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   EuGH, 18.09.2019 - C-366/18   

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https://dejure.org/2019,29778
EuGH, 18.09.2019 - C-366/18 (https://dejure.org/2019,29778)
EuGH, Entscheidung vom 18.09.2019 - C-366/18 (https://dejure.org/2019,29778)
EuGH, Entscheidung vom 18. September 2019 - C-366/18 (https://dejure.org/2019,29778)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ortiz Mesonero

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2010/18/EU - Überarbeitete Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub - Nationale Regelung, die die Genehmigung von Elternurlaub von der Verkürzung der Arbeitszeit mit entsprechender Verringerung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2010/18/EU - Überarbeitete Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub - Nationale Regelung, die die Genehmigung von Elternurlaub von der Verkürzung der Arbeitszeit mit entsprechender Verringerung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 1341
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 30.09.2010 - C-104/09

    Abhängig beschäftigte Väter haben unabhängig vom beruflichen Status der Mutter

    Auszug aus EuGH, 18.09.2019 - C-366/18
    Das vorlegende Gericht, das auf die Urteile des Gerichtshofs vom 30. September 2010, Roca Álvarez (C-104/09, EU:C:2010:561), vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece (C-7/12, EU:C:2013:410), und vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473), Bezug nimmt, hat Zweifel, ob Art. 37 Abs. 6 des Arbeitnehmerstatuts eine mittelbare Diskriminierung zum Nachteil weiblicher Arbeitnehmer - die in erster Linie Elternurlaub in Anspruch nehmen - darstellt.

    Zum einen trägt die spanische Regierung unter Bezugnahme auf Rn. 43 des Urteils vom 30. September 2010, Roca Álvarez (C-104/09, EU:C:2010:561), vor, selbst wenn sich nicht ausschließen lasse, dass das in Art. 37 Abs. 6 des Arbeitnehmerstatuts vorgesehene Recht unter den Begriff "Elternurlaub" im Sinne der Richtlinie 2010/18 falle, enthalte die Vorlageentscheidung weder die nationalen Rechtsvorschriften über den Elternurlaub noch die Gründe, aus denen dieses Recht als Elternurlaub im Sinne dieser Richtlinie anzusehen sei.

    Hierzu ist festzustellen, dass es sich bei Art. 37 Abs. 6 des Arbeitnehmerstatuts um eine Vorschrift handelt, die - anders als die nationale Regelung, um die es in den Rechtssachen ging, in denen die Urteile vom 30. September 2010, Roca Álvarez (C-104/09, EU:C:2010:561), und vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473), ergangen sind - unterschiedslos auf männliche und weibliche Arbeitnehmer anwendbar ist.

  • EuGH, 02.05.2019 - C-259/18

    Asendia Spain - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 97/67/EG - Gemeinsame

    Auszug aus EuGH, 18.09.2019 - C-366/18
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 2. Mai 2019, Asendia Spain, C-259/18, EU:C:2019:346" Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof ist nämlich nur befugt, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung einer Unionsvorschrift zu äußern (Urteil vom 2. Mai 2019, Asendia Spain, C-259/18, EU:C:2019:346" Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem ist es unerlässlich, dass das nationale Gericht ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der unionsrechtlichen Bestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften herstellt (Urteil vom 2. Mai 2019, Asendia Spain, C-259/18, EU:C:2019:346" Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-222/14

    Die griechischen Rechtsvorschriften, nach denen Beamten, deren Ehefrauen nicht

    Auszug aus EuGH, 18.09.2019 - C-366/18
    Das vorlegende Gericht, das auf die Urteile des Gerichtshofs vom 30. September 2010, Roca Álvarez (C-104/09, EU:C:2010:561), vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece (C-7/12, EU:C:2013:410), und vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473), Bezug nimmt, hat Zweifel, ob Art. 37 Abs. 6 des Arbeitnehmerstatuts eine mittelbare Diskriminierung zum Nachteil weiblicher Arbeitnehmer - die in erster Linie Elternurlaub in Anspruch nehmen - darstellt.

    Hierzu ist festzustellen, dass es sich bei Art. 37 Abs. 6 des Arbeitnehmerstatuts um eine Vorschrift handelt, die - anders als die nationale Regelung, um die es in den Rechtssachen ging, in denen die Urteile vom 30. September 2010, Roca Álvarez (C-104/09, EU:C:2010:561), und vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473), ergangen sind - unterschiedslos auf männliche und weibliche Arbeitnehmer anwendbar ist.

  • EuGH, 15.05.2019 - C-789/18

    Corte dei Conti u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus EuGH, 18.09.2019 - C-366/18
    Insoweit ist der Gerichtshof nach seiner ständigen Rechtsprechung, wenn eine rechtliche Situation nicht vom Unionsrecht erfasst wird, nicht zuständig, um über sie zu entscheiden, und die möglicherweise angeführten Bestimmungen der Charta können als solche keine neue Zuständigkeit begründen (Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 22, sowie Beschluss vom 15. Mai 2019, Corte dei Conti u. a., C-789/18 und C-790/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:417, Rn. 28).

    Da sich im vorliegenden Fall aus den Rn. 40, 42 und 48 des vorliegenden Urteils ergibt, dass weder die Richtlinie 2010/18 noch eine andere in der Vorlagefrage genannte Bestimmung auf den Ausgangsrechtsstreit anwendbar sind, ist nicht ersichtlich, dass dieser Rechtsstreit eine nationale Regelung zur Durchführung des Rechts der Union im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta betrifft (vgl. entsprechend Beschluss vom 15. Mai 2019, Corte dei Conti u. a., C-789/18 und C-790/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:417, Rn. 29).

  • EuGH, 20.06.2013 - C-7/12

    Riezniece - Sozialpolitik - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung männlicher

    Auszug aus EuGH, 18.09.2019 - C-366/18
    Das vorlegende Gericht, das auf die Urteile des Gerichtshofs vom 30. September 2010, Roca Álvarez (C-104/09, EU:C:2010:561), vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece (C-7/12, EU:C:2013:410), und vom 16. Juli 2015, Maïstrellis (C-222/14, EU:C:2015:473), Bezug nimmt, hat Zweifel, ob Art. 37 Abs. 6 des Arbeitnehmerstatuts eine mittelbare Diskriminierung zum Nachteil weiblicher Arbeitnehmer - die in erster Linie Elternurlaub in Anspruch nehmen - darstellt.
  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus EuGH, 18.09.2019 - C-366/18
    Insoweit ist der Gerichtshof nach seiner ständigen Rechtsprechung, wenn eine rechtliche Situation nicht vom Unionsrecht erfasst wird, nicht zuständig, um über sie zu entscheiden, und die möglicherweise angeführten Bestimmungen der Charta können als solche keine neue Zuständigkeit begründen (Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 22, sowie Beschluss vom 15. Mai 2019, Corte dei Conti u. a., C-789/18 und C-790/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:417, Rn. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-112/22

    CU (Assistance sociale - Discrimination indirecte) - Vorlage zur

    6 Urteil vom 18. September 2019, 0rtiz Mesonero (C-366/18, EU:C:2019:757, Rn. 31 und 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
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