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   EuGH, 18.09.1986 - 48/85   

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https://dejure.org/1986,2304
EuGH, 18.09.1986 - 48/85 (https://dejure.org/1986,2304)
EuGH, Entscheidung vom 18.09.1986 - 48/85 (https://dejure.org/1986,2304)
EuGH, Entscheidung vom 18. September 1986 - 48/85 (https://dejure.org/1986,2304)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - WEIN - ERHÖHUNG DES NATÜRLICHEN ALKOHOLGEHALTS - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE BESTIMMUNG DER ZULÄSSIGEN ANREICHERUNGSMETHODEN - NATIONALE REGELUNG , DIE DEN ZUSATZ VON REKTIFIZIERTEM TRAUBENMOSTKONZENTRAT FÜR WEINE BESTIMMTER ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Vorschriften für die Erzeugung von Lebensmitteln; Anforderungen an die Herstellung von Wein; Verbot der Verwendung bestimmter Grundzutaten und Zusatzzutaten

  • Judicialis

    EWG Art. 169 Abs. 2; ; EWG Art. 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG Art. 169 Abs. 2; EWG Art. 33
    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - WEIN - ERHÖHUNG DES NATÜRLICHEN ALKOHOLGEHALTS - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE BESTIMMUNG DER ZULÄSSIGEN ANREICHERUNGSMETHODEN - NATIONALE REGELUNG , DIE DEN ZUSATZ VON REKTIFIZIERTEM TRAUBENMOSTKONZENTRAT FÜR WEINE BESTIMMTER ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1997 - C-132/95

    Bent Jensen und Korn- og Foderstofkompagniet A/S gegen Landbrugsministeriet -

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil in der Rechtssache 48/85 (Kommission/Deutschland)(42) ausgeführt: "Ihre Gesetzgebungszuständigkeit kann nur eine Restzuständigkeit sein und beschränkt sich auf die Situationen, die durch die Gemeinschaftsnorm nicht geregelt sind, und die Fälle, in denen diese ihnen ausdrücklich Befugnisse einräumt." Die letztgenannte Situation wird in Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 729/70 behandelt, der die Überwachung der Durchführung der Gemeinschaftspolitiken und die Verhinderung und Verfolgung von Unregelmässigkeiten den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften überstellt(43).

    (42) - Urteil vom 18. September 1986 (Slg. 1986, 2549, Randnr. 12).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2003 - C-118/02

    Industrias de Deshidratación Agrícola

    Die Kommission weist in ihrer schriftlichen Stellungnahme auf das Urteil vom 18. September 1986 in der Rechtssache 48/85 (10) hin, wonach "es zum Wesen einer gemeinsamen Marktorganisation [gehört], dass die Mitgliedstaaten in den von ihr umfassten Bereichen nicht mehr befugt sind, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften einzugreifen (vgl. unter anderem das Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77, Dechmann, Slg. 1978, 1573).

    10 - Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 2549, Randnr. 12.

  • EuGH, 25.03.2004 - C-118/02

    Industrias de Deshidratación Agrícola

    Ihre Gesetzgebungszuständigkeit kann nur eine Restzuständigkeit sein und beschränkt sich auf die Situationen, die durch die Gemeinschaftsnorm nicht geregelt sind, und die Fälle, in denen diese ihnen ausdrücklich Befugnisse einräumt (Urteil vom 18. September 1986 in der Rechtssache 48/85, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 2549, Randnr. 12).
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