieses Mitgliedstaats - Fußballeuropameisterschaft - Beschluss, mit dem die Maßnahmen für mit dem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    UEFA / Kommission

    Rechtsmittel - Fernsehen - Richtlinie 89/552/EWG - Art. 3a - Maßnahmen des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Ereignisse von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft dieses Mitgliedstaats - Fußballeuropameisterschaft - Beschluss, mit dem die Maßnahmen für mit dem ...

  • EU-Kommission

    UEFA / Kommission

    Rechtsmittel - Fernsehen - Richtlinie 89/552/EWG - Art. 3a - Maßnahmen des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Ereignisse von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft dieses Mitgliedstaats - Fußballeuropameisterschaft - Beschluss, mit dem die Maßnahmen für mit dem ...

  • R&W Online

    UEFA u. FIFA/Kommission

  • Wolters Kluwer

    Frei zugängliche Fernsehübertragung von Fußballgroßereignissen im Wege direkter oder zeitversetzter Berichterstattung; unbegründetes Rechtsmittel der UEFA gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zum Kommissionsbeschluss über die Vereinbarkeit der vom Vereinigten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frei zugängliche Fernsehübertragung von Fußballgroßereignissen im Wege direkter oder zeitversetzter Berichterstattung; unbegründetes Rechtsmittel der UEFA gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zum Kommissionsbeschluss über die Vereinbarkeit der vom Vereinigten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel der FIFA und der UEFA gegen die Urteile des Gerichts zur Fernsehübertragung der Fußballweltmeisterschaft und der EURO zurück

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EU-Staaten dürfen Exklusivermarktung der Fußball-WM und EM über PayTV verbieten

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Mitgliedstaaten dürfen Exklusivübertragung von Sportereignissen im Pay-TV untersagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fußballweltmeisterschaft für alle!

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Mitgliedsstaaten dürfen Exklusiv-Übertragung der Fußballspiele der EM- und WM-Endrunden im Pay-TV untersagen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mitgliedsstaaten dürfen Exklusiv-Übertragung der Fußballspiele der EM- und WM-Endrunden im Pay-TV untersagen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsmittel der FIFA und der UEFA gegen die Urteile des Gerichts zur Fernsehübertragung der Fußballweltmeisterschaft und der EURO zurückgewiesen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Exklusiv-Übertragung der Fußball-Endrunden von EM und WM

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 18.07.2013)

    TV-Übertragungsrechte: Fußball für alle

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 18.07.2013)

    Fußball-Übertragungsrechte: WM und EM bleiben frei empfangbar

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fußball für alle - Bezahlsender ausgeknockt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wichtige Sportereignisse auch zukünftig im Free-TV

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur Exklusiv-Fernsehübertragung von Fußballspielen der Fußballweltmeisterschaft und der Europameisterschaft - Gerichtshof weist Rechtsmittel der FIFA und UEFA trotz Rechtsfehlern bei der Entscheidung des Europäischen Gerichts zurück

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 27. April 2011 von der Union of European Football Associations (UEFA) gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 17. Februar 2011 in der Rechtssache T-55/08, Union of European Football Associations (UEFA)/Europäische Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 17. Februar 2011, UEFA/Kommission (T"55/08), durch das eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/730/EG der Kommission vom 16. Oktober 2007 abgewiesen wird, mit der Maßnahmen für mit dem ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2013, 964
  • EuZW 2013, 833
  • K&R 2013, 570
  • afp 2013, 322
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 18.05.2006 - C-397/03

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission -

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist dieser Teil somit als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Urteile vom 18. Mai 2006, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, Slg. 2006, I-4429, Randnr. 85, und ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, Randnr. 180).
  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    Insbesondere muss das Gericht nicht auf ein Vorbringen einer Partei eingehen, das nicht hinreichend klar und bestimmt ist, soweit es nicht anderweitig besonders ausgeführt und von einer spezifischen Argumentation, die es stützt, begleitet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2008, FIAMM u. a./Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, Slg. 2008, I-6513, Randnrn.
  • EuGH, 05.07.2011 - C-263/09

    Der Inhaber eines Namens kann dessen Benutzung als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    91 und 96, und vom 5. Juli 2011, Edwin/HABM, C-263/09 P, Slg. 2011, I-5853, Randnr. 64).
  • EuGH, 26.06.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    Im Übrigen ergibt sich aus der Rechtsprechung auch, dass der betreffende Rechtsakt knapp begründet werden kann, wenn sein Erlass in einem Kontext erfolgt, der den Betroffenen gut bekannt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juni 2012, Polen/Kommission, C-335/09 P, Randnr. 152 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.01.2013 - C-73/11

    Frucona Kosice / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Erlass von 65

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle im Sinne des Art. 263 AEUV die vom Urheber der angefochtenen Handlung gegebene Begründung nicht durch seine eigene ersetzen und eine Lücke in der Begründung dieser Handlung nicht durch seine eigene Begründung füllen darf, so dass seine Prüfung an keine in der besagten Handlung zu findende Beurteilung anknüpfen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2013, Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, Randnrn.
  • EuG, 15.12.2005 - T-33/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DIE

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    14 Mit Urteil vom 15. Dezember 2005, 1nfront WM/Kommission (T-33/01, Slg. 2005, II-5897), erklärte das Gericht die in dem Schreiben vom 28. Juli 2000 enthaltene Entscheidung mit der Begründung für nichtig, dass sie eine Entscheidung im Sinne des Art. 249 EG sei, die das Kollegium der Kommissionsmitglieder selbst hätte erlassen müssen .
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    Aus der Rechtsprechung ergibt sich aber, dass die Kommission dem streitigen Beschluss solche - von der UEFA im Übrigen nicht bestrittene - Rückwirkung verleihen konnte (vgl. Urteil vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnrn.
  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    So muss die Kommission zum Zweck dieser Überprüfung namentlich kontrollieren, ob der betroffene Mitgliedstaat alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls, auf die die daraus gezogenen Schlussfolgerungen gestützt sind, sorgfältig und unparteiisch untersucht hat (vgl. entsprechend Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 14, und vom 22. Dezember 2010, Gowan Comércio Internacional e Serviços, C-77/09, Slg. 2010, I-13533, Randnrn.
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann insoweit ein Rechtsfehler des Gerichts nicht zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen, wenn sich die Urteilsformel aus anderen Rechtsgründen als richtig darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 47, und vom 29. März 2011, ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, Slg. 2011, I-2359, Randnr. 136).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-201/11
    Was die Motive betrifft, aus denen sie solchen Stellungnahmen keine Folge geleistet hat, muss sie zwar, wie es auch von den Urhebern von Unionsrechtsakten verlangt wird (vgl. Urteil vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, Slg. 2008, I-4951, Randnr. 166), die Gründe, weshalb einem Ereignis erhebliche Bedeutung beigemessen wurde, so angeben, dass zum einen die Betroffenen die Gründe für die erlassene Maßnahme kennen können, um ihre Rechte geltend zu machen, und dass zum anderen die Kommission und die zuständigen Gerichte ihre Kontrolle ausüben können.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-77/09

    Gowan Comércio Internacional e Serviços - Pflanzenschutzmittel - Richtlinie

  • EuGH, 22.01.2013 - C-283/11

    Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über

  • EuG, 17.02.2011 - T-55/08

    UEFA / Kommission - Fernsehen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Maßnahmen des

  • EuG, 27.01.2021 - T-9/19

    Projekt Curtis in Spanien: die EIB muss sich zum Antrag von ClientEarth auf

    Im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle im Sinne des Art. 263 AEUV darf das Gericht die vom Urheber der angefochtenen Handlung gegebene Begründung nicht durch seine eigene ersetzen und eine Lücke in der Begründung dieser Handlung nicht durch seine eigene Begründung füllen, so dass seine Prüfung an keine in der besagten Handlung zu findende Beurteilung anknüpfen würde (vgl. Urteil vom 18. Juli 2013, UEFA/Kommission, C-201/11 P, EU:C:2013:519, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2015 - C-81/14

    Nannoka Vulcanus Industries - Umwelt - Luftverschmutzung - Richtlinie 1999/13/EG

    12 - Urteile UEFA/Kommission (C-201/11 P, EU:C:2013:519, Rn. 19), und FIFA/Kommission (C-205/11 P, EU:C:2013:478, Rn. 21).
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