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   EuGH, 18.07.2017 - C-566/15   

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EuGH, 18.07.2017 - C-566/15 (https://dejure.org/2017,24618)
EuGH, Entscheidung vom 18.07.2017 - C-566/15 (https://dejure.org/2017,24618)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - C-566/15 (https://dejure.org/2017,24618)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Europäischer Gerichtshof

    Erzberger

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Diskriminierungsverbot - Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat einer Gesellschaft - Nationale Regelung, nach der allein die Arbeitnehmer der im Inland gelegenen Betriebe das aktive und passive ...

  • Betriebs-Berater

    Deutsches Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer mit dem Unionsrecht vereinbar

  • hensche.de

    Unternehmensmitbestimmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Diskriminierungsverbot - Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat einer Gesellschaft - Nationale Regelung, nach der allein die Arbeitnehmer der im Inland gelegenen Betriebe das aktive und passive ...

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 45 ; AEUV Art. 18
    Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EU-Rechtskonformität der deutschen Mitbestimmungsregeln zum aktiven und passiven Wahlrecht bei Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ("Erzberger")

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat: territoriale Beschränkung des deutschen Mitbestimmungsgesetzes mit EU-Recht vereinbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    DISC - Das deutsche Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit dem Unionsrecht vereinbar

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Deutsche Unternehmensmitbestimmung europarechtskonform

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Territorialprinzip des deutschen Mitbestimmungsrechts mit EU Recht vereinbar

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Erzberger

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Diskriminierungsverbot - Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat einer Gesellschaft - Nationale Regelung, nach der allein die Arbeitnehmer der im Inland gelegenen Betriebe das aktive und passive ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Deutsche Mitbestimmung: Kein Verstoß gegen Unionsrecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    TUI setzt sich im Streit um Mitbestimmung durch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Das deutsche Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit dem Unionsrecht vereinbar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Deutsche Unternehmensmitbestimmung mit Unionsrecht vereinbar

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Das deutsche Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit dem Unionsrecht vereinbar

  • versr.de (Kurzinformation)

    Das deutsche Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit dem Unionsrecht vereinbar

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    MitbestG verletzt Unionsrecht nicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutsche Regelungen der Unternehmensmitbestimmung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutsche Mitbestimmung mit EU-Recht vereinbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutsches Mitbestimmungsrecht mit EU-Regeln im Einklang

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Deutsche Mitbestimmung mit EU-Recht vereinbar

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Unternehmerische Mitbestimmung

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Deutsche Unternehmensmitbestimmung ist europarechtskonform

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Deutsche Unternehmensmitbestimmung passt

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bei grenzüberschreitenden Konzernen ist europarechtskonform

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsschwellenwert nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG - im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer zählen nicht mit

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hoffnung für die deutsche Unternehmensmitbestimmung - bleibt die Revolution aus?

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.01.2017)

    Weg da!

  • taz.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.01.2017)

    Prüfung deutscher Mitbestimmung - Bei internationalen deutschen Konzernen wählen nur inlandsbeschäftigte Aufsichtsräte

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    EU-Kommission stärkt deutsche Mitbestimmung: kein Verstoß gegen Unionsrecht

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sind deutsche Mitbestimmungsgesetze europarechtswidrig?

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Unternehmensmitbestimmung nach dem deutschen Modell vor dem Aus?

Besprechungen u.ä. (13)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Angriff auf die Mitbestimmung abgewehrt - aber das Problem bleibt

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV ("Erzberger")

  • wiwo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erzberger gegen TUI zur Mitbestimmung im Aufsichtsrat: Mittelständler müssen die Revolution wohl doch nicht fürchten wg. abgesagt

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH stützt deutsches Modell der Unternehmensmitbestimmung

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Deutsches Wahlrecht für mitbestimmte Aufsichtsräte verstößt nicht gegen Europarecht

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Deutsche Mitbestimmung ist mit EU-Recht vereinbar

  • bblaw.com (Entscheidungsbesprechung)

    Deutsche unternehmerische Mitbestimmung mit dem Unionsrecht vereinbar

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Deutsche Regelungen zur Unternehmerischen Mitbestimmung bestätigt

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Deutsche Unternehmensmitbestimmung im Fokus des Europarechts

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    EuGH verhandelt über Mitbestimmung: Die deutsche Wirtschaftsordnung in Gefahr

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verstößt die deutsche Unternehmensmitbestimmung gegen EU-Recht?

  • wiwo.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.02.2017)

    Unternehmen schmieden Notfallpläne gegen Mitbestimmung

Sonstiges (6)

  • lto.de (Sitzungsbericht)

    EuGH-Anhörung zu Unternehmensmitbestimmung: Wie viel Europa muss sein?

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Erzberger

  • drik.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Die seltsamen Anträge des Dr. Erzberger

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • wiwo.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 07.02.2017)

    Wenn deutsche Arbeitnehmervertreter den Aufsichtsrat räumen müssen für ihre EU-Kollegen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2603
  • ZIP 2015, 2172
  • ZIP 2017, 1413
  • EuZW 2017, 684
  • NZA 2017, 1000
  • WM 2017, 2261
  • BB 2017, 1785
  • DB 2017, 1705
  • NZG 2017, 949
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM

    Auszug aus EuGH, 18.07.2017 - C-566/15
    Daher sind sie nicht auf Arbeitnehmer anwendbar, die nie von ihrer Freizügigkeit innerhalb der Union Gebrauch gemacht haben oder Gebrauch machen wollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 33, 37 und 38).

    Folglich steht Art. 45 AEUV jeder nationalen Maßnahme entgegen, die geeignet ist, die Ausübung der durch diese Vorschrift garantierten Grundfreiheit durch die Unionsangehörigen zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 44 und 45, sowie vom 10. März 2011, Casteels, C-379/09, EU:C:2011:131, Rn. 21 und 22).

  • EuGH, 13.07.2016 - C-187/15

    Pöpperl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der

    Auszug aus EuGH, 18.07.2017 - C-566/15
    Das Primärrecht der Union kann einem Arbeitnehmer jedoch nicht garantieren, dass ein Umzug in einen anderen Mitgliedstaat als seinen Herkunftsmitgliedstaat in sozialer Hinsicht neutral ist, da ein solcher Umzug aufgrund der Unterschiede, die zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehen, für die betreffende Person je nach Einzelfall Vorteile oder Nachteile in diesem Bereich haben kann (vgl. entsprechend Urteile vom 26. April 2007, Alevizos, C-392/05, EU:C:2007:251, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. Juli 2016, Pöpperl, C-187/15, EU:C:2016:550, Rn. 24).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-379/09

    Casteels - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Soziale

    Auszug aus EuGH, 18.07.2017 - C-566/15
    Folglich steht Art. 45 AEUV jeder nationalen Maßnahme entgegen, die geeignet ist, die Ausübung der durch diese Vorschrift garantierten Grundfreiheit durch die Unionsangehörigen zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und gouvernement wallon, C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 44 und 45, sowie vom 10. März 2011, Casteels, C-379/09, EU:C:2011:131, Rn. 21 und 22).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-474/12

    Schiebel Aircraft - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

    Auszug aus EuGH, 18.07.2017 - C-566/15
    Nach ständiger Rechtsprechung, auf die der Generalanwalt in Nr. 39 seiner Schlussanträge hingewiesen hat, soll Art. 18 AEUV, in dem der allgemeine Grundsatz des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verankert ist, eigenständig nur bei unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen zur Anwendung kommen, für die der AEU-Vertrag keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsieht (Urteil vom 4. September 2014, Schiebel Aircraft, C-474/12, EU:C:2014:2139, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-392/05

    Alevizos - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Richtlinie 83/183/EWG - Art. 6 -

    Auszug aus EuGH, 18.07.2017 - C-566/15
    Das Primärrecht der Union kann einem Arbeitnehmer jedoch nicht garantieren, dass ein Umzug in einen anderen Mitgliedstaat als seinen Herkunftsmitgliedstaat in sozialer Hinsicht neutral ist, da ein solcher Umzug aufgrund der Unterschiede, die zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehen, für die betreffende Person je nach Einzelfall Vorteile oder Nachteile in diesem Bereich haben kann (vgl. entsprechend Urteile vom 26. April 2007, Alevizos, C-392/05, EU:C:2007:251, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. Juli 2016, Pöpperl, C-187/15, EU:C:2016:550, Rn. 24).
  • EuGH, 18.06.2019 - C-591/17

    Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch

    Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Art. 18 AEUV, in dem der allgemeine Grundsatz des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verankert ist, eigenständig nur bei unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen zur Anwendung kommen soll, für die der AEU-Vertrag keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsieht (Urteil vom 18. Juli 2017, Erzberger, C-566/15, EU:C:2017:562, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.10.2019 - C-703/17

    Krah - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 45 AEUV -

    Im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist aber das Diskriminierungsverbot durch Art. 45 AEUV umgesetzt worden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2017, Erzberger, C-566/15, EU:C:2017:562, Rn. 25 bis 27).

    Folglich steht Art. 45 AEUV jeder nationalen Maßnahme entgegen, die geeignet ist, die Ausübung der durch diese Vorschrift verbürgten Grundfreiheit durch die Unionsangehörigen zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteil vom 18. Juli 2017, Erzberger, C-566/15, EU:C:2017:562, Rn. 33).

    Das Primärrecht der Union kann einem Arbeitnehmer nicht garantieren, dass ein Umzug in einen anderen Mitgliedstaat als seinen Herkunftsmitgliedstaat in sozialer Hinsicht neutral ist, da ein solcher Umzug aufgrund der Unterschiede, die zwischen den Systemen und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehen, für die betreffende Person je nach Einzelfall Vorteile oder Nachteile in diesem Bereich haben kann (Urteile vom 18. Juli 2017, Erzberger, C-566/15, EU:C:2017:562, Rn. 34, und vom 13. März 2019, Gemeinsamer Betriebsrat EurothermenResort Bad Schallerbach, C-437/17, EU:C:2019:193, Rn. 37).

    45 AEUV verschafft einem solchen Arbeitnehmer nicht das Recht, sich im Aufnahmemitgliedstaat auf die Arbeitsbedingungen zu berufen, die ihm im Herkunftsmitgliedstaat nach den dortigen nationalen Rechtsvorschriften zustanden (Urteil vom 18. Juli 2017, Erzberger, C-566/15, EU:C:2017:562, Rn. 35).

  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines

    Das allgemeine Einreise- und Aufenthaltsrecht aller Unionsbürger im Sinne des Art. 21 Abs. 1 AEUV erfährt in Bezug auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in Art. 45 AEUV eine spezifische (EuGH, Urteil vom 12. März 2014 - C-457/12 [ECLI:EU:C:2014:136], S. und G. - Rn. 45) und spezielle (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - C-566/15 [ECLI:EU:C:2017:562], Erzberger - Rn. 25) Ausprägung, die zugleich einen der fundamentalen Grundsätze der Union verkörpert (stRspr, vgl. EuGH, Urteil vom 15. Dezember 1995 - C-415/93 [ECLI:EU:C:1995:463], Bosman - Rn. 93).
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim selben

    b) Der erforderliche Unionsbezug ist gegeben (vergleiche hierzu EuGH 18. Juli 2017 - C-566/15 - [Erzberger] Rn. 28; 22. Juni 2017 - C-20/16 - [Bechtel] Rn. 32; 6. Oktober 2015 - C-298/14 - [Brouillard] Rn. 26; 15. November 2011 - C-256/11 - [Dereci u.a.] Rn. 60) .
  • BVerfG, 21.11.2023 - 1 BvL 6/21

    § 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Auch nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs setzt die Anwendung des Art. 18 Abs. 1 AEUV voraus, dass der betroffene Sachverhalt entweder unionsrechtlich geregelt ist oder einen konkreten Bezug zur Wahrnehmung einer der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Grundfreiheiten aufweist (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2017, C-566/15, Erzberger, EU:C:2017:562, Rn. 25; vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD, C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 36 und 45 ff.).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 21 W 32/18

    Stada Arzneimittel AG: Beschwerde im Statusfeststellungsverfahren zurückgewiesen

    Dass die Versagung des passiven Wahlrechts weder gegen Art. 18 noch gegen Art. 45 AEUV verstößt, hat inzwischen der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 18. Juli 2017 (AG 2017, 577 [EuGH 18.07.2017 - C-566/15] ) entschieden.

    Letzteres hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2017 ausdrücklich klargestellt (AG 2017, 577 [EuGH 18.07.2017 - C-566/15] ).

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund der vom EuGH am 18. Juli 2017 getroffenen Entscheidung im "TUI - Verfahren" (AG 2017, 577 [EuGH 18.07.2017 - C-566/15] ), in dem der Europäische Gerichtshof die Europarechtskonformität der Mitbestimmungsregeln des deutschen Rechts mit Blick auf die Aberkennung eines passiven Wahlrechts der im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer festgestellt hat (aA LG Stuttgart, Beschluss vom 1. Februar 2018 - 31 O 46/17, Juris Rn. 73 f.).

  • EuGH, 26.10.2017 - C-195/16

    I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Richtlinie

    In Bezug auf Art. 18 AEUV, den das vorlegende Gericht ebenfalls anführt, ist darauf hinzuweisen, dass diese Bestimmung, in der der allgemeine Grundsatz des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verankert ist, eigenständig nur bei unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen zur Anwendung kommt, für die der AEU-Vertrag keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Mai 1998, Gilly, C-336/96, EU:C:1998:221, Rn. 37, sowie vom 18. Juli 2017, Erzberger, C-566/15, EU:C:2017:562, Rn. 25).
  • OLG München, 06.03.2018 - 31 Wx 321/15

    Statusverfahren über die Richtigkeit der Zusammensetzung des Aufsichtsrats

    (Anschluss an EuGH, Urteil vom 18.7.2017 - C-566/15, ABl EU 2017, Nr. C 300 = ZIP 2017, 1413 = NJW 2017, 2603) (Rn. 16 - 17).

    Mit Beschluss vom 16.10.2015 (Az. 14 W 89/15) hat das Kammergericht Berlin in einem vergleichbaren Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung (Az. C-566/15) vorgelegt:.

    Der Senat hat das vorliegende Verfahren mit Beschluss vom 20.2.2017 bis zur Entscheidung des EuGH über die in dem Verfahren C-566/15 vom Kammergericht mit Beschluss vom 16.10.2015 (Az. 14 W 89/15; ZIP 2015, 2172) vorgelegte Frage wegen Vorgreiflichkeit gemäß § 99 Abs. 1 AktG i.V.m. § 21 FamFG ausgesetzt.

    Der EuGH hat mit Urteil vom 18.7.2017 (Az. C-566/15, ABl EU 2017, Nr. C 300 = ZIP 2017, 1413 = NJW 2017, 2603) die Vorlagefrage des Kammergerichts wie folgt beantwortet:.

    Der EuGH hat mit Urteil vom 18.7.2017 (Az. C 566/15, ABl EU 2017, Nr. C 300 = ZIP 2017, 1413 = NJW 2017, 2603) auf die Vorlage des Kammergerichts entschieden, Art. 45 AEUV sei dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, wonach die bei den inländischen Betrieben eines Konzerns beschäftigten Arbeitnehmer das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der in diesem Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft des Konzerns sowie gegebenenfalls das Recht auf Ausübung oder weitere Ausübung eines Aufsichtsratsmandats verlieren, wenn sie ihre Stelle in einem solchen Betrieb aufgeben und eine Stelle bei einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft dieses Konzerns antreten.

  • BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16

    Stufenzuordnung - Inländerdiskriminierung

    Art. 45 AEUV erfasst dagegen keine rein internen, auf einen Mitgliedstaat beschränkten Sachverhalte (vgl. noch zu Art. 39 EG: EuGH 16. Dezember 2004 - C-293/03 - [My] Rn. 40; 5. Juni 1997 - C-64/96 und C-65/96 - [Uecker und Jacquet] Rn. 16 f.; vgl. nunmehr EuGH 18. Juli 2017 - C-566/15 - [Erzberger] Rn. 28; 22. Juni 2017 - C-20/16 - [Bechtel] Rn. 32) .
  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 31 O 46/17

    Antrag im aktienrechtlichen Statusfeststellungsverfahren zurückgewiesen

    Den Mitgliedstaaten bleibt mangels Harmonisierungs- oder Koordinierungsmaßnahmen auf Unionsebene in dem betreffenden Bereich grundsätzlich unbenommen, die Anknüpfungskriterien des Anwendungsbereichs ihrer Rechtsvorschriften zu bestimmen, sofern diese Kriterien objektiv und nicht diskriminierend sind (EuGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - C-566/15 -, Rn. 36, juris).

    Das OLG Frankfurt hat aber auf die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-566/15 (Vorlagebeschluss des KG Berlin) ausgesetzt und zum Ausdruck gebracht, dass im Hinblick auf die im dortigen Statusverfahren beanstandete mangelnde Berücksichtigung der im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer bei der Ermittlung des Schwellenwertes nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG ein Verstoß gegen Unionsrecht allenfalls dann in Betracht komme, wenn den ausländischen Arbeitnehmern auch ein passives Wahlrecht zustünde.

    Demnach steht die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art. 45 AEUV) einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegen, wonach die bei den inländischen Betrieben eines Konzerns beschäftigten Arbeitnehmer das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der in diesem Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft des Konzerns sowie gegebenenfalls das Recht auf Ausübung oder weitere Ausübung eines Aufsichtsratsmandats verlieren, wenn sie ihre Stelle in einem solchen Betrieb aufgeben und eine Stelle bei einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft dieses Konzerns antreten (EuGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - C-566/15 -, juris, Rn. 24 ff.).

    Es liegt auch kein Fall der mittelbaren Diskriminierung vor (so schon LG Berlin, Beschluss vom 01. Juni 2015 - 102 O 65/14 AktG -, Rn. 65, juris LG München I, Beschluss vom 27. August 2015 - 5 HKO 20285/14 -, Rn. 14, juris zur dortigen Verfahrensaussetzung in zweiter Instanz OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 31 Wx 321/15 -, Rn. 8, juris vgl. aber nunmehr bestätigt durch EuGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - C-566/15 -, Rn. 24 ff., 39, juris; vgl. zur Diskussion auch Spindler, in Spindler/Stilz, AktG 3. Aufl. § 96 Rn. 7).

    Der EuGH hat bereits in dem vom Antragsteller selbst beim KG Berlin betriebenen "TUI"-Verfahren ausgeführt, dass "die durch das MitBestG eingeführte Mitbestimmungsregelung, die darauf abzielt, die Arbeitnehmer durch gewählte Vertreter in die Entscheidungs- und strategischen Organe der Gesellschaft einzubeziehen, sowohl zum deutschen Gesellschaftsrecht als auch zum deutschen kollektiven Arbeitsrecht" gehöre, und dass "deren Anwendungsbereich die Bundesrepublik Deutschland auf die bei inländischen Betrieben tätigen Arbeitnehmer beschränken kann, sofern eine solche Beschränkung auf einem objektiven und nicht diskriminierenden Kriterium beruht" (EuGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - C-566/15 -, Rn. 38, juris).

  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 31 O 53/17

    Antrag im aktienrechtlichen Statusverfahren zurückgewiesen

  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 31 O 48/17

    GFT Technologies SE: Antrag im aktienrechtlichen Statusverfahren zurückgewiesen

  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 31 O 47/17

    Hugo Boss: Antrag im aktienrechtlichen Statusverfahren zurückgewiesen

  • EuGH, 13.03.2019 - C-437/17

    Gemeinsamer Betriebsrat EurothermenResort Bad Schallerbach - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2019 - C-703/17

    Krah - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Senior

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-581/18

    Generalanwalt Bobek: Der Haftpflichtversicherungsschutz der PIP, einer

  • KG, 02.11.2017 - 14 W 89/15

    Beschwerde im Statusfeststellungsverfahren zurückgewiesen - Aufsichtsrat bleibt

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-490/20

    Bei der Frage der Anerkennung der Abstammung eines Kindes eines

  • EuGH, 19.09.2019 - C-95/18

    van den Berg und Giesen

  • OLG Frankfurt, 11.09.2018 - 8 U 27/17

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  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 245/16

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  • EuGH, 23.01.2019 - C-272/17

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  • LG München I, 23.03.2018 - 38 O 14696/17

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  • LG Hamburg, 06.02.2018 - 403 HKO 130/17

    Antrag im Statusfeststellungsverfahren zurückgewiesen

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2018 - 26 W 12/17

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  • LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - 5 O 85/17

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  • EuGH, 20.12.2017 - C-419/16

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  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-22/18

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  • LG Hamburg, 06.02.2018 - 403 HKO 131/17

    Bijou Brigitte: Antrag im Statusfeststellungsverfahren abgewiesen

  • LG Dortmund, 22.02.2018 - 18 O 71/17

    Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen

  • LG Hamburg, 02.05.2018 - 417 HKO 74/17

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  • EuGH, 23.11.2023 - C-209/21

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  • LG Dortmund, 22.02.2018 - 18 O 72/17

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  • LG Berlin, 09.03.2018 - 102 O 72/17

    Delivery Hero AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2019 - 13 LA 401/18

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  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-677/20

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  • VGH Bayern, 25.04.2019 - 14 BV 17.2352

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  • EuGH, 23.11.2023 - C-210/21

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  • EuGH, 12.05.2021 - C-27/20

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  • VGH Bayern, 25.04.2019 - 14 BV 17.2353

    Der in § 7 Abs. 1 Satz 1 des Altersgeldgesetzes (AltGG) vorgesehene pauschale

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-387/22

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  • OLG Stuttgart, 08.10.2018 - 20 W 18/18

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  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-705/19

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